Mit der Vollmacht ist Ihr Banking in vertrauensvollen Händen

Sie sind im Urlaub, beruflich unterwegs oder möchten bestimmte Bankgeschäfte nicht selbst erledigen? Mit einer Vollmacht kann eine Person Ihres Vertrauens dies für Sie übernehmen.

Bei der ING gilt sie für alle bestehenden und zukünftigen Konten – und über den Tod hinaus.

So erteilen Sie eine Vollmacht

Sie können maximal 5 Personen bevollmächtigen. Wenn Sie nur einen Ratenkredit, eine Baufinanzierung und/oder ein VL-Sparen haben, dann können Sie keine Vollmacht erteilen.
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    Die Vollmacht können Sie ganz einfach im Online-Banking vergeben:
    Loggen Sie sich ein. Gehen Sie in die Einstellungen. Unter Persönliche Einstellungen und Vollmacht können Sie eine Vollmacht erteilen. Oder direkt hier:

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    Füllen Sie das Formular aus. Anschließend wird ein PDF erstellt. Nach der Freigabe können Sie das Vollmachtsdokument für Ihre Unterlagen direkt als PDF herunterladen oder in Ihrer Postbox nachsehen – da haben wir es ebenfalls für Sie hinterlegt.

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    Wenn die bevollmächtigte Person noch nicht bei uns legitimiert ist, senden wir ihr die notwendigen Legitimations-Unterlagen zur gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsfeststellung zu.

    Ist die bevollmächtige Person bereits bei uns Kunde, kann eine Aktualisierung der Kundendaten erforderlich sein. In diesem Fall melden wir uns direkt bei ihm oder ihr. Die Aktualisierung ist direkt im Online-Banking möglich.

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    Sie erhalten eine Bestätigung in Ihrer Postbox von uns, sobald die Vollmacht eingerichtet ist.

Vollmacht für die Kontoführung erstellen und verwalten im Online-Banking

Das dürfen Bevollmächtigte

Die Vollmacht gilt für sämtliche bestehenden und künftigen Konten und Depots, die Sie als Kontoinhaber/in bei der ING-DiBa AG führen. Sie berechtigt Bevollmächtigte, alle Geschäfte, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Konto- und Depotführung stehen, durchzuführen.

Ein Überblick über den Umfang der Vollmacht

Bevollmächtigte Personen können: Bevollmächtigte Personen können nicht:
  • Über jeweilige Guthaben (z.B. durch Überweisungsaufträge, Schecks) verfügen
  • Neue Produkte eröffnen oder bestehende kündigen​
  • ING-Produkte, ausgenommen von Privatkundenkredite und Baufinanzierung, nutzen​
  • girocards und VISA Cards beantragen (ausgenommen ist die Nachbestellung von Zugangsdaten und Karten bei Verlust, Diebstahl oder Defekt)​
  • Von der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen Gebrauch machen​
  • Sicherheiten bestellen und zurücknehmen​
  • Wertpapiere und Devisen an- und verkaufen, sowie die Auslieferung an sich verlangen​
  • Untervollmachten erteilen
  • Börsentermin-, Devisentermin- und Wertpapiergeschäfte der "Produktgruppe E" tätigen, sofern dafür eine Zulassung vorliegt​
  • Freistellungsaufträge für Kapitalerträge erteilen und löschen
  • Abrechnungen, Kontoauszüge, Wertpapier-, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sowie sonstige Abrechnungen und Mitteilungen entgegennehmen und anerkennen​
  • Den Einbehalt der Kirchensteuer beantragen

 

  • Die Kundendaten der vollmachtgebenden Person ändern​

 

  • Junior Konten der vollmachtgebenden Personen verwalten​

 

So üben Sie Ihre Vollmacht aus

Um Bankgeschäfte als bevollmächtigte Person zu erledigen, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.

Sie können sich vom Vollmachtgebenden die VISA Card [Debitkarte] als auch die girocard [Debitkarte] als Partnerkarte ausstellen lassen. Damit können Sie ganz einfach Geld abheben oder in Geschäften bezahlen.

Die Vollmacht ist nicht mehr aktuell?

Daten ändern oder aktualisieren

Hat die bevollmächtigte Person ein eigenes Konto bei uns, kann sie das ganz einfach im eigenen Online-Banking unter Namensänderung bzw. Adressänderung selbst erledigen.

Hat sie kein eigenes Konto bei uns, kann sie sich schriftlich mit dem Änderungswunsch an uns wenden.

Vollmacht löschen oder widerrufen

Sie können die erteilte Vollmacht ganz einfach im eigenen Online-Banking in den Einstellungen unter „Persönliche Einstellungen“ und „Vollmachten“ löschen.

Die bevollmächtigte Person kann ihrerseits die Vollmacht widerrufen, indem sie uns das schriftlich mitteilt.

Häufige Fragen zu Vollmachten

Gelten bestehende Bankvollmachten bei einem Todesfall?

Die bestehende ING-Vollmacht ist auch nach dem Tod gültig.
Sie gilt so lange, bis Sie von den erbenden Personen widerrufen wird.

Sie haben ein Gemeinschaftskonto?

Dann bleibt die Vollmacht auch bestehen, wenn Sie das Konto/die Konten allein weiterführen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Hilfeseite.

Kann ich bei der ING eine General-/Vorsorgevollmacht erteilen?

Wir können eine General- oder Vorsorgevollmacht nur berücksichtigen, wenn der Kontoinhaber eines bereits bestehenden Kontos nicht mehr in der Lage ist, seine Bankgeschäfte selbstständig zu erledigen (z.B. aus gesundheitlichen Gründen). Eine Kontoeröffnung mit einer General- oder Vorsorgevollmacht ist bei der ING-DiBa nicht möglich.

Liegt uns eine General- oder Vorsorgevollmacht vor, ist die Kontoführung ausschließlich schriftlich möglich. Aus Sicherheitsgründen benötigen wir bei jeder Verfügung eine Kopie des Originals der auf Ihren Namen ausgestellten Ausfertigung der General- oder Vorsorgevollmacht (bitte behalten Sie das Original).

Unsere Empfehlung: Leichter ist die Führung Ihrer Bankgeschäfte, wenn Sie rechtzeitig unsere Vollmacht verwenden. Diese Vollmacht können Sie ganz einfach im Online-Banking veranlassen.

Wie das geht, erfahren Sie auf unserer Vollmacht-Hilfeseite im Hilfecenter.

Warum wird meine Steuer-ID bei der Eröffnung eines Kontos oder der Erteilung einer Vollmacht abgefragt?

Seit dem 1. Januar 2018 sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihre Steuer-ID abzufragen. So sieht es das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz vor.

Ziel des Gesetzes ist es, Steuerhinterziehung zu erschweren. Erweiterte Anzeigepflichten sollen für mehr Transparenz sorgen. Deshalb sind Banken dazu verpflichtet die Steuer-ID abzufragen.