Ihre Finanzen im August

Jetzt Geld und Zeit sparen!

Junger Mann am Feuerhydranten

Karten-Check vor der Reise, Mautbox für Zeitgewinn, steuerfreie Ferienjobs - was sich jetzt zu wissen lohnt.

Mit Karten ins Ausland? Vorab Sperren und Limits prüfen!

Viele planen im August einen Urlaub im Ausland. In die Reisekasse gehören dabei Expertinnen und Experten zufolge eine weltweit gültige Debit- oder Kreditkarte, gegebenenfalls die Girocard sowie eine Bargeldreserve. Vor der Abreise sollten Sie Ihre Karten aber noch einmal checken. Denn oft ist der Verfügungsrahmen von Zahlungskarten im Ausland niedriger als in Deutschland – aus Sicherheitsgründen. Einige Karten können auch für bestimmte Regionen, Bargeldauszahlungen oder Onlinezahlungen gesperrt sein. Solche Limits und Sperren können Sie zumeist per Online-Banking oder Banking-App anpassen. 

Was Sie außerdem beachten sollten:

  • Bewahren Sie Ihre Bankkarten an verschiedenen Stellen und nicht in einem einzigen Portemonnaie auf. Machen Sie eine Kopie auf Papier oder ein Foto von Ihren Bankkarten und nehmen Sie dies mit auf Reisen. So haben Sie die Daten im Verlustfall parat.
  • Machen Sie auf Kopien – egal, ob digital oder auf Papier – die dreistellige Prüfziffer (CVV, CVC; befindet sich hinter auf der Karte) unkenntlich. So schützen Sie die Daten vor Missbrauch.
  • Speichern Sie den Sperr-Notruf für Karten im Handy (+49 116 116) und notieren Sie sich die Nummer zusätzlich. In der Sperr-App können Sie Kartendaten hinterlegen, um schnell reagieren zu können.

Weitere Tipps in Sachen Reisekasse gibt es beim Bankenverband.

Verpackungen, Einwegplastik, Recycling: Hier kommen neue Regeln

Ab dem 12. August 2026 treten erste Bestimmungen der neuen EU-Verpackungsverordnung in Kraft. Ihr Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu verringern, das Recycling zu erleichtern und den Einsatz problematischer Stoffe einzuschränken. Viele der neuen Regeln werden allerdings schrittweise umgesetzt. Zunächst betreffen sie vor allem Hersteller, den Handel und die Gastronomie. Dennoch könnte sich auch in Ihrem Alltag nach und nach etwas ändern: Produkte werden möglicherweise anders verpackt sein, Mehrwegangebote könnten an Bedeutung gewinnen, und bei To-Go-Angeboten werden womöglich häufiger selbst mitgebrachte oder wiederverwendbare Behälter erwartet.

Mit Mautbox zwar nicht Geld, aber Zeit sparen

Wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, kennt es: In vielen Ländern muss auf Autobahnen oder Schnellstraßen Maut gezahlt werden. Mit einer Mautbox hinter der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs müssen Sie unterwegs nicht anhalten und nach Kreditkarte oder Bargeld kramen – so sparen Sie Zeit. Bei Mautboxen handelt es sich um kleine elektronische Geräte, sogenannte Transponder. Sie kommunizieren über Funk. An Mautstationen oder Mautportalen werden sie automatisch erkannt. Daraufhin öffnet sich die Schranke und die Durchfahrt wird registriert. Die Abrechnung der fälligen Maut erfolgt über das hinterlegte Kundenkonto. Wie Sie eine Mautbox richtig anbringen, erklärt der ADAC.

Gut zu wissen: Viele wickeln das Mautzahlen online ab. Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät hier zu Wachsamkeit. Häufig leiteten Betrüger Verbraucherinnen und Verbraucher auf gefälschte Webseiten weiter und zockten sie dort ab. Verdächtige Seiten lassen sich über den Fakeshopfinder der Verbraucherzentralen überprüfen. Und: Vor der Freigabe einer Kreditkartenzahlung immer Betrag und Währung genau kontrollieren, rät die Verbraucherzentrale.

Ferienjob? So gibt es die Steuern wieder zurück

Im Sommer verdienen viele junge Leute Geld mit einem Ferienjob. Der Verdienst ist zumeist steuerfrei. Entscheidend ist nach Angaben der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz das jeweilige Jahreseinkommen. „Grundsätzlich gilt: Auch wer noch zur Schule geht oder studiert, ist steuerpflichtig, wenn er oder sie Einkommen erzielt“, sagt Kammerpräsident Walter Sesterhenn. „Denn die Steuerpflicht bemisst sich nicht am Alter, sondern rein an der Höhe der erzielten Einkünfte.“ Hierbei kommt es auf den steuerlichen Grundfreibetrag an, der in diesem Jahr für Ledige bei 12.348 Euro pro Jahr liegt. Alle, die mit ihren Einkünften unter diesem Freibetrag bleiben, müssen keine Einkommensteuer zahlen.

Allerdings überweist der jeweilige Arbeitgeber Ferienjobverdienste trotzdem oft mit Abzügen. Der Grund ist, dass Arbeitgeber zunächst dazu verpflichtet sind, Lohnsteuer einzubehalten. Betroffene sollten daher am Jahresende freiwillig eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, um sich so einbehaltene Steuern zurückzuholen.

KI-Inhalte werden leichter erkennbar

Täuschung und Manipulation durch KI? Dem schiebt der Gesetzgeber einen Riegel vor. Ab dem 2. August sind nach Angaben der Verbraucherzentrale Bayern Anbieter und Betreiber von Künstlicher Intelligenz dazu verpflichtet, KI-generierte Inhalte wie Texte, Bilder, Audioangebote und Videos zu kennzeichnen. Das sieht die europäische KI-Verordnung vor. Der Einsatz von Chatbots, etwa im Kundensupport, sowie von Systemen zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung unterliegt demnach ebenfalls der Kennzeichnungspflicht.

Mehr Rechte bei der Ganztagsbetreuung

Mit dem neuen Schuljahr kommt auf viele Familien eine wichtige Neuerung zu. Ab dem 1. August 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder schrittweise eingeführt. Zunächst gilt er für Kinder in der ersten Klassenstufe. In den darauffolgenden Jahren wird der Anspruch dann jeweils auf eine weitere Klassenstufe ausgeweitet. Spätestens ab dem Schuljahr 2029/2030 sollen somit alle Grundschulkinder von der ersten bis zur vierten Klasse Anspruch auf ganztägige Betreuung haben.

Gut zu wissen: Wie dieser Anspruch vor Ort konkret umgesetzt wird, hängt von den jeweiligen Angeboten ab. Länder, Kommunen und Träger bauen die Betreuungsplätze nach und nach aus. Für Eltern kann es deshalb sinnvoll sein, sich frühzeitig bei Schule, Hort oder Kommune zu erkundigen. So erfahren Sie, welche Möglichkeiten es in Ihrer Region gibt und ob bestimmte Anmeldefristen zu beachten sind. Beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) finden Sie außerdem weiterführende Links sowie Hinweise auf Anlaufstellen in den einzelnen Bundesländern, die über die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern informieren.

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