Einfach gut gemacht:
die Gebäudeversicherung

Umstürzende Bäume, Feuer, Rohrbruch – einem Gebäude kann viel passieren, sichern Sie sich einfach ab mit unserer Gebäudeversicherung!​

Die Vorteile der Gebäudeversicherung

  • Gut geschützt

    Schutz gegen Schäden z.B durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen), Leitungswasser (Rohrbruch, Frost), Sturm/Hagel​

  • Kostenloser Notfallservice für ING-Kundinnen und -Kunden

    Professionelle Hilfe bei Schlüsselverlust und bei akuten Heizungs-, Sanitär- oder Elektro-Problemen – schnell vor Ort oder 50 € Cashback

  • Elementarschäden versicherbar

    Finanzieller Schutz bei Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Lawinen, naturbedingtem Erdrutsch und Schneedruck​

  • Grobe Fahrlässigkeit inklusive

    Haus durch Ihre Schuld abgebrannt? AXA zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit – aber nicht beim absichtlichen Herbeiführen des Schadenfalls

Den Schutz den Sie brauchen

Checken Sie den Schutz und erweitern Sie ihn nach Ihren Bedürfnissen:

Komfort

Folgende Leistungen sind enthalten:​

  • Garantiert beste Leistung: AXA übernimmt sogar Kosten, die nicht im Vertrag stehen, wenn Ihre Vorversicherung oder ein anderer Versicherungsanbieter den Schaden abdecken würde​
  • Schäden an Wasserableitungsrohren auf und außerhalb des versicherten Grundstücks bis 10.000 EUR
  • Immer auf dem neuesten Stand: Wenn sich die Versicherungsbedingungen der AXA verbessern, bekommen Sie diese Leistungen natürlich auch für Ihren Vertrag
  • Externe Lagerkosten: Wenn Sie versicherte Sachen nach einem Schaden am Gebäude einlagern, übernimmt AXA 12 Monate die Kosten (Premium-Baustein)​

  • Leckortungskosten auch bei nicht versicherten Schäden nach einem Wasserschaden (Premium-Baustein)​

  • Ersatz von Darlehenszinsen: Wenn Sie wegen eines Schadens nicht mehr zu Hause wohnen können, zahlt AXA die Zinsen für Ihre Baufinanzierung (Premium-Baustein)​

  • Einfacher Diebstahl von außen am Gebäude angebrachte Sachen bis 500 EUR​

Photovoltaikanlage

Versichert sind betriebsfertige Photovoltaikanlagen.​

  • Versicherungsschutz besteht für Sachschäden (Zerstörung, Beschädigung), Diebstahl und ergänzende technische Gefahren, wie z.B. Bedienungsfehler, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler. Eingeschlossen ist der Ertragsausfall (entgangene Einspeisevergütung) ab dem 3. Tag, bis max. 3 Monaten (Haftzeit).​
  • Mitversichert sind auch Stromspeicheranlagen oder die Mehrkosten nach einem Versicherungsfall für Primärenergie bis 2.000 Euro (z.B. durch Zukauf von Strom beim Ausfall der Anlage).​
  • Es gilt eine Selbstbeteiligung von 250 Euro je Versicherungsfall.​
  • Die Versicherungssumme sollte dem Preis Ihrer Anlage entsprechen.

Solar-/Geothermie-/Wärmepumpenanlagen

Zusätzliche Absicherung Ihrer Solar-/Geothermie- und Wärmepumpenanlagen:​

  • Versicherungsschutz für Sachschäden (Zerstörung, Beschädigung), Diebstahl und zusätzlich auch technische Gefahren, z.B. Bedienungs-, Konstruktions- oder Materialfehler​
  • Mitversichert sind auch die Mehrkosten für Primärenergie bis 2.000 EUR nach einem Schadensfall​
  • Selbstbeteiligung von 250 EUR je Schadensfall

Gebäudeverglasung

Was deckt die Gebäudeverglasung ab?
Versichert sind Glas- und Kunststoffscheiben der folgenden Gebäudebestandteile:

  • Fenster und Türen
  • Balkons und Terrassen
  • Wände und Wintergärten
  • Veranden und Loggien
  • Wetterschutzvorbauten und Dächer
  • Brüstungen
  • Duschkabinen
  • Glasbausteine und Profilbaugläser
  • Abdeckungen von Sonnenkollektoren/Photovoltaikanlagen
  • Schwimmbad-Abdeckungen
  • Privat genutztes Gewächshaus des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin auf dem Versicherungsgrundstück
  • Nebengebäude (nicht Gewächshaus) bis 10 m² auf dem Versicherungsgrundstück

Elementare Naturgefahren

Schützen Sie Ihr Eigentum auch gegen Gefahren aus der Natur:​

  • Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben, Vulkanausbruch

ING-Angebot „hervorragend“

Testsiegel: AXA Wohngebäudeversicherung "Komfort inkl. Premium" mit Bestnote FFF ("hervorragend") von Franke & Bornberg, 06/2024.

Speziell für uns hat die AXA ihre Gebäude „Komfort-Produkt ING inkl. Premium“ geschaffen – und dafür die Bestnote „hervorragend“ vom unabhängigen Analysehaus Franke & Bornberg bekommen (Rating 06/2024). Sie bekommen hier also ausgezeichnete Qualität – und das zu einmaligen Konditionen.

Mehr zum Rating von Franke & Bornberg

Keinen Cent zu viel bezahlen

Wählen Sie aus, was Sie versichern wollen – und was nicht. Kein unnötiger Schnickschnack. Sondern genau das, was Ihnen wichtig ist.

Nur 3 Schritte zur Versicherung

Schließen Sie Ihre Haftpflicht-, Hausrat- oder Gebäudeversicherung ganz einfach online ab:
  1. 1

    Einloggen wie gewohnt

    Exklusiv für ING-Kund*innen: Loggen Sie sich ins Internetbanking ein – oder nehmen Sie unsere App.

  2. 2

    Paar Fragen beantworten

    Mit wenigen Fragen ermitteln wir Ihren Versicherungsbedarf.

  3. 3

    Angebot anpassen – und versichern!

    Passen Sie unser Angebot nach Ihren Wünschen an und in wenigen Minuten ist Ihr Versicherungsschein da.

Wollen Sie mehr wissen?

Logo: ING in Partnerschaft mit AXA

Alle Leistungen unserer Gebäudeversicherung im Überblick:

Leistungsübersicht Gebäudeversicherung (PDF, 102 KB)

Gut zu wissen

Was ist über die Gebäudeversicherung abgesichert?

Die Gebäudeversicherung schützt Ihr Haus:
Sie zahlt bei Schäden durch Blitz, Feuer, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Die Versicherung gilt für Ein- oder Zweifamilienhäuser.
Sie gilt auch für Nebengebäude bis 10 Quadratmeter.

Und die Versicherung schützt rund ums Haus herum:
Die Versicherung schützt auch Hof- und Gehwegbefestigungen, Zäune, Hundehütten, Müllboxen, Briefkästen, Masten, elektrische Leitungen, Gartenlaternen, Wäschespinnen, Antennen, Spielgeräte, Saunen, Schwimmbecken und Gartenhäuser.

Auch das bezahlt die Versicherung:

  • Hotelkosten, wenn Ihr Haus unbewohnbar ist:
    bis 150 Euro pro Tag für bis zu 150 Tage
  • Altersgerechter Wiederaufbau
  • Rückreisekosten aus dem Urlaub bis 5.000 Euro
  • Mutwillige Beschädigung bis 5.000 Euro

Welche Gefahren deckt die Gebäudeversicherung ab – welche nicht?

Die Gebäudeversicherung zahlt bei folgenden Schäden:

  • Schäden durch Brand, Blitz, Sturm und Hagel
  • Schäden durch Wasser, Rohrbruch und Frost
  • Schäden an Wasserrohren im Gebäude
  • Schäden an Wasserrohren außerhalb des Gebäudes bis 10.000 Euro

Die Versicherung zahlt nicht bei:

  • Sachen, die Mieterinnen und Mieter selbst gekauft haben
  • Sachen, die Eigentümerinnen und Eigentümer selbst gekauft haben
  • Schäden an Gebäuden, die noch nicht fertig sind

Was ist im Schadensfall zu tun?

Öffnen Sie einfach Ihre AXA-App oder rufen Sie das AXA-Team für ING-Kundinnen und -Kunden an: 0221 148 41 500. Für den AXA Notfallservice wählen Sie einfach: 0221 148 41 170. Rund um die Uhr. Der Schaden ist schnell erfasst.

Wie kann ich die Versicherung wieder kündigen?

Sie können Ihre Versicherung täglich kündigen. Schon mit Ablauf des Tages, an dem Ihre Kündigung bei unserem Versicherungspartner AXA ankommt, wird sie wirksam. Natürlich können Sie auch ein beliebiges späteres Kündigungsdatum bestimmen.​

Kündigen geht ganz einfach, ohne Unterschrift. Per Telefon, E-Mail oder natürlich auch per Post an unseren Versicherungspartner AXA. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsdokumenten. Bestätigt wird Ihnen die Kündigung per Post von AXA. Die Kündigung wird schriftlich von AXA bestätigt​

Eine besondere Regelung gilt bei angemeldetem Grundpfandrecht durch Realgläubiger: Hat ein Realgläubiger sein Grundpfandrecht angemeldet, ist eine Kündigung des Versicherungsverhältnisses durch die versicherungsnehmende Person im Hinblick auf die Gefahrengruppe Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Verpuffung, Absturz oder Anprall eines Luftfahrzeuges nur wirksam, wenn die versicherungsnehmende Person mindestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsvertrags nachgewiesen hat, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung spätestens zulässig war, das Grundstück nicht mit dem Grundpfandrecht belastet war oder dass der Realgläubiger der Kündigung zugestimmt hat. Diese gilt nicht für eine Kündigung nach Veräußerung oder im Versicherungsfall.​

Außerdem haben Sie natürlich ein Widerrufsrecht, 14 Tage lang. Der Widerruf geht genauso einfach wie die Kündigung.