Unter „Produkteinstellungen“ und „Sparen“ finden Sie Ihr VL-Sparen.
Da finden Sie den „Nachweis für den Arbeitgeber“.
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Nein. Nur in bestimmten Fällen können Sie den Vertrag kündigen.
Dann können Sie das Geld früher bekommen.
Das ist möglich bei:
Heirat
Erwerbsunfähigkeit
Tod
Arbeitslosigkeit
Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
Senden Sie uns einen Nachweis.
Dann können wir das Geld auszahlen.
Vielleicht haben Sie andere Gründe.
Und der Vertrag wurde vor dem 18.04.2023 geschlossen.
Dann können Sie sich das Geld auszahlen lassen.
Dafür bezahlen Sie eine Vorfälligkeits-Gebühr.
Die Gebühr beträgt 25 Prozent vom Habenzinssatz für die Restlaufzeit des Vertrags.
Vielleicht haben Sie andere Gründe.
Aber der Vertrag wurde nach dem 17.04.2023 geschlossen.
Dann können Sie das Geld nicht früher bekommen.
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Sie müssen eine natürliche Person sein, also keine Firma.
Sie wohnen in Deutschland.
Sie führen VL-Sparen nur für sich selbst und für Ihre eigene Rechnung.
Das bedeutet: Das Konto darf nicht ohne unser Wissen von anderen genutzt werden.
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Nein, es gibt keinen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage.
Darum gilt:
Es gibt keine „Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen“ zur Vorlage beim Finanzamt.
Die ING-DiBa AG besitzt keinen Institutsschlüssel (Ein Institutsschlüssel ist eine Nummer für Banken und Sparkassen und dient zur Identifikation)
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Wir schreiben Ihnen rechtzeitig per Post-Box Nachricht oder Brief.
Das machen Sie dann:
Sie entscheiden, auf welches Konto wir Ihr Geld auszahlen.