Wie wird das Altersvorsorgedepot versteuert?

Junger Mann und ältere Damen trinken Kaffee und lachen.

Welche Steuervorteile hat das Altersvorsorgedepot? Wann können Sie auf Ihr Geld zugreifen? Alle Antworten rund um Steuern und Auszahlung beim Altersvorsorgedepot.

Alles zur Versteuerung und Auszahlung beim Altersvorsorgedepot

Sie sparen heute für Ihre Zukunft. Doch wie wird aus Ihrem Vermögen später eigentlich Einkommen? Wann können Sie auf Ihr Geld zugreifen? Und welche Steuern fallen an? Hier erfahren Sie, wie die Auszahlung beim Altersvorsorgedepot funktioniert, welche Vorteile möglich sind und worauf es im Ruhestand ankommt.

Welche Steuern fallen beim Altersvorsorgedepot an?

Für die Besteuerung des Altersvorsorgedepots wird zwischen der Ansparphase und der Auszahlphase unterschieden. Eine Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlphase. So wird dem eingezahlten Geld die Möglichkeit gegeben, in der Ansparphase über viele Jahre ohne laufende Steuerabzüge zu wachsen und stärker vom Zinseszinseffekt zu profitieren. In der Auszahlphase wird bei der Besteuerung zwischen geförderten und nicht geförderten Beiträgen unterschieden.

Steuern in der Anspar- und in der Auszahlungsphase

Ansparphase

Auszahlungsphase

Steuerfreiheit: Wertsteigerungen und Erträge sind steuerfrei. Auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne fallen keine Abgeltungssteuer und keine Vorabpauschale an.

Geförderte Beiträge: Zum geförderten Altersvorsorgevermögen gehören die geförderten Eigenbeiträge, die staatlichen Zulagen sowie die darauf entfallenden Erträge. Leistungen (Einmalentnahmen, Auszahlplan, monatliche Rente) aus diesem geförderten Vermögen werden grundsätzlich in voller Höhe mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Da das Gesamteinkommen im Rentenalter meist niedriger ist als im Erwerbsleben, fällt dann auch der persönliche Steuersatz in der Regel geringer aus.

Steuervorteil: Zusätzlich können Anleger/-innen ihre geförderten Altersvorsorgebeiträge bis 1.800 Euro jährlich zuzüglich der zustehenden Zulagen als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist als die reine Zulagenförderung (Günstigerprüfung).

Nicht geförderte Beiträge: Zu den nicht geförderten Beiträgen gehören Eigenbeiträge, die den Höchstbetrag in Höhe von 1.800 Euro übersteigen und für die es keine Zulagen und keinen steuerlichen Vorteil aus dem Sonderausgabenabzug gibt. Die Besteuerung von Auszahlungen aus nicht geförderten Beiträgen richtet sich nach der Art der Leistung (Einmalauszahlung, Auszahlplan, lebenslange Rente). Grundsätzlich soll hierbei eine Ertragsanteilsbesteuerung erfolgen. Das bedeutet es wird nicht die gesamte Auszahlung besteuert, sondern nur der Teil, der als Ertrag gilt.

 

Haben Anleger*innen in der Ansparphase geförderte und nicht geförderte Beiträge geleistet, werden die daraus resultierenden Leistungen in der Auszahlungsphase entsprechend aufgeteilt.

Welche Steuervorteile bietet das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot bietet Anleger*innen mehrere staatliche Förder- und Steuervorteile:

  • Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr
  • Kinderzulage von bis zu 300 Euro je Kind und Jahr
  • Sonderausgabenabzug für begünstigte Eigenbeiträge bis 1.800 Euro zuzüglich der zustehenden Zulagen
  • Während der Ansparphase keine Besteuerung von Wertsteigerungen und Erträgen – weder bei geförderten noch bei zusätzlichen ungeförderten Einzahlungen innerhalb des Altersvorsorgevertrags
  • Keine Abgeltungsteuer und keine Vorabpauschale während der Ansparphase
  • Günstigerprüfung durch das Finanzamt, ob über die Zulagen hinaus ein zusätzlicher Steuervorteil entsteht.

Die Zulagen werden Ihrem Altersvorsorgedepot gutgeschrieben. Zusätzlich prüft das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, ob der mögliche Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug höher ist als der Zulagenanspruch. Ist das der Fall, wird die Differenz bei der Einkommensteuer berücksichtigt. Ist der Zulagenanspruch mindestens genauso hoch, entsteht kein zusätzlicher Steuervorteil. Die Zulage bleibt in beiden Fällen erhalten.

Wann kann ich mir das Geld aus dem Altersvorsorgedepot auszahlen lassen?

Ihr eingezahlte Geld steht mit Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung. Diese kann grundsätzlich ab Vollendung des 65. Lebensjahres beginnen. Ein früherer Beginn ist möglich, wenn bereits zuvor eine Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem bezogen wird. Spätestens muss die Auszahlungsphase bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres beginnen.

Zu Beginn der Auszahlungsphase können bis zu 30% des zu diesem Zeitpunkt im Altersvorsorgevertrag verfügbaren Kapitals auf einmal entnommen werden. Das verbleibende Kapital wird anschließend grundsätzlich über eine der folgenden Varianten ausgezahlt – je nach Anbieter:

  • als lebenslange Rente oder
  • als besondere Rentenvariante mit einem festen und einem variablen lebenslangen Auszahlungsteil oder
  • über einen Auszahlplan, der frühestens mit dem 85. Geburtstag endet.

Die ING wird einen Auszahlungsplan anbieten.

Kann ich mir das gesamte Altersvorsorgedepot auf einmal auszahlen lassen?

Nein. Das gesamte Guthaben können Sie sich in der Regel nicht auf einmal auszahlen lassen. Zu Beginn der Auszahlungsphase dürfen Sie jedoch einmalig bis zu 30% Ihres angesparten Kapitals entnehmen. Das restliche Geld wird anschließend als Rente oder über einen Auszahlungsplan ausgezahlt. Wichtig: Wenn Sie mehr als die erlaubten 30% aus dem geförderten Vermögen entnehmen, gilt als „schädliche Verwendung“. Das bedeutet: Sie müssen dann die darauf entfallenden Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

Wie viel bleibt netto vom Altersvorsorgedepot übrig?

Wie hoch Ihre tatsächliche Auszahlung ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind insbesondere:

  • die Höhe Ihres angesparten Vermögens
  • die gewählte Auszahlungsform
  • Ihr persönlicher Einkommensteuersatz im Ruhestand
  • mögliche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Ganz konkret: Wie viel netto übrig bleibt, hängt davon ab, ob Ihre Auszahlung auf gefördertem oder ungefördertem Kapital beruht und welche Auszahlungsform gewählt wird. Bei Auszahlungen aus dem geförderten Kapital ist vor allem der persönliche Einkommensteuersatz entscheidend. Dieser ist individuell verschieden, weil neben der gesetzlichen Rente auch weitere steuerpflichtige Einkünfte – etwa aus einer Betriebsrente oder Vermietung – berücksichtigt werden. Viele Menschen haben im Ruhestand einen niedrigeren Steuersatz als während ihres Berufslebens. Wer im Alter weiterhin hohe Einkünfte hat, kann jedoch auch dann einem hohen Steuersatz unterliegen.

Ob zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen, hängt vom persönlichen Versicherungsstatus ab. Die Höhe der Nettoauszahlung ergibt sich somit aus der Bruttoauszahlung abzüglich der darauf entfallenden Steuern und – so weit im Einzelfall erforderlich – der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

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