Entscheidungshilfe IGeL-Monitor
Selbstzahlerleistungen besser beurteilen
Professionelle Zahnreinigung, besondere Krebsvorsorgeuntersuchungen oder Bachblütentherapie – neben den Standardleistungen bieten Arztpraxen mittlerweile eine ganze Reihe von Untersuchungen und Therapien an, die nicht zu den regulären Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen gehören. Diese Individuellen Gesundheitsleistungen, auch als IGeL-Leistungen bekannt, müssen von den Patientinnen und Patienten selbst bezahlt werden.
Was sind IGeL — und warum gibt es sie?
- IGeL sind medizinische Leistungen, die nicht vom Leistungskatalog der Krankenkassen abgedeckt werden. Es gibt sie seit Ende der 1990er Jahre.
- Sie können Prävention, Früherkennung oder Behandlung umfassen – gehen aber über die medizinisch erforderliche Versorgung hinaus.
- Gründe dafür, dass eine Leistung als IGeL gilt, sind etwa: Der Nutzen ist wissenschaftlich nicht ausreichend belegt oder sie wurde nicht vom zuständigen Gremium bewertet.
Beispiele für IGeL-Leistungen sind:
- Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung,
- Ultraschall der Brust, Eierstöcke, Gebärmutter zu Krebsfrüherkennung,
- PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs,
- Stoßwellentherapie bei Kalkschulter oder Fersensporn,
- Sonografie der Halsschlagader zur Schlaganfall-Prophylaxe.
Wie viele IGeL es genau gibt, wissen nicht einmal die Fachleute – aber der Markt ist groß: 2024 ergab die vom Medizinischen Dienst Bund beauftragte repräsentative Studie „IGeL-Report“, dass gesetzlich Versicherte mindestens 2,4 Milliarden Euro pro Jahr für IGeL-Angebote ausgeben würden. Ob diese Leistungen jedoch wirklich hilfreich sind oder nicht, ist in vielen Fällen unklar.
Ein weiteres Problem: „Besorgniserregend ist, dass die meisten Patientinnen und Patienten viel zu wenig Wissen haben, um eine informierte Entscheidung für oder gegen eine IGeL treffen zu können,“ sagt Prof. Dr. Jonas Schreyögg, Gesundheitsökonom und Inhaber des Lehrstuhls für Management im Gesundheitswesen an der Universität Hamburg, der die Studie wissenschaftlich begleitet und ausgewertet hat.
- Gut zu wissen: Für Ärztinnen und Ärzte gibt es verbindliche Regeln, wenn es um das Anbieten von IGeL-Leistungen geht. Der IGeL-Monitor hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
IGeL-Monitor: Transparenz und fundierte Informationen
Um Licht ins Dunkel zu bringen, über verschiedenen Leistungen aufzuklären und Patientinnen und Patienten zu besseren Gesundheitsentscheidungen zu verhelfen, betreibt der Medizinische Dienst Bund bereits seit 2012 den IGeL-Monitor. Dieser bewertet regelmäßig, wie sinnvoll IGeL-Angebote aus medizinischer Sicht sind. Versicherte erhalten so evidenzbasierte Einschätzungen.
„Es ist unbedingt notwendig, die Versicherten vor dem Kauf einer IGeL gezielt zu informieren. Dafür gibt es den IGeL-Monitor. Er unterstützt und berät durch anerkannte wissenschaftsbasierte und unabhängige Informationen zum Schaden und Nutzen von IGeL. Ziel des IGeL-Monitors ist es, Transparenz für die Versicherten herzustellen und sie dabei zu unterstützen, informierte Entscheidungen für oder gegen eine IGeL treffen zu können“, sagte Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender Medizinischer Dienst Bund, bei der Vorstellung des IGeL-Reports.
Der IGeL-Monitor:
- prüft anhand aktueller Studien den medizinischen Nutzen und Schaden der jeweiligen IGeL-Leistung.
- veröffentlicht für jede Leistung eine Bewertung: von „positiv“ bis „negativ“, häufig ist das Ergebnis allerdings „unklar“ oder „tendenziell negativ“.
- bietet darüber hinaus Informationen, wie der IGeL-Markt funktioniert, welche Angebote besonders häufig sind und worauf Versicherte achten sollten – etwa bei der Aufklärung oder Werbung in der Arztpraxis.
Unterstützung für Verbraucherinnen und Verbraucher
Der IGeL-Monitor kann dabei für Patientinnen und Patienten hilfreich sein, die eine medizinische Leistung als IGeL angeboten bekommen und unsicher sind, ob sich Kosten und Nutzen lohnen. Aber auch medizinisch Interessierte können hier Informationen über Risiken und Chancen bestimmter Behandlungen finden. Und wer nicht gern viel liest, kann sich auch den IGeL-Monitor-Podcast anhören, in dem regelmäßig Expertinnen und Experten zu verschiedenen Themen rund um Gesundheitsleistungen Rede und Antwort stehen.
- Gut zu wissen: Auch die Verbraucherzentrale hat das Thema IGeL auf der Agenda. Die Seite „IGeL-Ärger“ informiert umfassend über die Pflichten von Ärztinnen und Ärzten, die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie die verschiedenen Leistungen.
Worauf Sie bei der IGeL-Entscheidung achten sollten
Wenn Sie über eine Selbstzahlerleistung nachdenken, empfiehlt der IGeL-Monitor:
- Lassen Sie sich transparent und verständlich aufklären – Nutzen und mögliche Risiken sollten klar benannt sein.
- Prüfen Sie, ob wissenschaftliche Belege für den Nutzen der Leistung existieren.
- Vergleichen Sie Kosten und Alternativen: Manche Leistungen sind teuer, bieten aber wenig Evidenz.
- Entscheiden Sie in Ruhe und unabhängig, ohne Druck oder Emotionalität.
So vermeiden Sie, dass vermeintliche Vorsorge zu überflüssigen oder gar schädlichen Maßnahmen führt – und schützen sich vor unnötigen Kosten.