Depot - Information für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Name und Anschrift der Bank:
ING-DiBa AG
Theodor-Heuss-Allee 2
60486 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: 
069 / 50 50 90 69

Liebe Kundin, lieber Kunde!

Mit dieser Information erfüllen wir eine Anforderung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das BFSG soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sicherstellen, die Unternehmen anbieten. Das heißt: Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher einen einfachen Zugang zu den angebotenen Produkten und Dienstleistungen haben. Sie sollen dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Ziel ist es, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.

Bitte beachten Sie: Diese Information dient dazu, Ihnen unser Depot und unser Wertpapiergeschäft leicht verständlich zu erläutern. Sie ist rechtlich nicht verbindlich. Rechtlich verbindlich sind nur Ihre Vertragsunterlagen.

Diese Information ist in 4 Teile gegliedert:

Teil 1 enthält Informationen und Erläuterungen zu unserem Depot und Wertpapiergeschäft

In Teil 2 informieren wir Sie, welche Möglichkeiten für eine Beschwerde Sie haben, wenn Sie mit unserer Dienstleistung einmal nicht zufrieden sind.

In Teil 3 erläutern wir, wie wir unsere Dienstleistung barrierefrei anbieten und die Anforderungen des BFSG erfüllen.

In Teil 4 informieren wir Sie über die zuständige Marktüberwachungsbehörde, an die Sie sich wenden können, wenn Sie Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen haben. 

Teil 1: Erläuterungen zu unserem Depot und Wertpapiergeschäft

In diesem Teil erläutern wir Ihnen unser Depot und unser Wertpapiergeschäft sowie die Dienstleistungen, die damit verbunden sind. Sie erfahren, was die Dienstleistung umfasst und wie diese funktioniert. 

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1.1 Was sind Finanzinstrumente?

Der Begriff Finanzinstrumente kommt in Gesetzen im Bereich der Banken vor. Er kommt zum Beispiel im Wertpapierhandelsgesetz vor.

Zu den Finanzinstrumenten gehören:

  • Wertpapiere, zum Beispiel Aktien, Anleihen, Zertifikate und Optionsscheine
  • Anteile an Investmentfonds
  • Derivate

Finanzinstrumente können unterschieden werden in sogenannte nichtkomplexe Finanzinstrumente und komplexe Finanzinstrumente.

Nichtkomplexe Finanzinstrumente sind in der Regel einfacher zu verstehen. Sie haben eine klare Struktur und verständlichere Risiken. Nichtkomplexe Finanzinstrumente sind zum Beispiel bestimmte Aktien, Anleihen und einfache Investmentfonds.

Komplexe Finanzinstrumente sind Finanzinstrumente, die oft schwerer zu verstehen sind und ein hohes Maß an Fachwissen erfordern. Sie beinhalten in der Regel mehrere Komponenten und können verschiedene Arten von Risiken kombinieren. Zu den komplexen Finanzinstrumenten gehören zum Beispiel Derivate oder Hedge-Fonds.

Es gibt gesetzliche Kriterien, nach denen wir bewerten, ob Finanzinstrumente als komplex oder nichtkomplex einzustufen sind. 

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1.2 Was ist ein Depot?

Ein Depot ist die Grundvoraussetzung, um in Finanzinstrumente investieren zu können. Ein Depot ist ein besonderes Bankkonto.

In Ihrem Depot verwahren wir Ihre Finanzinstrumente. 

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1.3 Was sind Wertpapiergeschäfte?

Ein Wertpapiergeschäft ist ein Auftrag an die Bank, bei der das Depot ist, ein Finanzinstrument, also beispielsweise eine Aktie, zu kaufen oder zu verkaufen.

Dabei bieten wir nur das sogenannte beratungsfreie Geschäft an. Das heißt: Sie selbst entscheiden, wie Sie Ihr Vermögen in Form von Finanzinstrumenten anlegen wollen. Der Name beratungsfreies Geschäft sagt es schon: Wenn Sie uns einen Auftrag zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten geben, beraten wir Sie vorher nicht.

Bei komplexen Finanzinstrumenten prüfen wir aber, ob die von Ihnen ausgewählten Finanzinstrumente für Sie angemessen sind, d.h. ob Sie typische Risiken einschätzen können. Dazu fragen wir nach Ihren Kenntnissen und Erfahrungen. Eventuell denken wir, dass Sie die Risiken eines Auftrags nicht einschätzen können. Dann warnen wir Sie vorher. Sie können aber darauf bestehen, dass wir Ihren Auftrag trotzdem ausführen.

Das gleiche gilt, wenn Sie uns die notwendigen Informationen zu Ihren Kenntnissen und Erfahrungen nicht gegeben haben. Auch dann warnen wir Sie vorher. Danach entscheiden Sie, ob wir Ihren Auftrag trotzdem ausführen sollen.

Wir überprüfen aber nicht, ob die von Ihnen ausgewählten Finanzinstrumente für Sie angemessen sind, wenn es sich um ein reines Ausführungsgeschäft handelt. Bei einem reinen Ausführungsgeschäft können Sie nur nichtkomplexe Finanzinstrumente kaufen.

Es gibt auch die Möglichkeit, einen Wertpapiersparplan anzulegen. Dabei können Sie die ING beauftragen, ein bestimmtes Finanzinstrument zu regelmäßigen Zeitpunkten in Höhe der vereinbarten Sparplanrate zu erwerben. Die sparplanfähigen Finanzinstrumente können im Internet eingesehen werden. 

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1.4 Wie funktionieren Wertpapiergeschäfte?

Für das Wertpapiergeschäft benötigen Sie ein Depot und ein Verrechnungskonto.

Über das Verrechnungskonto laufen alle Geldbeträge im Zusammenhang mit den Finanzinstrumenten in dem Depot. Wenn Sie Finanzinstrumente kaufen wollen, muss der Kaufpreis auf dem Verrechnungskonto bereitstehen. Wenn Sie Finanzinstrumente verkaufen, wird der erzielte Verkaufserlös dem Verrechnungskonto gutgeschrieben. 

Sie können bei uns Aufträge über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten im OnlineBanking oder in unserer ING App erteilen.

Bevor wir Ihren Auftrag annehmen, bekommen Sie von uns eine Kosteninformation. Sie enthält einen Überblick über die Kosten und Folgekosten, die voraussichtlich mit dem Kauf oder Verkauf eines Finanzinstruments verbunden sind. Die Kosteninformation enthält gegebenenfalls auch die Information, dass wir von Dritten eine Zahlung im Zusammenhang mit dem Kauf eines Finanzinstruments bekommen. Das kann zum Beispiel eine Zahlung von einer Fondsgesellschaft sein. Die Kosteninformation heißt Ex-ante-Kostenausweis.

Wir führen alle Wertpapiergeschäfte als sogenannte Finanzkommissionsgeschäfte aus. Das bedeutet, dass wir in unserem Namen, aber für Ihre Rechnung (auf Ihre Kosten) einen Kauf oder Verkauf über Finanzinstrumente abschließen. 

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1.5 Was passiert nach der Ausführung von Aufträgen über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten?

Wenn ein Auftrag ausgeführt wurde, bekommen Sie eine Wertpapier-Abrechnung. In der Wertpapier-Abrechnung finden Sie wesentliche Informationen über die Ausführung Ihres Auftrags. Wenn der Auftrag nicht ausgeführt werden konnte, informieren wir Sie darüber zeitnah. Bei einem Kauf buchen wir die Finanzinstrumente in Ihr Depot ein.

Bei einem Verkauf buchen wir sie aus. Gleichzeitig verbuchen wir eine Belastung oder eine Gutschrift auf Ihrem Verrechnungskonto: Kaufen Sie Finanzinstrumente, belasten wir den Kaufpreis Ihrem Verrechnungskonto. Verkaufen Sie Finanzinstrumente, schreiben wir den Verkaufserlös Ihrem Verrechnungskonto gut (eventuell müssen wir dabei Steuern einbehalten). Kosten, die beim Kauf oder Verkauf entstanden sind, belasten wir ebenfalls Ihrem Verrechnungskonto.

Sie bekommen regelmäßig Informationen darüber, welche Finanzinstrumente wir für Sie in Ihrem Depot verwahren und verwalten. 

Zudem bekommen Sie jedes Jahr von uns eine Übersicht über alle Kosten, die Ihnen im vergangenen Jahr tatsächlich beim beratungsfreien Geschäft entstanden sind. Diese Kostenübersicht heißt Ex-post-Kostenausweis.

Auf Ihrem Verrechnungskonto werden Ihnen auch Erträge aus Ihren Finanzinstrumenten gutgeschrieben, zum Beispiel Zinsen oder Dividenden. Wenn wir Aktien für Sie verwahren, können Sie über uns auch die Einladung zur Hauptversammlung bestellen.

Alle Einzelheiten vereinbaren wir mit Ihnen in den Geschäftsbedingungen zum Direkt-Depot und Extra-Konto

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1.6 Welche Kosten entstehen Ihnen bei Wertpapiergeschäften?

Bei Wertpapiergeschäften fallen Kosten an, die Sie beachten sollten. Die Höhe dieser Kosten ist unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um einen Kauf oder Verkauf oder um einen Wertpapiersparplan handelt.

Informationen zu den einzelnen Kosten finden Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis

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1.7 Depotvertrag: Gibt es eine bestimmte Vertragslaufzeit? Wie sind die Kündigungsbedingungen?

Sie schließen den Depotvertrag mit uns auf unbestimmte Zeit ab. Sie können den Depotvertrag jederzeit kündigen, ohne dass Sie eine Kündigungsfrist einhalten müssen.

Wenn wir als Bank kündigen wollen, gilt gewöhnlich eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten. 

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1.8 Depotvertrag: Gibt es ein Widerrufsrecht

Sie können den Depotvertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Sie den Vertrag abgeschlossen haben und alle gesetzlichen Informationen hierzu bekommen haben. Sie bekommen von uns vor dem Vertragsabschluss eine Widerrufsbelehrung.

Bitte beachten Sie: Bei den einzelnen Wertpapiergeschäften (also zum Beispiel dem Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten) besteht gewöhnlich kein Widerrufsrecht. 

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1.9 Was ist ein Direkt-Depot Junior?

Das Direkt-Depot Junior ist ein Wertpapierdepot für Minderjährige. Es wird von den gesetzlichen Vertretern eröffnet und verwaltet. Mit dem Direkt-Depot Junior kann man Geld anlegen. Zum Beispiel in Aktien, ETFs, Fonds und Anleihen. So kann man langfristig Vermögen für das Kind aufbauen. Bei der Eröffnung wird automatisch ein Extra-Konto Junior als Verrechnungskonto eingerichtet.

Für die Eröffnung müssen alle gesetzlichen Vertreter legitimiert werden. Bei unterschiedlichen Nachnamen der Eltern ist eine Kopie der Heiratsurkunde erforderlich.
Bei Alleinerziehenden wird ein Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung benötigt. Ein Depot für Kinder mit Wohnsitz im Ausland kann nicht eröffnet werden.
Spätestens sechs Wochen vor dem 18. Geburtstag ist keine Eröffnung mehr möglich.

Alle Depottransaktionen werden über das Extra-Konto Junior abgewickelt. Zusätzlich wird ein Referenzkonto (Girokonto bei einer deutschen Bank) benötigt. Auch Verwandte oder Freunde können Geld einzahlen. Nach der Volljährigkeit wird das Direkt-Depot Junior in ein reguläres Direkt-Depot umgewandelt.

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Teil 2: Ihre Beschwerdemöglichkeiten

Sie sind mit unserer Dienstleistung nicht zufrieden? Dann haben Sie die folgenden Möglichkeiten für eine Beschwerde. 

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2.1 Kundenbeschwerden

Sie können sich mit Ihrer Beschwerde direkt an die ING wenden unter ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt am Main oder über unser Kontaktformular.

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2.2 Außergerichtliche Streitschlichtung

Sie haben eine Beschwerde bei uns eingelegt, aber es wurde keine Lösung gefunden?

Dann haben Sie die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung. Hierfür können Sie sich an den Ombudsmann der privaten Banken wenden. Dieser kümmert sich um Ihre Beschwerde. Er vermittelt zwischen Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher und uns als Bank. Allgemeine Informationen zum Ombudsmann der privaten Banken finden Sie unter www.bankenombudsmann.de. Informationen zum genauen Ablauf des OmbudsmannVerfahrens finden Sie in der Verfahrensordnung des Ombudsmanns der privaten Banken. Wir stellen Ihnen die Verfahrensordnung auf Wunsch gern zur Verfügung. Sie können diese aber auch auf der Website des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. einsehen: unter www.bankenverband.de.

Sie können Ihre Beschwerde an den Ombudsmann der privaten Banken schicken, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail:

Adresse:  
Ombudsmann der privaten Banken  
Geschäftsstelle  
Postfach 04 03 07  
10062 Berlin 
Fax:  
030 / 1663 3169
E-Mail:
schlichtung@bdb.de

 

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Teil 3: Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen

Sie möchten wissen, wie wir mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllen? In diesem Teil informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen.

Zum Hintergrund: Das BFSG verpflichtet uns unter anderem, die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte einzuhalten. Diese Richtlinien sollen es ermöglichen, Webinhalte für alle Menschen so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Das gilt insbesondere für Menschen mit Behinderung. Den Richtlinien liegen die folgenden vier Prinzipien der Barrierefreiheit zugrunde: 

  • Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle sollen die Informationen und IT-Funktionen wahrnehmen können. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass es zu Bildern und Grafiken Alternativtexte gibt.
  • Bedienbarkeit: Möglichst alle sollen die IT-Funktionen bedienen können. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass unsere Webinhalte mit einer Tastatur bedient werden können.
  • Verständlichkeit: Für möglichst alle sollen die Webinhalte lesbar und klar verständlich sein. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen unsere Webinhalte in einer möglichst einfachen Sprache anbieten.
  • Robustheit: Die Webinhalte müssen mit sogenannten assistive Technologien möglichst kompatibel sein. Assistive Technologien sind zum Beispiel Programme zum Vorlesen oder Vergrößern von Webinhalten, aber auch zur Verwandlung von Sprache in Text. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass Standards für die Nutzung von assistiven Technologien eingehalten werden, etwa die technische Struktur und Kennzeichnung der Inhalte.

Wir erfüllen mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des BFSG, indem wir diese Prinzipien umsetzen. 

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3.1 Barrierefreiheit der Dienstleistungen

Das sind der Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen beim Direkt-Depot und beratungsfreien Wertpapiergeschäft:

So eröffnen Sie ein Depot:

  • Sie können das Direkt-Depot online über unsere Webseite eröffnen. Wenn Sie schon Kunde oder Kundin bei uns sind, geht das auch in unserem Online-Banking. Am Ende der Eröffnung müssen Sie sich mit einem offiziellen Dokument legitimieren, zum Beispiel ihrem Ausweis. Das geht online barrierefrei über die eID-Funktion Ihres Ausweises.  
  • Sie können das Depot auch in unserer App eröffnen. In der ING App ist die Legitimierung über eID aktuell nicht möglich. Stattdessen legitimieren Sie sich online per VideoIdent. Oder Sie gehen in eine Postfiliale.

So handeln Sie Wertpapiere mit dem Direkt-Depot:

  • Sie können unser OnlineBanking oder die ING App nutzen, um Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren zu übermitteln.
  • Dort können Sie auch Wertpapier-Sparpläne anlegen und jederzeit ändern. Wie das genau geht, erklären wir ausführlich auf unseren Internetseiten.

So nutzen Sie das Direkt-Depot:

  • Im ING Online-Banking und in der ING App sehen Sie den aktuellen Kontostand Ihres Depots sowie die Einzelwerte in Ihrem Depot. Für jeden Wert, zum Beispiel eine Aktie oder einen Fonds, wird die Wertentwicklung als Diagramm und als Datentabelle dargestellt.  
  • Sie erhalten die Kontoauszüge für Ihr Depot und die Abrechnungen für Käufe und Verkäufe digital als PDF. Die Dokumente finden Sie in Ihrem Postfach im OnlineBanking und in der App. Diese Dokumente sind zurzeit noch nicht alle vollständig barrierefrei. Sie können Informationen zu Ihrem Direkt-Depot auch telefonisch per Telebanking abfragen. 

Barrierefreiheit dieser Dienstleistung:

  • Die ING Webseite, das ING Online-Banking und die ING App können über verschiedene sensorische Kanäle genutzt werden. Sie können dafür eine Maus, eine Tastatur, einen Screenreader oder die Spracheingabe verwenden.
  • Bei der Darstellung der Inhalte achten wir zum Beispiel auf ausreichende Kontraste, eine gut lesbare Schrift und verständliche Texte. Bilder und Grafiken, die für das Verständnis wichtig sind, werden beschrieben.
  • Individuelle Einstellungen im Internetbrowser oder in den Systemeinstellungen des Smartphones oder Tablets, zum Beispiel eine größere Schrift oder den „Dark Mode“, übernehmen wir.  
  • Informationen zu Wertpapierkursen sind im Online-Banking und in der App sowohl graphisch als Diagramm als auch textlich als Datentabelle verfügbar.
  • Auf den Seiten zu den verschiedenen Wertpapieren zeigen wir Ihnen die Kurse in Echtzeit. Wenn Sie das stört, können Sie die Echtzeit-Aktualisierung jederzeit stoppen und wieder starten. 

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3.2 Barrierefreiheit dieser Information

Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit dieser Information:

Wir stellen Ihnen diese Information über ein barrierefreie Internetseite zur Verfügung. Den Link zu dieser Seite finden Sie auf der Seite www.ing.de/barrierefreiheit. Diese erreichen Sie

  • über den Link "Barrierefreiheit" im unteren Bereich (Footer) auf jeder Seite der ING Webseite und des ING Online-Bankings und
  • über den Link "Barrierefreiheit" in den App-Einstellungen im Service-Bereich der ING Apps.

Die Inhalte dieser Information sind in einer leicht verständlichen Sprache. Das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) wird nicht überschritten. Bitte beachten Sie: Das gilt nicht für den eigentlichen Dienstleistungsvertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vorvertraglichen Informationen (VVI), die mit dem Dienstleistungsvertrag verbunden sind.

Das Layout dieser Information hat eine besondere Gestaltung. Es verwendet eine gut lesbare Schriftart. Die Inhalte sind klar gegliedert, übergeordnete Überschriften sind durch eine größere Schrift gekennzeichnet und wichtige Begriffe sind hervorgehoben. Über das Inhaltsverzeichnis können Sie direkt zu den verschiedenen Bereichen gelangen. Links im Text sind unterstrichen. 

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3.3 Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen

Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen:

  • Auf unserer Webseite www.ing.de veröffentlichte Dokumente und Formulare sind im PDF/UA-Format. Das bedeutet, dass der Inhalt der Dokumente mit Tags gekennzeichnet ist. So wissen Screenreader zum Beispiel, ob ein Text eine Headline ist oder eine Liste. 
  • Die Inhalte sind auch visuell klar gegliedert mit Headlines verschiedener Größen und durch Tabellen und Listen.
  • Einige Dokumente enthalten Eingabefelder, die digital ausgefüllt werden. Dies kann mit der Maus, per Spracheingabe und mit der Tastatur oder einem Screenreader gemacht werden.
  • PDF-Dokumente, die Kundendaten enthalten und aus unseren Systemen dynamisch erstellt werden (zum Beispiel Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Briefe, Verträge und mehr), sind zurzeit noch nicht alle vollständig barrierefrei. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dies umzusetzen. 

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Teil 4: Marktüberwachungsbehörde

Sie finden, dass unsere Dienstleistung nicht barrierefrei ist und daher den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) nicht entspricht? Dann können Sie sich gerne zunächst an uns wenden. Nutzen Sie dafür bitte unser Kontaktformular und wählen als Thema "Barrierefreiheit".

Darüber hinaus können Sie sich auch an die zuständige Behörde wenden. Diese heißt: "Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen". Die Marktüberwachungsbehörde überprüft, ob Unternehmen die Vorschriften des BFSG beachten.

Wenn Sie Probleme bei der Nutzung unserer Dienstleistung haben, können Sie einen Antrag bei der Marktüberwachungsbehörde stellen. Diese wird dann gegebenenfalls Maßnahmen gegen uns einleiten. In Ihrem Antrag können Sie geltend machen, dass wir unsere Dienstleistung nicht barrierefrei anbieten und damit gegen das BFSG verstoßen.

Die Adresse der Marktüberwachungsbehörde lautet: 

Postanschrift:  
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)  
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg
Telefon:  
+49 391 / 56 76 97 0
E-Mail:
kontakt(at)mlbf-barrierefrei.de

 

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Letzte Aktualisierung: 26.01.2026