Altersvorsorge für Selbstständige

Wie Sie vom Altersvorsorgedepot profitieren können

Junge Frau, die Keramik herstellt, lächelt in die Kamera.

Als Selbstständige/r kümmern Sie sich jeden Tag um Kund/-innen, Projekte und Wachstum. Die eigene Altersvorsorge bleibt dabei oft auf der Strecke. Doch gerade für Selbstständige kann frühzeitiges Vorsorgen mehr finanzielle Freiheit und Sicherheit im Alter schaffen. Erfahren Sie, welche Möglichkeiten Selbstständige haben und wie Altersvorsorge verständlich, flexibel und machbar werden kann. Denn Ihre Zukunft verdient genauso viel Aufmerksamkeit wie Ihr Unternehmen.

Welche Altersvorsorge-Möglichkeiten haben Selbstständige?

Welche Altersvorsorge für Selbstständige infrage kommt, hängt vor allem von der Art der Tätigkeit ab. Denn einige Berufsgruppen sind gesetzlich rentenversicherungspflichtig. Dazu gehören beispielsweise Handwerker/-innen, selbstständige Lehrer/-innen und Erzieher/-innen, Pflegepersonen, Hebammen sowie Künstler/-innen und Publizisten/-innen.

Wer zu dieser Gruppe gehört, verfügt mit der gesetzlichen Rente bereits über eine erste Basis für die Altersvorsorge. Dennoch kann ein zusätzlicher Baustein sinnvoll sein, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Wer nicht gesetzlich rentenversicherungspflichtig ist, muss die Altersvorsorge dagegen vollständig selbst organisieren.

Für Selbstständige stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

  • die Basisrente (Rürup-Rente) als steuerlich geförderte Lösung mit lebenslanger Rentenzahlung,
  • eine private Rentenversicherung,
  • ETF- oder Fonds-Sparpläne für den langfristigen Vermögensaufbau,
  • sowie ab 2027 das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot.

Das Besondere: Im Gegensatz zur bisherigen Riester-Rente können künftig auch viele Selbstständige die staatliche Zulagenförderung nutzen. Welche Lösung am besten passt, hängt von der persönlichen Situation, den finanziellen Zielen und der Risikobereitschaft ab. Deshalb sollten die Vor- und Nachteile des Altersvorsorgedepots sorgfältig geprüft werden. In vielen Fällen kann auch eine Kombination aus geförderter und privater Altersvorsorge sinnvoll sein.

Lohnt sich ein Altersvorsorgedepot für Selbstständige?

Für viele Selbstständige kann das Altersvorsorgedepot eine interessante Möglichkeit sein.

Durch die Reform erhalten Selbstständige erstmals deutlich breiteren Zugang zur staatlichen Zulagenförderung. Sie können dieselben Zulagen erhalten wie Angestellte: 50 Cent pro Euro auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag und danach 25 Cent pro Euro bis zu einem Betrag von 1.800 Euro. Dadurch ist eine Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr möglich.

Die eingezahlten Beiträge und Zulagen werden am Kapitalmarkt investiert, beispielsweise in Fonds und ETFs. Während der Ansparphase bleiben die Erträge innerhalb des Depots zunächst steuerfrei. Erst während der Auszahlungsphase werden die Leistungen aus dem Altersvorsorgevertrag versteuert.

Zusätzlich können Beiträge sowie der Anspruch auf Grund- und Kinderzulagen als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft anschließend, ob über die Zulagen hinaus ein weiterer Steuervorteil besteht.

Wichtig zu wissen: Das angesparte Kapital bleibt grundsätzlich bis zum Ruhestand gebunden. Außerdem gibt es beim Altersvorsorgedepot keine Kapitalgarantie. Der Wert der Anlage kann schwanken und Verluste sind möglich. Ob das Produkt zur eigenen Situation passt, hängt daher auch davon ab, wie wichtig Sicherheit und Flexibilität bei der Geldanlage sind.

Welche Altersvorsorge ist bei schwankendem Einkommen sinnvoll?

Gerade bei unregelmäßigen Einnahmen spielt das Altersvorsorgedepot seine Stärken aus. In guten Monaten können die Beiträge erhöht und in schwächeren reduziert werden. Somit kann die Einzahlung an ein wechselndes Einkommen angepasst werden, ohne dass jeden Monat derselbe Betrag überwiesen werden muss.

Je nach finanzieller Lage besteht sogar die Möglichkeit, den Vertrag ruhen zu lassen. Das bereits angesparte Vermögen bleibt dabei investiert. Diese Flexibilität bietet deutlich mehr Spielraum als starre Verträge mit festen monatlichen Raten. Zu beachten ist nur: Um die staatliche Zulage für ein Kalenderjahr zu erhalten, sollten mindestens 120 Euro Eigenbeitrag eingezahlt werden.

Ähnlich flexibel ist ein klassischer Sparplan in ETFs oder Fonds. Auch hier lassen sich die Raten jederzeit anpassen, aussetzen oder wieder aufnehmen. Der Unterschied besteht darin, dass es dabei keine steuerlichen Vorteile und keine staatliche Förderung gibt.

Können Selbstständige staatliche Förderung für die Altersvorsorge erhalten?

Ja. Ab 2027 können viele Selbstständige erstmals von der staatlichen Förderung profitieren. Förderberechtigt sind Selbstständige, die das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) oder aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG) erzielen, sofern sie für das jeweilige Jahr eine Steuererklärung abgegeben haben.

Auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen, beispielsweise Ärzt/-innen, Rechtsanwält/-innen oder Architekt/-innen, können die Förderung erhalten, wenn sie ihrer Versorgungseinrichtung die Übermittlung der erforderlichen Daten an die Zulagenstelle gestatten.

Anders als bei der Riester-Rente ist eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung künftig nicht mehr zwingend erforderlich, um die Förderung nutzen zu können.

ETF-Sparplan oder Altersvorsorgedepot: Was passt besser zu Selbstständigen?

Sowohl ein ETF-Sparplan als auch ein Altersvorsorgedepot ermöglichen den langfristigen Vermögensaufbau am Kapitalmarkt. Die Schwerpunkte unterscheiden sich jedoch.

Das Altersvorsorgedepot bietet staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile. Gleichzeitig ist die Auswahl der Anlageprodukte gesetzlich begrenzt und das Kapital grundsätzlich für die Altersvorsorge vorgesehen. Eine vorzeitige Auszahlung kann dazu führen, dass die Förderung zurückgezahlt werden muss.

Ein ETF-Sparplan wird nicht staatlich gefördert. Dafür bleibt das Vermögen jederzeit verfügbar und bei der Auswahl der ETFs bestehen nur wenige Einschränkungen.

  Altersvorsorgedepot

ETF-Depot

Verfügbarkeit des Vermögens Grundsätzlich erst ab dem Ruhestand: Auszahlung frühestens ab 65, nur in Form eines Auszahlungsplans oder einer Leibrente Jederzeit verfügbar
Staatliche Förderung pro Jahr Grundzulage bis zu 540 Euro, ggf. Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus Keine Förderung
Steuerliche Behandlung Erträge in der Ansparphase steuerfrei, dafür nachgelagerte Besteuerung der Auszahlung; zusätzlich Sonderausgabenabzug möglich Laufende Besteuerung der Erträge (Abgeltungssteuer, ggf. Vorabpauschale); Sparer-Pauschbetrag nutzbar
Anlageprodukte Gesetzliche Positivliste: bestimmte Fonds (u.a. ETFs) bis Risikoklasse 5 sowie bestimmte sichere Anleihen Kaum Einschränkungen

 

Fazit: Altersvorsorgedepot und ETF-Sparplan können sich sinnvoll ergänzen

Bei der Altersvorsorge für Selbstständige muss es nicht zwingend ein Entweder-oder sein. Das Altersvorsorgedepot kann den langfristig gebundenen und staatlich geförderten Teil der Vorsorge übernehmen. Ein ETF-Sparplan kann zusätzlich für Flexibilität sorgen und jederzeit verfügbares Vermögen aufbauen.

Welche Aufteilung sinnvoll ist, hängt vom finanziellen Spielraum, der persönlichen Rentenlücke und dem individuellen Bedürfnis nach Sicherheit und Verfügbarkeit ab. Wichtig ist vor allem, überhaupt anzufangen. Denn jeder Schritt, den Sie heute für Ihre Altersvorsorge gehen, kann morgen einen Unterschied machen.

Starten statt warten: Ihre Altersvorsorge beginnt heute

Tragen Sie sich gleich unverbindlich in unsere Starteliste ein. Es lohnt sich: Im Newsletter bekommen Sie Infos rund ums Thema Altersvorsorge-Depot und die staatliche Förderung.

Und Sie sind direkt startklar, wenn unser Altersvorsorge-Depot kommt!

Junge Frau springt ins Wasser