Hilfe rund um Jahresendbelege
Hier finden Sie Hilfestellungen, Fragen und Antworten zu Jahresendbelegen.
Allgemeine Fragen
Wer bekommt eine Jahressteuerbescheinigung (JStB) – und wofür ist die gut?
Privatpersonen mit Konten und/oder Depots – wenn sie in Deutschland steuerpflichtig sind und ihr Kapital im vorangegangenen Jahr Erträge erwirtschaftet hat.
Auf der Jahressteuerbescheinigung sehen Sie Ihre Kapitalerträge und eventuell abgeführte Steuern auf einen Blick. Sie hilft Ihnen also weiter, wenn Sie diese Daten brauchen: Bei der Einkommensteuererklärung und als Nachweis (Anlage KAP), den Sie für den Fall, dass Ihr Finanzamt Sie dazu auffordert, mitschicken können.
Bitte beachten Sie: Steuerzahler müssen zu ihrer Steuererklärung dem Finanzamt in der Regel nur noch dann Belege vorlegen, wenn das Finanzamt dazu ausdrücklich auffordert.
Wozu gibts die Erträgnisaufstellung?
Die bekommen Sie als weiteres Dokument automatisch in Ihre Post-Box: Wie der Name schon sagt, sind alle Ihre Erträge darin aufgeführt. Das hilft beim Ausfüllen der Steuererklärung, indem Sie die einzelnen Positionen Ihrer Jahressteuerbescheinigung ganz leicht nachvollziehen können.
Wie komme ich an meine Jahresendbelege?
Haben Sie eine aktive Post-Box?
Und hatten Sie im Vorjahr Erträge?
Dann finden Sie in Ihrer Post-Box:
- Ihre Jahressteuerbescheinigung
- Und Ihre Erträgnisaufstellung
Die können Sie sich ausdrucken, wenn Sie von Ihrem Finanzamt zur Vorlage aufgefordert werden.
Haben Sie noch keine aktive Post-Box?
Aktivieren Sie jetzt einfach Ihre Post-Box.
Dann bekommen Sie Ihre Jahresendbelege automatisch.
So aktivieren Sie Ihre Post-Box:
Im Online-Banking:
- Loggen Sie sich ins Online-Banking ein.
- Öffnen Sie oben rechts das Menü über Ihren Kundennamen.
- Wählen Sie ,,Post-Box".
- Kurz aktivieren – fertig!
In der ING App:
- Möchten Sie die Jahresendbelege anfordern?
- Loggen Sie sich in die ING App ein.
- Tippen Sie unten in der Leiste auf "Service".
- Wählen Sie unter "Meine Daten und Einstellungen" den Punkt "Persönliche Daten" aus.
- Unter "Weitere Optionen" finden Sie "Steuer und Belege".
- Hier finden Sie "Jahresendbelege anfordern", wodurch Sie zum Online-Banking geleitet werden.
- Wo finde ich die angeforderten Jahresendbelege?
Sie können Ihren Jahresendbeleg in Ihrer Post-Box in der ING App finden.
- Loggen Sie sich in die ING App ein.
- Gehen Sie unten in der Leiste auf "Service".
- Dort finden Sie "Post-Box" mit einem Brief-Symbol.
Wenn Sie Ihre Post-Box noch nicht aktiviert haben, müssen Sie dies zunächst tun, indem Sie die Nutzungsbedingungen akzeptieren.
Wann und wozu brauche ich eine Verlustbescheinigung?
Sie sind Anleger und haben mehrere Depots bei verschiedenen Banken? Dann können Sie Ihre nicht verrechneten Verluste und Gewinne in Ihrer Steuererklärung vom Finanzamt gegeneinander verrechnen lassen – dafür brauchen Sie eine Verlustbescheinigung:
- Die stellen wir Ihnen aus, wenn Sie bei uns nicht verrechnete Verluste haben.
- Anfordern können Sie die bei uns bis spätestens zum 15.12. des laufenden Kalenderjahres.
- Das geht so: Ins Internetbanking einloggen und unter Einstellungen > Steuern > Daten & Bescheinigungen bei "Verlustverrechnungstöpfe" / "Verlustbescheinigung" auf "Anfordern" gehen.
- Die Verlustbescheinigung ist übrigens nichts anderes, als Ihre Jahressteuerbescheinigung – in der wir die Höhe Ihrer Verluste ausweisen.
Gut zu wissen: Sie können das einmalig so machen oder gleich für die folgenden Kalenderjahre – bis auf Widerruf. Mit der Jahressteuerbescheinigung haben Sie also den Nachweis über Ihre nicht verrechneten Verluste und wir übertragen sie nicht ins Folgejahr.
Ich bin „Steuerausländer“ – was jetzt?
Als Steuerausländer gelten Sie, wenn Sie weder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort noch Ihren Wohnsitz in Deutschland haben – und sind als solcher nur beschränkt steuerpflichtig. Dennoch:
Mit inländischen Dividenden- und Mieterträgen sowie Erträgen aus inländischen Wandelanleihen und Genussscheinen sind auch Steuerausländer steuerpflichtig. Unterliegt ein Ertrag der Kapitalertragsteuer, stellen wir Ihnen für diesen letztmals im Steuerjahr 2026 eine Einzelsteuerbescheinigung aus. Die brauchen Sie, damit Sie die angefallene Kapitalertragsteuer beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erstattet bekommen.
Sie haben eine aktive Post-Box? Dann bekommen Sie automatisch Ihre Einzelsteuerbescheinigung/en und Erträgnisaufstellung in Ihre Post-Box.
Sie nutzen keine Post-Box? Dann bekommen Sie die Belege von uns automatisch per Post. Schneller geht es aber, wenn Sie Ihre Post-Box aktivieren: Das geht ruckzuck: Ins Internetbanking einloggen, auf „Einstellungen“ und dann auf „Kommunikation“ gehen. Dort finden Sie die „Post-Box“. Kurz aktivieren – fertig! Und glauben Sie uns – Ihre Post-Box wollen Sie nicht mehr missen.
Neu ab 2027: Ab dem Steuerjahr 2027 wird sich das Verfahren ändern. Genauere Informationen finden Sie hier.
Ich bin „Steuerausländer“ – was jetzt? Neues Verfahren ab 2027
Sie haben als in Deutschland beschränkt Steuerpflichtiger (Steuerausländer) auf einen Ertrag Kapitalertragsteuer bezahlt und möchten diese vom BZSt zurückfordern? Dafür ist eine elektronische Meldung des entsprechenden Ertrags durch uns an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) notwendig. Diese Meldung kann frühestens 48 Tage nach dem Zufluss der Erträge erfolgen. Sie erhalten von uns im Anschluss einen Beleg („Informationsbeleg zum Mitteilungsverfahren“) über die an das BZSt gemeldeten Daten.
In diesem Beleg finden Sie alle notwendigen Daten (auch die sog. „UUID - Universally Unique Identifier“ = eine Ordnungsnummer), um einen Antrag auf Rückerstattung der abgeführten Steuerbeträge beim BZSt stellen zu können.
Sie haben eine aktive Post-Box? Dann bekommen Sie automatisch den Informationsbeleg und nach dem Jahresabschluss auch Ihre Erträgnisaufstellung in Ihre Post-Box.
Hinweis: Ab 2027 melden wir von Steuerausländern zunächst inländische Dividenden- und Mieterträge sowie Erträge aus inländischen Wandelanleihen und Genussscheinen einmal im Monat an das BZSt.
Ihr Vorteil: Sie müssen sich nicht extra für jeden einzelnen Ertrag an uns wenden und Sie erhalten den Informationsbeleg zum Mitteilungsverfahren automatisch von uns.
Konto geerbt – wer bekommt die Jahresendbelege?
Wenn wir die gültige Versandanschrift des Erben haben, senden wir ihm die Original-Jahressteuerbescheinigung automatisch per Post.
Was ist der Vorteil einer Steuererklärung?
Liegt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter dem Abgeltungsteuersatz von 25%? Dann ist es vielleicht sinnvoll, wenn Sie eine Steuererklärung machen. Beantragen Sie dann einfach die „Günstigerprüfung“ bei Ihrem Finanzamt. Ihr möglicher Vorteil: Sie bekommen Geld zurück oder müssen weniger nachzahlen.
Wichtig: Diese Information ist keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Wenden Sie sich bei Fragen zur Steuer bitte an Ihren Steuerberater.