Mit der Vollmacht ist Ihr Banking in vertrauensvollen Händen

Sie sind im Urlaub, beruflich unterwegs oder möchten bestimmte Bankgeschäfte nicht selbst erledigen? Mit einer Vollmacht kann eine Person Ihres Vertrauens dies für Sie übernehmen.

Und ab jetzt geht das noch einfacher: Bevollmächtigte können im Rahmen Ihrer Vollmacht per Online-Banking und App verfügen.

Bei der ING gilt die Vollmacht für alle bestehenden und zukünftigen Konten – und über den Tod hinaus.

So erteilen Sie eine Vollmacht

Sie können maximal 5 Personen bevollmächtigen. Eine Vollmacht können Sie nur erteilen, wenn Sie mindestens ein vollmachtsfähiges Produkt haben.
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    Die Vollmacht können Sie ganz einfach im Online-Banking vergeben:
    Loggen Sie sich ein. Gehen Sie in die Persönlichen Einstellungen. Unter Vollmacht können Sie eine Vollmacht erteilen. Oder direkt hier:

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    Tragen Sie die erforderlichen Angaben ein. Anschließend wird ein PDF erstellt. Darin befinden sich relevante Informationen zur Einrichtung des Kontozugriffs für die bevollmächtigte Person. Stellen Sie Ihrer bevollmächtigten Person das PDF zur Verfügung. Per Post brauchen Sie uns nichts mehr zuschicken.

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    Wenn die bevollmächtigte Person noch nicht bei uns legitimiert ist, senden wir ihr die notwendigen Legitimations-Unterlagen zur gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsfeststellung zu.

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    Sie erhalten von uns eine Bestätigung per Postboxbrief, sobald die Vollmacht eingerichtet ist.

Vollmacht für die Kontoführung erstellen und löschen im Online-Banking

Das dürfen Bevollmächtigte

Die Vollmacht gilt für sämtliche bestehenden und künftigen vollmachtsfähigen Konten und Depots, die Sie als Kontoinhaberin oder Kontoinhaber bei der ING-DiBa AG führen. Sie berechtigt bevollmächtigte Personen, alle Geschäfte, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Konto- und Depotführung stehen, durchzuführen.​

Folgende Produkte sind vollmachtfähig: ​

  • Sparprodukte und –Konten: ​

Extra-Konto, VL-Sparen, Sparbrief, Festgeld, Vorsorgesparen, Extravorsorge, Sparplan, Auszahlplan, Mietkonto, Extra-Wunschgeld, Zinswachstum, Scalable-Konto, PDPM-Extra-Konto

  • Depots und Investprodukte: ​

SmartInvest, Scalable-Depot, Direkt-Depot, Komfort-Depot, Wertpapierdepot, PDPM-Depot, Altersvorsorge-Depot

  • Girokonto und girocard​
  • Basiskonto​
  • VisaDebitCard​​
     

Nicht vollmachtsfähig sind Privatkundenkredite, Baufinanzierungen, Versicherungen, Junior Produkte und Visa Kreditkarten.​


Die Online-Verwaltung umfasst nicht alle Funktionalitäten, die Kontoinhaberinnen und Kontoinhabern zur Verfügung stehen. Der Funktionsumfang wird laufend erweitert. Bei Fragen oder Einschränkungen hilft unser Kundenservice gerne weiter.

Ein Überblick über den Umfang der Vollmacht

Bevollmächtigte Personen können: Bevollmächtigte Personen können nicht:
  • Über jeweilige Guthaben (z.B. durch Überweisungsaufträge, Schecks) verfügen
  • Neue Produkte eröffnen oder bestehende kündigen​
  • ING-Produkte, ausgenommen von Privatkundenkredite und Baufinanzierung, nutzen​
  • girocards und VISA Cards beantragen (ausgenommen ist die Nachbestellung von Zugangsdaten und Karten bei Verlust, Diebstahl oder Defekt)​
  • Von der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen Gebrauch machen​
  • Sicherheiten bestellen und zurücknehmen​
  • Wertpapiere und Devisen an- und verkaufen, sowie die Auslieferung an sich verlangen​
  • Untervollmachten erteilen
  • Börsentermin-, Devisentermin- und Wertpapiergeschäfte der "Produktgruppe E" tätigen, sofern dafür eine Zulassung vorliegt​
  • Freistellungsaufträge für Kapitalerträge erteilen und löschen
  • Abrechnungen, Kontoauszüge, Wertpapier-, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sowie sonstige Abrechnungen und Mitteilungen entgegennehmen und anerkennen​
  • Den Einbehalt der Kirchensteuer beantragen

 

  • Die Kundendaten der vollmachtgebenden Person ändern​

 

  • Junior Konten der vollmachtgebenden Personen verwalten​

 

So üben Sie Ihre Vollmacht aus

Jede bevollmächtigte Person erhält einen Online-Zugriff, um über die oben erwähnten vollmachtfähigen Konten des Vollmachtgebers verfügen zu können. Nutzen Sie bitte als bevollmächtigte Person die App oder das Online-Banking, um Ihre Vollmacht auszuüben.

 

Sie können sich vom Vollmachtgebenden die VISA Card [Debitkarte] als auch die girocard [Debitkarte] als Partnerkarte ausstellen lassen. Damit können Sie ganz einfach Geld abheben oder in Geschäften bezahlen.

 

Sofern Sie als bevollmächtigte Person weder Online-Zugriff noch Karten besitzen, üben Sie Ihre Vollmacht aus, indem Sie sich an unseren Kundenservice wenden. Für eine einfache Nutzung Ihrer Vollmacht empfehlen wir den Online-Zugriff. Wie das geht, ist unter "Vollmacht erteilen" erklärt.

Die Vollmacht ist nicht mehr aktuell?

Daten ändern oder aktualisieren

Ist Ihre bevollmächtigte Person bereits Kundin oder Kunde und hat einen Online-Zugriff bei uns? Dann kann sie das ganz einfach im Online-Banking unter Namensänderung bzw. Adressänderung selbst erledigen.

Hat die bevollmächtigte Person keinen Online-Zugriff, kann sie uns Änderungswünsche telefonisch oder schriftlich mitteilen.  

Vollmacht löschen oder widerrufen

Sie können erteilte Vollmachten ganz einfach im eigenen Online-Banking unter Persönliche Einstellungen und Vollmachten löschen.​

Die bevollmächtigte Person kann die Vollmacht jederzeit telefonisch oder schriftlich widerrufen.

Häufige Fragen zu Vollmachten

Gelten bestehende Bankvollmachten bei einem Todesfall?

Die bestehende ING-Vollmacht ist auch nach dem Tod gültig.
Sie gilt so lange, bis Sie von den erbenden Personen widerrufen wird.

Sie haben ein Gemeinschaftskonto?

Dann bleibt die Vollmacht auch bestehen, wenn Sie das Konto/die Konten allein weiterführen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Hilfeseite.

Kann ich bei der ING eine General-/Vorsorgevollmacht erteilen?

Wir können eine General- oder Vorsorgevollmacht nur berücksichtigen, wenn der Kontoinhaber eines bereits bestehenden Kontos nicht mehr in der Lage ist, seine Bankgeschäfte selbstständig zu erledigen (z.B. aus gesundheitlichen Gründen). Eine Kontoeröffnung mit einer General- oder Vorsorgevollmacht ist bei der ING-DiBa nicht möglich.

Liegt uns eine General- oder Vorsorgevollmacht vor, ist die Kontoführung ausschließlich schriftlich möglich. Aus Sicherheitsgründen benötigen wir bei jeder Verfügung eine Kopie des Originals der auf Ihren Namen ausgestellten Ausfertigung der General- oder Vorsorgevollmacht (bitte behalten Sie das Original).

Unsere Empfehlung: Leichter ist die Führung Ihrer Bankgeschäfte, wenn Sie rechtzeitig unsere Vollmacht verwenden. Diese Vollmacht können Sie ganz einfach im Online-Banking veranlassen.

Wie das geht, erfahren Sie auf unserer Vollmacht-Hilfeseite im Hilfecenter.

Warum wird meine Steuer-ID bei der Eröffnung eines Kontos oder der Erteilung einer Vollmacht abgefragt?

Seit dem 1. Januar 2018 sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihre Steuer-ID abzufragen. So sieht es das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz vor.

Ziel des Gesetzes ist es, Steuerhinterziehung zu erschweren. Erweiterte Anzeigepflichten sollen für mehr Transparenz sorgen. Deshalb sind Banken dazu verpflichtet die Steuer-ID abzufragen.

Welche Zugriffsrechte haben bevollmächtigte Personen auf mein Konto? Können sie auch frühere Transaktionen sehen?

Bevollmächtigte Personen können die im Rahmen der Vollmacht vorgesehenen Funktionen nutzen. Dazu gehört auch die Einsicht in vergangene Transaktionen. Die Ausübung erfolgt, sofern vorgesehen, über das Online-Banking oder bei einer Telefonie-Vollmacht über den Kundenservice.

Gilt die Vollmacht auch für neu abgeschlossene Produkte? Haben bevollmächtigte Personen darauf Zugriff?

Sofern das Produkt vollmachtfähig ist, kann die bevollmächtigte Person im Rahmen ihrer Vollmacht darauf zugreifen. Eine Übersicht der vollmachtfähigen Produkte finden Sie oben. Dies gilt auch für Produkte eines Gemeinschaftskontos, wenn eine Gemeinschaftspartner Vollmacht vorliegt. Neu erteilte Vollmachten werden grundsätzlich als Online-Vollmachten erteilt.

Wie kommt die bevollmächtigte Person an die Zugangsdaten für das Online-Banking?

Nutzt die bevollmächtigte Person bereits unser Online-Banking, erhält sie automatisch Zugriff auf die Konten der Vollmachtgeber. Ist die bevollmächtigte Person noch keine Kundin oder kein Kunde der ING, wird zunächst die erforderliche Legitimation durchgeführt. Anschließend können Zugangsdaten über den Login-Bereich auf ing.de erstellt werden. Dazu klickt die bevollmächtigte Person auf Log-in und anschließend auf Jetzt Zugangsdaten erstellen. Die weiteren Schritte werden direkt auf dem Bildschirm erläutert. Weitere Informationen finden Sie im Informationsschreiben in Ihrer Postbox nach der Vollmachtserteilung oder Umwandlung.

Kann ich als Vollmachtgeber eine Vollmacht erteilen, wenn ich keinen Online-Banking Zugang habe?

Für die Erteilung einer Vollmacht benötigen Sie als Vollmachtgeber einen aktiven Online-Banking-Zugang. Falls Sie noch keinen Online-Banking-Zugang haben, richten Sie diesen bitte zuerst ein. Gehen Sie dazu auf ing.de und klicken Sie auf Log-in sowie anschließend auf Jetzt Zugangsdaten erstellen. Folgen Sie danach einfach den Anweisungen auf dem Bildschirm.

Wie erhalte ich eine Vollmacht?

Eine Vollmacht kann ausschließlich von der kontoinhabenden Person (Vollmachtgeber) erteilt werden. Möchten Sie als bevollmächtigte Person für ein Konto eingetragen werden, bitten Sie die kontoinhabende Person, Ihnen eine Vollmacht zu erteilen.