Persönliche Daten & Kontoeinstellungen
Hier finden Sie Hilfestellungen, Fragen und Antworten zu Ihrem Profil- und Kontoeinstellungen.
Persönliche Daten
Warum ist die Aktualisierung meiner persönlichen Daten nötig?
Die Aktualisierung Ihrer Daten brauchen wir in regelmäßigen Abständen.
Dazu sind wir als Bank gesetzlich verpflichtet (§ 154 AO).
Damit wir Ihr Konto reibungslos führen können.
Wichtig:
An Ihren Angaben hat sich nichts geändert? Dann bestätigen Sie uns das einfach.
Wir wissen dann Bescheid und die Sache ist erledigt.
Wer muss eine Aktualisierung persönlicher Daten machen?
- Jeder Kontoinhabende
- Minderjährige, die ein eigenes Konto haben
- Bevollmächtigte
Welche Daten muss ich aktualisieren?
- Die Adressdaten
- Das Geburtsdatum und den Geburtsort
- Ihre Staatsangehörigkeit
- Die Berufsgruppe und Branche, in der Sie tätig sind
Warum fragen Sie mich schon wieder nach einer Aktualisierung meiner persönlichen Daten? Die habe ich doch schon erledigt!
Wahrscheinlich hat sich Ihre Antwort mit unserer Bearbeitung überschnitten. Wenn Sie Ihre Daten gerade erst angepasst bzw. bestätigt haben, brauchen Sie nichts weiter tun.
Warum muss ich die Daten einer verstorbenen Person aktualisieren?
Das brauchen Sie nicht. Unser Schreiben hat sich sehr wahrscheinlich mit der Nachlassmeldung überschnitten.
Was passiert, wenn ich meine persönlichen Daten nicht aktualisiere?
Im schlimmsten Fall sind wir gezwungen, Ihnen zu kündigen.
- Deshalb erinnern wir Sie dreimal daran, Ihre Daten zu aktualisieren.
- Danach steht Ihnen die Kontoführung nur noch eingeschränkt zur Verfügung.
- Wenn Sie Ihre Daten auch dann nicht aktualisieren, müssen wir Ihnen kündigen und Ihre Konten nach Ablauf der Kündigungsfrist löschen.
Ist das Anschreiben zur Aktualisierung meiner persönlichen Daten eine Spam-Email?
Nein, es ist keine Spam-Email. Wir sind als Bank gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Daten regelmäßig zu prüfen.
Nutzt die ING die Aktualisierung meiner Daten auch, um Werbung zu schalten?
Nein! Es ist uns sehr wichtig, Ihre Daten zu schützen. Deshalb verbinden wir die Daten-Aktualisierung nicht mit unserer Werbung.
Welche Daten kann ich über welchen Weg und wie aktualisieren?
Haben Sie ein eigenes Konto? Oder sind Sie Erziehungsberechtigte/-r mit eigenem Konto?
Dann geht es so:
- Im Internetbanking
- In der ING App unter „Service" auf „Meine Daten und Einstellungen" und anschließend auf „Persönliche Daten". Alternativ schauen Sie sich gerne das passende Erklärvideo dazu an.
- Postalisch über das Formular “Bitte bestätigen Sie Ihre Daten”. Das finden Sie in der Post-Box des oder der Minderjährigen.
- Per Telefon
Sind Sie Erziehungsberechtigte*r ohne eigenes Konto?
Dann geht es so:
- Postalisch über das Formular “Bitte bestätigen Sie Ihre Daten”. Das finden Sie in der Post-Box des oder der Minderjährigen.
Welche Daten können Sie nicht online aktualisieren?
Wenn Sie Bevollmächtigte/-r sind und kein eigenes Konto bei uns haben. Aber keine Sorge, das nötige Formular senden wir Ihnen per Post zu.
Warum kann ich in der ING-App die Daten nicht aktualisieren?
Weil es die Funktion in der ING-App nicht gibt.
Sie können sich aber automatisch ins Internetbanking weiterleiten lassen:
- Tippen Sie in der App auf "daten prüfen".
- Dann öffnet sich der Browser Ihres Smartphones.
- Sie werden nun automatisch ins Internetbanking eingeloggt.
- Und kommen direkt zur Datenaktualisierung.
Wichtig! Sie können nur Ihre eigenen Zugangsdaten nutzen. Alle wichtigen Informationen zu den Zugangsdaten erhalten Sie unter https://www.ing.de/hilfe/internetbanking/.
Sie haben Ihre Zugangsdaten für das Internetbanking vergessen?
Dann gehen Sie auf ing.de, klicken oben rechts auf „Log-in Banking“, dann auf „Zugangsdaten vergessen“ und folgen dem Dialog auf dem Bildschirm.
Wie viel Zeit habe ich, um meine Daten zu ändern? Und was passiert, wenn ich die Fristen nicht einhalte?
Sie haben genug Zeit, Ihre persönlichen Daten zu aktualisieren.
Wenn Sie die Fristen nicht einhalten, müssen wir Ihre Kontoführung einschränken und Ihnen unter Umständen sogar kündigen.
Denn wir sind als Bank gesetzlich verpflichtet, Ihre Daten in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Nur so können wir unsere gesetzliche Sorgfaltspflicht erfüllen.
Damit es nicht soweit kommt, erinnern wir Sie mit separaten Schreiben an die Aktualisierung:
- Schreiben: Es ist ausreichend Zeit, um alles zu erledigen. Auf Ihre Konten können Sie uneingeschränkt zugreifen.
- Schreiben: Sie haben immer noch genügend Zeit. Am besten aktualisieren bzw. bestätigen Sie Ihre Daten aber jetzt sofort.
- Schreiben: Jetzt wird es wirklich Zeit! Sie sollten Ihre Daten sofort aktualisieren, wenn Sie weiterhin auf Ihre Konten zugreifen möchten.
Sie haben bis zu diesem Zeitpunkt noch nichts unternommen?
Dann ist Ihre Kontoführung nur noch eingeschränkt möglich. Sie können Ihre Daten aber aktualisieren. Bitte tun Sie das schnellstmöglich. Sonst müssen wir die Geschäftsbeziehung kündigen.
Warum finde ich in Ihrem Schreiben zur “Kündigung mit Frist” kein Formular, um meine Daten zu aktualisieren?
Das Formular “Bitte bestätigen Sie Ihre Daten” liegt in Ihrer Post-Box.
Wollen Sie keine Zeit verlieren? Dann machen Sie einfach folgendes:
- Loggen Sie sich ins Internetbanking ein.
- Klicken Sie auf „Daten prüfen“.
- Bestätigen bzw. passen Sie Ihre Daten an.
- Geben Sie Ihre Änderungen frei.
Kann es zu einer Kündigung der Geschäftsbeziehung kommen, wenn ich meine Daten nicht innerhalb der Frist aktualisiert habe?
Ja, das kann passieren. Davor erhalten Sie aber einige Erinnerungen und genügend Zeit, um Ihre Daten anzupassen bzw. zu bestätigen.
Was passiert, wenn die persönlichen Daten nicht aktualisiert werden?
Für Sie als Kontoinhaber:
Dann funktioniert das Internetbanking, die ING App sowie das Telebanking nur eingeschränkt. Möchten Sie z.B. Geld überweisen, benötigen wir einen schriftlichen Auftrag von Ihnen.
Für eine bevollmächtigte Person:
Zunächst funktioniert das Internetbanking, die ING App sowie das Telebanking nur eingeschränkt. Das gilt für Sie und die bevollmächtigte Person. Möchten Sie oder die bevollmächtigte Person z.B. Geld überweisen, benötigen wir einen schriftlichen Auftrag.
Erledigt die bevollmächtigte Peron die Aktualisierung ihrer persönlichen Daten weiterhin nicht, löschen wir die Vollmacht.
Für eine bevollmächtigte Person gelten die gleichen gesetzlichen Vorgaben wie für Kontoinhabende. Somit sind wir als Bank verpflichtet, auch die Daten von Bevollmächtigten regelmäßig zu prüfen.
Umgekehrt gilt das Gleiche: Sie haben als Kontoinhaberin oder Kontoinhaber die Daten nicht aktualisiert. Dann funktioniert das Internetbanking, die ING App sowie das Telebanking - auch für eine bevollmächtigte Person - nur eingeschränkt.
Wo sieht man die Bevollmächtigung im Konto? Oder wer kann mir das sagen?
In Ihrem Internetbanking auf "Einstellungen", "Mein Profil" unter "Vollmachten" sehen Sie schnell und einfach, für wen Sie eine Vollmacht erteilt haben.
Sie kommen nicht weiter? Schreiben Sie uns einfach über unser Kontaktformular. Wir schicken Ihnen dann eine schriftliche Antwort.
Profil
Wie ändere ich meine Adresse, Telefonnummer und E-Mail?
Im Internetbanking können Sie Ihre Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse ändern oder eine abweichende Zustelladresse für Ihre Post von der ING angeben.
Wenn Sie keinen Zugriff mehr auf das Internetbanking haben, erledigen Sie alles einfach schriftlich mit einem von Ihnen unterschriebenen Auftrag.
Darin geben Sie Ihren Namen und Ihre vollständigen Adresse an.
Senden Sie ihn bitte per Brief an ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt am Main. Oder Sie fotografieren oder scannen ihn und ab gehts als Dateianhang an info@ing.de. Bitte die Unterschrift nicht vergessen!
Warten Sie 2-3 Geschäftstage, damit wir Ihre neue Anschrift bei uns hinterlegen können.
Sie benötigen ein Einmalpasswort an die neue Adresse?
Starten Sie nach der Adressänderung erneut den Prozess, für den Sie das Einmalpasswort per Brief anfordern wollten und bestellen Sie das Einmalpasswort nochmal. Es geht automatisch an Ihre neue Anschrift.
Wie ändere ich meinen Namen?
Ihren neuen Namen teilen Sie uns am einfachsten per Internetbanking + Brokerage mit:
- Unter Einstellungen > Mein Profil > Name auf "Ändern" klicken.
- Geben Sie Ihren neuen Namen ein und wählen Sie einen Grund für die Namensänderung aus.
- Ausweis mit Ihrem neuen Namen und Ihrer neuen Unterschrift als Datei hochladen (z.B. als Foto) - oder ein anderes amtliches deutschsprachiges Dokument.
Was mache ich, wenn ich meine Online-Banking Zugangsdaten vergessen oder verlegt habe?
Sie haben Online-Banking PIN oder Passwort vergessen?
Kein Problem – erstellen Sie sich einfach selbst eine neue Online-Banking PIN bzw. ein Passwort:
- Klicken Sie direkt auf der Log-in-Seite zum Online-Banking auf „Zugangsdaten vergessen“.
- Folgen Sie dann der Anleitung.
- Am Ende haben Sie eine neue Internetbanking PIN oder ein neues Passwort festgelegt.
Erklärvideo: Zugangsdaten vergessen? So kommen Sie wieder in Ihr Onlinebanking (YouTube, 1:28 min)
Sie haben Ihre Zugangsnummer vergessen?
Auch das ist kein Problem.
Bei der Zugangsnummer handelt es sich um die letzten 10 Stellen Ihrer ING IBAN / Depotnummer.
Die IBAN haben wir Ihnen im Rahmen der Kontoeröffnung zugeschickt.
Bei Eröffnungen in jüngerer Zeit als verschlüsselten Dateianhang per E-Mail.
Weitere Tipps, wo Sie die IBAN sonst noch finden:
- Sie führen ein Girokonto mit girocard bei uns?
- Dann steht die IBAN direkt auf Ihrer girocard.
- Sie haben bei uns einen Kredit oder eine Baufinanzierung?
- Schauen Sie in der Umsatzanzeige des Kontos nach, von dem die Raten abgebucht werden.
- Auch bei Sparkonten wie dem Extra-Konto kann ein Blick auf das Referenzkonto helfen.
- Denn bei einer Umbuchung wird die IBAN des Sparkontos in der Umsatzanzeige angezeigt.
Sie konnten die IBAN nicht finden?
Dann schreiben Sie uns:
- Über das Kontaktformular
- Oder per Brief an ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt am Main.
- Geben Sie bitte Ihren Vor-und Nachnamen sowie Ihre vollständige Adresse an.
- Wir senden Ihnen Ihre IBAN gern nochmal per Post.
Sie haben Ihren Benutzernamen vergessen?
Dann klicken Sie direkt auf der Log-in-Seite zum Online-Banking auf „Zugangsdaten vergessen“.
Folgen Sie dann der Anleitung.
Was ist die Steuer-ID und wo kann ich sie finden?
Die Steuer-ID oder TIN ist Ihre Steueridentifikationsnummer. Sie besteht aus 11 Ziffern.
Sie finden die Steuer-ID auf vielen Dokumenten:
- Bescheiden des Finanzamts – z.B. Einkommensteuerbescheid
- Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Lohnsteuerbescheinigung
Gut zu wissen: Häufig wird die Steuer-ID auch nur als „Identifikationsnummer“ bezeichnet.
Haben Sie Ihre Steuer-ID bei Antrag nicht zu Hand, teilen Sie sie uns später mit: ganz einfach im Internetbanking unter „Einstellungen“ und „Steuern“.
Warum wird meine Steuer-ID bei der Eröffnung eines Kontos oder der Erteilung einer Vollmacht abgefragt?
Seit dem 1. Januar 2018 sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihre Steuer-ID abzufragen. So sieht es das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz vor.
Ziel des Gesetzes ist es, Steuerhinterziehung zu erschweren. Erweiterte Anzeigepflichten sollen für mehr Transparenz sorgen. Deshalb sind Banken dazu verpflichtet die Steuer-ID abzufragen.
Was passiert, wenn ich meine Steuer-ID nicht mitteile?
Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, uns Ihre Steuer-ID mitzuteilen. Wenn Sie uns Ihre Steuer-ID nicht direkt beim Kreditantrag mitteilen können, können wir trotzdem ein Kreditkonto für Sie eröffnen.
Wichtig: Teilen Sie uns Ihre Steuer-ID in diesem Fall einfach später mit. Das geht ganz einfach im Internetbanking unter „Einstellungen“ und „Steuern“.
Wie kann ich meine Mobilnummer für Sicherheitsprozesse ändern?
Ihre Mobilnummer für Sicherheitsprozesse können Sie in Ihrem Internetbanking ändern, und zwar unter Einstellungen im Bereich "Sicherheit". Auch in der App finden Sie unter Einstellungen die Option "Mobilnummer für Sicherheitsprozesse ändern". Die Änderung bestätigen Sie ganz einfach mit Ihrem Freigabeverfahren. Sollten Sie keinen Zugriff auf Ihre Freigabeverfahren haben, können Sie die Änderung alternativ auch mit einem Einmalpasswort freigeben. Das Einmalpasswort zur Änderung Ihrer Mobilnummer für Sicherheitsprozesse schicken wir aus Sicherheitsgründen an Ihre bei uns gespeicherte Postanschrift.
Bitte beachten Sie, dass sich Ihre Mobilnummer für den Kontakt mit uns nicht automatisch mitändert. Falls sich also Ihre Mobilnummer geändert hat, aktualisieren Sie bitte sowohl Ihre Mobilnummer in Ihren Kontaktdaten als auch Ihre Mobilnummer für Sicherheitsprozesse.
Wie ändere ich die Kontoinhaber?
Wenn Sie jemand anderen als Inhaber Ihres Kontos eintragen möchten, erledigen Sie das einfach online:
- Schnell neues Konto auf den Namen des künftigen Inhabers eröffnen
- Guthaben auf das neue Konto überweisen
- Eigenes Konto auflösen
Legitimation
Wie kann ich meine Identität nachweisen / mich legitimieren?
Ganz einfach per Video-Ident.
1. Voraussetzungen:
-
Reisepass oder Personalausweis mit holografischen Merkmalen
-
Smartphone mit PostIdent App (kostenlos bei Google Play oder im AppStore)
-
Stabile Internet-Verbindung – am besten per WLAN
2. So geht´s:
- Sie gehen auf ing.de/legitimation und geben Ihre Daten ein.
- Starten Sie zwischen 8 und 22 Uhr den Videoanruf. Ein Mitarbeiter der Post führt Sie durch alle Schritte.
- Bestätigen Sie Ihre Legitimation mit der TAN, die Sie per E-Mail oder SMS erhalten.
Alternativ können Sie Ihre Identität in jeder Postfiliale nachweisen. Drucken Sie dafür Ihren POSTIDENT-Coupon aus.
Wie legitimiere ich mich in einer Postfiliale?
Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Identität jedes Kontoinhabers durch Überprüfung der Personalien festzustellen. Mit dem PostIdent-Verfahren kann man sich in jeder Filiale der Deutschen Post AG einfach legitimieren. Das schützt Sie als Kunde und gewährleistet eine sichere und solide Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und uns.
Dafür brauchen Sie:
- Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Den PostIdent-Coupon
So einfach geht’:
- Legen Sie diese Unterlagen in der nächsten Postfiliale einem Postmitarbeiter vor.
- Der Postmitarbeiter füllt ein separates Formular aus, das Sie in seiner Gegenwart unterschreiben. Das PostIdent-Verfahren ist für Sie kostenlos.
Sofort nach erfolgreicher Legitimierung können Sie alle Funktionen Ihres Produkts nutzen und sämtliche Vorteile genießen. Übrigens: Bei der Eröffnung fast aller Produkte können Sie sich auch per Video-Chat legitimieren.
Vollmacht
Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob im Fall der Fälle sichergestellt ist, dass jemand Zugriff auf Ihre Konten hat?
Wenn plötzlich etwas Tragisches passiert, kommen auf Familie und Erb/innen neben der emotionalen Belastung eine Vielzahl von Verwaltungsaufgaben zu. Für viele Angehörige ist es dann das erste Mal, dass sie mit den entsprechenden Formalitäten konfrontiert werden.
Sie haben jetzt schon die Möglichkeit für diesen Fall vorzusorgen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
Was muss ich zur Vollmacht der ING wissen?
Pro Kundin oder Kunde können maximal zwei Personen bevollmächtigt werden. Minderjährige können nicht bevollmächtigt werden. Für Minderjährigen-Konten kann keine Vollmacht erteilt werden.
Bei unserer Vollmacht handelt es sich um eine Vollmacht für Kundinnen und Kunden. Das bedeutet: Sie gilt für sämtliche bestehenden und künftigen Konten und Depots, die Sie als kontoinhabende Person bei der ING führen. Hierzu gehören Anlagekonten (z.B. Extra-Konto, Festgeld, Zinswachstum), das Girokonto, das Direkt-Depot und der Rahmenkredit.
Die bevollmächtigte Person kann über Ihre Konten im Rahmen der Vollmacht verfügen. Allerdings ohne eigene Zugangsdaten zum Internetbanking oder Telebanking PIN. Den definierten Rahmen finden Sie in der nächsten Frage "Umfang der Vollmacht". Die Vollmacht können Sie ganz einfach im Internetbanking beantragen.
So erreichen uns Bevollmächtigte im Telebanking: Per Telefon anrufen, ein Einmalpasswort per SMS anfordern und über die Tastatur eintippen, um die Identität zu bestätigen. Schon kümmern wir uns um sein bzw. ihr Anliegen. Alternativ lässt sich die Identität auch mit einem Einmalpasswort per Brief bestätigen.
Für ein bestehendes Girokonto bei der ING können Sie Partnerkarten zu Ihrer girocard und VISA Card für Bevollmächtigte ebenfalls im Internetbanking beantragen.
Was ist der Umfang einer Vollmacht bei der ING?
Die Vollmacht gilt für sämtliche bestehenden und künftigen Konten und Depots, die Sie als Kontoinhaber bei der ING-DiBa AG führen. Sie berechtigt den Bevollmächtigten, alle Geschäfte, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Konto- und Depotführung stehen, durchzuführen.
Der Bevollmächtigte kann insbesondere Folgendes:
- Über jeweilige Guthaben (z.B. durch Überweisungsaufträge, Schecks) verfügen
- Für den Kontoinhaber weitere Anlagekonten (z.B. Extra-Konto, Festgeld, Zinswachstum) und Depots eröffnen
- Eingeräumte Kredite (außer Ratenkredite und Baufinanzierungen) in Anspruch nehmen
- Von der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen Gebrauch machen
- Wertpapiere und Devisen an- und verkaufen sowie die Auslieferung an sich verlangen
- Börsentermin- und Devisentermin- und Wertpapiergeschäfte der "Produktgruppe E" tätigen, sofern er dafür eine Zulassung hat
- Abrechnungen, Kontoauszüge, Wertpapier-, Depot- und Erträgnisaufstellungen sowie sonstige Abrechnungen und Mitteilungen entgegennehmen und anerkennen
Diese Vollmacht berechtigt nicht:
- Zum Abschluss und zur Änderung von Kreditverträgen
- Zur Beantragung von girocards und VISA Cards – ausgenommen ist die Nachbestellung von Zugangsdaten und Karten für Fälle des Verlusts, des Diebstahls oder des Defekts
- Zur Bestellung und Rücknahme von Sicherheiten
- Zur Entgegennahme von Konto- und Kreditkündigungen
- Zur Erteilung von Untervollmachten
- Zum Erteilen oder Löschen von Freistellungsaufträgen für Kapitalerträge und
- Zum Beantragen des Einbehalts der Kirchensteuer
- Zur Auflösung von Konten und Depots. (Der Bevollmächtigte ist erst nach dem Tod aller Kontoinhaber dazu berechtigt.)
Wie erteile ich eine ING Vollmacht?
Und so gehts:
Die Vollmacht können Sie ganz einfach über Ihr Onlinebanking eintragen. Wie das genau geht, zeigen wir Ihnen in einem Video auf Youtube (einfach „ING Vollmacht“ in die Youtube-Suche eingeben).
Wenn Ihr Bevollmächtigter bzw. Ihre Bevollmächtigte noch nicht bei uns legitimiert ist, senden wir ihm/ihr die notwendigen Legitimations-Unterlagen zur gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsfeststellung zu.
Wichtige Informationen zur Legitimation mit dem PostIdent-Verfahren:
Das PostIdent kann durchgeführt werden mit: Gültigem deutschem Personalausweis oder Reisepass (auch vorläufigem) oder ausländischen Ausweisdokumenten, die mit den akzeptierten deutschen vergleichbar sind. U. a. müssen ein Lichtbild und eine maschinenlesbare Zone enthalten sein. Nur wenn eine Legitimation durch die Deutsche Post oder einen anderen von der ING beauftragen Dienstleister möglich ist, tragen wir die Vollmacht ein.
Nach Einrichtung der Vollmacht, erhalten Sie von uns ein Bestätigungsschreiben per Brief.
Wie lange gilt eine Vollmacht?
Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tod des Kontoinhabers, sie bleibt für den Erben des jeweils verstorbenen Kontoinhabers in Kraft. Sobald bei der ING kein Konto mehr geführt wird, erlischt automatisch die erteilte Vollmacht.
Wie lösche / widerrufe ich eine Vollmacht?
Die Vollmacht kann von Ihnen als kontoinhabende Person jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen werden – das geht schnell und einfach in Ihrem Internetbanking. Bei mehreren Kontoinhabenden führt der Widerruf zum Erlöschen der Vollmacht.
Die Vollmacht können Sie ganz einfach über Ihr Onlinebanking löschen. Wie das genau geht, zeigen wir Ihnen in einem Video auf Youtube (einfach „ING Vollmacht“ in die Youtube-Suche eingeben).
Nach Widerruf der Vollmacht sperren Sie bitte Ihre aktuelle Telebanking PIN, indem Sie im Telebanking anrufen und die PIN dreimal falsch eingeben. Ändern Sie außerdem Ihre Zugangsdaten zum Internetbanking, falls diese der bevollmächtigen Person bekannt sind. Hat Ihr Bevollmächtigter bzw. Ihre Bevollmächtigte auch Karten für Ihr Girokonto? Lassen Sie sich diese bitte zurückgeben und schicken Sie die Karten dann einfach zu uns.
General-/Vorsorgevollmacht
Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob im Fall der Fälle sichergestellt ist, dass jemand Zugriff auf Ihre Konten hat?
Wenn plötzlich etwas Tragisches passiert, kommen auf Familie und Erb/innen neben der emotionalen Belastung eine Vielzahl von Verwaltungsaufgaben zu. Für viele Angehörige ist es dann das erste Mal, dass sie mit den entsprechenden Formalitäten konfrontiert werden.
Sie haben jetzt schon die Möglichkeit für diesen Fall vorzusorgen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
Kann ich bei der ING eine General-/Vorsorgevollmacht erteilen?
Wir können eine General- oder Vorsorgevollmacht nur berücksichtigen, wenn der Kontoinhaber eines bereits bestehenden Kontos nicht mehr in der Lage ist, seine Bankgeschäfte selbstständig zu erledigen (z.B. aus gesundheitlichen Gründen). Eine Kontoeröffnung mit einer General- oder Vorsorgevollmacht ist bei der ING-DiBa nicht möglich.
Liegt uns eine General- oder Vorsorgevollmacht vor, ist die Kontoführung ausschließlich schriftlich möglich. Aus Sicherheitsgründen benötigen wir bei jeder Verfügung eine Kopie des Originals der auf Ihren Namen ausgestellten Ausfertigung der General- oder Vorsorgevollmacht (bitte behalten Sie das Original).
Unsere Empfehlung: Leichter ist die Führung Ihrer Bankgeschäfte, wenn Sie rechtzeitig unsere Vollmacht verwenden. Diese Vollmacht können Sie ganz einfach im Internetbanking veranlassen.
Sind Sie General- und Vorsorgebevollmächtige/-r und möchten Auskünfte erhalten oder das Konto auflösen?
Laden Sie sich dazu unser Merkblatt und weitere Unterlagen herunter:
- Allgemeine Informationen zur General- und Vorsorgevollmacht
- Stammdaten vom Bevollmächtigten
- Auftrag zur Kontolöschung mit General- und Vorsorgevollmacht (PDF, 748 KB)
- Auftrag zum Direkt-Depot mit General- und Vorsorgevollmacht (PDF, 192 KB)
Weiterhin benötigen wir von Ihnen eine Kopie der General- und Vorsorgevollmacht. Bei einer notariellen Vollmacht benötigen wir die Kopie von der Ausfertigung, die auf Ihren Namen ausgestellt wurde.
Gerne können Sie uns die Unterlagen wie folgt zukommen lassen:
- Als Scan per Mail
- Oder per Post an: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt
Wir kümmern uns gerne um alles Weitere
Vertrag zugunsten Dritter - Schenken statt vererben – so geht´s
Sie möchten bestimmen, wer Ihr Kontoguthaben erhält, wenn Sie sterben. Dann erteilen Sie einen Vertrag zugunsten Dritter. Rechtlich betrachtet ist dieser eine Schenkung zu Lebzeiten, die mit dem Tod wirksam wird – das Guthaben fällt deshalb nicht ins Erbe.
Damit alles rechtssicher ist, schließen Sie dafür einen „Vertrag zugunsten Dritter“ mit uns ab – der Dritte ist die Person, die Ihr Guthaben erhalten soll. Alle notwendigen Unterlagen können Sie gerne telefonisch oder schriftlich bei uns anfordern.
Weiter Informationen erhalten Sie auf unserem Merkblatt „Vertrag zugunsten Dritter“. Dieses können Sie hier ganz bequem herunterladen.
Todesfall
Zur Erfassung eines Todesfalls brauchen wir eine Kopie der Sterbeurkunde und eine Anschrift. Wir verschicken dann alle erforderlichen Unterlagen per Post. Noch einfacher wird es für Mitkontoinhaber*innen, Bevollmächtigte oder Erben mit Erbnachweis. Weitere Informationen haben wir im Folgenden aufgelistet:
Es gibt einen Todesfall und bisher hatten wir ein Gemeinschaftskonto. Was soll ich tun?
Bitte melden Sie uns den Todesfall. Dafür brauchen wir:
- Die Kopie der Sterbeurkunde
- Als Scan per Mail an nachlass@ing.de
Oder per Post an: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Übersicht von Unterlagen und Dokumente (PDF, 326 KB)
Möchten Sie die Konten weiterführen?
Kein Problem.
Bitte schreiben Sie uns das einfach.
Zusätzlich brauchen wir die Kopie der Sterbeurkunde.
Wir übertragen die Konten dann auf Sie als zweite Kontoinhaberin oder als zweiten Kontoinhaber.
Ausnahme: Das gilt nicht für Baufinanzierungen.
Sie möchten eine gemeinsame Baufinanzierung weiterführen?
Dafür benötigen wir einen Erbnachweis:
- Das kann eine Kopie des Erbscheins sein.
- Oder das eröffnete Testament mit Eröffnungsprotokoll.
Wichtig: Laden Sie alle Dokumente herunter aus der aktuellen Post-Box:
- Bitte öffnen Sie Ihre Post-Box.
- Laden Sie alle wichtigen Dokumente herunter.
- Nach der Umschreibung haben Sie keinen Zugriff mehr auf Ihre aktuelle Post-Box.
Wohin senden Sie die Dokumente?
Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Als Scan per Mail an nachlass@ing.de
- Oder per Post an: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt
Wir kümmern uns gerne um alles Weitere für Sie.
Ich habe eine Bankvollmacht für das Konto einer verstorbenen Person. Welche Möglichkeiten habe ich?
Sie können entscheiden, wie es mit den Konten weitergeht.
Für alle Möglichkeiten brauchen wir unbedingt diese zwei Dokumente von Ihnen:
- Kopie der Sterbeurkunde
- Kopie Ihres Personal-/oder Reisepasses
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Übersicht von Unterlagen und Dokumente. (PDF, 326 KB)
Sie möchten die Konten weiterführen?
Schicken Sie uns dafür bitte die passenden Aufträge.
Einfach herunterladen und ausfüllen.
- Auftrag zur Kontoumschreibung im Nachlassfall (PDF, 196 KB)
- Auftrag zum Direkt-Depot im Nachlassfall (PDF, 562 KB)
Sie möchten Sie die Konten auflösen?
Schicken Sie uns dafür bitte die passenden Aufträge.
Einfach herunterladen und ausfüllen.
- Auftrag zur Kontolöschung im Nachlassfall (PDF, 168 KB)
- Auftrag zum Direkt-Depot im Nachlassfall (PDF, 562 KB)
Ausnahme: Es besteht eine Baufinanzierung oder ein Konsumentenkredit.
Wir brauchen einen Erbnachweis:
- Das kann eine Kopie des Erbscheins sein.
- Oder das eröffnete Testament mit Eröffnungsprotokoll.
Wir brauchen zusätzlich folgende Unterlagen:
Einfach herunterladen und ausfüllen.
- Stammdaten des Nachlassempfängers (PDF, 180 KB)
- SEPA-Lastschriftmandat für Baufinanzierungen und/oder Konsumentenkredite (PDF, 73 KB)
Wohin senden Sie die Dokumente?
Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Als Scan per Mail an nachlass@ing.de
- Oder per Post an: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt
Wir kümmern uns gerne um alles Weitere für Sie.
Was brauchen die Erben eines Kontos?
Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen und Dokumente von allen Erben zu:
- Kopie der Sterbeurkunde
- Stammdaten des Nachlassempfängers (PDF, 180 KB)
- Kopie aller Personal-/oder Reisepässe der Erbenden
- Kopie des Erbscheins oder eröffnetes Testament mit Eröffnungsprotokoll
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Übersicht von Unterlagen und Dokumente (PDF, 326 KB).
Sie möchten die Konten auf einen Erben oder eine Erbin weiterführen?
Schicken Sie uns dafür bitte die passenden Aufträge.
Einfach herunterladen und ausfüllen.
- Sie sind alleinige Erbin oder Erbe
Auftrag zur Kontoumschreibung im Nachlassfall (PDF, 196 KB)
- Es gibt mehrere erbberechtigte Personen
Auftrag zur Kontoumschreibung aller Erben im Nachlassfall (PDF, 94 KB)
- Es gibt ein Direkt-Depot
Auftrag zum Direkt-Depot im Nachlassfall (PDF, 562 KB)
Bitte beachten Sie, dass wir hierfür die Zustimmung aller Erben benötigen.
Sie möchten die Konten auflösen?
Schicken Sie uns dafür bitte die passenden Aufträge.
Einfach herunterladen und ausfüllen.
- Auftrag zur Kontolöschung im Nachlassfall (PDF, 168 KB)
- Es gibt ein Direkt-Depot
Auftrag zum Direkt-Depot im Nachlassfall (PDF, 562 KB)
Diese Dokumente können auch passend für Sie sein
Bitte prüfen Sie das kurz:
Wenn ja: Einfach herunterladen und ausfüllen.
- Es gibt minderjährige Erben oder Erbinnen
Stammdatenblatt für Minderjährige (PDF, 333 KB)
- Es gibt eine Baufinanzierung oder einen Konsumentenkredit
SEPA-Lastschriftmandat für Baufinanzierungen und/oder Konsumentenkredite (PDF, 73 KB)
Wohin senden Sie die Dokumente?
Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Als Scan per Mail an nachlass@ing.de
- Oder per Post an: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt
Wir kümmern uns gerne um alles Weitere für Sie.
Was mache ich mit dem Depot einer verstorbenen Person?
Bitte reichen Sie uns hierfür eine Kopie der Sterbeurkunde und den Auftrag für Direkt-Depots (PDF, 562 KB) ein - falls gewünscht mit Auftrag zur Umschreibung. Da zu jedem Depot bei uns ein Verrechnungskonto gehört, brauchen wir auch die Unterlagen zum Konto von Ihnen.
Nähere Informationen dazu finden Sie - passend zu Ihrer Situation - als Mitkontoinhaber*in, Bevollmächtigte bzw. Bevollmächtigter oder Erb*in.
Nutzen Sie zum Versenden eine dieser Möglichkeiten:
- Als Scan per Mail
- Oder per Post an: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt
Wir kümmern uns gerne um alles Weitere für Sie.
Was brauche ich bei einem laufenden Kredit der verstorbenen Person?
Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen und Dokumente von allen Erben zu:
- Kopie der Sterbeurkunde
- Stammdaten des Nachlassempfängers (PDF, 180 KB)
- Kopie aller Personal-/oder Reisepässe der Erbenden
- Kopie des Erbscheins oder eröffnetes Testament mit Eröffnungsprotokoll
Diese Unterlagen können auch passend für Sie sein
Bitte prüfen Sie das kurz:
Wenn ja: Einfach herunterladen und ausfüllen.
- Es gibt minderjährige Erben oder Erbinnen
Stammdatenblatt für Minderjährige (PDF, 333 KB)
- Es gibt eine Baufinanzierung oder einen Kredit
SEPA-Lastschriftmandat für Baufinanzierungen und/oder Konsumentenkredite (PDF, 73 KB)
Hier finden Sie eine Übersicht von Unterlagen und Dokumente (PDF, 326 KB).
Wohin senden Sie die Dokumente?
Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Als Scan per Mail an nachlass@ing.de
- Oder per Post an: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt
Wir kümmern uns gerne um alles Weitere für Sie.
Wie kann ich einen Todesfall melden?
Sie können uns auf zwei Wegen über einen Todesfall informieren:
- Per Mail an nachlass@ing.de
- Oder per Post an: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt
Bitte schicken Sie uns diese drei Dokumente:
So können wir Sie schnell unterstützen.
- Kopie der Sterbeurkunde
- Stammdaten des Nachlassempfängers (PDF, 180 KB)
Bitte herunterladen und ausfüllen.
- Kopie Ihres Personal-/oder Reisepasses
Sie wissen schon, wie es mit den Konten oder dem Depot weitergehen soll?
Dann senden Sie uns gerne zusätzlich die passenden Aufträge.
- Sie möchten die Konten oder das Depot weiterführen
Schicken Sie uns dafür bitte die passenden Aufträge.
Einfach herunterladen und ausfüllen.
Auftrag zur Kontoumschreibung im Nachlassfall (PDF, 196 KB)
Auftrag zum Direkt-Depot im Nachlassfall (PDF, 562 KB)
- Sie möchten die Konten oder das Depot auflösen
Schicken Sie uns dafür bitte die passenden Aufträge.
Einfach herunterladen und ausfüllen.
Auftrag zur Kontolöschung im Nachlassfall (PDF, 168 KB)
Auftrag zum Direkt-Depot im Nachlassfall (PDF, 562 KB)
Diese Dokumente können auch passend für Sie sein
Bitte prüfen Sie das kurz.
Wenn ja: Einfach herunterladen und ausfüllen.
- Sie sind mehrere Personen, die das Konto erben
Auftrag zur Kontoumschreibung aller Erben im Nachlassfall (PDF, 94 KB)
- Es gibt minderjährige Erben oder Erbinnen
Stammdatenblatt für Minderjährige (PDF, 333 KB)
- Es gibt eine Baufinanzierung oder einen Konsumentenkredit
SEPA-Lastschriftmandat für Baufinanzierungen und/oder Konsumentenkredite (PDF, 73 KB)
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Übersicht von Unterlagen und Dokumente. (PDF, 326 KB)
Wir kümmern uns gerne um alles Weitere für Sie.
Keine Sorge. Wenn wir noch etwas brauchen, melden wir uns bei Ihnen.
Bitte haben Sie ein paar Tage Geduld.
Betreuung
Wo erhalte ich Informationen zur Betreuung?
Laden Sie sich dazu unser Merkblatt Allgemeine Informationen zur Betreuung (PDF, 46 KB) herunter.
Was ist, wenn bestehende Kunden betreut werden?
Wir brauchen dann vom Betreuer/der Betreuerin unseres Kunden:
- Kopie des Betreuerausweises
- Evtl. Kopie des Betreuungsbeschlusses
- Stammdaten vom Betreuer (PDF, 56 KB)
Und vom betreuten Kontoinhaber/der Kontoinhaberin brauchen wir:
- Kopie des Personalausweises (auch wenn dieser abgelaufen ist)
- Ggf. Nachweis über die Befreiung von der Ausweispflicht
Auf was ist beim Betreuerausweis zu achten ?
Der Betreuerausweis sollte beinhalten:
- Vermögenssorge und/oder
- Alle Angelegenheiten
- Name des Betreuten/der Betreuten
Was ist bei der Kontoeröffnung für Betreute zu beachten?
Diese Konten eröffnen wir für Sie:
- Basiskonto
- Sparkonten
Bei diesen Konten ist die Eröffnung leider nicht möglich:
- Girokonto
- Direkt-Depot
- Konsumentenkredite
- Baufinanzierungen
- Gemeinschaftskonten
Zusätzlich zum Auftrag zur Kontoeröffnung brauchen wir:
- Kopie des Betreuerausweises
- Legitimation des Kontoinhabers/der Kontoinhaberin per PostIdent-Verfahren
- Falls ein PostIdent nicht möglich ist: Eine Kopie des Personalausweises (auch wenn dieser abgelaufen ist) und eine Kopie des Betreuungsbeschlusses. Sensible Daten dürfen selbstverständlich unkenntlich gemacht werden.
- Ggf. Befreiung von der Ausweispflicht