Niedrige Steuererstattung in Sicht?

Warum das nicht unbedingt schlecht ist

Steuern 4 min Lesedauer 17.04.2024
Niedrige Steuererstattung

Kennen Sie das? Sie haben viel Zeit und noch mehr Nerven investiert, um Ihre Steuererklärung zu erstellen – und sind voller Hoffnung, vom Finanzamt Geld zurückzubekommen. Doch der Euphorie folgt Ernüchterung, wenn die Rückerstattung nicht so üppig wie erwartet ausfällt.

Aber: Eine niedrige Steuererstattung ist nicht per se etwas Schlechtes! Denn diejenigen, die eine hohe Steuerrückzahlung haben, bekommen ja nichts vom Fiskus geschenkt – sie erhalten nur das Geld zurück, das sie zu viel gezahlt haben. Wer diesen Betrag gar nicht erst ans Finanzamt gezahlt hätte, hätte ihn schon früher investieren und vermehren können.

Übrigens: Laut Statistischem Bundesamt beträgt die durchschnittliche Steuer-Rückerstattung 1.095 Euro.

Wann es eine Erstattung vom Finanzamt gibt

Stellt das Finanzamt bei der Überprüfung Ihrer Steuererklärung fest, dass im Laufe des Jahres bei der monatlichen Lohnsteuerzahlung mehr einbehalten wurde, als Sie eigentlich schulden, bekommen Sie die Differenz erstattet.

Die Lohnsteuerzahlung wird bei der Steuererklärung nämlich mit bestimmten steuerrelevanten Ausgaben gegengerechnet: „Je mehr Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe Dienstleistungen eine steuerpflichtige Person geltend machen kann, desto höher fällt die Erstattung aus“, sagt Erich Nöll vom BVL Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. in Berlin.

Was Steuerpflichtige in welcher Höhe absetzen können

Werbungskosten: Fahrtkosten, Fortbildung, Fachbücher & Co. – alle Ausgaben, die einer steuerpflichtigen Person im Zusammenhang mit ihrer Berufstätigkeit entstehen, heißen Werbungskosten und können die Steuerlast senken. Dazu gehören zum Beispiel auch die Kosten für:

  • Berufskleidung,
  • Fortbildungen,
  • eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen,
  • einen beruflich bedingten Umzug,
  • Berufsverbände und Gewerkschaften und
  • berufsbezogene Versicherungen wie etwa die Berufshaftpflichtversicherung.

Bei denjenigen, die keine Angaben zu Werbungskosten machen, berücksichtigt das Finanzamt eine Pauschale von 1.230 Euro jährlich.

Sonderausgaben: „Sonderausgaben sind regelmäßig private Ausgaben, die man trotzdem von seinem Einkommen abziehen darf, um Steuern zu sparen“, erläutert Nöll. Dazu zählen Vorsorgeaufwendungen wie Beiträge

  • für die Altersvorsorge (auch private Rentenversicherungen),
  • zur Kranken- und Pflegeversicherung,
  • zu weiteren Versicherungen (zum Beispiel Unfall- und Haftpflichtversicherung).

Weitere abziehbare Sonderausgaben sind etwa der Unterhalt für geschiedene oder getrenntlebende Ehegatt*innen, die gezahlte Kirchensteuer oder Spenden und Mitgliedsbeiträge. Ohne Angaben berücksichtigt der Fiskus jährlich eine Pauschale von 36 Euro für Ledige und 72 Euro für Paare.

Außergewöhnliche Belastungen: Zu den gängigsten gehören Krankheitskosten, sofern Ihre Krankenkasse diese Leistungen nicht übernimmt, außerdem Pflegekosten und Pflegeheimkosten für sich selbst oder die eigenen Eltern, sofern die Pflegeversicherung hierfür nicht aufkommt. Auch die Kosten für einen Wohnungsumbau aufgrund einer Behinderung gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen. „Absetzbar sind aber erst diejenigen Kosten, die eine individuelle zumutbare Belastung überschreiten“, sagt Nöll.

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Bügeln, Rasenmähen, Putzen: Solche und andere haushaltsnahe Dienstleistungen unterstützt das Finanzamt mit einer Steuerermäßigung von 20% der Arbeitsleistung, zu der auch Fahrt- und Maschinenkosten gehören. Absetzbar sind solche Dienstleistungen bis zu einer jährlichen Gesamthöhe von 20.000 Euro, die maximal mögliche Steuerermäßigung beläuft sich damit auf 4.000 Euro.

Handwerkerkosten: Für Handwerkerkosten gewährt der Fiskus eine Ermäßigung von 20% auf die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten nebst Kleinmaterial wie Reinigungs- oder Schmierstoffe. Handwerkerkosten können Sie nur bis zu 6.000 Euro in Ihrer Steuererklärung ansetzen. So ergibt sich ein maximaler Steuerbonus von 1.200 Euro.

Und wann müssen Sie Steuern nachzahlen?

Wenn die Einnahmen laut Steuererklärung deutlich höher sind im Laufe des Jahres als von den Steuerbehörden erwartet, kommt es in der Regel zu einer Nachzahlung. „Ein Grund dafür können beispielsweise Gehaltsschwankungen sein, zusätzliche Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit oder weitere Einnahmen aus einer Rente oder Vermietung“, erklärt Nöll.

Übrigens: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Werden beispielsweise Werbungskosten, etwa die Fahrten zur Arbeit, als Freibetrag eingetragen, lässt sich Monat für Monat der Lohnsteuerabzug verringern. Dann haben Sie monatlich ein höheres Netto, das Sie zum Beispiel gewinnbringend in einen ETF-Sparplan investieren können.

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