Zinsen und Gewinne mit dem Freistellungsauftrag sichern

Sie haben auf Ihre Zinsen Steuern gezahlt? Oder möchten wissen, ob ihr Freistellungsauftrag ausreichend hoch ist? Für wen und in welcher Höhe gilt er?
Auf dieser Seite gibts dazu alle wichtigen Infos.

 

Der Freistellungsauftrag erklärt

Erträge werden besteuert

  • Besteuert werden Zinsen aus Sparguthaben und Dividenden-Zahlungen. Sowie Erträge und Gewinne bei Verkäufen von Wertpapieren.
  • Ans Finanzamt werden dabei 25 % Abgeltungsteuer abgeführt. Und von diesem Betrag 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. 8-9 % Kirchensteuer.

So vermeiden oder minimieren Sie die Steuern

  • Jeder natürlichen Person, die in Deutschland steuerpflichtig ist, steht ein Sparerpauschbetrag zu.
  • Damit müssen Sie auf Erträge bis 1.000 Euro keine Steuern zahlen.
  • Dass Sie den Sparerpauschbetrag nutzen möchten, sagen Sie der Bank mit einem Freistellungsauftrag.

Den Sparerpauschbetrag nutzen

Die aktuellen Sparerpauschbeträge seit dem 01.01.2023 lauten:

  • 1.000 Euro für Einzelaufträge (auch bei Minderjährigen) oder
  • 2.000 Euro für Gemeinschaftsaufträge (für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften)

Der Sparerpauschbetrag kann auf verschiedene Kreditinstitute sowie Versicherungen und Bausparkassen aufgeteilt werden. Dabei sollten Sie immer im Blick behalten, dass der Gesamtbetrag den maximalen Sparerpauschbetrag nicht überschreitet.

Freistellungsauftrag einrichten im Online-Banking

Einen Überblick gewinnen

Sie hatten im letzten Jahr Erträge?

  • Jahressteuerbescheinigung und Erträgnisaufstellung

    Dann bekommen Sie Ihre Jahressteuerbescheinigung und die Erträgnisaufstellung automatisch zwischen Ende Februar und Ende März von uns. Darin finden Sie alle Zinsen und Kapitalerträge. Plus eventuell abgeführte Steuern ans Finanzamt.

  • Digital in die Postbox

    Beide Dokumente stellen wir Ihnen digital in die Postbox ein.

  • E-Mail Benachrichtigung

    Wir benachrichtigen Sie zusätzlich per E-Mail, wenn es so weit ist.

     

    Übrigens: Die Finanzämter benötigen für Ihre Steuererklärung meist nur die digitale Version. Ein Ausdruck ist nicht mehr erforderlich.

    Alle Informationen zu den Jahresendbelegen

Steuern gezahlt?

Sie haben bemerkt, dass von Ihren Erträgen Steuern abgeführt wurden? Das kann verschiedene Ursachen haben. Hier erfahren Sie, welche das sind. Und was Sie nun tun können.

Ihr Freistellungsauftrag ist zu gering oder nicht vorhanden

So können Sie vermeiden, dass Ihnen das nochmal passiert:
 

1. Auf Zinsen achten

  • Werfen Sie besonders zum Jahresende einen Blick auf Ihre Finanzen.
  • Schauen Sie auf die bisher aufgelaufenen Zinsen.
  • Außerdem auf die noch anfallenden Zinsen.
  • Das geht ganz einfach in der App oder im Online-Banking.

Zur Zinsübersicht


2. Depot anschauen

Wenn Sie ein Depot haben, schauen Sie auf folgendes:
Ihre aktuellen Verluste, Erträge, Gewinne und gezahlten Steuern im laufenden Jahr.

Übersicht Steuersalden ansehen


3. Bestehenden Freistellungsauftrag prüfen

Prüfen Sie, ob Sie einen Freistellungsauftrag bei uns hinterlegt haben. Ist dieser ausreichend hoch?

Folgende Berechnung hilft Ihnen um die Frage zu beantworten:

  • Addieren Sie zuerst den bereits verbuchten Zinsertrag und den wahrscheinlich noch anstehenden Zinsertrag.
  • Ist das Ergebnis höher als der von Ihnen beauftragte Freistellungsauftrag?
  • Dann ändern Sie Ihren Freistellungsauftrag.

Denken Sie daran, dass die Höchstsumme von 1.000 Euro nicht überschritten werden darf.

Freistellungsauftrag verwalten

Sie nutzen einen gemeinsamen Freistellungsauftrag

Sind Sie verheiratet?
Oder leben Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Dann können Sie einen gemeinsamen Freistellungsauftrag stellen.
  • Dadurch werden alle Konten in Höhe des Freistellungsauftrags vom Steuerabzug freigestellt.
  • Das geht für Einzel- und Gemeinschaftskonten.

 

Es können zusammen max. 2.000 Euro freigestellt werden.
Das gilt für alle Konten und Depots.

 

Bei Erträgen aus Wertpapieren geht noch mehr:
Sie können sogar von der übergreifenden Verlustverrechnung profitieren.

Mehr dazu bei „Verluste verrechnen“.

 

Trotz gemeinsamen Freistellungsauftrags und möglicherweise gegengerechneten Verlusten gilt:

  • Ist der Zinsertrag insgesamt höher als der  Freistellungsauftrag?
  • Dann wird der darüber hinausgehende Zinsertrag besteuert.
  • Und an das Finanzamt abgeführt.

 

Depoterträge haben Ihren Freistellungsauftrag belastet

Liegt kein oder ein zu geringer Freistellungsauftrag vor?

  • Dann fallen nicht nur Steuern auf die Zinserträge Ihrer klassischen Sparanlagen an.
  • Also auf das Extra-Konto, das Festgeld, den Sparbrief oder VL-Sparen.
  • Besteuert werden auch Ihre Dividenden und Erträge.
  • Sowie Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren.

 

Kann man die Steuerbelastung rückgängig machen?

Das kommt auf den Zeitpunkt an:

Im aktuellen Steuerjahr ist eine nachträgliche Steuerverrechnung möglich, indem Sie z.B. Ihren Freistellungsauftrag auf die Höhe der bereits entstandenen Erträge erhöhen.
Mehr dazu gibt‘s bei „Ihr Freistellungsauftrag ist zu gering oder nicht vorhanden“.

 

Bei Steuern für die im Vorjahr erteilten Erträge können Sie folgendes tun:

  • Zu viel gezahlte Steuern können Sie sich über die Steuererklärung beim Finanzamt zurückholen.
  • Für weitere Informationen zu Ihren Steuern können Sie sich Unterstützung holen.
  • Z.B. bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater.
  • Die ING führt keine steuerliche Beratung durch.

 

Tipps für die Folgejahre:

  • Gleichen Sie regelmäßig Ihre Zins- und Ertragsgutschriften mit der Höhe Ihres hinterlegten Freistellungsauftrages ab.
  • Reichen Sie Änderungen so zeitnah wie möglich ein.
  • Wird‘s mal besonders knapp zum Jahresende? Auf ing.de informieren wir Sie, bis wann ein neuer oder geänderter Auftrag berücksichtigt werden kann.

Auch für Kids!

Kind

Für Ihre minderjährigen Kinder gibt es einen eigenen Sparerpauschbetrag. Das heißt:

  • Erträge von deren Konten belasten nicht Ihren Freistellungsauftrag.
  • Sie können für jedes Kind einen Freistellungsauftrag bis zur gesetzlichen Höchstgrenze erteilen.
  • Dazu brauchen Sie die steuerliche Identifikationsnummer Ihres Kindes. Diese haben Sie vom Bundesamt für Steuern bekommen.
  • Den Auftrag selbst können Sie ganz einfach im Online-Banking erfassen. Geben Sie dazu bei der Anmeldung die Zugangsdaten an, die Sie für Ihr Kind erhalten haben.

Freistellungsauftrag verwalten

Sie haben kein ING-Konto mehr

Sie haben alle Konten und Depots bei uns gelöscht. Schade.
Doch was passiert mit Ihrem Freistellungsauftrag?

Sie haben noch einen Freistellungsauftrag bei uns

Wir beenden Ihren Freistellungsauftrag automatisch zum Jahresende.

 

Sie haben keinen Freistellungsauftrag, aber eine Zinsgutschrift

Mit der Auflösung Ihrer Konten haben Sie die Zinsen erhalten, die Sie bis zu diesem Zeitpunkt erwirtschaftet haben. Haben Sie zu dem Zeitpunkt keinen Freistellungsauftrag, werden Steuern abgezogen. Informationen dazu finden Sie im Abschlusskontoauszug.

Im Frühjahr des Folgejahres erstellen wir einen Jahresendbeleg. Diesen können Sie gerne über unser Kontaktformular bei uns anfordern und damit zu viel gezahlte Steuern über die Steuererklärung beim Finanzamt zurückholen.

Sie möchten den Freistellungsautrag im Jahr der Löschung ändern oder einreichen

  • Im Idealfall passen Sie Ihren bestehenden Freistellungsauftrag vor Löschung Ihrer Konten an.
  • Und zwar auf die zu erwartende Zinszahlung.
  • Das machen Sie ganz einfach in der App oder in Ihrem Online-Banking.

Freistellungsauftrag verwalten
 

Haben Sie keine Konten und keine Zugangsdaten mehr zu Ihrem Online-Banking?

  • Dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@ing.de. Sie erhalten dann das nötige Formular von uns.
  • Das senden Sie uns ausgefüllt und unterschrieben als E-Mail Anhang wieder zurück.
     

Hatten Sie einen Steuerabzug?

  • Dann erhalten Sie zeitnah eine Nachverrechnung.
  • Und die Gutschrift auf Ihr Konto bei der Hausbank.

Verluste verrechnen

Eine Glühbirne kommt aus einer Box

Dass Verluste auch mal positiv sein können, klingt doch fast zu schön, um wahr zu sein. Aber möglich ist das!

Und das geht so:

  • Wir führen für Sie sogenannte Verlustverrechnungstöpfe.
  • Damit können wir Ihre Gewinne und Verluste laufend verrechnen.
  • Die Verlustverrechnungstöpfe beeinflussen auch Ihren Freistellungsauftrag.
  • Z.B. wenn die aufgelaufenen Verluste höher als die Erträge sind.
  • Dann wird der Freistellungsauftrag gar nicht gebraucht!

Tiefergehende Informationen gibt‘s beim Thema Abgeltungsteuer.

 

Wichtig für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften:

Sie haben uns einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag erteilt? Dann verrechnen wir gegenseitig verbleibende Verluste und Gewinne. Diese übergreifende Verlustverrechnung erfolgt automatisch im Februar des Folgejahres.

Häufige Fragen zum Freistellungsauftrag

Wie kann ich meinen aktuellen Freistellungsauftrag abfragen?

Am einfachsten und schnellsten können Sie den Freistellungsauftrag direkt im Online-Banking einsehen.

Per Telebanking:

Rufen Sie uns im Telebanking an: Am einfachsten erreichen Sie uns mit einem Anruf über unsere ING App – so brauchen Sie keine Zugangsdaten. Oder Sie rufen uns wie gewohnt an unter 069 / 34 22 24. Um Ihre Identität zu bestätigen, geben Sie bitte Ihre Zugangsnummer ein – das sind die letzten 10 Stellen Ihrer IBAN. Anschließend schicken wir Ihnen ein Einmalpasswort, dass Sie über Ihr Telefon eintippen oder einsprechen können.

Bitte wählen Sie Direktwahl-Ziffer "1" für Kontofunktionen und dann die Direktwahl-Ziffer "5" für Auskunft Freistellungsauftrag.

Was sind Freistellungsauftrag und Kapitalertragsteuer?

Für Ihre Kapitalerträge – also Zinszahlungen, Kurserträge und Dividendenzahlungen – führen wir automatisch Steuern ans Finanzamt ab: 25% Kapitalertragsteuer, darauf noch einmal 5,5% Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Sie können uns aber einen Freistellungsauftrag erteilen. Dann stellen wir Ihre Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug frei. Die Höhe Ihres Freistellungsauftrages legen Sie bitte selbst fest, im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen. Sie können den für Sie geltenden Höchstbetrag auf mehrere Kreditinstitute verteilen.

Freistellungsauftrag einrichten, ändern oder löschen – wie geht das?

In der ING App:

  1. Öffnen Sie unsere ING App.
  2. Tippen Sie ganz unten rechts auf „Service“.
  3. Dann gehen Sie unter „Funktionen verwalten“ auf „Freistellungsauftrag“.
  4. Nun können Sie Ihren Freistellungsauftrag einrichten, ändern oder löschen.

 

Im Online-Banking:

  1. Loggen Sie sich ins Online-Banking ein.
  2. Klicken Sie auf „Einstellungen“.
  3. Gehen Sie auf „Service“.
  4. Hier können Sie Ihren Freistellungsauftrag einrichten, ändern oder löschen.
  5. Es gibt ein Erklärvideo: So richten Sie Ihren Freistellungsauftrag ein (YouTube, 1:54 Min.).

 

Bitte beachten Sie:

Wenn Sie Ihren Freistellungsauftrag ändern:

  • Ihr Freistellungsauftrag muss mindestens so hoch bleiben wie bisher.
  • Ändern kann man den Freistellungsauftrag nur im laufenden Jahr.
  • Ist das Jahr vorbei, können Sie alles nachträglich regeln mit der Steuererklärung beim Finanzamt.

 

Wenn Sie Ihren Freistellungsauftrag löschen:

  • Vielleicht haben Sie dieses Jahr schon Zinserträge erwirtschaftet.
    Dann wird der Freistellungsauftrag nicht sofort gelöscht.
    Zuerst wird der Freistellungsauftrag reduziert bis zur Höhe des bereits ausgeschöpften Sparerpauschbetrags.
    Diese Änderung ist befristet bis zum Jahresende. Wenn das Jahr zu Ende ist, löschen wir Ihren Freistellungsauftrag endgültig.
  • Vielleicht löschen Sie alle Konten und Depots bei uns.
    Dann löschen wir Ihren Freistellungsauftrag automatisch, wenn das Jahr vorbei ist.
  • Vielleicht haben Sie Ihren Freistellungsauftrag dieses Jahr nicht genutzt.
    Dann können Sie ihn noch zum 1. Januar dieses Jahres widerrufen. Das müssen Sie bitte schriftlich machen.

 

Wenn Sie einen Freistellungsauftrag zu zweit einreichen:

  • Vielleicht hat einer von Ihnen schon einen einzelnen Freistellungsauftrag.
    Dann prüfen Sie bitte den Einzel-Freistellungsauftrag. Gibt es da schon einen Verbrauch?
  • Wenn nicht, löschen Sie den Einzel-Freistellungsauftrag bitte im Online-Banking.
  • Wenn ja, gilt für den neuen Freistellungsauftrag: Er muss mindestens so hoch sein wie der bisherige Verbrauch.

Wie sind die Fristen für die Einreichung des Freistellungsauftrags?

Reichen Sie uns Ihren Freistellungsauftrag bitte frühzeitig vor Kapitalertragsgutschrift ein. Alle Arbeiten oder Änderungen zum Freistellungsauftrag können wir nur im laufenden Jahr berücksichtigen. Ist das Jahr vorbei, können Sie alle Anliegen dazu nachträglich über die Steuererklärung beim Finanzamt regeln. Die Kapitalertragsteuer wird jeweils zum Ende des Jahres (z.B. Extra-Konto), zum Ende der Laufzeit (z.B. Festgeld) oder jährlich zum Anlagedatum bzw. nach einer Dividendenzahlung berechnet. Ein unterjährig neu beantragter oder erhöhter Freistellungsauftrag kann für bereits realisierte Erträge angewandt werden. Dies kann unter Umständen im Rahmen der nachträglichen Verlustrechnung zu einer Erstattung bereits abgeführter Kapitalertragsteuern führen.

Tipp: Richten Sie Ihren Freistellungsauftrag gleich bequem im Internetbanking + Brokerage ein!

Was wird der Finanzverwaltung mitgeteilt?

Jedes Jahr melden wir die Höhe der im vorhergehenden Jahr tatsächlich freigestellten Kapitalerträge unserer Kundinnen und Kunden bis zum 01.03. an das Bundeszentralamt für Steuern. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet. Diese Meldung umfasst:

  • Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kunden (bei gemeinschaftlichen Freistellungsaufträgen oder Nichtveranlagungsbescheinigungen auch für den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner)
  • Die Steuerliche Identifikationsnummer
  • Die Höhe der tatsächlich durch Freistellungsaufträge oder Nichtveranlagungsbescheinigungen freigestellten Kapitalerträge

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundeszentralamt für Steuern.