Klein, aber effektiv: Mini-Solaranlagen für Balkon und Terrasse
Tipps zu den kleinen Balkonkraftwerken – von der Installation bis zu Mieterfragen
Mini-Solaranlagen sind beliebte Alternativen, um unkompliziert die eigene Stromrechnung zu senken und etwas Gutes für die Umwelt zu tun. Der Begriff „Mini-Solaranlage“ ist laut Verbraucherzentrale im technischen Sinn aber eigentlich falsch – sie nennt das kleine Balkonkraftwerk lieber „Strom erzeugendes Haushaltsgerät“. Es gibt nämlich einen wesentlichen Unterschied zu den großen Solaranlagen.
Anschluss über Steckdose ans hauseigene
Welcher Unterschied das ist und wie die kleine Schwester auf Balkon und Terrasse funktioniert, erklärt der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik: Genau wie die großen Anlagen besteht die Mini-Ausführung aus Solarzellen, die Sonnenstrahlen einfangen und in elektrische Energie umwandeln, sowie einem Wechselrichter. Die Mini-Version hat jedoch einen Anschluss an den hauseigenen Endstromkreis: Durch eine normale Steckdose wird das Solarmodul an das Stromnetz des Hauses angebunden.
Der Strom fließt dann beispielsweise von der Steckdose auf dem Balkon zum Fernseher im Wohnzimmer, zur Waschmaschine oder zum Kühlschrank. Reicht der Strom der Mini-Solaranlage nicht aus, kommt Strom vom Netzversorger dazu. Nachteil: Wird – beispielsweise in den sonnigen Mittagsstunden – mehr Strom produziert als verbraucht wird, lässt sich der überschüssige Strom nicht speichern. Der Solarstrom fließt dann über den Haushaltsanschluss ins öffentliche Stromnetz, erklärt die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie.
- Wie viel Platz braucht eine Mini-Solaranlage? Mit Mini-Solaranlagen sind in der Regel Solarmodule mit bis zu 600 Watt Leistung gemeint. Das können ein bis zwei Standardmodule im Format 1 x 1,70 Meter sein, die typischerweise etwa je 280 bis 350 Watt Nennleistung haben. Es gibt aber auch noch kleinere Solarmodule, die sich für Balkonbrüstungen anbieten. Sie haben in der Regel 50 bis 150 Watt Leistung. Zwei bis vier davon können an einen Modulwechselrichter angeschlossen werden. Quelle: Verbraucherzentrale
Mini-Solaranlage – lohnt sich das?
Die Frage liegt nahe, ob sich Mini-Solaranlagen tatsächlich rentieren. Die Verbraucherzentrale sorgt für Aufklärung mit einem Beispiel: Ein Modul mit 300 Watt Leistung, das an einem sonnigen Ort montiert ist, liefert rund 200 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Diese Menge entspricht ungefähr dem jährlichen Verbrauch eines Kühlschranks oder einer Waschmaschine in einem Zwei-Personen-Haushalt. Man kann mit einer Mini-Solaranlage also durchaus sparen!
Natürlich dürfen in der Kosten-Nutzen-Rechnung nicht die Anschaffungskosten vergessen werden. Die Verbraucherzentrale gibt für ein Stecker-Solargerät mit Standardmodul einen Preis zwischen 350 und 500 Euro an. Die Amortisationszeit beträgt sechs bis neun Jahre. Auch gut zu wissen: Solarmodule sind robust und können rund 20 Jahre Strom erzeugen.
Mini-Solaranlage installieren – auch rechtlich auf der sicheren Seite
Eine Mini-Solaranlage zu installieren, wirft meist auch noch die ein oder andere rechtliche Frage auf. Darf man sie zum Beispiel einfach selbst montieren? Der Berliner Mieterverein klärt auf: Seit April 2019 sind die Netzbetreiber verpflichtet, Steckdosen-Solargeräte bis 600 Watt auch dann zu akzeptieren, wenn sie nicht von einem Elektriker installiert werden.
Wichtig ist laut Mieterverein jedoch, die Mini-Anlage beim Netzbetreiber anzumelden. Hier gebe es dann eventuell eine kleine Einschränkung: Es könne nämlich sein, dass Betreiber darauf bestehen, dass keine normale Schutzkontakt-Steckdose benutzt wird, sondern eine spezielle Energiesteckdose – die allerdings von einem Elektriker installiert werden muss. In einigen Fällen ist auch der Austausch des Stromzählers nötig.
Bei der Bundesnetzagentur müssen Mini-Solaranlagen laut Deutscher Gesellschaft für Sonnenenergie in der Regel nicht angemeldet werden, solange der erzeugte Strom nicht „mittels kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe in ein Netz angeboten wird“.
- Wichtig zu wissen: Wird der erzeugte Strom von der Mini-Solaranlage nicht verbraucht, fließt er ins öffentliche Netz. Dabei läuft ein klassischer Stromzähler rückwärts. Achtung: Das ist in Deutschland verboten, denn so wird der Stromzähler – ob unbewusst oder bewusst – manipuliert. Deshalb sollte der Stromzähler mit einer Rücklaufsperre ausgestattet sein. Moderne Digitalzähler sind das in der Regel. Bei analogen Zählern lässt sich beim Netzbetreiber ein Austausch beantragen. Quelle: Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
Mieter benötigen Zustimmung des Eigentümers
Die kleinen Solaranlagen sind also eine günstige und recht unkomplizierte Alternative für alle, die kein großes Hausdach zur Verfügung haben. Einen Haken gibt es aber noch: Wer eine Wohnung mietet und eine Mini-Solaranlage an die Hauswand oder Balkonbrüstung anbringen möchte, muss sich laut Verbraucherzentrale die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentumsgemeinschaft einholen. Immerhin: Seit 2020 das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geändert wurde, braucht es keine Einstimmigkeit mehr, sondern nur eine mehrheitliche Erlaubnis. Viel Spaß mit dem eigenen kleinen Kraftwerk auf dem Balkon!