Sonstige Kosten
- Für die im Preis- und Leistungsverzeichnis nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichen Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften.
- Ein möglicher Anspruch der ING auf Ersatz von Aufwendungen, Auslagen und Kosten Dritter richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit keine besonderen Angaben erfolgen, sind Auslagen und Fremdkosten in den ausgewiesenen Entgelten nicht enthalten.