Fehlende Unterlagen?
Geht alles ganz einfach!
Was sind das für Unterlagen, die wir in der Post-Box von Ihnen angefordert haben, um die Baufinanzierung auszuzahlen? Das erfahren Sie hier: Wo Sie welches Dokument herbekommen und wie Sie es bei uns einreichen - alles ganz easy.
Anklicken, Infos lesen, alles klar:
Das Formular „Abtretung von Mietforderungen“ bekommen Sie von uns zusammen mit den Vertragsunterlagen zugeschickt.
Bitte füllen Sie das Formular aus, so gut es geht:
- Die Punkte „Sicherungsgeber“ und „Aktuelle Angaben zum Objekt“ können Sie sofort ausfüllen.
- Wenn die Mieter/-innen und die Miethöhe noch nicht bekannt sind, dann vermerken Sie das bitte einfach in der Zeile „Miete“ und ergänzen Sie, ab wann Sie die Vermietung planen.
- Alle Eigentümer/innen (Sicherungsgeber) müssen das Formular unterschreiben. Bitte senden Sie es dann per Post an: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt am Main.
Wir brauchen bitte eine Aufstellung sämtlicher Kosten für die geplanten Baumaßnahmen, die mit dem Darlehen aus der Baufinanzierung beglichen werden sollen.
Bauen Sie mit einem Bauträger?
Dann erhalten Sie einen Bauwerkvertrag von ihm:
- Schicken Sie uns bitte den unterschriebenen Bauwerkvertrag mit einer detaillierten Auflistung der Leistungen.
- Reichen Sie auch alle Anlagen ein, inklusive möglicher Sonderposten.
- Eine zusätzliche Kostenaufstellung mit der Unterschrift eines Architekten bzw. einer Architektin ist erforderlich, wenn der Bauträger nicht alle Gewerke übernimmt ‒ wenn also die Herstellungskosten insgesamt höher ausfallen als die Summe, die im Bauwerkvertrag steht.
Bauen Sie mit einer Architektin oder einem Architekten?
Dann bekommen Sie von ihr oder ihm eine Aufstellung aller Baukosten. Achten Sie bitte darauf, dass diese Aufstellung unterschrieben ist, und reichen Sie sie bei uns ein.
Wenn wir Sie nach einer Auszahlungsanweisung fragen:
- Füllen Sie bitte das Formular „Auszwahlungsanweisung“ aus.
- Unterschreiben Sie es.
- Laden Sie es im Internetbanking hoch oder senden Sie es mit der Post zu uns. Mehr dazu steht auf dem Formular ganz unten.
Fehlt Ihnen das Formular? Fragen Sie uns einfach danach!
Eine Auszahlungsanweisung brauchen wir nur in einigen Fällen:
- Wenn eine Auszahlung im Internetbanking nicht möglich ist, zum Beispiel bei der Restauszahlung des Darlehens nach einer Umschuldung.
- Wenn die Auszahlung des Darlehens im Darlehensvertrag nicht explizit vereinbart wurde.
Wenn Sie neu bauen, lassen Sie sich den aktuellen Wert und die fertiggestellten Gewerke von der Bauleitung bestätigen ‒ mit dem Bautenstandsbericht:
- Ein Formular „Bautenstandsbericht“ finden Sie unter: ing.de/dokumente/baufinanzierung/bautenstandsbericht
- Viele Bauleiter/-innen und Architekt/-innen haben eigene Formulare ‒ die akzeptieren wir auch.
- Legen Sie uns bei Neubauten für große Gewerke bitte regelmäßig einen Bautenstandsbericht vor (nachdem das Grundstück bezahlt ist).
Wofür brauchen wir den Bautenstandsbericht?
- Mit dem Bautenstandsbericht prüfen wir den Baufortschritt in Relation zum ausgezahlten Darlehen.
- Wenn der Bau der Immobilie abgeschlossen ist, dient der Bautenstandsbericht als Nachweis für die Fertigstellung.
Den Bauwerkvertrag schließen Sie mit Ihrer Baufirma ab:
- Ein Bauwerkvertrag kann Ihr komplettes Bauvorhaben regeln oder nur einzelne Bauabschnitte.
- Es gibt höchstens zwei Bauwerkverträge, wenn Sie einen Keller einplanen.
- Einzelgewerke können dann noch separat vergeben werden.
Bitte reichen Sie uns Ihre Bauwerkverträge ein, mit allen Anlagen und gegebenenfalls Nachträgen und Sonderposten. Alle Vertragspartner/-innen müssen unterschrieben haben.
Wichtig für Ihren Bauwerkvertrag:
- Die Gesamtsumme der Bauwerkverträge muss den Angaben in Ihrem Baufinanzierungs-Antrag entsprechen.
- Kosten für die Einrichtung zählen nicht dazu und werden von uns nicht finanziert, zum Beispiel Kosten für Möbel oder Küche.
- Abrisskosten für Gebäude oder Ähnliches, was sich noch auf dem Baugrundstück befindet, sind nicht finanzierbar.
Eine Bauzeichnung ist eine technische Zeichnung der Immobilie:
- Eine Bauzeichnung zeigt die statischen Informationen für die Bauausführung und alle räumlichen Aufmaße.
- Angefertigt werden Bauzeichnungen durch Architektinnen und Architekten, Bauingenieur/-innen, Fachingenieur/-innen und Bauzeichner/-innen.
Wenn Sie keine Bauzeichnung haben:
- Bei älteren Immobilien liegen manchmal keine Bauzeichnungen vor.
- Sie können beim zuständigen Bauamt eine Bauzeichnung anfordern.
- Selbst erstellte und unterschriebene Bauzeichnungen akzepieren wir nicht.
Die Bürgschaft erhalten entweder Sie oder Ihr Notar bzw. Ihre Notarin vom Bauträger.
Was ist eine Bürgschaft?
- In manchen Fällen gibt es noch kein Grundbuch. Somit ist die Eintragung einer Grundschuld nicht möglich.
- Ihr Bauträger kann uns mit der Bürgschaft eine „Ersatzsicherheit“ geben.
- Die Bank Ihres Bauträgers stellt dafür eine sogenannte Bürgschaft nach §7 MaBV aus.
- Wenn Sie die Urkunde im Original erhalten, reichen Sie uns die bitte ein. In der Regel wird die Urkunde aber von Ihrem Notar oder Ihrer Notarin verwahrt. Dann brauchen wir eine Kopie mit einem entsprechenden Schreiben Ihres Notariats.
Uns als Bank ist es wichtig, dass Sie als Kundin oder Kunde geschützt sind. Aus diesem Grund können Auszahlungen aus dem Darlehen nur gemäß der Bürgschaft direkt an Ihren Bauträger überwiesen werden. Das machen Sie selbst im Internetbanking.
Wichtig bei Bürgschaften:
- Leisten Sie Zahlungen aus Eigenmitteln an den Bauträger, laden Sie uns bitte eine Kopie Ihres Kontoauszugs hoch. Darauf muss die Zahlung zugunsten der in der Bürgschaft genannten Bankverbindung ersichtlich sein.
- Freigeben können wir die Bürgschaft, wenn die Grundschuld zugunsten der ING rangrichtig bzw. nachrangig mit entsprechender Freistellungserklärung gem. § 3 MaBV eingetragen ist. Dafür benötigen wir einen kurzen schriftlichen Auftrag von Ihnen.
- Sollten Sie selbst Gewerke zusätzlich zum Bauwerkvertrag vergeben, muss zunächst die Grundschuld zu unseren Gunsten eingetragen sein und die Bürgschaft freigegeben werden. Erst dann können Sie weitere Darlehensauszahlungen veranlassen.
Ihren Energieausweis bekommen Sie von einem Energieberater oder einer Energieberaterin.
Für die Klimaziele 2050 ist es wichtig zu wissen, wie viel CO₂ Immobilien ausstoßen. Mit dem Energieausweis erfassen wir die CO2-Emissionen der Immobilien, die wir finanzieren:
- Von der Immobilie hängt es ab, was für ein Energieausweis ausgestellt wird: ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.
- Wenn Sie uns Ihren Energieausweis einreichen: Achten Sie bitte darauf, dass er noch gültig ist.
- Wenn Ihre Immobilie unter Denkmalschutz steht, brauchen wir keinen Energieausweis.
Mehr über Energieausweise finden Sie hier.
Für die Erklärung des Grundstückseigentümers bzw. der Grundstückseigentümerin nutzen Sie bitte das Formular „Erklärung des Erbbaurechtsgebers zum Erbbaurecht“. Das Formular bekommen Sie von uns zusammen mit den Vertragsunterlagen zugeschickt. Wir brauchen es bei Immobilien oder Grundstücken, die dem Erbbaurecht unterliegen:
- Mit dem Formular stimmt die Eigentümerin bzw. der Eigentümer des Grundstücks einer Grundschuldeintragung zu und gibt Erklärungen zum Erbbaurecht, Vorkaufsrecht und Erbbauzins ab.
- Das ist wichtig für die Absicherung des Darlehens.
- Da es sich um ein offizielles Dokument handelt, muss die Unterschrift der Eigentümerin bzw. des Eigentümers notariell beglaubigt sein.
- Reichen Sie uns das Formular bitte im Original ein.
Die Fälligkeitsmitteilung erstellt Ihre Notarin oder Ihr Notar, wenn alle im Kaufvertrag vereinbarten Voraussetzungen für die Zahlung des Kaufpreises erfüllt sind:
- Ihre Notarin oder Ihr Notar schickt die Fälligkeitsmitteilung an Sie ‒ und meist auch parallel an uns.
- Wichtig ist, dass wir die Fälligkeitsmitteilung mit allen Anlagen erhalten.
- Wir prüfen dann, ob auch alle anderen Auszahlungsvoraussetzungen aus dem Darlehensvertrag erfüllt sind.
- Ist alles da, zahlen wir den Kaufpreis an die Emfänger/-innen, die im Kaufvertrag bzw. in der Fälligkeitsmitteilung genannt sind.
Wenn Ihre Baufirma eine Finanzierungsbestätigung möchte, fordern Sie die bitte bei uns an ‒ mit einem schriftlichen Auftrag (einfaches Schreiben von Ihnen oder auf einerm Formular der Baufirma). Achten Sie bitte darauf, dass der Auftrag von allen Darlehensnehmenden unterschrieben ist.
Was ist eine Finanzierungsbestätigung?
- Bei einem Neubau verlangt der Bauträger oft eine Finanzierungsbestätigung oder eine Bürgschaft.
- Die Finanzierungsbestätigung ist eine Sicherheit für die Baufirma.
- Mit der Finanzierungsbestätigung verpflichten wir uns als Bank, den bestätigten Geldbetrag ausschließlich an die Baufirma zu überweisen.
- Das Geld ist dann für alle anderen Auszahlungen gesperrt.
Es gibt ein paar Voraussetzungen, damit wir eine Finanzierungsbestätigung abgeben können:
- Alle Auszahlungsvoraussetzungen aus dem Darlehensvertrag müssen erfüllt sein.
- Das Grundstück muss bezahlt sein.
- Alle Darlehensnehmer/-innen müssen der Abgabe der Finanzierungsbestätigung zustimmen.
Wenn sich die Pläne später ändern sollten:
- Eine Finanzierungsbestätigung ist immer unbefristet gültig.
- Wenn die Baufirma nicht den ganzen Geldbetrag verbraucht oder Sie bestimmte Raten aus Eigenmitteln bezahlt haben, kann Ihre Baufirma das Geld wieder freigeben.
- Reichen Sie uns dazu bitte eine Freigabeerklärung/schriftliche Bestätigung des Bauträgers ein.
Die Freistellungserklärung nach § 3 MaBV bekommen Sie von Ihrem Notariat, das die Fälligkeitsvoraussetzungen für die Kaufpreiszahlung überwacht.
Laden Sie das Dokument bitte einfach im Internetbanking zu uns hoch.
Die Freistellungserklärung regelt, dass Auszahlungen aus unserem Darlehen nur direkt an Ihren Bauträger erfolgen können. Bitte nehmen Sie selbst die Auszahlungen im Internetbanking vor.
Wenn Sie eigenes Geld an den Bauträger überweisen:
- Laden Sie uns bitte eine Kopie Ihres Kontoauszugs hoch.
- Auf der Kopie muss Ihre Zahlung zugunsten der Bankverbindung ersichtlich sein, die in der Freistellungserklärung genannt ist.
Zum Hintergrund: Wofür ist die Freistellungserklärung gut?
- Für Neubau-Projekte nimmt der Bauträger meist ein Darlehen auf. Die Bank des Bauträgers lässt sich das Darlehen über eine Globalgrundschuld auf alle Häuser und Eigentumswohnungen des Bauprojekts absichern. Damit ist im Grundbuch Ihrer zukünftigen Immobilie bereits eine erstrangige Grundschuld eingetragen.
- Schon bevor Ihre Immobilie fertig gebaut ist, müssen Sie oft einen Teil des Kaufpreises zahlen. Für Auszahlungen aus Ihrem Darlehen bei uns brauchen wir aber eigentlich die erstrangige Eintragung im Grundbuch für uns als Sicherheit.
- Mit der Freistellungserklärung wird die Phase der Kaufpreiszahlung für alle Seiten sicher überbrückt: Wenn der Kaufpreis für Ihre Immobilie komplett bezahlt ist, wird Ihr Haus oder Ihre Wohnung von der Globalgrundschuld freigestellt. Die Grundschuld der Bank des Bauträgers wird aus dem Grundbuch gelöscht.
- Erteilt wird die Freistellungserklärung von der Bank des Bauträgers gemäß § 3 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
Den Grundbuchauszug bekommen wir in der Regel direkt vom Grundbuchamt, ohne dass Sie etwas tun müssen. Erst danach kann das Darlehen ausgezahlt werden.
Mit dem Grundbuchauszug prüfen wir, dass es keine Vorlasten gibt und unsere Grundschuld wie vereinbart eingetragen ist. Dazu brauchen wir den kompletten Grundbuchauszug. Die Eintragungsmitteilung, die das Grundbuchamt vorab versendet, reicht nicht aus.
Wenn Sie das Darlehen brauchen, bevor die Grundschuld eingetragen ist:
- Ihre Notarin oder Ihr Notar kann eine Notarbestätigung erstellen.
- Mit der Notarbestätigung bestätigt Ihre Notarin oder Ihr Notar, dass die vereinbarungsgemäße Eintragung der Grundschuld sichergestellt ist.
- Bitte besprechen Sie das Vorgehen zunächst mit Ihrem Notariat. Für die Bestätigung fallen meist Kosten für Sie an.
Wenn Sie Ihre Immobilie teilweise mit eigenem Geld bezahlen, brauchen wir dafür bitte einen Nachweis von Ihnen:
- Entweder Ihren Kontoauszug, aus dem die Restkaufpreiszahlung hervorgeht
- Oder eine Bestätigung über die bereits erfolgte Buchung der Zahlung
Laden Sie das Dokument bitte einfach im Internetbanking zu uns hoch.
Nicht ausreichend sind der Überweisungsträger oder eine Bestätigung über die Auftragserteilung.
Laden Sie uns im Internetbanking die Rechnungen hoch, die zu Ihrem Bauvorhaben gehören:
- Rechnungen von Handwerksbetrieben
- Rechnungen für die Gewerke der Immobilie
- Zum Beispiel für Rohbau, Elektroinstallation, Sanitärarbeiten, Heizungsinstallation, Fenstereinbau oder Innenausbau
So weisen Sie ganz einfach nach, dass das Darlehen wie vereinbart verwendet wird.
Bitte beachten Sie bei den Rechnungen:
- Jede Rechnung bitte nur einmal einreichen. Dann kommt es nicht zu Verwechslungen und unnötigen Rückfragen.
- Markieren Sie sich bereits eingereichte Rechnungen einfach sofort mit einer kleinen Notiz direkt auf Ihrer Rechnung, zum Beispiel mit einem Bleistift. Wir können Ihnen später keine Übersicht der einzelnen Rechnungen schicken.
- Reichen Sie bitte keine Rechnungen für Inventar ein wie Küche, Möbel oder sonstige Einrichtungsgegenstände. Und auch keine Rechnungen für Nebenkosten wie Grundbuchkosten, Notariat, Grunderwerbsteuer. Diese Rechnungen bezahlen Sie aus Ihrem Eigenkapital ‒ denn diese Kosten sind nicht Bestandteil Ihrer Baufinanzierung.
Hier ist alles schön übersichtlich: Im Internetbanking sehen Sie jederzeit die Gesamtsumme aller Rechnungen, die Sie schon eingereicht und die wir akzeptiert haben. Doppelte Rechnungen und Rechnungen von Kaufnebenkosten werden nicht berücksichtigt.
Treuhandaufträge bieten Sicherheit für wichtige Zahlungen. Treuhänder/-in ist entweder ein Notar bzw. eine Notarin oder eine Bank.
Wenn Sie einen Kaufpreis bezahlen wollen, kommt der Treuhandauftrag von Ihrem Notar oder Ihrer Notarin:
- Oft soll ein Kaupreis schon bezahlt werden, bevor die Grundschuld des Verkäufers im Grundbuch gelöscht ist.
- Das Notariat bekommt in diesen Fällen einen Treuhandauftrag von der Bank des Verkäufers mit Bedingungen.
- Wenn alle Bedingungen erfüllt sind (z.B. die Zahlung der Ablösesumme), darf Ihr Notar oder Ihre Notarin die Vorlasten im Rahmen der Eigentumsumschreibung auf Sie löschen lassen.
- Wir zahlen in diesem Fall die Darlehensmittel gemäß dem Treuhandauftrag, damit die Löschung der Vorlasten im Grundbuch sichergestellt ist.
Laden Sie den Treuhandauftrag bitte einfach im Internetbanking zu uns hoch.
Wenn Sie umschulden, bekommen wir das Dokument direkt von Ihrer abzulösenden Bank:
- Bei einer Umschuldung erfolgt die Übergabe der Sicherheiten (Grundschuldabtretung oder -löschung) Zug um Zug mit der Zahlung der Ablösesumme.
- Sie haben uns im Rahmen der Umschuldung eine Ablösevollmacht erteilt. Damit kümmern wir uns um die Abwicklung und zahlen die Ablösesumme direkt an Ihre bisherige Bank. Sie brauchen nichts weiter zu tun.
- In manchen Fällen erhalten wir von der abzulösenden Bank eine Valutenbescheinigung, in manchen Fallen erhalten wir anstatt einer Valutenbescheinigung direkt die benötigten Abtretungsunterlagen mit einem Treuhandauftrag.