Hilfe rund um den Wohnkredit
Häufige Fragen zum Wohnkredit
Wofür kann ich den Wohnkredit verwenden?
Als Eigentümerin oder Eigentümer einer Immobilie können Sie Ihr Eigentum sanieren und modernisieren.
Mit dem Wohnkredit sanieren und modernisieren Sie in den folgenden Bereichen:
- Dämmen & Lüften
- Fenster & Haustüren
- Heizen & Heizungsanlagen
- Photovoltaik
Für alle anderen Verwendungszwecke beantragen Sie bitte unseren Ratenkredit. Diesen bieten wir zur freien Verwendung an.
Wie hoch ist der Mindest- bzw. Höchstbetrag des Wohnkredit?
???kredit.wohnnettobetragmin??? und ???kredit.wohnnettobetragmax??? Euro können Sie bei diesem Kredit beantragen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um diesen Kredit zu beantragen?
Um den Wohnkredit zu beantragen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind volljährig, haben eine gute Bonität und nutzen den Kredit privat und nicht gewerblich.
- Sie haben ein stabiles monatliches Einkommen – als Arbeiter/-in, Angestellte/-r, Beamter/Beamtin, Rentner/-in oder Pensionär/-in.
- Sie erwarten keine Änderungen im privaten oder beruflichen Umfeld, die die Rückzahlung des Darlehens negativ beeinflussen könnten.
- Wenn Sie selbstständig sind: Sie erzielen Ihre Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und nicht aus Gewerbebetrieb, Land-/Forstwirtschaft oder Existenzgründungen.
- Sie haben Ihren Wohnsitz und Arbeitsplatz in Deutschland und ein Gehalts-Girokonto.
- Wenn Sie den Kredit gemeinsam beantragen: Sie wohnen unter gleicher Adresse.
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Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer einer Immobilie
Ist beim Wohnkredit ein Grundbucheintrag erforderlich?
Nein, der Wohnkredit der ING funktioniert ganz unbürokratisch ohne Grundbucheintrag oder zusätzliche Sicherheiten.
Senden Sie uns bei Krediteröffnung lediglich eine unbeglaubigte Kopie des Grundbuchauszugs oder des Grundsteuerbescheids als Nachweis zu. Laden Sie den Nachweis direkt während des Kreditantrags hoch oder nutzen Sie unseren Dokumentenupload. Den Dokumentenupload finden Sie in Ihrem Internetbanking unter „Einstellungen“ und „Kommunikation“.
Kann ich Kredite von anderen Banken ablösen?
Ja, Sie können Kredite die sie bei anderen Banken führen ablösen.
Teilen Sie uns Saldo und IBAN für jeden abzulösenden Kredit mit – gerne mittels:
- Ablösungsbestätigung Ihrer bisherigen Bank
- oder Screenshots aus Ihrem Internetbanking
- oder einer Kopie des Kredit-Kontoauszugs
Das ist für jeden Nachweis wichtig:
- Er enthält Kontoinhaber, Kontostand und IBAN des abzulösenden Kredits
- Er ist nicht älter als 3 Monate
Reichen Sie uns den Nachweis gerne während des Antrags oder danach ein.
Alle Informationen zu benötigten Unterlagen und wie sie gut bei uns ankommen haben wir auf dieser Website für Sie zusammengefasst.
So geht es weiter:
Nach Genehmigung Ihres neuen Kredits bei uns überweisen wir den zur Ablösung Ihres alten Kredits erforderlichen Betrag direkt an Ihre bisherige Kreditbank.