Was kostet der vorzeitige Ruhestand?
Mit welchen Abzügen Sie rechnen müssen
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer träumen davon, den Ruhestand früher zu genießen. Doch der Weg in die „Rente mit 63“ oder eine andere Form der Frührente ist mit einigen Hürden und Kosten verbunden.
Wer sich für einen vorzeitigen Renteneintritt entscheidet, muss mit dauerhaften Rentenabschlägen rechnen. Gleichzeitig bieten flexible Modelle wie die Teilrente neue Chancen, den Übergang in den Ruhestand individuell zu gestalten. Wir erklären, welche Altersgrenzen und Voraussetzungen für die verschiedenen Rentenarten gelten, wie hoch die Abzüge tatsächlich sind und wie Sie Ihre Rente berechnen und optimieren können.
Wann ist der Renteneintritt möglich?
Das gesetzliche Renteneintrittsalter in Deutschland wird seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung ist der Grund dafür die längere Lebenserwartung. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, gilt demnach die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Wer früher geboren wurde, kann je nach Jahrgang bereits mit 65 oder 66 Jahren in die reguläre Altersrente gehen.
Rentenabschläge: Was kostet die Frührente wirklich?
Wer früher in Rente gehen möchte, muss mit Rentenabschlägen rechnen. Für jeden Monat, den Sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, wird Ihre Rente um 0,3 Prozent gekürzt – und zwar dauerhaft für die gesamte Rentenbezugszeit.
Beispiel: Bei einem Renteneintritt mit 63 statt 67 Jahren beträgt der maximale Abschlag 14,4 Prozent. Das bedeutet: Wer eine monatliche Bruttorente von 1.800 Euro erwarten würde, erhält bei einem Abschlag von 14,4 Prozent dauerhaft knapp 260 Euro weniger pro Monat.
Die genaue Höhe der Abschläge hängt vom Geburtsjahr und dem Zeitpunkt des Renteneintritts ab. „Wurden Sie 1962 geboren, können Sie 2025 mit 63 Jahren in Rente gehen“, rechnet Rentenexperte Henrik Arning beim VZ VermögensZentrum, einer unabhängigen Finanzberatung und Vermögensverwaltung, vor. Die Regelaltersgrenze für den Geburtsjahrgang 1962 liege allerdings bei 66 Jahren und acht Monaten. „Gehen Sie 2025 zum 63. Geburtstag in Rente, fehlen 44 Monate und Ihre Rente fällt 13,2 Prozent niedriger aus“. Wer 1964 oder später geboren ist, muss demnach mit dem maximalen Abschlag von 14,4 Prozent rechnen, wenn er mit 63 Jahren in Rente geht.
Doch nicht nur der Abschlag selbst zählt: Wer früher aufhört zu arbeiten, zahlt auch weniger Jahre in die Rentenkasse ein. Dadurch fehlen weitere Rentenpunkte, was die Rente zusätzlich schmälert.
Beispiel: Wer als Durchschnittsverdienerin oder Durchschnittsverdiener vier Jahre früher in Rente geht, verliert nicht nur 14,4 Prozent durch den Abschlag, sondern auch vier Rentenpunkte – das entspricht aktuell rund 163 Euro weniger pro Monat.
Teilrente: Flexibler Übergang in den Ruhestand
Die Teilrente ist eine flexible Möglichkeit, den Übergang in den Ruhestand individuell zu gestalten. Versicherte können ab dem frühestmöglichen Rentenalter einen Teil ihrer Rente beziehen und weiterhin arbeiten. Der Anteil der Teilrente kann zwischen 10 und 99,99 Prozent der Vollrente frei gewählt werden. Wer sich für eine Teilrente entscheidet, kann beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird – seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr.
Ein Vorteil der Teilrente: Die Abschläge gelten nur für den Teil der Rente, der vorzeitig bezogen wird. Wer also zunächst nur 10 Prozent der Rente abruft und später auf die Vollrente umstellt, hat die Abschläge nur auf den vorzeitig bezogenen Anteil. Zudem können während des Teilrentenbezugs weiterhin Rentenpunkte gesammelt werden, was die spätere Vollrente erhöht. „Wenn ich feststelle, ich brauche nur ein bisschen Rente, um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten, dann nutze ich die Teilrente und habe dann den Abschlag nur auf die Entgeltpunkte, die ich für diese Teilrente in Anspruch nehme“, informiert „Rentenfuchs“ Maik Bäker, der einen YouTube-Kanal zum Thema Altersbezüge betreibt.
Steuer und Rente: Was bleibt netto übrig?
Auch die Steuer spielt bei der Rentenplanung eine wichtige Rolle. Seit 2025 müssen 83,5 Prozent der gesetzlichen Rente versteuert werden, bis 2058 steigt dieser Anteil auf 100 Prozent. Der steuerfreie Anteil richtet sich nach Informationen der Deutschen Rentenversicherung nach dem Jahr des Rentenbeginns und bleibt für die gesamte Rentenbezugsdauer konstant. Wer 2025 in Rente geht, hat also einen Rentenfreibetrag von 16,5 Prozent der ersten vollen Jahresrente.
Wichtig zu wissen: Die Steuerpflicht hängt vom Gesamteinkommen ab. Wer neben der Rente noch andere Einkünfte hat, etwa aus einer Teilzeitbeschäftigung oder einer Betriebsrente, muss diese ebenfalls versteuern. Der Grundfreibetrag liegt 2025 bei 12.096 Euro und 2026 bei 12.348 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 24.192 Euro (2025) und 24.696 Euro (2026) für Verheiratete. Erst wenn der steuerpflichtige Teil der Rente diesen Betrag übersteigt, wird Einkommensteuer fällig.
Rente berechnen und planen: So werden Sie aktiv
Die eigene Rentenplanung beginnt mit einer gründlichen Bestandsaufnahme. Prüfen Sie Ihre Renteninformation und lassen Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten. Mit dem Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner können Sie den frühestmöglichen und den regulären Rentenbeginn sowie die Höhe Ihrer Rente berechnen.
Überlegen Sie, ob eine Teilrente für Sie infrage kommt, und prüfen Sie, wie sich ein früherer Renteneintritt auf Ihre finanzielle Situation auswirkt. Wer die Rentenabschläge ausgleichen möchte, kann freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Dies ist ab dem 50. Lebensjahr möglich und kann helfen, die Rentenabzüge zu reduzieren. Diese Sonderzahlungen sind steuerlich absetzbar und erhöhen die spätere Rente