Auch in schweren Zeiten sind wir für Dich da

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, bricht oftmals eine Welt zusammen. Und leider muss vieles schnell geregelt werden. Wir unterstützen Sie rund ums Banking – damit Sie den Kopf frei haben für Wichtigeres.

Das brauchen Sie, um über die Konten einer verstorbenen Person zu verfügen:

Gemeinschaftskonto

Dann können Sie weiterhin mit Ihren Zugangsdaten über das Konto/die Konten verfügen. Karten, die auf Ihren eigenen Namen ausgestellt sind, funktionieren weiterhin.

Kundenvollmacht

Wenn Sie eine Bankvollmacht von der ING haben, können Sie weiterhin schriftlich über die Konten der verstorbenen Person verfügen.

General-/Vorsorgevollmacht

Reichen Sie uns die General-/Vorsorgevollmacht bitte zur Prüfung ein. Wenn alles okay ist, können Sie über die Konten verfügen.

Erbnachweis und Ausweis

Wenn Sie Erbin oder Erbe sind, können Sie sich autorisieren lassen. Aus rechtlichen Gründen brauchen wir einen Erbnachweis und eine gut lesbare Ausweiskopie von allen Erben.

So melden Sie einen Todesfall

Zuerst ist es wichtig, dass Sie uns den Verlust eines geliebten Menschen melden – damit schnell alles rund um die Konten geregelt werden kann. Bitte gehen Sie diese Schritte:
  1. 1

    Machen Sie eine Kopie von der Sterbeurkunde und von Ihrem Personalausweis. 

  2. 2
  3. 3

    Sie sind MitkontoinhaberBevollmächtigte oder Erben mit Erbnachweis? Senden Sie uns gleich zusätzliche Dokumente, die wir brauchen. Dann geht alles noch einfacher.

  4. 4

    Bitte schicken Sie uns die Unterlgaen zu. 

    Nutzen Sie dafür einen dieser Wege 
     

    • per Mail an nachlass@ing.de
    • oder per Post an ING DiBa AG, 60602 Frankfurt
  5. 5

    Wir kümmern uns um alles Weitere und melden uns bei Ihnen.

Mitkontoinhaber*innen und bevollmächtigte Personen

Was passiert mit dem Gemeinschaftskonto, wenn eine Person stirbt?

Bitte melden Sie uns zuerst den Todesfall. 

So führen Sie Ihre Gemeinschaftskonten weiter:

  • Bitte schicken Sie uns eine Kopie der Sterbeurkunde
  • Und schreiben Sie uns formlos Ihren Wunsch 

per E-Mail an nachlass@ing.de   

oder per Post an ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt

  • Wir übertragen das Konto/die Konten dann einfach auf Sie als alleinige Kontoinhaberin oder als alleinigen Kontoinhaber.
  • Das gilt für alle Girokonten, Sparkonten und Kredite. Ausgenommen ist die Baufinanzierung.

Wichtig: Sichern Sie gleich alle Dokumente aus der Postbox.

  • Bitte öffnen Sie die Post-Box.
  • Laden Sie alle wichtigen Dokumente herunter.
  • Nach der Umschreibung haben Sie keinen Zugriff mehr auf Ihre aktuelle Post-Box.

Was passiert mit einem Gemeinschaftsdepot, wenn eine Person stirbt?

Bitte melden Sie uns zuerst den Todesfall.

So führen Sie Ihr Gemeinschaftsdepot weiter:

per E-Mail an nachlass@ing.de

oder per Post an: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt

  • Wir übertragen die Wertpapiere dann einfach auf Sie als zweite Depotinhaberin oder als zweiten Depotinhaber.

Wichtig: Sichern Sie gleich alle Dokumente aus der Postbox.

  • Bitte öffnen Sie die Post-Box.
  • Laden Sie alle wichtigen Dokumente herunter.
  • Nach der Umschreibung haben Sie keinen Zugriff mehr auf Ihre aktuelle Post-Box.

Was passiert mit der gemeinsamen Baufinanzierung, wenn eine Person stirbt?

Bitte melden Sie uns zuerst den Todesfall.

So führen Sie Ihre gemeinsame Baufinanzierung weiter.

Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen und Dokumente zu:

Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen und Dokumente von allen Erbinnen und Erben zu:

Bitte schicken Sie uns die Unterlagen zu.

Nutzen Sie dafür einen dieser Wege

  • Als Scan per  E-Mail an nachlass@ing.de
  • Oder per Post an: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt

Wir kümmern uns gerne um alles Weitere für Sie.

Keine Sorge. Wenn wir noch was brauchen, melden wir uns bei Ihnen.
Bitte haben Sie ein paar Tage Geduld.

Sie sind Mitkontoinhaber*in aber keine Erbin/kein Erbe?

  • Das Darlehen wird auf Sie und die Erben umgeschrieben
  • Als Mitkontoinhaber*in sind Sie weiterhin in der Haftung

Das Darlehen ist separat zu betrachten, auch wenn Sie ggf. nicht im Grundbuch eingetragen sind.

Weitere Informationen finden Sie auf Allgemeine Übersicht von Unterlagen und Dokumenten (PDF, 326 KB).

Gelten bestehende Bankvollmachten bei einem Todesfall?

Die bestehende ING-Vollmacht ist auch nach dem Tod gültig.
Sie gilt so lange, bis Sie von den erbenden Personen widerrufen wird.

Sie haben ein Gemeinschaftskonto?

Dann bleibt die Vollmacht auch bestehen, wenn Sie das Konto/die Konten allein weiterführen.

Nachweise & Rollen im Nachlassfall

Was brauchen die Erben eines Kontos?

Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen und Dokumente von allen Erben zu:

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Übersicht von Unterlagen und Dokumente (PDF, 326 KB).

 

Sie möchten die Konten auf einen Erben oder eine Erbin weiterführen?
Schicken Sie uns dafür bitte die passenden Aufträge.
Einfach herunterladen und ausfüllen.

  • Sie sind alleinige Erbin oder Erbe

Auftrag zur Kontoumschreibung im Nachlassfall (PDF, 196 KB)

  • Es gibt mehrere erbberechtigte Personen

Auftrag zur Kontoumschreibung aller Erben im Nachlassfall (PDF, 94 KB)

  • Es gibt ein Direkt-Depot

Auftrag zum Direkt-Depot im Nachlassfall (PDF, 562 KB)

Bitte beachten Sie, dass wir hierfür die Zustimmung aller Erben benötigen.

Sie möchten die Konten auflösen?
Schicken Sie uns dafür bitte die passenden Aufträge.
Einfach herunterladen und ausfüllen.

Auftrag zum Direkt-Depot im Nachlassfall (PDF, 562 KB)

Diese Dokumente können auch passend für Sie sein
Bitte prüfen Sie das kurz:
Wenn ja: Einfach herunterladen und ausfüllen.

  • Es gibt minderjährige Erben oder Erbinnen

Stammdatenblatt für Minderjährige (PDF, 333 KB)

  • Es gibt eine Baufinanzierung oder einen Konsumentenkredit

SEPA-Lastschriftmandat für Baufinanzierungen und/oder Konsumentenkredite (PDF, 73 KB)

Wohin senden Sie die Dokumente?
Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Als Scan per Mail an nachlass@ing.de
  • Oder per Post an: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt

Wir kümmern uns gerne um alles Weitere für Sie.

Was brauche ich als Testamentsvollstrecker*in?

Bitte melden Sie uns den Todesfall.

Je nach rechtlicher Situation brauchen wir verschiedene Unterlagen von Ihnen:

  • Kopie der Sterbeurkunde
  • Stammdaten des Nachlassempfängers/der Nachlassempfängerin (PDF, 180 KB)
  • Kopie der Annahmeerklärung der Testamentsvollstreckung mit Eingangsstempel vom zuständigen Amtsgericht. 
  • Kopie des  vom Amtsgericht erstellten Eröffnungsprotokolls
  • Kopie aller Testamente die im Eröffnungsprotokoll genannt wurden
  • Kopie Ihres Personal-/oder Reisepasses mit amtlicher Meldebescheinigung
  • Alternativ eine Kopie Ihres Testamentsvollstreckerzeugnisses
  • Bitte schicken Sie uns die Unterlagen zu.

Nutzen Sie dafür einen dieser Wege:

Als Scan per Mail an nachlass@ing.de

oder per Post an: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt

 

Wir kümmern uns gerne um alles Weitere für Sie.

Wie kann ich den Nachlass regeln als Testamentsvollstrecker*in?

Bitte melden Sie uns zuerst den Todesfall.

Sie möchten die Konten oder Depots weiterführen?

Eine Weiterführung der Konten ist bei uns nicht möglich.
Wir bieten keine Treuhandkonten an.

Sie möchten die Konten oder Depots auflösen?

Dann füllen Sie bitte diese Aufträge aus:

Was passiert mit Baufinanzierungen oder Krediten?

Baufinanzierungen oder Kredite werden auf die erbenden Personen umgeschrieben.

Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen und Dokumente zu:

Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen und Dokumente von allen Erbinnen und Erben zu:

Bitte schicken Sie uns die Unterlagen zu:

Nutzen Sie dafür einen dieser Wege

  • Als Scan per Mail an nachlass@ing.de
  • Oder per Post an: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt

Wir kümmern uns gerne um alles Weitere für Sie. Keine Sorge. Wenn wir noch was brauchen, melden wir uns bei Ihnen.

Bitte haben Sie ein paar Tage Geduld.

Wie löse ich Konten und Depots auf als Nachlasspfleger*in?

Bitte melden Sie uns den Todesfall.

Dafür brauchen wir diese Dokumente von Ihnen:

Bitte schicken Sie uns die Unterlagen zu.

Nutzen Sie dafür einen dieser Wege:

  • Als Scan per E-Mail an nachlass@ing.de
  • Oder per Post an: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt


Sie möchten die Konten oder Depots weiterführen?

Eine Weiterführung der Konten und Depots ist bei uns nicht möglich.
Wir bieten keine Treuhandkonten/Treuhanddepots an.

Sie möchten die Konten oder Depots auflösen?

Dann füllen Sie bitte diese Aufträge aus:

Wichtig für Sparguthaben über 3.000 Euro:

Bei Verfügungen über Sparkonten mit einem Gesamtguthaben ab 3.000 Euro, benötigen wir folgendes:

  • Senden Sie uns zusätzlich eine nachlassgerichtliche Genehmigung mit Rechtskraftvermerk.

Was passiert mit Baufinanzierungen oder Krediten?

Baufinanzierungen oder Kredite werden auf die erbenden Personen umgeschrieben.

Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen und Dokumente zu:

Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen und Dokumente von allen Erbinnen und Erben zu:

Bitte schicken Sie uns die Unterlagen zu.

Nutzen Sie dafür einen dieser Wege:

  • Als Scan per E-Mail an nachlass@ing.de
  • Oder per Post an: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt

Wir kümmern uns gerne um alles Weitere für Sie. Keine Sorge. Wenn wir noch was brauchen, melden wir uns bei Ihnen.

Bitte haben Sie ein paar Tage Geduld.

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und wann brauche ich sie?

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §20 Abs. 7 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) wird benötigt, wenn Vermögenswerte aus einem Nachlass an Personen im Ausland ausgezahlt oder übertragen werden sollen.

Wer braucht eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

  • Nachlassempfängerinnen und Nachlassempfänger mit Wohnsitz im Ausland

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass

  • die Erbschaftsteuer bezahlt wurde oder
  • feststeht, dass keine Steuer anfällt.

Wann brauchen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung?

  • Bevor Vermögen an Sie ausgezahlt wird.

Wichtige Information:

  • Banken und Versicherungen, dürfen ohne diese Bescheinigung keine Auszahlung tätigen.

Einzelkonten & Depots der verstorbenen Person

Was mache ich mit Einzelkonten der verstorbenen Person?

Bitte melden Sie uns im ersten Schritt den Todesfall.
 

Je nach rechtlicher Situation brauchen wir verschiedene Unterlagen von Ihnen:

So führen Sie die Einzelkonten weiter

per E-Mail an nachlass@ing.de

oder per Post an: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt

Einzelgirokonten und Vermögenswirksame Leistung (VL-Sparen) können nur aufgelöst werden.

So lösen Sie die Einzelkonten auf: 

per E-Mail an nachlass@ing.de

oder per Post an: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt

Wir kümmern uns gerne um alles Weitere für Sie.

Ich habe keinen Zugang zum Online-Banking der verstorbenen Person. Was muss ich tun?

Die Zugangsdaten der verstorbenen Person werden aus Sicherheitsgründen gesperrt.
Schreiben Sie uns einfach - wir helfen Ihnen gerne weiter.

  • Sie erreichen uns

per E-Mail an nachlass@ing.de

oder per Post an ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt

Wie kann ich das Direkt-Depot einer verstorbenen Person umschreiben oder auflösen?

Bitte melden Sie uns den Todesfall.

So übertragen Sie die Wertpapiere

Bitte senden Sie uns:

per E-Mail an nachlass@ing.de

oder per Post an: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt

So lösen Sie das Direkt-Depot auf

Bitte senden Sie uns:

per E-Mail an nachlass@ing.de

oder per Post an ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt

Wir kümmern uns gerne um alles Weitere für Sie.

Kredite & Baufinanzierung

Was brauche ich bei einem laufenden Kredit der verstorbenen Person?

Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen und Dokumente von allen Erben zu:

Diese Unterlagen können auch passend für Sie sein
Bitte prüfen Sie das kurz:
Wenn ja: Einfach herunterladen und ausfüllen.

  • Es gibt minderjährige Erben oder Erbinnen

Stammdatenblatt für Minderjährige (PDF, 333 KB)

  • Es gibt eine Baufinanzierung oder einen Kredit

SEPA-Lastschriftmandat für Baufinanzierungen und/oder Konsumentenkredite (PDF, 73 KB)

Hier finden Sie eine Übersicht von Unterlagen und Dokumente (PDF, 326 KB).

Wohin senden Sie die Dokumente?
Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Als Scan per Mail an nachlass@ing.de
  • Oder per Post an: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt

Wir kümmern uns gerne um alles Weitere für Sie.

Was mache ich mit der Baufinanzierung der verstorbenen Person?

Baufinanzierungen werden auf die erbenden Personen umgeschrieben.

Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen und Dokumente zu:

Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen und Dokumente von allen Erbinnen und Erben zu:

Diese Unterlagen können auch passend für Sie sein
Bitte prüfen Sie das kurz:
Wenn ja: Einfach herunterladen und ausfüllen bzw. dazulegen

Weitere Informationen finden Sie auf Allgemeine Übersicht von Unterlagen und Dokumenten (PDF, 326 KB).

Bitte schicken Sie uns die Unterlagen zu.
Nutzen Sie dafür einen dieser Wege

  • Als Scan per E-Mail an nachlass@ing.de
  • Oder per Post an: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt

Wir kümmern uns gerne um alles Weitere für Sie.
Keine Sorge. Wenn wir noch was brauchen, melden wir uns bei Ihnen.
Bitte haben Sie ein paar Tage Geduld.

 

Was passiert mit Baufinanzierungen oder Krediten, wenn es eine Nachlasspflegschaft gibt?

Bitte melden Sie uns zuerst den Todesfall.

Baufinanzierungen oder Kredite werden auf die erbenden Personen umgeschrieben.

Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen und Dokumente zu:

Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen und Dokumente von allen Erbinnen und Erben zu:

Weitere Informationen finden Sie auf Allgemeine Übersicht von Unterlagen und Dokumenten (PDF, 326 KB)

Bitte schicken Sie uns die Unterlagen zu.

Nutzen Sie dafür einen dieser Wege

  • Als Scan per E-Mail an nachlass@ing.de
  • Oder per Post an: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt

Wir kümmern uns gerne um alles Weitere für Sie.
Keine Sorge. Wenn wir noch was brauchen, melden wir uns bei Ihnen.
Bitte haben Sie ein paar Tage Geduld.

Zahlungsverkehr & Behörden

Enden Daueraufträge und Lastschriften, wenn jemand stirbt?

Nein. Daueraufträge und Lastschriften eines Girokontos enden nicht mit dem Tod der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers.

So stoppen Sie Daueraufträge:

  • Sie müssen Mitkontoinhaber*in, Verfügungsberechtigte oder erbende Person
  • Dann können Sie uns den Auftrag geben, die Daueraufträge zu löschen
  • Schreiben Sie uns einen formlosen Auftrag und unterschreiben Sie diesen

Schicken Sie die Unterlagen 

per E-Mail an nachlass@ing.de

oder per Post an: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt


So stoppen Sie Lastschriften:

Vielleicht hat die verstorbene Kontoinhaberin oder der verstorbene Kontoinhaber SEPA-Lastschriftmandaten zugestimmt. Dann können Personen oder das Unternehmen regelmäßig Geld vom Konto abbuchen.

Dies können sein:

  • Vermieter
  • Mobilfunkanbieter
  • Vereine
  • usw.

Bitte melden Sie den Todesfall direkt bei diesen Personen oder Unternehmen und fragen Sie nach weiteren Schritten.

Wie kann ich Bestattungskosten vom Nachlasskonto bezahlen?

Gerne können Sie uns die Bestattungskosten einreichen.
Wir prüfen Ihre Anfrage individuell und melden uns zeitnah bei Ihnen.

Meldet die ING den Todesfall an das Finanzamt?

Ja.

Ab einem Gesamtguthaben von 5.000 Euro melden wir den Todesfall beim Finanzamt.
Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet.

Das Wichtigste bei einem Sterbefall

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