Übersicht unserer Angebote, Services und Preise

Preis- und Leistungsverzeichnis der ING-DiBa AG. 

Stand: 30.03.2023

 

Preis- und Leistungsverzeichnis (PDF, 114 KB)

 

Preis- und Leistungsverzeichnis für Firmenkunden der ING-DiBa AG zum Unternehmenskreditvertrag

 

Preis- und Leistungsverzeichnis zum Unternehmenskreditvertrag der ING-DiBa AG (PDF, 46 KB) 

 

Internetbanking

Nutzung des Internetbanking

Nutzung des Internetbanking

  • kostenlos

Authentifizierung und Autorisierung

Für den Login und zur Erteilung von Aufträgen im Internetbanking verfügbare Verfahren:

Banking to go App
(unabhängig davon nutzbar, welches Gerät für den Zugriff auf das Internetbanking genutzt wird, z. B. Desktop, PC, Laptop, Smartphone, Tablet)

  • kostenlos

photoTAN-Generator

  • zu erwerben über https://genostore.de/ing

iTAN

  • kostenlos

Sparprodukte: Extra-Konto, Sparbrief und VL-Sparen

Zinsen beim Extra-Konto

Für Ihr erstes Extra-Konto, welches Sie nach dem 15.12.2022 eröffnen

  • 2% p.a. Bonuszins für 4 Monate ab Eröffnung bis zu einem Guthaben von 50.000 Euro

Für bestehende und jedes weitere Extra-Konto, sowie Beträge über 50.000 Euro und 4 Monate nach Extra-Konto-Eröffnung

  • Seit 08.03.2023: 0,6% p.a. variabler Zinssatz

Verzinsung beim Sparbrief

1 Jahr

  • 1,50% p.a.

2 Jahre

  • 1,70% p.a.

3 Jahre

  • 2,00% p.a.

4 Jahre

  • 2,10% p.a.

5 Jahre

  • 2,25% p.a.

Die Zinsangaben sind Festzinssätze mit Stand vom 06.12.2022. Sie werden Ihrem Sparbrief jeweils am Jahresende gutgeschrieben und im darauffolgenden Jahr mitverzinst. So profitieren Sie vom Zinseszinseffekt.

Aktuelle Konditionen beim VL-Sparen

Laufzeit

  • 6 Einzahlungsjahre + max. 1 Jahr Ruhezeit

Anlagebetrag

  • Bis zu 40 Euro monatlich bzw. 480 Euro jährlich (als vermögenswirksame Leistungen)

Verzinsung

  • 1,5% p.a. Festzinsen

  • Die Zinsen werden dem VL-Sparen Konto jeweils zum Jahresende gutgeschrieben und anschließend mitverzinst (Zinseszinseffekt).

Auszahlung

  • Am Ende der Laufzeit

Einlagen

Verwahrentgelt

Entgelt für die Verwahrung von Kontoguthaben:                       

  • kostenlos
     

Girokonto

Leistungen

Kontoführung
Bei Geldeingang1 von mindestens 700 € im Kalendermonat
  • kostenlos

Kontoinhaber unter 28 Jahren 
  • kostenlos

Bei Geldeingang1 unter 700 € im Kalendermonat
  • 4,90 € monatlich 

Belastung des monatlichen Entgelts
  • im Folgemonat

1 Ausgenommen sind Wertpapierumsätze, eigene Überträge und Gutschriften aus der Buchung von Rücklastschriften.

Leistungen in monatlichem Entgelt für die Kontoführung enthalten
Kontoführung per Internetbanking mit Authentifizierung per Banking to go App 
  • enthalten

Monatlicher Kontoauszug per Post-Box, wenn Umsatz vorhanden
  • enthalten

Vierteljährlicher Rechnungsabschluss per Post-Box
  • enthalten

Sämtliche Buchungsposten
  • enthalten

Beauftragen und Ändern von SEPA-Überweisungen, Daueraufträgen und Terminüberweisungen (online und mobil)
  • enthalten

SEPA-Lastschriften in Euro
  • enthalten

VISA Card [Debitkarte] einschließlich Partnerkarte 
  • enthalten

Aktuelle Konditionen

Zins eingeräumte Kontoüberziehung [Dispokredit]

  • variabler Sollzins: 8,99% p.a.

Zins geduldete Kontoüberziehung

  • variabler Sollzins: 8,99% p.a.

Die nicht ausgenutzte relevante Erhöhung des EZB-Zinssatzes beträgt
1,00 Prozentpunkte.

VISA Card [Debitkarte]

Bargeldauszahlung mit der VISA Card [Debitkarte] an allen Geldautomaten mit VISA Zeichen
in Deutschland  
  • kostenlos

    Mindestabhebebetrag 50 €. Liegt der auf dem Konto verfügbare Betrag darunter, können auch niedrigere Beträge abgehoben werden.

in Ländern mit Eurowährung 
  • kostenlos, ggf. zuzüglich Entgelt des Geldautomatenbetreibers.

    Mindestabhebebetrag 50 €. Liegt der auf dem Konto verfügbare Betrag darunter, können auch niedrigere Beträge abgehoben werden.

in Ländern des EWR3 mit anderer EWR-Währung 
  • 1,99% Auslands­einsatz­entgelt auf den Betrag in Euro, Kurs vom letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank⁴, ggf. zuzüglich Entgelt des Geldautomatenbetreibers 

in allen anderen Ländern mit Fremdwährung2 
 
  • 1,99% Auslands­einsatz­entgelt auf den Betrag in Euro, ggf. zuzüglich Entgelt des Geldautomatenbetreibers 

Bezahlen von Waren und Dienstleistungen im Internet, an der Kasse mit PIN/Unterschrift oder kontaktlos ohne PIN/Unterschrift bis 50€ an VISA-Akzeptanzstellen

(im Ausland gelten für kontaktlose Zahlungen eventuell abweichende Kleinbetrags-/Nutzungsgrenzen)

in Deutschland
  • kostenlos

in Ländern mit Eurowährung
  • kostenlos

in Ländern des EWR3 mit anderer EWR-Währung 
  • 1,99% Auslands­einsatz­entgelt auf den Betrag in Euro, Kurs vom letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank4

in allen anderen Ländern mit Fremdwährung2 
 
  • 1,99% Auslands­einsatz­entgelt auf den Betrag in Euro

in Casinobetrieben, Lotteriegesellschaften und Wettbüros
  • 3,00% vom Umsatz, mind. 3,90 €

Kontaktloses Bezahlen ohne PIN/Unterschrift an VISA-Akzeptanzstellen mit Kontaktlos-Zeichen
in Deutschland: Kleinbeträge bis 50 €5 
  • kostenlos6

2Für diese Währungen werden die Kurse von VISA bei der Umrechnung zugrunde gelegt. Diese werden täglich von VISA im Internet zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen sind unter https://www.visaeurope.com/making-payments/exchange-rates zu ersehen.

3Zum Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) gehören die folgenden Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

4Zu finden unter https://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/euro_reference_exchange_rates/html/index.en.html

5Im Ausland gelten eventuell abweichende Kleinbetrags-/Nutzungsgrenzen.

6In Ländern mit Fremdwährung fällt ein Auslands­einsatz­entgelt von 1,99% auf den Betrag in Euro an.  

girocard [Debitkarte]

Entgelt

Monatliches Entgelt der girocard

  • 0,99€ monatlich, Belastung des monatlichen Entgelts jeweils im Folgemonat

Bargeldauszahlungen

in Deutschland: Bei ca. 1.000 Geldautomaten der ING

  • kostenlos

    Mindestabhebebetrag 50 €. Liegt der auf dem Konto verfügbare Betrag darunter, können auch niedrigere Beträge abgehoben werden.

in Deutschland: Bei anderen Kreditinstituten

  • Erhebung direktes Kundenentgelt durch Automatenbetreiber

in Ländern mit Eurowährung

  • 5 € (ggf. zzgl. eines direkten Kundenentgelts des Automatenbetreibers)

in Ländern des EWR3 mit anderer EWR-Währung 

  • 5,00 € (ggf. zzgl. eines direkten Kundenentgelts des Automatenbetreibers), Kurs vom letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank4

in allen anderen Ländern mit Fremdwährung2
 

  • 5,00 € (ggf. zzgl. eines direkten Kundenentgelts des Automatenbetreibers)

Bargeldeinzahlungen

in Deutschland: An Geldautomaten der ING mit Einzahlfunktion

  • kostenlos 

Bezahlen von Waren und Dienstleistungen an der Kasse mit PIN/ Unterschrift oder kontaktlos ohne PIN/Unterschrift bis 50€

(im Ausland gelten für kontaktlose Zahlungen eventuell abweichende Kleinbetrags-/Nutzungsgrenzen)

in Deutschland

  • kostenlos

in Ländern mit Eurowährung, schwedischen Kronen und rumänischen Leu

  • kostenlos

in Ländern des EWR3 mit anderer EWR-Währung 

  • auf den Betrag in Euro 1,99%, mind. 1 € Auslands­einsatz­entgelt, vom letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank4

in allen anderen Ländern mit Fremdwährung2 
 

  • auf den Betrag in Euro 1,99%, mind. 1 € Auslands­einsatz­entgelt 

Kontaktloses Bezahlen ohne PIN/ Unterschrift an girocard-Akzeptanzstellen mit Kontaktlos-Zeichen

in Deutschland: Kleinstbeträge bis 50 €5

  • kostenlos6

GeldKarten-Funktion (maximaler Ladebetrag: 200 €)

Aufladen oder Entladen an Geldautomaten der ING

  • kostenlos

Aufladen oder Entladen an Geldautomaten/Ladeterminals anderer Institute

  • ggf. anfallende Kosten des anderen Instituts

2Für diese Währungen werden die Kurse von VISA bei der Umrechnung zugrunde gelegt. Diese werden täglich von VISA im Internet zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen sind unter https://www.visaeurope.com/making-payments/exchange-rates zu ersehen.

3Zum Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) gehören die folgenden Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

4Zu finden unter https://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/euro_reference_exchange_rates/html/index.en.html

5Im Ausland gelten eventuell abweichende Kleinbetrags-/Nutzungsgrenzen. 

6In Ländern mit Fremdwährung fällt ein Auslandseinsatzentgelt von 1,99% auf den Betrag in Euro an.

7Das Buchen der Kleinbetrags-Option ermöglicht Bargeldauszahlungen am Geldautomaten mit der VISA Card [Debitkarte] und der girocard [Debitkarte] auch unter dem Mindestabhebebetrag
von 50 €. Die Option ist telefonisch zu buchen und zu kündigen. Beim Buchen tritt die Option spätestens am folgenden Werktag in Kraft, eine Kündigung zum Monatsende.

8Das Entgelt für die Zurverfügungstellung der Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden ist nur zu zahlen, soweit der Kunde die Umstände, die zur Ausstellung der Ersatzkarte geführt haben (zum
Beispiel: Verlust, Diebstahl, missbräuchliche Verwendung, sonst nicht autorisierte Nutzung, Defekt, Namensänderung), zu vertreten hat oder ihm diese zuzurechnen sind.

9Das Entgelt für die Zurverfügungstellung des PIN-Briefs für die VISA Card [Debitkarte] ist nur zu zahlen, wenn der Kunde statt der ihm im Internetbanking kostenlos zur Verfügung gestellten
Wunsch-PIN eine von der ING generierte PIN per Brief verlangt.

10Das Entgelt für die Zurverfügungstellung eines neuen PIN-Briefs für die girocard [Debitkarte] ist nur zu zahlen, wenn der Kunde die Umstände, die zur Ausstellung des Ersatz-PIN-Briefs geführt
haben, zu vertreten hat oder ihm diese zuzurechnen sind (z. B. wegen Vergessens der PIN).

VISA Card [Debitkarte] und girocard [Debitkarte]

Allgemein
Verfügungsrahmen je Karte
  • 4.000 € pro Woche

Begrenzung für Bargeldauszahlung am Geldautomaten je Karte
  • 1.000 € täglich

Kleinbetrags-Option      
  • 10 € monatlich

Entgelt Ersatzkarte
  • 10 €8

Erstvergabe und Änderung VISA Card PIN [Debitkarte] (Wunsch-PIN)
  • kostenlos

Freischaltung PIN
  • kostenlos

Entgelt VISA Card PIN [Debitkarte] per Brief
  • 5 €9

Entgelt girocard [Debitkarte] Ersatz-PIN per Brief
  • 5 €10

Sperren einer Karte
  • kostenlos

Ausführungsfristen für Zahlungen der Bank aus VISA Cards [Debitkarte] und girocard [Debitkarte] Verfügungen an den Zahlungsempfänger
Kartenzahlung in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
  • maximal 1 Geschäftstag

Kartenzahlungen innerhalb des EWR in anderen EWR-Währungen als Euro
  • maximal 4 Geschäftstage

Kartenzahlungen außerhalb des EWR
  • wird baldmöglichst bewirkt

1Das Buchen der Kleinbetrags-Option ermöglicht Abhebungen am Geldautomaten mit der VISA Card [Debitkarte] und der girocard [Debitkarte] auch unter dem Mindestabhebebetrag von 50 €. Die Option ist telefonisch zu buchen und zu kündigen. Beim Buchen tritt die Option spätestens am folgenden Werktag in Kraft, eine Kündigung zum Monatsende.

2 Das Entgelt für die Zurverfügungstellung der Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden ist nur zu zahlen, soweit der Kunde die Umstände, die zur Ausstellung der Ersatzkarte geführt haben (zum Beispiel: Verlust, Diebstahl, missbräuchliche Verwendung, sonst nicht autorisierte Nutzung, Defekt, Namensänderung), zu vertreten hat oder ihm diese zuzurechnen sind.

3 Das Entgelt für die Zurverfügungstellung des PIN-Briefs bei der VISA Card [Debitkarte] ist nur zu zahlen, wenn der Kunde statt der ihm im Internet-Banking kostenlos zur Verfügung gestellten Wunsch-PIN eine von der ING generierte PIN per Brief verlangt.

4 Das Entgelt für die Zurverfügungstellung eines neuen PIN-Briefs bei der girocard [Debitkarte] ist nur zu zahlen, wenn der Kunde die Umstände, die zur Ausstellung des Ersatz-PIN-Briefs  geführt haben, zu vertreten hat oder ihm diese zuzurechnen sind (z.B. wegen Vergessens der PIN).

5 Zum Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) gehören die folgenden Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Geschäftstage

Ein Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die ING unterhält den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb für beleglose Vorgänge wie folgt:

Überweisungen, Zahlungen aus Lastschriften, Zahlungen der ING aus Kartenverfügungen
  • Alle Tage außer: Sonnabende, Sonntage, Neujahr (1. Januar), Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit (1. Mai), 1.+2. Weihnachtstag (25. und 26. Dezember), Silvester (31. Dezember)

Bargeldauszahlung an Geldautomaten der ING
  • jeder Tag

Bargeldeinzahlungen an Geldautomaten der ING mit Einzahlfunktion
  • jeder Tag

Für beleghafte Vorgänge
  • alle Werktage außer: Sonnabende, Sonntage, 24.+31. Dezember und gesetzliche Feiertage des Bundeslandes Hessen

Annahme- und Ausführungsfristen

Annahmezeitpunkt für Überweisungen
Beleglose und beleghafte Aufträge
  • 18 Uhr an Geschäftstagen der ING. Alle nach der Annahmefrist eingehenden Überweisungsaufträge gelten im Hinblick auf die Ausführungsfristen als am folgenden Geschäftstag zugegangen.

Ausführungsfristen für Überweisungen

Die ING ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:

SEPA-Überweisungsaufträge
Belegloser Überweisungsauftrag
  • maximal 1 Geschäftstag

Beleghafter Überweisungsauftrag
  • maximal 2 Geschäftstage

Überweisungsaufträge innerhalb EWR1 in anderen EWR-Währungen
Belegloser oder beleghafter Überweisungsauftrag
  • maximal 4 Geschäftstage

Überweisungsaufträge innerhalb EWR in Drittstaatwährung (eine Währung eines Staates außerhalb des EWR) oder in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)
Belegloser oder beleghafter Überweisungsauftrag
  • wird baldmöglichst bewirkt

1Zum Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) gehören die folgenden Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Entgeltregelungen und Höchstbeträge bei Überweisungen

Überweisung (SEPA)

Überweisungseingänge jeder Art

  • kostenlos

Beauftragung und Änderung von SEPA-Überweisungen, Beauftragung und Änderung von Daueraufträgen und Terminüberweisungen (online und mobil)

  • kostenlos

Beauftragung und Änderung von SEPA-Überweisungen, Beauftragung und Änderung von Daueraufträgen und Terminüberweisungen (Telefonisch über Kundenbetreuer. Schriftlich bis maximal 50.000 €.)

  • 2,50 €

SEPA-Überweisungsausgänge1

  • kostenlos

    Nur als SHARE-Überweisung möglich.

Beauftragung einer Überweisung in Fremdwährung (oder außerhalb des EWR (Drittstaaten))

(Alle Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, unabhängig der Währung, werden mit der Entgeltoption “SHA” ausgeführt. Das heißt, dass der Zahler und der Zahlungsempfänger jeweils die eigenen Kosten tragen.)

SHARE-Überweisungen2 bis 500 €

  • 10 €

SHARE-Überweisungen über 500 €

  • 1,50‰, mind.20 €

OUR-Überweisungen bis 500 €

  • 10 €

OUR-Überweisungen über 500 €

  • 1,50‰, mind.20 €

Fremdspesenpauschale bei OUR-Überweisungen

  • zzgl. 12 €

BEN-Überweisungen

  • kostenlos für Auftraggeber

    Nur für Überweisungen in Drittstaaten-Währungen möglich.

Umrechnungsentgelte bei eingehenden und ausgehenden Überweisungen in Fremdwährung

Währungsumrechnungen für Überweisungen werden zum jeweiligen Umrechnungskurs der ING ausgeführt. Dieser Umrechnungskurs basiert auf Marktkursen am Tag der Umrechnung, die auch z. B. unter www.bloomberg.com einzusehen sind. Der genaue Umrechnungskurs für eine Überweisung ist bei der Auftragserteilung über Internetbanking und auf dem Kontoauszug ersichtlich. Zusätzliche Umrechnungsentgelte fallen nicht an.

Schriftliche Beauftragung von Überweisungen

in Fremdwährungen oder außerhalb des EWR (Drittstaaten)

  • 2,50 €

Landeswährung bei eingehenden Überweisungen

DKK, NOK, CAD, SEK, CHF, JPY, GBP, USD

  • Kursspanne 1,00%

CZK, BGN, PLN, HUF, AUD

  • Kursspanne 1,50%

RON, THB, HKD, SGD, NZD, TRY, ZAR

  • Kursspanne 2,00%

Landeswährung bei ausgehenden Überweisungen

DKK, NOK, CAD, SEK, CHF, JPY, GBP, USD

  • Kursspanne 1,00%

PLN, AUD

  • Kursspanne 1,50%

THB, HKD, SGD, NZD, ZAR

  • Kursspanne 2,00%

Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Andorra, Guernsey, Jersey, Isle of Man, Monaco, San Marino, Schweiz und der Vatikanstaat in Euro.

SHARE-Überweisungen = Überweisender trägt Entgelte bei seiner Bank, Zahlungsempfänger trägt die übrigen Entgelte. / OUR-Überweisungen = Überweisender trägt alle Entgelte. / BEN-Überweisungen = Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte. Erfolgt bei beleghaften Aufträgen keine Auswahl, werden diese als SHARE-Überweisungen ausgeführt.

Schecks

Scheck-Eingänge
Einreichung inländischer Schecks in Euro
  • 3,50€

Schecks

Scheck-Eingänge
Einreichung inländischer Schecks in Euro
  • 3,50€

Direkt-Depot

Orderkosten

An- und Verkäufe von Wertpapieren über Börse/Direkthandel/Auslandshandel
Orderprovision
  • 4,90 Euro Grundgebühr + 0,25% vom Kurswert

     

  • Maximum 69,90 Euro (inkl. Grundgebühr)

Handelsplatzgebühren

Direkthandel
  • kostenlos

Xetra, Stuttgart, Euwax, Frankfurt Zertifikate
  • 1,90 Euro

Frankfurt, München, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover
  • 2,90 Euro

Ausländische Handelsplätze
  • 14,90 Euro

 

 

Zusätzliche Gebühren

Vormerkung/Änderung/Streichung eines Limits
  • Kostenlos

Automatische Wiederanlage von Ausschüttungen ab 75€ (erfolgt für alle sparplanfähigen Fonds und ETFs, Unabhängig von Einmalanlage oder Sparplan)
  • Kostenlos

Bezug junger Aktien

  • Normale Orderprovision

Order von Bezugsrechten oder Verkauf mangels Weisung

  • Normale Orderprovision

Zuteilung von Aktienemissionen

  • Normale Orderprovision

Zuteilung von Anleihe- und Zertifikateemissionen

  • Keine Orderprovision

Umrechnung von  (Auf- bzw. Abschlag)
  • 0,25% auf Devisenmittelkurs

Servicegebühr (nur für Orders über Kundenbetreuer)
  • 14,90 Euro

Sparpläne, Verwaltung und Co.

ETF- und Zertifikate-Sparpläne
Käufe
  • 0 Euro

    Die Orderprovision in Höhe von 1,75 % vom Kurswert wird dem Kunden nicht belastet, sondern vom Vertriebspartner und/oder der Bank übernommen.

Verkäufe
  • Siehe An- und Verkäufe über Börse

Aktien-Sparpläne

Käufe

  • 1,75% Provision vom Kurswert

Verkäufe
  • Siehe An- und Verkäufe über Börse

Fonds/Fonds-Sparpläne über Fondsgesellschaft
Käufe
  • ING-Ausgabeaufschlag

Verkäufe
  • 4,90 Euro

Wertpapier-Verwaltung
Depotverwahrung/-verwaltung
  • Kostenlos

Die Depotverwahrung und -verwaltung ist bei uns kostenlos (Sammeldepot).
Ausnahme: Sie können bei der ING ausdrücklich beantragen, dass wir ein gesondertes Depot für Ihre Wertpapierbestände bei der deutschen Wertpapiersammelbank (Clearstream Banking AG) einrichten. In diesem Fall (Einzelkunden-Kontentrennung) werden Ihre Wertpapiere getrennt von den Beständen anderer Kunden dort verwahrt. Das ist mit Kosten für Sie verbunden:

 

  • 35.395 Euro pro Jahr für Kontoführung, getrennte Verwahrung und manuelle Zusatzaufwände
  • 29.750 Euro einmalig für die Anbindungsgebühr
Wertpapierübertrag
  • Kostenlos

Nutzung der Dokumentenverwaltung per Post-Box
  • Kostenlos

Einlösung von fälligen Wertpapieren und von Zins- und Dividendenscheinen

  • Kostenlos

Umschreibung und Neueintrag von Namensaktien

  • Kostenlos

Erstellung der Jahressteuerbescheinigung, Erträgnisaufstellung

  • Kostenlos

Depotauflösung
  • Kostenlos

Eintrittskarten zu Hauptversammlungen (per Internet/online)

  • Kostenlos

Weisungen zu Kapitalmaßnahmen (per Internet/online)

  • Kostenlos

Servicegebühr für Aufträge zu Hauptversammlungen und Kapitalmaßnahmen (nur für Aufträge per Brief, Fax oder Kundenbetreuer)

  • 14,90 Euro

Wechsel von Verwahrart, Lagerstelle oder Lagerland

  • 10,00 Euro

Versand kontobezogener Unterlagen per Post (Portokosten)
  • Porto gem. Preisverzeichnis der Deutschen Post für Standardbriefe

Rückforderung ausländischer Quellensteuer (Die ING wird die von Dritten berechneten Auslagen und Kosten zzgl. in Rechnung stellen.)
  • 50,00 Euro

Online-Vermögungsverwaltung

Entgeltregelung für die Baufinanzierung

Gebühren und Preise

Gebühren und weitere Konditionen
Neufinanzierungs-Bearbeitungsgebühr
  • keine

Bereitstellungszinsen
  • 0,20% p.M.,
    erst ab 7. Monat nach Zusage

Darlehensauszahlung
  • nach Baufortschritt

Kontoführungsgebühr
  • keine

Schätzgebühr
  • keine

Sondertilgungen
  • 5% der Darlehenssumme pro Jahr

Tilgung
  • individuell vereinbar

Preise
Änderung Darlehensvertrag
(nach Unterzeichnung)
  • kostenlos

Austausch Tilgungsersatzprodukt
  • kostenlos

Änderung Tilgungsart
  • kostenlos

Änderung Tilgungssatz
  • 2-mal kostenlos, dann 100 Euro

Änderung Darlehensnehmer infolge Vereinbarung Schuldbeitritt
(Auf Kundenwunsch, sofern keine Verpflichtung der Bank besteht.)
  • 750 Euro

Entlassung Darlehensnehmer nach Vereinbarung
  • 500 Euro

Objektwechsel
(Auf Kundenwunsch, sofern keine Verpflichtung der Bank besteht.)
 
  • 750 Euro

Rahmenkredit, Ratenkredit, Autokredit, Wohnkredit

Allgemein-Verbraucherdarlehen

Bearbeitungsgebühr
  • keine

Kontoführung
  • kostenlos

Kontoauszug
  • kostenlos

Sondertilgung
  • kostenlos

Raten-/Laufzeitänderung
  • kostenlos

Vorzeitige Rückzahlung/Ablösung
  • kostenlos

Sonstige Kosten

  • Für die im Preis- und Leistungsverzeichnis nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichen Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften.
  • Ein möglicher Anspruch der ING auf Ersatz von Aufwendungen, Auslagen und Kosten Dritter richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit keine besonderen Angaben erfolgen, sind Auslagen und Fremdkosten in den ausgewiesenen Entgelten nicht enthalten.

Beschwerde und Streitbeilegungs­verfahren

Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten:

  • Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leistungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der ING wenden. Die ING wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail).
  • Die ING nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (www.bankenombudsmann.de) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der ING den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, Fax: (030) 1663-3169, E-Mail: Schlichtung@bdb.de, zu richten.
  • Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren.
  • Die Europäische Kommission hat unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.
  • Zusätzlich zu den vorgenannten Beschwerde- und Streitbeilegungsverfahren steht dem Kunden auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage offen.
  • Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an folgende Kontaktstelle der ING wenden: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt am Main oder unter: https://www.ing.de/hilfe/

Schutz der Einlagen

Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH angeschlossen. Von der Bank ausgegebene Inhaberschuldverschreibungen werden nicht geschützt. Näheres entnehmen Sie bitte Nummer 20 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem "Informationsbogen für den Einleger" und der Internetseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH.