Energieberater/-in
Mit der richtigen Beratung Energie und Geld beim Wohnen sparen
Eins brauchen Sie unbedingt, wenn Sie beim Wohnen künftig weniger Energie verbrauchen möchten: die beste Energieberatung, die Sie bekommen können. Sie hilft Ihnen dabei, bares Geld zu sparen, und zeigt Ihnen alle Tricks für den Klimaschutz. So sichern Sie sich einen Experten oder eine Expertin.
Einer für alle
Egal, ob Sie mieten, sanieren, neu bauen oder schon in den eigenen vier Wänden wohnen, Einsparpotenziale beim Energieverbrauch gibt’s in fast jeder Wohnsituation. In einem klimafreundlichen Zuhause, in dem die Gebäudehülle dicht ist, die Fenster isoliert und die Heizung auf dem neuesten Stand, senken Sie Ihre Energiekosten drastisch. Bis zu 75% Ersparnis sind gegenüber einem unsanierten Altbau im Einzelfall möglich.
Eine qualifizierte Energieberatung erkennt Schwachstellen im Gebäude, gibt Tipps fürs Energiesparen, begleitet Sie beim Sanieren oder hilft Ihnen beim Neubau einer energieeffizienten Immobilie. Je früher Sie sich beraten lassen, wie Sie Ressourcen künftig effizienter nutzen, desto besser für die Umwelt und Ihr Portemonnaie.
Kleiner Schritt, große Wirkung
Machen Sie jetzt den ersten Schritt: Die Verbraucherzentralen bieten Eigentümerinnen oder Eigentümern und Mieterinnen oder Mietern eine Einstiegsberatung zum Thema Strom- oder Energiesparen zu einem günstigen Preis. Telefon‑ und Onlineberatungen sind in vielen Fällen kostenlos, Vor‑Ort‑Beratungen werden staatlich gefördert und erfordern je nach Umfang einen Eigenanteil. Auch Heizungs‑ oder Gebäude‑Checks werden bezuschusst, wobei sich der Eigenanteil nach Art der Beratung und Region richtet. Alle von den Verbraucherzentralen beauftragten Energieberaterinnen und -berater sind qualifiziert und erfüllen festgelegte Qualitätsstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht bei bestimmten Anlässen – etwa bei Sanierungen oder dem Austausch von Heizungen – Informations‑ und Beratungspflichten vor. Diese können unter anderem durch Energieausweise, Informationsmaterialien oder freiwillige Beratungsangebote erfüllt werden. Beratungen bieten unter anderem die Verbraucherzentralen sowie qualifizierte Energieberatende an.
Allein? Nein!
Den weiteren Weg zum klimafreundlichen Zuhause sollten Sie nicht alleine gehen: Wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer einer deutschen Wohnimmobilie sind, können Sie sich von einer zertifizierten Energieberaterin oder einem zertifizierten Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)erstellen lassen. So erkennen Sie auf einen Blick den energetischen Zustand Ihrer vier Wände und können entscheiden, welche Maßnahmen Sie wann umsetzen möchten.
Das BAFA fördert die Energieberatung mit bis zu 50 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro für Ein‑ oder Zweifamilienhäuser beziehungsweise 850 Euro für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten, sofern der Bauantrag mindestens zehn Jahre zurückliegt. Der Antrag auf Förderung wird in der Regel von der Energieberaterin oder dem Energieberater vorbereitet. Der Zuschuss wird nach Abschluss der Beratung und Einreichung des Verwendungsnachweises direkt an die Eigentümerinnen oder Eigentümer ausgezahlt.
Wohnungseigentümergemeinschaften werden zusätzlich mit 250 Euro gefördert, wenn die/der Energieberater/-in die Ergebnisse in der Wohnungseigentümerversammlung vorstellt.
Ohne geht gar nicht
Wenn Sie Fördermittel des Bundes nutzen möchten, ist bei vielen Programmen der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) die Einbindung einer Energieeffizienz‑Expertin oder eines Energieeffizienz‑Experten verpflichtend. Dies gilt insbesondere für Programme zur umfassenden Sanierung, etwa den BEG‑Wohngebäude‑Kredit (Programm 261), der für Wohngebäude mit einem mindestens fünf Jahre alten Bauantrag zur Verfügung steht.
Die energetische Fachplanung und Baubegleitung ist dabei förderfähig:
Für Ein‑ und Zweifamilienhäuser können bis zu 10.000 Euro an Kosten angesetzt werden, für Mehrfamilienhäuser bis zu 4.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt jedoch maximal 40.000 Euro. 50 % dieser Kosten werden als Tilgungszuschuss auf den Förderkredit angerechnet.
Der Zuschuss für Planung und Baubegleitung muss nicht separat beantragt werden, sondern ist im Antrag für das jeweilige BEG‑Programm enthalten.
Wichtig: Alle Förderanträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden – also bevor Aufträge vergeben oder Verträge geschlossen werden. Beginnen Sie mit der Umsetzung am besten erst, wenn Ihnen die Förderzusage vorliegt.
Unabhängig, schlau und zertifiziert
Der Begriff Energieberatein oder -berater ist nicht geschützt, deswegen sollten Sie bei der Auswahl von Anfang an auf Qualität achten. Geprüfte Fachleute in Ihrer Nähe finden Sie auf der von der Deutschen Energie-Agentur (dena) betreuten Website energie-effizienz-experten.de.
Wenn Sie eine Baufinanzierung oder einen Wohnkredit bei der ING haben, stehen Ihnen auch die Modernisierungs-Partner der ING zur Verfügung – und das zu Sonderkonditionen.