Willkommen auf der Hilfeseite zu Ihrer Baufinanzierung!
Sie sollten bereits unsere E-Mails mit verschlüsselten Anhängen erhalten haben - und per SMS die zugehörigen Passwörter. Wie es genau weitergeht, erfahren Sie hier Schritt für Schritt. Außerdem haben wir die häufigsten Fragen und ein Glossar mit den wichtigsten Begrifflichkeiten für Sie zusammengestellt.
So geht’s nach den E-Mails weiter
1. Vertrag prüfen und Originale per Post an uns zurücksenden
- Öffnen Sie die Unterlagen, die wir Ihnen als E-Mail-Anhang geschickt haben, bitte mit den Passwörtern, die Sie per SMS von uns bekommen haben. Die Passwörter heben Sie am besten gut auf, damit Sie auch später noch auf die verschlüsselten Dokumente zugreifen können.
- Bitte prüfen Sie die Unterlagen in unseren E-Mails auf Richtigkeit. Achten Sie auch auf genügend Speicherplatz in Ihrem E-Mail-Postfach.
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Die Originale, die Sie per Post erhalten, benötigen wir auch auf dem Postweg zurück.
- Falls Sie ein KfW-Darlehen beantragt haben, können Sie das nur in Verbindung mit dem ING-Darlehen annehmen.
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Legitimieren Sie sich am schnellsten per Video-Chat mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass. Oder in einer Postfiliale mit dem PostIdent-Coupon.
Wenn Sie weitere Fragen haben: Unter dem Reiter „Glossar“ finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Unterlagen – und woher Sie diese Unterlagen bekommen.
Die häufigsten Fragen
Wie legitimiere ich mich und wann erhalte ich meine Zugangsdaten zum Internetbanking?
Legitimieren können Sie sich ganz einfach online per Video-Chat oder bei der Deutschen Post. Sie benötigen dafür Ihren Personalausweis oder Reisepass. Alle Informationen dazu erhalten Sie mit Ihren Vertragsunterlagen per Mail.
Sobald Sie legitimiert sind und uns der vollständig unterschriebene Darlehensvertrag vorliegt, wird Ihr Darlehen eröffnet. Danach erhalten Sie eine weitere Mail von uns mit allen Infos zur Vergabe der Zugangsdaten für das Internetbanking.
Ein Vertragsangebot in Papierform habe ich per Post bekommen, aber wann kommt der Vertrag zustande?
Aus unserem Vertragsangebot wird genau dann ein gültiger Vertrag:
- Wenn Sie das Vertragsangebot unterschreiben und damit annehmen
- Wenn das unterschriebene Dokument innerhalb der Annahmefrist wieder bei uns ist
Alle Darlehensnehmer/-innen unterschreiben das Exemplar bitte in den dafür vorgesehenen Unterschriftenfeldern.
Bitte schicken Sie uns das Vertragsangebot, auf dem steht: „Bitte unterschrieben zurück“, im Original.
Hintergrund für die Annahmefrist:
Wenn die Annahmefrist überschritten wird, können sich die Konditionen noch ändern.
Dann würden wir Ihnen ein neues Angebot machen.
Was genau ist das ESIS - und was steht drin?
ESIS ist eine Abkürzung für das „Europäische Standardisierte Merkblatt“.
Mit dem Merkblatt ESIS geben wir als Darlehensgeber Ihnen vorvertragliche Informationen.
Das ermöglicht Ihnen unter anderem einen Vergleich mehrerer Kreditangebote und kann Ihnen so bei Ihrer Entscheidung helfen.
Alle Banken sind zur Übermittlung des ESIS in Textform verpflichtet.
Im ESIS ist ein Tilgungsplan enthalten.
Der Tilgungsplan basiert auf einem fiktiven Datum zur Vollauszahlung, da das Datum der Vollauszahlung erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden kann.
Vor allem bei Neubauvorhaben mit Teilauszahlung kann es noch zu Abweichungen kommen.
Welchen Zins zahle ich?
Den Sollzins Ihres Darlehens finden Sie im Vertragsangebot. Er gibt die Höhe der Verzinsung Ihres Darlehens an. Aus dem Sollzins, dem Tilgungssatz und dem Darlehensbetrag errechnet sich Ihre monatliche Rate.
Wie lange ist das ING-Angebot gültig und was passiert nach Ablauf des Angebotes?
Das Darlehensangebot ist nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. Die genaue Frist für die Annahme des Angebots können Sie dem Anschreiben und dem Vertragsangebot entnehmen. Nach Ablauf der Frist wenden Sie sich bitte an Ihren Finanzierungsberater. Es wird ein neues Angebot erstellt mit den dann gültigen Konditionen.
2. Kaufvertrag schließen und Grundschuld bestellen
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Bei Ihrem Notariatstermin werden die Grundschuldbestellung und, wenn noch nicht geschehen, der Kaufvertrag beurkundet.
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Bitte schicken Sie uns eine vollständige Kopie des beurkundeten Kaufvertrags zu (gerne per Upload im Internetbanking).
Die häufigsten Fragen
Woher bekomme ich eine Grundschuldbestellungsurkunde und was ist das genau?
Im Anhang der E-Mail „Unterlagen zur Weiterleitung ans Notariat“ finden Sie einen Vordruck „Bestellung einer Grundschuld“. Wenden Sie sich damit bitte an Ihr Notariat. Ihre Notarin oder Ihr Notar beurkundet das Dokument und schickt es einmal an uns und einmal ans Amtsgericht (Grundbuchamt). Dort wird die Grundschuld zu unseren Gunsten eingetragen und wir bekommen einen Grundbuchauszug. Bei einer Grundschuldabtretung bekommen wir die Grundschuldbestellungsurkunde von Ihrem bisherigen Darlehensgeber.
Die Grundschuldbestellungsurkunde wird in der Regel vom Notariat an das Grundbuchamt und uns weitergeleitet.
Warum soll ich das Formular zur Grundschulbestellung an das Notariat weiterleiten und nicht die ING?
Sie können Ihre Notarin oder Ihren Notar frei wählen. Wie Sie den Kontakt zu Ihrem Notariat gestalten, entscheiden selbstverständlich Sie.
Die E-Mail zur Grundschuldbestellung enthält ein Anschreiben mit wichtigen Informationen zur Sicherheitenbestellung und ein Formular, mit dem Ihr Notariat die im Darlehensvertrag vereinbarte Grundschuld für uns bestellen kann. Wenn Sie zwei Darlehensnehmer/-innen sind, benötigt Ihr Notariat die Dokumente nur einmal weitergeleitet.
Was passiert, wenn die Grundschuld eingetragen ist?
Sobald die Grundschuld eingetragen ist, erhalten Ihr Notariat, Sie und wir eine Eintragungsmitteilung.
3. Restliche Unterlagen der Checkliste an uns zurück
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Bitte lassen Sie uns spätestens jetzt auch die restlichen Unterlagen zukommen, damit die Auszahlung des Darlehens möglich ist.
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Die Unterlagen, die wir nicht im Original brauchen, können Sie ganz einfach im Internetbanking uploaden.
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Falls Sie Fragen haben: Unter dem Reiter „Glossar“ finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Unterlagen – und woher Sie diese Unterlagen bekommen.
Die häufigsten Fragen
Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat?
Mit einem SEPA-Lastschriftmandat geben Sie als Kontoinhaber/-in Ihr Einverständnis dazu, dass der Empfänger Ihrer Zahlungen (z.B. Ihr Energieversorger) die Beträge in Ihrem Auftrag von Ihrem Konto einzieht. Das SEPA-Lastschriftmandat ist im Darlehensvertrag enthalten. Schicken Sie es uns bitte im Original zurück, damit wir die Darlehensraten von Ihrem Konto einziehen können.
Was sind die Bauzeichnung und Grundskizze und wo erhalte ich diese Unterlagen?
Die Grundskizze und Bauzeichnung erhalten Sie bei Ihrem Bauträger oder Ihrer Architektin bzw. Ihrem Architekten. Sie zeigen die Raumaufteilung Ihrer Wohnung oder die einzelnen Ebenen im Haus und gehören bei allen Finanzierungen zu den Mindestunterlagen.
Was ist eine Zweckerklärung?
Die Zweckerklärung verknüpft Ihr Darlehen mit der eingetragenen Grundschuld. Sie legt unter anderem fest, welche Ansprüche durch die Grundschuld besichert werden. Die Zweckerklärung liegt als separates Dokument im Anhang in Ihrer 2. Email mit den Vertragsunterlagen und Auszahlungsinformationen
Woher weiß ich, welche Unterlagen auszahlungsrelevant sind?
In den Auszahlungsvoraussetzungen im Vertragsangebot und den Auszahlungshinweisen zum Darlehen haben wir alle erforderlichen Unterlagen aufgelistet.
Welche Unterlagen noch nicht eingereicht wurden, können Sie hier nachlesen:
- In der Checkliste, die Sie im Anhang unserer E-Mail finden und die Sie selber fortlaufend aktualisieren können
- In der von uns aktualisierten Übersicht: Immer wenn eine Unterlage per Upload oder Post bei uns angekommen ist, stellen wir Ihnen eine aktualisierte Übersicht der noch fehlenden Unterlagen in Ihre Post-Box – so haben Sie jederzeit den Überblick
4. Auszahlung
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Haben Sie alle Dokumente eingereicht, die als Auszahlungsvoraussetzungen gelistet sind?
Dann kann die Auszahlung des Darlehens beginnen.
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Wie es in Ihrem Fall abläuft und ob Sie Ihr Darlehen selbst auszahlen können, sehen sie hier.
Die häufigsten Fragen
Was ist eine Fälligkeitsmitteilung - und woher bekomme ich sie?
Mit der Fälligkeitsmitteilung bestätigt Ihr Notar oder Ihre Notarin, dass alle im Kaufvertrag vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind, um den Kaufpreis zu zahlen.
In der Regel schickt Ihr Notariat die Fälligkeitsmitteilung an Sie und parallel auch an uns.
Wenn uns die Fälligkeitsmitteilung vorliegt und auch alle weiteren Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind, zahlen wir das Darlehen aus.
Alle Auszahlungsvoraussetzungen finden Sie in der E-Mail mit dem Betreff: „Ihre Baufinanzierung: Abschrift des Vertragsangebots für Ihre Unterlagen“ oder in den postalischen Ausfertigungen.
Wann und wie soll ich die Rechnungen verschicken?
Die Rechnung von Ihrem Neubau laden Sie am schnellsten und einfachsten über den Upload im Online-Banking hoch. Die Rechnung dienen uns als Nachweis. Bei Vorlage der Rechnung können Sie den Betrag eigenständig im Online-Banking anweisen.
Was sind meine Auszahlungsvoraussetzungen und wie erfülle ich sie?
Das sind die Bedingungen, die wir im Vertrag vereinbaren und die erfüllt sein müssen, bevor Sie sich das Darlehen auszahlen können. Die Auszahlungsvoraussetzungen finden Sie im Vertragsangebot.