Objektwechsel? So geht’s!

Für Ihre Baufinanzierung haben wir einen Darlehensvertrag geschlossen – da steht ganz genau drin, welche Immobilie wir finanzieren. 

Wenn Sie die Immobilie während der Zinsbindung verkaufen, zahlen Sie das Darlehen normalerweise zurück. Dann sprechen wir von einer vorzeitigen Rückzahlung.
Direkt zur vorzeitigen Rückzahlung

Wenn Sie die Immobilie während der Zinsbindung wechseln und das Darlehen behalten möchten, sprechen wir von einem Objektwechsel. Grundsätzlich gibt es dafür zwei Möglichkeiten: Erst die neue Immobilie kaufen, dann die alte verkaufen – oder umgekehrt.

Wann ist ein Objektwechsel möglich?

Oft ist ein Objektwechsel möglich, manchmal aber auch nicht. Denn die Besicherung Ihres laufenden Darlehens bei uns muss immer gewährleistet bleiben. Das prüfen wir im Einzelfall.

Die Voraussetzungen:

  • Auszahlung abgeschlossen

    Das Darlehen aus Ihrer Baufinanzierung muss bereits vollständig ausgezahlt sein.

  • Wert der Immobilie bleibt

    Die neue Immobilie ist mindestens so viel wert wie die bisherige.

  • Verkauf geplant

    Sie verkaufen Ihre bisherige Immobilie, aber der Verkaufsvertrag ist noch nicht notariell beurkundet.

  • Gute Bonität

    Für den Objektwechsel prüfen wir erneut Ihre Bonität.

  • Andere Immobilie in Ihrem Besitz

    Sie kaufen oder besitzen eine andere, bereits fertiggestellte Immobilie.

Wichtig zu wissen

Alles bleibt wie gehabt

Ihre bestehende Finanzierung bleibt, wie sie ist (Vertragsbestandteile, Höhe des Darlehens und in der Regel auch die Konditionen).

Bis 95% finanzieren

Für die neue Immobilie finanzieren wir höchstens 95% des Kaufpreises bzw. der Herstellungskosten.

Wert steigern, wenn Sie mögen

Zusätzlich können Sie wertsteigernde Maßnahmen bis 30% des Kaufpreises bzw. der Herstellungskosten mit uns finanzieren (kein Neubau; kein Abriss und Neubau; keine Kernsanierung).

Nebenkosten selber zahlen

Makler/-innen, Notariat, Grundbuch und Grunderwerbsteuer zahlen Sie aus Ihrem Eigenkapital (das finanzieren wir nicht mit).

Antragsunterlagen

Wenn Sie einen Objektwechsel beantragen möchten, laden Sie sich bitte den „Antrag auf Objektwechsel“ samt Anlagen herunter – und das Infoblatt; es enthält auch eine Liste der Unterlagen, die wir von Ihnen benötigen:

Zum Antrag (PDF, 1267 KB)

Zum Infoblatt (PDF, 57 KB)
 

So funktioniert’s am besten: Antragsformular bitte erst leer abspeichern, dann das gespeicherte Dokument öffnen – und nun erst Ihre Daten eintragen. Achten Sie bitte darauf, dass der Antrag vollständig ausgefüllt und von allen Antragstellerinnen und Antragstellern unterschrieben werden muss.

Laden Sie Ihren Antrag auf Objektwechsel bitte im Online-Banking hoch. Eine Hilfestellung, wie Sie Dokumente hochladen, sehen Sie im Video „Dokumente richtig hochladen“.

Möchten Sie die neue Immobilie auch modernisieren? Dann nutzen Sie bitte zusätzlich das Formular „Aufstellung Modernisierungskosten“ (PDF, 101 KB).

2 Optionen für die Durchführung eines Objektwechsels

Wenn Sie einen Objektwechsel anstreben, gibt es zwei verschiedene Varianten, diesen umzusetzen:

Option 1: Erst kaufen, dann verkaufen

Ihre jetzige Immobilie dient uns als Sicherheit für die Baufinanzierung. Möchten Sie nun die Immobilie „austauschen“, wird unser Darlehen mit der neuen Immobilie besichert. So läuft der Objektwechsel ab:
  1. 1

    Wir prüfen Ihr Anliegen

    Dazu brauchen wir von Ihnen:
     

    • Vollständig ausgefüllter Antrag auf Objektwechsel, ggf. mit Angaben zu weiterem Finanzierungsbedarf
    • Objektunterlagen zur neuen Immobilie
    • Ihre Bonitätsunterlagen​​​


    Wenn alles passt, erhalten Sie unsere Zusage zum Objektwechsel. Brauchen wir noch weitere Unterlagen, kommen wir auf Sie zu.

  2. 2

    Sie schließen eine Zwischenfinanzierung mit uns ab

    Wenn Sie den Kaufpreis für die neue Immobilie zahlen müssen, bevor Sie den Verkaufserlös für die bisherige Immobilie haben, ist eine Zwischenfinanzierung nötig. Das ist ein separater Darlehensvertrag.

  3. 3

    Ihre neue Immobilie dient als Sicherheit

    Damit Ihr bestehendes Darlehen weiterhin besichert bleibt, wird für uns eine Grundschuld auf Ihre neue Immobilie eingetragen.
    Dazu brauchen wir von Ihnen:
     

    • Grundschuldbestellungsurkunde
    • Grundbuchauszug, aus dem hervorgeht, dass die neue Grundschuld im ersten Rang eingetragen ist
    • Zweckerklärung
  4. 4

    Sie kaufen Ihre neue Immobilie

    Die Zwischenfinanzierung zahlen wir für den Kauf Ihrer neuen Immobilie gemäß Kaufvertrag und Kaufpreisfälligkeitsmitteilung aus. Dafür benötigen wir eine Auszahlungsanweisung von Ihnen.

  5. 5

    Sie verkaufen Ihre bisherige Immobilie

    Sobald der Verkaufserlös aus Ihrer bisherigen Immobilie bei uns eingegangen ist, lösen wir das Konto für die Zwischenfinanzierung auf.

Option 2: Oder erst verkaufen, dann kaufen

Eine ausgeglichene Waage. Auf der einen Seite ist ein Geldsack, auf der anderen Seite ist ein Haus.

Wenn Sie Ihre bisherige Immobilie zuerst verkaufen, fordern wir aus dem Verkaufserlös die aktuelle Darlehensrestschuld an. Dieses Geld parken wir auf einem separaten Konto, bis es für den Kauf Ihrer neuen Immobilie gebraucht wird. Um den Kaufpreis zu zahlen, brauchen wir dann eine Auszahlungsanweisung von Ihnen.

Alle nötigen Infos zur Abwicklung bekommen Sie rechtzeitig von uns.

Vorzeitige Ablösung als Alternative

Ein nachdenkliches Gesicht mit einem Fragezeichen

Je nach Zinsmarktsituation und Restlaufzeit Ihres Darlehens kann es von Vorteil sein, das bestehende Darlehen zunächst abzulösen, also auf einen Schlag zurückzuzahlen. Und für die neue Immobilie schließen Sie dann ein neues Darlehen ab.

Für das abzulösende Darlehen entstehen ggf. Kosten im Rahmen einer Vorfälligkeitsentschädigung. Wie viel das ist, können Sie unverbindlich berechnen lassen:

Einfach mit Ihren Zugangsdaten einloggen – wählen Sie dann das gewünschte Darlehen aus der Übersicht aus, klicken Sie auf „Meine Baufi“ und wählen Sie in der Menüleiste „Kündigung/Ablösung“ aus.

Häufige Fragen und Antworten

Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Objektwechsel.