2 Menschen mit Lupe im Gras

Ein Herzensthema:
Der Schutz von
Menschenrechten und der Umwelt

Herzensthemen haben offene Ohren verdient. Von Ihnen und von uns. Deswegen haben wir eine Kommunikationsmöglichkeit geschaffen, damit Sie gehört werden: unser Beschwerdeverfahren.

Wann können Sie unser Beschwerdeverfahren nutzen?

Sollten Sie einen konkreten Hinweis haben, dass die ING-DiBa AG oder einer unserer Lieferanten im Zusammenhang mit menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Themen gegen eine Regel verstößt, melden Sie sich bitte bei uns. Schreiben Sie unseren Environmental and Human Rights Expert/-innen: Sie werden Ihre Hinweise und Beschwerden prüfen – vertraulich, unabhängig und unparteiisch.

Unser Beschwerdeverfahren behandelt dabei Regelverstöße im Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Es stellt damit einen Teil unserer Maßnahmen zur Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage und des Umweltschutzes dar. Wie wir uns noch dafür stark machen? Lesen Sie unsere Prinzipien. Die folgenden menschenrechtlichen und umweltbezogenen Themen sind gemäß §2 Abs. 2 und 3 des LkSG durch unser Beschwerdeverfahren abgedeckt:

 

Menschenrechte

  • Verbot von Kinderarbeit
  • Verbot von Zwangsarbeit und aller Formen der Sklaverei
  • Arbeitsschutz und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren
  • Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigungen
  • Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns
  • Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlage durch Umweltverunreinigungen
  • Widerrechtliche Verletzung von Landrechten
  • Verbot der Beauftragung oder Nutzung privater/öffentlicher Sicherheitskräfte, die aufgrund mangelnder Unterweisung oder Kontrolle zu Beeinträchtigungen führen können
  • Verbot eines Tuns oder pflichtwidrigen Unterlassens, das unmittelbar geeignet ist, in besonders schwerwiegender Weise eine geschützte Rechtsposition (weitere Menschenrechte) zu beeinträchtigen und dessen Rechtswidrigkeit offensichtlich ist

 

Umwelt

  • Verbot zur Verwendung von Quecksilber nach dem Minimata-Übereinkommen
  • Verbot der Produktion und/oder Verwendung von Stoffen im Anwendungsbereich der Stockholm-Konvention (POP) sowie nicht umweltgerechter Umgang mit POP-haltigen Abfällen
  • Verbot der Ein- und Ausfuhr gefährlicher Abfälle im Sinne des Basler Übereinkommens und der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments

Nutzen Sie unser Meldeverfahren für Regelverstöße bitte ausschließlich für diese Themen. Wenn Sie Wünsche, Feedback oder Beschwerden zu Produkten oder Dienstleistungen der ING-DiBa AG haben, kontaktieren Sie gerne unseren Kundenservice über diese Seite.

So geben Sie uns einen Hinweis

Am schnellsten geht’s per E-Mail an LkSG@ing.de. Alternativ können Sie uns auch gerne einen Brief an die folgende Adresse schicken:


ING-DiBa AG
z. Hd. von CoE Strategy & Sustainability
(vertraulich/persönlich)
Theodor-Heuss-Allee 2
60486 Frankfurt am Main

Beantworten Sie in Ihrem Hinweis oder Ihrer Beschwerde am besten die fünf W-Fragen: Wer? Was? Wann? Wie? Wo?

Das ist eine gute Methode, mit der Sie schnell und einfach einen Überblick geben können. Wenn wir Ihren Hinweis bearbeiten, entstehen Ihnen dabei natürlich keine Kosten.

Hinweis gegeben? So geht’s weiter

Nachdem Sie uns geschrieben haben, prüfen unsere Environmental and Human Rights Expert/-innen Ihren Hinweis bzw. Ihre Beschwerde. Sie erhalten innerhalb von einer Woche eine Eingangsbestätigung und die Info, wie es weitergeht. Wenn dabei ein Anfangsverdacht auf ein menschenrechtliches oder umweltbezogenes Risiko besteht – oder auf einen potenziellen Verstoß gegen die im LkSG genannten Verbote – leiten wir eine Untersuchung ein. Im Rahmen dieser bitten wir Sie, uns bei weiteren Fragen zu unterstützen und den potenziellen Verstoß gemeinsam mit uns zu erörtern.

Was passiert, wenn wir dank Ihres Hinweises ein Risiko oder eindeutiges Fehlverhalten entdecken? Dann werden wir unverzüglich angemessene Präventions- oder Abhilfemaßnahmen ergreifen. Entweder um das Risiko zu minimieren, auszuschließen oder den Verstoß zu verhindern bzw. zu beenden – oder um das Ausmaß der Verletzung zu minimieren.

Am Ende informieren wir Sie, wie die Untersuchung ausgegangen ist. Wie lange sie dauert, hängt von dem potenziellen Verstoß ab und variiert von Fall zu Fall. Wir informieren Sie als hinweisgebende Person spätestens drei Monate nach dem Eingang Ihres Hinweises über den aktuellen Stand.

Sie sind geschützt

Ein faires Verfahren ist für uns die Grundlage, wenn wir Hinweise bearbeiten. Dabei setzt sich die ING für den Schutz von Hinweisgebenden ein: Wir gewährleisten, dass seine oder ihre Identität die ganze Zeit vertraulich bleibt. Außerdem dulden wir kein Mobbing und keine Diskriminierung von Hinweisgebenden.

Mehr allgemeine Informationen zum Anwendungsbereich des Beschwerdeverfahrens und zum LkSG finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Den Gesetzestext finden Sie hier.

 

Wenn Sie noch mehr wissen möchten

Erfahren Sie, wie wir von der ING die Richtlinien des LkSG befolgen: Laden Sie die Grundsatzerklärung herunter – unser Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte sowie zum Schutz der Umwelt innerhalb unserer Lieferketten.

Zur Grundsatzerklärung