Gesetzliche Altersvorsorge im Fokus
Was Sie hierzu wissen müssen
Sie sorgt in Deutschland regelmäßig für hitzige Debatten – die gesetzliche Altersvorsorge. Viele, vor allem jüngere Menschen sind skeptisch, ob mit dem derzeitigen System die gesetzliche Rente künftig sicher ist, wenn die geburtenstarken Jahrgänge von Anfang der 1960er Jahre jetzt nach und nach in den Ruhestand gehen.
Schon jetzt muss der Staat das System der gesetzlichen Altersvorsorge schließlich mit einem Milliardenbetrag aus Steuermitteln stützen. Und die Diskussionen drehen sich nicht zuletzt um die Frage, wie das System langfristig auf einem stabilen finanziellen Fundament stehen kann. Aber dass die gesetzliche Rentenversicherung grundlegend in Gefahr ist, glaubt Thomas Neumann, Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. in Berlin, nicht. „Das System besteht seit 1889 und hat schon diverse Krisen überstanden“, so Neumann. Jetzt müsse es durch Reformen zukunftsfest gemacht werden.
Gesetzliche Rente allein reicht nicht
Die gesetzliche Rente allein reicht in aller Regel nicht aus, um im Alter den bis dahin gewohnten Lebensstandard zu halten – zusätzliche private oder betriebliche Vorsorge ist daher wichtig. Dennoch bleibt die gesetzliche Rentenversicherung die wichtigste Säule der Altersvorsorge in Deutschland.
In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es drei Hauptarten von Renten:
- Altersrenten,
- Erwerbsminderungsrenten und
- Hinterbliebenenrenten.
Sie berücksichtigt Zeiten der Kindererziehung (sogenannte "Mütterrente") und übernimmt Reha-Leistungen nach Krankheit oder Unfall. Einen Überblick gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Was es mit dem Umlageverfahren auf sich hat
Basis für das System der gesetzlichen Rentenversicherung ist das Umlageverfahren. Das bedeutet: Die Beiträge der aktuell Erwerbstätigen finanzieren direkt die Renten der heutigen Rentnerinnen und Rentner. Im Gegenzug erwerben sie eigene Ansprüche für die Zukunft. Dieses Prinzip nennt sich auch Generationenvertrag.
„Abhängig Beschäftigte und teilweise auch Selbstständige zahlen einen entgeltbezogenen Beitrag“, sagt Neumann. Diesen Beitrag teilen sich Beschäftigte und Arbeitgeber oder tragen ihn als Selbstständige allein. Wer nicht versicherungspflichtig ist, kann freiwillige Beiträge zahlen.
Aktuell beträgt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung 18,6 % des Bruttolohns oder -gehalts. Beschäftigte und Arbeitgeber zahlen jeweils 9,3 %.
So sammeln Sie im Laufe Ihres Erwerbslebens Rentenpunkte (Entgeltpunkte) auf Ihrem Rentenkonto.
Wie die Rentenberechnung erfolgt
Die Entgeltpunkte berechnen sich in erster Linie nach dem Arbeitsentgelt im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen. „Maßgeblich dafür, wie viele Entgeltpunkte man gutgeschrieben bekommt, ist also der eigene Verdienst im Vergleich zu allen anderen Versicherten in Deutschland“, so Neumann. Einkommen, das vor dem Jahr 2025 im Beitrittsgebiet erzielt wurde, wird mit einem gesetzlich festgelegten Faktor aufgewertet. Die Höhe des Durchschnittsentgelts hängt von der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter ab. Üblicherweise steigt es von Jahr zu Jahr. „Nur zweimal ist es in den vergangenen 75 Jahren gegenüber dem Vorjahr gesunken“, sagt Neumann.
Wichtig zu wissen: Das vorläufige jährliche Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung für das Jahr 2026 beträgt 51.944 Euro. Liegt Ihr Brutto-Entgelt exakt auf diesem Niveau, erhalten Sie einen Entgeltpunkt in der Rentenversicherung. Bei einem Teilzeitentgelt von 20.000 Euro wären es 0,3850 Entgeltpunkte. Ihr Verdienst liegt über der Beitragsbemessungsgrenze (101.400 Euro)? Dann erhalten Sie knapp zwei Entgeltpunkte.
Der aktuelle Rentenwert ist der in Euro ausgedrückte Gegenwert eines Entgeltpunktes in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Faktor, der der Einkommensentwicklung angepasst und daher jährlich zum 1. Juli neu festgesetzt wird, beträgt aktuell 42,52 Euro. Wer nun berechnen will, wie hoch die eigene Rente eines Tages ausfällt, kann den Online-Rechner der Deutschen Rentenversicherung Bund nutzen.
Altersgrenze steigt stufenweise auf 67 Jahre
Das Alter, in dem Sie eine Altersrente beantragen können, ist gesetzlich festgelegt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein früherer oder späterer Rentenbeginn möglich – bei einem früheren Start müssen Sie jedoch Abschläge in Kauf nehmen.
„Die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge wird bis 2031 Schritt für Schritt auf 67 Jahren angehoben“, sagt Neumann. Mit dem Geburtsjahrgang 1947 stieg die Altersgrenze bis 2023 um jährlich einen Monat. Seit 2024 klettert die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 in Zwei-Monats-Schritten nach oben. Für Versicherte ab dem Jahrgang 1964 ist dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren maßgeblich.
Übrigens: Grundlage der gesetzlichen Rentenversicherung ist das 6. Sozialgesetzbuch (SGB VI). Darin ist beispielsweise geregelt, wie sich die gesetzliche Altersvorsorge finanziert und wer in welchen Fällen Anspruch auf die diversen Leistungen der gesetzlichen Rente hat.