Arbitrage – wie sie funktioniert, ob sie sich lohnt

Was Wiederverkäufer*innen wissen müssen

Arbeit-Recht 4 min Lesedauer 14.08.2023

Der Onlinehandel verzeichnet nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) seit Jahren steigende Umsätze. An der Spitze steht Bekleidung mit knapp 10 Milliarden Euro, gefolgt vom sonstigen Einzelhandel mit 7,4 Milliarden Euro und Computern und Software mit 4,5 Milliarden Euro. Etliche Handelnde nutzen dabei das Geschäftsmodell der Arbitrage. Doch das kann heikel sein.

Was ist Arbitrage?

Bei diesem eCommerce-Modell kaufen Personen günstige Waren ein und verkaufen diese online teurer weiter. Ziel ist es also, dadurch einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen. Je nachdem, woher Verkäufer*innen die Waren beziehen, gibt es verschiedene Formen:

  1. Online-Arbitrage. Seller kaufen auf einem Online-Marktplatz wie Ebay, Amazon oder Alibaba Waren günstig ein und veräußern sie auf einem anderen Marktplatz im Internet. Möglicherweise lassen sich die Artikel sogar von diesem aus an die Kund*innen senden.
  2. Einzelhandelsarbitrage. Bei dieser Form, im Englischen auch Retail Arbitrage genannt, kaufen Handelnde Produkte im stationären Einzelhandel und verkaufen diese zu einem höheren Preis auf einem Online-Marktplatz.

Das bedeutet bei beiden Möglichkeiten, dass Produkte veräußert werden, die bereits woanders für jeden zugänglich waren. Im Gegensatz dazu steht der Einkauf im Großhandel, der ausschließlich an Wiederverkäufer verkauft.

Wie betreibt man Arbitrage?

Um in ein solches Modell im eCommerce einzusteigen, sind mehrere Schritte erforderlich. Es ist nötig, geeignete Produkte

  • zu finden. Dabei kann spezielle Software wie Tactical Arbitrage (TA) weiterhelfen: Sie scannt rund 100 Shop-Seiten und vergleicht die Produkte mit Amazon.
  • zu verkaufen. Dafür legt man zum Beispiel bei Amazon ein Verkäuferkonto an und listet die Produkte auf der Plattform auf. Die kostenlose Amazon Seller App hilft unter anderem dabei, die Verkäufe direkt abzuwickeln.

Was ist nachteilig an Arbitrage?

Besonders die Einzelhandelsarbitrage kann mitunter arbeitsintensiv und zeitaufwendig sein. Seller müssen ständig besonders günstige Artikel finden, damit sie beim Weiterverkauf einen Gewinn erzielen können.

Ist Online-Arbitrage zulässig?

Generell ist das Geschäftsmodell legal, wenn Handelnde die Richtlinien des entsprechenden Online-Marktplatzes einhalten. Amazon zum Beispiel erlaubt diese Form des Handels. Zudem müssen die angebotenen Waren echt, also nicht gefälscht, sein. Falls es sich bei dem Produkt um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt, müssen Seller vor dem Weiterverkauf die Erlaubnis des Inhabenden des Urheberrechts einholen.

Achtung: Ebay verbietet es, einen Artikel auf der Plattform einzustellen, der bei einem anderen Einzelhändler oder einem Marktplatz, der ihn dann direkt an die Kund*innen verschickt, eingekauft wurde. Wer gegen diesen Grundsatz verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Ebay behält sich unter anderem vor,

  • Angebote des Verkaufenden abzubrechen oder zu beenden,
  • dessen Angebote in den Suchergebnissen schlechter zu positionieren,
  • Angebote in den Suchergebnissen auszuschließen,
  • Käufe oder Verkäufe zu beschränken,
  • das Ebay-Konto zu sperren,
  • Ebay-Gebühren für gelöschte Angebote einzubehalten.

Der Plattformbetreiber betont ausdrücklich, dass davon die klassischen Dropshipping-Modelle ausgenommen sind: „Direktversand ist bei Ebay zulässig, das heißt, Sie können Ihre Bestellungen direkt von einem Großhändler abwickeln lassen.“

Wie können Sie gegen Verstöße vorgehen?

Trotz der Ebay-Vorgaben werden diese mitunter missachtet: Handelnde betreiben dort Arbitrage, indem sie Produkte verkaufen, die sie zuvor bei einer anderen Handelsplattform zu niedrigeren Preisen erworben haben. Zuweilen verletzen die Seller dabei das Urheberrecht, indem sie zum Beispiel Texte und Bilder der Produkte von anderen Online-Marktplätzen kopieren.

Für Betroffene ist es möglich, solche Verstöße über das Verifizierte Rechteinhaber-Programm (VeRI) an Ebay zu melden. Es wendet sich speziell an Inhabende immaterieller Schutzrechte wie Urheber-, Marken- und sonstige gewerbliche Schutzrechte. Falls Verkaufsangebote diese Rechte verletzen, entfernt Ebaydie Inserate und gibt die Kontaktdaten der Seller heraus. Sofern diese in Deutschland sitzen, können Betroffene urheberrechtliche Abmahnungen aussprechen – gegebenenfalls mit Hilfe eines Rechtsanwalts. Als Folge muss der Anbietende

  • eine Unterlassungserklärung abgeben. Darin verpflichtet er sich, eine Strafe zu zahlen, falls er erneut Texte oder Bilder des ursprünglich Anbietenden nutzt.
  • in der Regel die entstandenen Anwaltskosten übernehmen.

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