Mit der Vollmacht ist Ihr Banking in vertrauensvollen Händen

Sie sind im Krankenhaus und können nicht zum Geldautomaten gehen oder Rechnungen bezahlen? Mit einer Vollmacht kann eine Person Ihres Vertrauens dies übernehmen.

Bei der ING gilt sie für alle bestehenden und zukünftigen Konten – und über den Tod hinaus.

So erteilen Sie eine Vollmacht

Sie können maximal 2 Personen bevollmächtigen. Wenn Sie nur einen Ratenkredit, eine Baufinanzierung und/oder ein VL-Sparen haben, dann können Sie keine Vollmacht erteilen.
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    Die Vollmacht können Sie ganz einfach im Online-Banking vergeben:
    Loggen Sie sich ein. Gehen Sie in die Einstellungen. Unter Persönliche Einstellungen und Vollmacht können Sie eine Vollmacht erteilen. Oder direkt hier:

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    Füllen Sie das Formular aus. Anschließend wird ein PDF erstellt. Laden Sie das PDF herunter, drucken Sie es aus und senden Sie es uns von Ihnen und der bevollmächtigten Person unterschrieben per Post an ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt am Main zu. 

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    Wenn die bevollmächtigte Person noch nicht bei uns legitimiert ist, senden wir ihr die notwendigen Legitimations-Unterlagen zur gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsfeststellung zu.

    Ist die bevollmächtige Person bereits bei uns Kunde, kann eine Aktualisierung der Kundendaten erforderlich sein. In diesem Fall melden wir uns direkt bei ihm oder ihr. Die Aktualisierung ist direkt im Online-Banking möglich.

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    Sie erhalten eine Bestätigung per Brief von uns, sobald die Vollmacht eingerichtet ist.

Die Vollmacht ist nicht mehr aktuell?

Daten ändern oder aktualisieren

Hat die bevollmächtigte Person ein eigenes Konto bei uns, kann sie das ganz einfach im eigenen Online-Banking unter Namensänderung bzw. Adressänderung selbst erledigen.

Hat sie kein eigenes Konto bei uns, kann sie sich schriftlich mit dem Änderungswunsch an uns wenden.

Vollmacht löschen oder widerrufen

Sie können die erteilte Vollmacht ganz einfach im eigenen Online-Banking in den Einstellungen unter „Persönliche Einstellungen“ und „Vollmachten“ löschen.

Die bevollmächtigte Person kann ihrerseits die Vollmacht widerrufen, indem sie uns das schriftlich mitteilt.

Vollmacht für die Kontoführung vergeben im Online-Banking

Das dürfen Bevollmächtigte

Die Vollmacht gilt für sämtliche bestehenden und künftigen Konten und Depots, die Sie als Kontoinhaber/in bei der ING-DiBa AG führen. Sie berechtigt Bevollmächtigte, alle Geschäfte, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Konto- und Depotführung stehen, durchzuführen.

Ein Überblick über den Umfang der Vollmacht

Bevollmächtigte Personen können: Bevollmächtigte Personen können nicht:
  • Über jeweilige Guthaben (z.B. durch Überweisungsaufträge, Schecks) verfügen
  • Kreditverträge abschließen oder ändern
  • Eingeräumte Kredite (außer Ratenkredite und Baufinanzierungen) in Anspruch nehmen
  • girocards und VISA Cards beantragen (ausgenommen ist die Nachbestellung von Zugangsdaten und Karten bei Verlust, Diebstahl oder Defekt)
  • Von der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen Gebrauch machen
  • Sicherheiten bestellen und zurücknehmen
  • Wertpapiere und Devisen an- und verkaufen sowie die Auslieferung an sich verlangen
  • Konto- und Kreditkündigungen entgegennehmen
  • Börsentermin- und Devisentermin- und Wertpapiergeschäfte der "Produktgruppe E" tätigen, sofern dafür eine Zulassung vorliegt
  • Untervollmachten erteilen
  • Abrechnungen, Kontoauszüge, Wertpapier-, Depot- und Erträgnisaufstellungen sowie sonstige Abrechnungen und Mitteilungen entgegennehmen und anerkennen
  • Freistellungsaufträge für Kapitalerträge erteilen und löschen

 

  • Den Einbehalt der Kirchensteuer beantragen

 

  • Konten und Depots auflösen (Der Bevollmächtigte ist erst nach dem Tod aller Kontoinhaber dazu berechtigt.)

 

So üben Sie Ihre Vollmacht aus

Um Bankgeschäfte als bevollmächtigte Person zu erledigen, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.

Sie können sich vom Vollmachtgebenden die VISA Card [Debitkarte] als auch die girocard [Debitkarte] als Partnerkarte ausstellen lassen. Damit können Sie ganz einfach Geld abheben oder in Geschäften bezahlen.

Häufige Fragen zu Vollmachten

Ich habe eine Bankvollmacht für das Konto einer verstorbenen Person. Welche Möglichkeiten habe ich?

Sie können entscheiden, wie es mit den Konten weitergeht.
Für alle Möglichkeiten brauchen wir unbedingt diese zwei Dokumente von Ihnen:

  • Kopie der Sterbeurkunde
  • Kopie Ihres Personal-/oder Reisepasses

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Übersicht von Unterlagen und Dokumente. (PDF, 326 KB)

Sie möchten die Konten weiterführen?
Schicken Sie uns dafür bitte die passenden Aufträge.
Einfach herunterladen und ausfüllen.

Sie möchten Sie die Konten auflösen?
Schicken Sie uns dafür bitte die passenden Aufträge.
Einfach herunterladen und ausfüllen.

Ausnahme: Es besteht eine Baufinanzierung oder ein Konsumentenkredit.
Wir brauchen einen Erbnachweis:

  • Das kann eine Kopie des Erbscheins sein.
  • Oder das eröffnete Testament mit Eröffnungsprotokoll.

Wir brauchen zusätzlich folgende Unterlagen:
Einfach herunterladen und ausfüllen.

Wohin senden Sie die Dokumente?
Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Als Scan per Mail an nachlass@ing.de
  • Oder per Post an: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt

Wir kümmern uns gerne um alles Weitere für Sie.

Kann ich bei der ING eine General-/Vorsorgevollmacht erteilen?

Wir können eine General- oder Vorsorgevollmacht nur berücksichtigen, wenn der Kontoinhaber eines bereits bestehenden Kontos nicht mehr in der Lage ist, seine Bankgeschäfte selbstständig zu erledigen (z.B. aus gesundheitlichen Gründen). Eine Kontoeröffnung mit einer General- oder Vorsorgevollmacht ist bei der ING-DiBa nicht möglich.

Liegt uns eine General- oder Vorsorgevollmacht vor, ist die Kontoführung ausschließlich schriftlich möglich. Aus Sicherheitsgründen benötigen wir bei jeder Verfügung eine Kopie des Originals der auf Ihren Namen ausgestellten Ausfertigung der General- oder Vorsorgevollmacht (bitte behalten Sie das Original).

Unsere Empfehlung: Leichter ist die Führung Ihrer Bankgeschäfte, wenn Sie rechtzeitig unsere Vollmacht verwenden. Diese Vollmacht können Sie ganz einfach im Internetbanking veranlassen.

Warum wird meine Steuer-ID bei der Eröffnung eines Kontos oder der Erteilung einer Vollmacht abgefragt?

Seit dem 1. Januar 2018 sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihre Steuer-ID abzufragen. So sieht es das  Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz vor.

Ziel des Gesetzes ist es, Steuerhinterziehung zu erschweren. Erweiterte Anzeigepflichten sollen für mehr Transparenz sorgen. Deshalb sind Banken dazu verpflichtet die Steuer-ID abzufragen.