Übersicht unserer Angebote, Services und Preise
Preis- und Leistungsverzeichnis der ING-DiBa AG.
Stand: 30.03.2023
Preis- und Leistungsverzeichnis (PDF, 114 KB)
Preis- und Leistungsverzeichnis für Firmenkunden der ING-DiBa AG zum Unternehmenskreditvertrag
Preis- und Leistungsverzeichnis zum Unternehmenskreditvertrag der ING-DiBa AG (PDF, 46 KB)
Internetbanking
Nutzung des Internetbanking |
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Für den Login und zur Erteilung von Aufträgen im Internetbanking verfügbare Verfahren: |
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Banking to go App |
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photoTAN-Generator |
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iTAN |
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Sparprodukte: Extra-Konto, Sparbrief und VL-Sparen
Zinsen beim Extra-Konto
Für Ihr erstes Extra-Konto, welches Sie nach dem 15.12.2022 eröffnen |
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Für bestehende und jedes weitere Extra-Konto, sowie Beträge über 50.000 Euro und 4 Monate nach Extra-Konto-Eröffnung |
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Verzinsung beim Sparbrief
1 Jahr |
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2 Jahre |
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3 Jahre |
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4 Jahre |
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5 Jahre |
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Die Zinsangaben sind Festzinssätze mit Stand vom 06.12.2022. Sie werden Ihrem Sparbrief jeweils am Jahresende gutgeschrieben und im darauffolgenden Jahr mitverzinst. So profitieren Sie vom Zinseszinseffekt.
Aktuelle Konditionen beim VL-Sparen
Laufzeit |
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Anlagebetrag |
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Verzinsung |
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Auszahlung |
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Einlagen
Verwahrentgelt
Entgelt für die Verwahrung von Kontoguthaben: |
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Girokonto
Leistungen
Bei Geldeingang1 von mindestens 700 € im Kalendermonat |
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Kontoinhaber unter 28 Jahren |
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Bei Geldeingang1 unter 700 € im Kalendermonat |
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Belastung des monatlichen Entgelts |
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1 Ausgenommen sind Wertpapierumsätze, eigene Überträge und Gutschriften aus der Buchung von Rücklastschriften.
Kontoführung per Internetbanking mit Authentifizierung per Banking to go App |
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Monatlicher Kontoauszug per Post-Box, wenn Umsatz vorhanden |
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Vierteljährlicher Rechnungsabschluss per Post-Box |
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Sämtliche Buchungsposten |
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Beauftragen und Ändern von SEPA-Überweisungen, Daueraufträgen und Terminüberweisungen (online und mobil) |
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SEPA-Lastschriften in Euro |
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VISA Card [Debitkarte] einschließlich Partnerkarte |
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Aktuelle Konditionen
Zins eingeräumte Kontoüberziehung [Dispokredit] |
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Zins geduldete Kontoüberziehung |
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Die nicht ausgenutzte relevante Erhöhung des EZB-Zinssatzes beträgt |
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VISA Card [Debitkarte]
in Deutschland |
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in Ländern mit Eurowährung |
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in Ländern des EWR3 mit anderer EWR-Währung |
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in allen anderen Ländern mit Fremdwährung2 |
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(im Ausland gelten für kontaktlose Zahlungen eventuell abweichende Kleinbetrags-/Nutzungsgrenzen) |
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in Deutschland |
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in Ländern mit Eurowährung |
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in Ländern des EWR3 mit anderer EWR-Währung |
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in allen anderen Ländern mit Fremdwährung2 |
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in Casinobetrieben, Lotteriegesellschaften und Wettbüros |
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in Deutschland: Kleinbeträge bis 50 €5 |
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2Für diese Währungen werden die Kurse von VISA bei der Umrechnung zugrunde gelegt. Diese werden täglich von VISA im Internet zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen sind unter https://www.visaeurope.com/making-payments/exchange-rates zu ersehen.
3Zum Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) gehören die folgenden Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
4Zu finden unter https://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/euro_reference_exchange_rates/html/index.en.html
5Im Ausland gelten eventuell abweichende Kleinbetrags-/Nutzungsgrenzen.
6In Ländern mit Fremdwährung fällt ein Auslandseinsatzentgelt von 1,99% auf den Betrag in Euro an.
girocard [Debitkarte]
Monatliches Entgelt der girocard |
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in Deutschland: Bei ca. 1.000 Geldautomaten der ING |
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in Deutschland: Bei anderen Kreditinstituten |
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in Ländern mit Eurowährung |
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in Ländern des EWR3 mit anderer EWR-Währung |
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in allen anderen Ländern mit Fremdwährung2 |
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in Deutschland: An Geldautomaten der ING mit Einzahlfunktion |
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(im Ausland gelten für kontaktlose Zahlungen eventuell abweichende Kleinbetrags-/Nutzungsgrenzen) |
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in Deutschland |
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in Ländern mit Eurowährung, schwedischen Kronen und rumänischen Leu |
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in Ländern des EWR3 mit anderer EWR-Währung |
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in allen anderen Ländern mit Fremdwährung2 |
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in Deutschland: Kleinstbeträge bis 50 €5 |
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Aufladen oder Entladen an Geldautomaten der ING |
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Aufladen oder Entladen an Geldautomaten/Ladeterminals anderer Institute |
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2Für diese Währungen werden die Kurse von VISA bei der Umrechnung zugrunde gelegt. Diese werden täglich von VISA im Internet zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen sind unter https://www.visaeurope.com/making-payments/exchange-rates zu ersehen.
3Zum Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) gehören die folgenden Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
4Zu finden unter https://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/euro_reference_exchange_rates/html/index.en.html
5Im Ausland gelten eventuell abweichende Kleinbetrags-/Nutzungsgrenzen.
6In Ländern mit Fremdwährung fällt ein Auslandseinsatzentgelt von 1,99% auf den Betrag in Euro an.
7Das Buchen der Kleinbetrags-Option ermöglicht Bargeldauszahlungen am Geldautomaten mit der VISA Card [Debitkarte] und der girocard [Debitkarte] auch unter dem Mindestabhebebetrag
von 50 €. Die Option ist telefonisch zu buchen und zu kündigen. Beim Buchen tritt die Option spätestens am folgenden Werktag in Kraft, eine Kündigung zum Monatsende.
8Das Entgelt für die Zurverfügungstellung der Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden ist nur zu zahlen, soweit der Kunde die Umstände, die zur Ausstellung der Ersatzkarte geführt haben (zum
Beispiel: Verlust, Diebstahl, missbräuchliche Verwendung, sonst nicht autorisierte Nutzung, Defekt, Namensänderung), zu vertreten hat oder ihm diese zuzurechnen sind.
9Das Entgelt für die Zurverfügungstellung des PIN-Briefs für die VISA Card [Debitkarte] ist nur zu zahlen, wenn der Kunde statt der ihm im Internetbanking kostenlos zur Verfügung gestellten
Wunsch-PIN eine von der ING generierte PIN per Brief verlangt.
10Das Entgelt für die Zurverfügungstellung eines neuen PIN-Briefs für die girocard [Debitkarte] ist nur zu zahlen, wenn der Kunde die Umstände, die zur Ausstellung des Ersatz-PIN-Briefs geführt
haben, zu vertreten hat oder ihm diese zuzurechnen sind (z. B. wegen Vergessens der PIN).
VISA Card [Debitkarte] und girocard [Debitkarte]
Verfügungsrahmen je Karte |
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Begrenzung für Bargeldauszahlung am Geldautomaten je Karte |
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Kleinbetrags-Option |
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Entgelt Ersatzkarte |
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Erstvergabe und Änderung VISA Card PIN [Debitkarte] (Wunsch-PIN) |
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Freischaltung PIN |
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Entgelt VISA Card PIN [Debitkarte] per Brief |
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Entgelt girocard [Debitkarte] Ersatz-PIN per Brief |
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Sperren einer Karte |
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Kartenzahlung in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) |
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Kartenzahlungen innerhalb des EWR in anderen EWR-Währungen als Euro |
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Kartenzahlungen außerhalb des EWR |
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1Das Buchen der Kleinbetrags-Option ermöglicht Abhebungen am Geldautomaten mit der VISA Card [Debitkarte] und der girocard [Debitkarte] auch unter dem Mindestabhebebetrag von 50 €. Die Option ist telefonisch zu buchen und zu kündigen. Beim Buchen tritt die Option spätestens am folgenden Werktag in Kraft, eine Kündigung zum Monatsende.
2 Das Entgelt für die Zurverfügungstellung der Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden ist nur zu zahlen, soweit der Kunde die Umstände, die zur Ausstellung der Ersatzkarte geführt haben (zum Beispiel: Verlust, Diebstahl, missbräuchliche Verwendung, sonst nicht autorisierte Nutzung, Defekt, Namensänderung), zu vertreten hat oder ihm diese zuzurechnen sind.
3 Das Entgelt für die Zurverfügungstellung des PIN-Briefs bei der VISA Card [Debitkarte] ist nur zu zahlen, wenn der Kunde statt der ihm im Internet-Banking kostenlos zur Verfügung gestellten Wunsch-PIN eine von der ING generierte PIN per Brief verlangt.
4 Das Entgelt für die Zurverfügungstellung eines neuen PIN-Briefs bei der girocard [Debitkarte] ist nur zu zahlen, wenn der Kunde die Umstände, die zur Ausstellung des Ersatz-PIN-Briefs geführt haben, zu vertreten hat oder ihm diese zuzurechnen sind (z.B. wegen Vergessens der PIN).
5 Zum Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) gehören die folgenden Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Geschäftstage
Ein Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die ING unterhält den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb für beleglose Vorgänge wie folgt: |
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Überweisungen, Zahlungen aus Lastschriften, Zahlungen der ING aus Kartenverfügungen |
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Bargeldauszahlung an Geldautomaten der ING |
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Bargeldeinzahlungen an Geldautomaten der ING mit Einzahlfunktion |
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Für beleghafte Vorgänge |
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Annahme- und Ausführungsfristen
Beleglose und beleghafte Aufträge |
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Die ING ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: |
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SEPA-Überweisungsaufträge |
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Belegloser Überweisungsauftrag |
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Beleghafter Überweisungsauftrag |
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Überweisungsaufträge innerhalb EWR1 in anderen EWR-Währungen |
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Belegloser oder beleghafter Überweisungsauftrag |
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Überweisungsaufträge innerhalb EWR in Drittstaatwährung (eine Währung eines Staates außerhalb des EWR) oder in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) |
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Belegloser oder beleghafter Überweisungsauftrag |
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1Zum Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) gehören die folgenden Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Entgeltregelungen und Höchstbeträge bei Überweisungen
Überweisungseingänge jeder Art |
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Beauftragung und Änderung von SEPA-Überweisungen, Beauftragung und Änderung von Daueraufträgen und Terminüberweisungen (online und mobil) |
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Beauftragung und Änderung von SEPA-Überweisungen, Beauftragung und Änderung von Daueraufträgen und Terminüberweisungen (Telefonisch über Kundenbetreuer. Schriftlich bis maximal 50.000 €.) |
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SEPA-Überweisungsausgänge1 |
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(Alle Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, unabhängig der Währung, werden mit der Entgeltoption “SHA” ausgeführt. Das heißt, dass der Zahler und der Zahlungsempfänger jeweils die eigenen Kosten tragen.) |
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SHARE-Überweisungen2 bis 500 € |
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SHARE-Überweisungen über 500 € |
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OUR-Überweisungen bis 500 € |
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OUR-Überweisungen über 500 € |
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Fremdspesenpauschale bei OUR-Überweisungen |
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BEN-Überweisungen |
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Währungsumrechnungen für Überweisungen werden zum jeweiligen Umrechnungskurs der ING ausgeführt. Dieser Umrechnungskurs basiert auf Marktkursen am Tag der Umrechnung, die auch z. B. unter www.bloomberg.com einzusehen sind. Der genaue Umrechnungskurs für eine Überweisung ist bei der Auftragserteilung über Internetbanking und auf dem Kontoauszug ersichtlich. Zusätzliche Umrechnungsentgelte fallen nicht an. |
in Fremdwährungen oder außerhalb des EWR (Drittstaaten) |
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DKK, NOK, CAD, SEK, CHF, JPY, GBP, USD |
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CZK, BGN, PLN, HUF, AUD |
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RON, THB, HKD, SGD, NZD, TRY, ZAR |
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DKK, NOK, CAD, SEK, CHF, JPY, GBP, USD |
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PLN, AUD |
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THB, HKD, SGD, NZD, ZAR |
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1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Andorra, Guernsey, Jersey, Isle of Man, Monaco, San Marino, Schweiz und der Vatikanstaat in Euro.
2 SHARE-Überweisungen = Überweisender trägt Entgelte bei seiner Bank, Zahlungsempfänger trägt die übrigen Entgelte. / OUR-Überweisungen = Überweisender trägt alle Entgelte. / BEN-Überweisungen = Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte. Erfolgt bei beleghaften Aufträgen keine Auswahl, werden diese als SHARE-Überweisungen ausgeführt.
Schecks
Einreichung inländischer Schecks in Euro |
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Schecks
Einreichung inländischer Schecks in Euro |
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Direkt-Depot
Orderkosten
Handelsplatzgebühren
Direkthandel |
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Xetra, Stuttgart, Euwax, Frankfurt Zertifikate |
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Frankfurt, München, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover |
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Ausländische Handelsplätze |
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Zusätzliche Gebühren
Vormerkung/Änderung/Streichung eines Limits |
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Automatische Wiederanlage von Ausschüttungen ab 75€ (erfolgt für alle sparplanfähigen Fonds und ETFs, Unabhängig von Einmalanlage oder Sparplan) |
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Bezug junger Aktien |
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Order von Bezugsrechten oder Verkauf mangels Weisung |
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Zuteilung von Aktienemissionen |
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Zuteilung von Anleihe- und Zertifikateemissionen |
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Umrechnung von |
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Servicegebühr (nur für Orders über Kundenbetreuer) |
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Sparpläne, Verwaltung und Co.
Käufe |
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Verkäufe |
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Käufe |
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Verkäufe |
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Käufe |
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Verkäufe |
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Depotverwahrung/-verwaltung |
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Die Depotverwahrung und -verwaltung ist bei uns kostenlos (Sammeldepot).
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Wertpapierübertrag |
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Nutzung der Dokumentenverwaltung per Post-Box |
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Einlösung von fälligen Wertpapieren und von Zins- und Dividendenscheinen |
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Umschreibung und Neueintrag von Namensaktien |
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Erstellung der Jahressteuerbescheinigung, Erträgnisaufstellung |
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Depotauflösung |
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Eintrittskarten zu Hauptversammlungen (per Internet/online) |
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Weisungen zu Kapitalmaßnahmen (per Internet/online) |
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Servicegebühr für Aufträge zu Hauptversammlungen und Kapitalmaßnahmen (nur für Aufträge per Brief, Fax oder Kundenbetreuer) |
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Wechsel von Verwahrart, Lagerstelle oder Lagerland |
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Versand kontobezogener Unterlagen per Post (Portokosten) |
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Rückforderung ausländischer Quellensteuer (Die ING wird die von Dritten berechneten Auslagen und Kosten zzgl. in Rechnung stellen.) |
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Online-Vermögungsverwaltung
Entgeltregelung für die Baufinanzierung
Gebühren und Preise
Neufinanzierungs-Bearbeitungsgebühr |
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Bereitstellungszinsen |
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Darlehensauszahlung |
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Kontoführungsgebühr |
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Schätzgebühr |
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Sondertilgungen |
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Tilgung |
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Änderung Darlehensvertrag (nach Unterzeichnung) |
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Austausch Tilgungsersatzprodukt |
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Änderung Tilgungsart |
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Änderung Tilgungssatz |
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Änderung Darlehensnehmer infolge Vereinbarung Schuldbeitritt (Auf Kundenwunsch, sofern keine Verpflichtung der Bank besteht.) |
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Entlassung Darlehensnehmer nach Vereinbarung |
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Objektwechsel (Auf Kundenwunsch, sofern keine Verpflichtung der Bank besteht.) |
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Rahmenkredit, Ratenkredit, Autokredit, Wohnkredit
Allgemein-Verbraucherdarlehen
Bearbeitungsgebühr |
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Kontoführung |
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Kontoauszug |
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Sondertilgung |
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Raten-/Laufzeitänderung |
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Vorzeitige Rückzahlung/Ablösung |
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Sonstige Kosten
- Für die im Preis- und Leistungsverzeichnis nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichen Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften.
- Ein möglicher Anspruch der ING auf Ersatz von Aufwendungen, Auslagen und Kosten Dritter richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit keine besonderen Angaben erfolgen, sind Auslagen und Fremdkosten in den ausgewiesenen Entgelten nicht enthalten.
Beschwerde und Streitbeilegungsverfahren
Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten:
- Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leistungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der ING wenden. Die ING wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail).
- Die ING nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (www.bankenombudsmann.de) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der ING den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, Fax: (030) 1663-3169, E-Mail: Schlichtung@bdb.de, zu richten.
- Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren.
- Die Europäische Kommission hat unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.
- Zusätzlich zu den vorgenannten Beschwerde- und Streitbeilegungsverfahren steht dem Kunden auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage offen.
- Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an folgende Kontaktstelle der ING wenden: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt am Main oder unter: https://www.ing.de/hilfe/
Schutz der Einlagen
Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH angeschlossen. Von der Bank ausgegebene Inhaberschuldverschreibungen werden nicht geschützt. Näheres entnehmen Sie bitte Nummer 20 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem "Informationsbogen für den Einleger" und der Internetseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH.