Starten Sie jetzt durch!
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Reichen Sie alle Unterlagen und die unterschriebenen Partnerverträge ein.
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Sie erhalten von uns: Ihre Vermittlernummer und Ihre Zugangsdaten zum Partnerportal.
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Ihr Key-Account-Manager meldet sich bei Ihnen für einen Termin vor Ort.
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Jetzt können Sie die erste Baufinanzierung bei uns einreichen und Ihre Basis-Webinare buchen.
Haben Sie Fragen?
Schicken Sie uns eine E-MailUnsere Broschüren zur Partnerschaft
Hier finden Sie wichtige Informationen rund um die Partnerschaft mit der ING. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Vorteile und was die Baufinanzierung mit der ING für Sie und Ihre Kunden besonders einfach macht.
Highlights zur ING-Partnerschaft
Alles Wichtige zu Ihrer Vergütung
Gleich mit einem Experten sprechen?
Sie haben noch eine Frage zur Partnerschaft? Oder möchten sich im Vorfeld mit Ihrem künftigen Key-Account-Manager austauschen? Hier finden Sie Ihren regionalen Ansprechpartner - in Ihrer Nähe.
ING- und Prohyp-Vertrag
Füllen Sie den ING-Partnervertrag vollständig aus. Setzen Sie das Kreuz zur Einwilligung der E-Mail-Nutzung. Und vergessen Sie die Steuernummer nicht. Um die Vorteile des Baufinanzierungsgeschäfts mit anderen Banken nutzen zu können, ist es unbedingt notwendig, auch den Prohyp-Vertrag vollständig auszufüllen. Bitte unterschreiben Sie beide Verträge.
Diese Unterlagen brauchen wir on top.
Bitte scannen Sie die Unterlagen als PDF ein und schicken Sie die unterschriebenen Verträge und alle weiteren Unterlagen an die E-Mail-Adresse partner-werden@ing.de.
- Kopie der Erlaubnis nach § 34i GewO
Die Erlaubnis zur Vermittlung von Immobiliendarlehen nach § 34i GewO erhalten Sie bei einer Gewerbeanmeldung vom Ordnungs- oder Gewerbeamt der zuständigen Kommune oder der IHK. -
Optional: Kopie der Erlaubnis nach § 34c GewO
Wenn Sie als Makler, Bauträger oder Baubetreuer tätig sind oder Ratenkredite vermitteln wollen: Die Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO erhalten Sie bei einer Gewerbeanmeldung vom Ordnungs- oder Gewerbeamt der zuständigen Kommune oder der IHK. -
Optional: Kopie der Erlaubnis nach § 34d GewO
Wenn Sie Versicherungsverträge vermitteln wollen: Die Gewerbeerlaubnis nach § 34d GewO erhalten Sie bei einer Gewerbeanmeldung vom Ordnungs- oder Gewerbeamt der zuständigen Kommune oder der IHK. -
Kopie der IHK-Registereintragung nach § 11 a GewO
Den Nachweis erhalten Sie von der IHK.
Link zum Vermittlerregister -
SCHUFA-Auskunft von Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Für unsere Geschäftsbeziehung brauchen wir von Ihnen die SCHUFA-Bonitätsauskunft. Auch die Auskunft (Kompakt, Plus oder Premium) über ein Benutzerkonto auf „Meine SCHUFA“ wird akzeptiert. Wichtig für Sie: Die SCHUFA-Anfrage darf nicht älter als 3 Monate sein und informiert über alle zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten. So beantragen Sie Ihre Auskunft:
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Per Online-Zugang
In der Postfiliale -
Kopie Ihres Personalausweises
Bitte kopieren Sie Vorder- und Rückseite und achten Sie darauf, dass Ihre Unterschrift und das Gültigkeitsdatum lesbar sind. -
Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs
Wenn Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist: Der Auszug sollte nicht älter als 6 Monate sein. Sie erhalten die Kopie bei Ihrem zuständigen Registergericht beim Amtsgericht.
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