Hilfe rund um VL-Sparen

Häufige Fragen zum VL-Sparen

Was ist, wenn ich meinen Arbeitgeber wechsele?

Das ist kein Problem.
Sie können Ihr VL-Sparen fortführen.
 

Geben Sie Ihrem neuen Arbeitgeber einfach einen Nachweis:

  1. Loggen Sie sich ins Internetbanking ein.
  2. Klicken Sie auf „Einstellungen“.
  3. Unter „Produkteinstellungen“ und „Sparen“ finden Sie Ihr VL-Sparen.
  4. Da finden Sie den „Nachweis für den Arbeitgeber“.

Kann ich das Geld vom VL-Sparen jederzeit bekommen?

Nein. Nur in bestimmten Fällen können Sie den Vertrag kündigen.
Dann können Sie das Geld früher bekommen.
 

Das ist möglich bei:

  • Heirat
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Tod
  • Arbeitslosigkeit
  • Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

Senden Sie uns einen Nachweis.
Dann können wir das Geld auszahlen.
 

Vielleicht haben Sie andere Gründe.
Und der Vertrag wurde vor dem 18.04.2023 geschlossen.
Dann können Sie sich das Geld auszahlen lassen.
Dafür bezahlen Sie eine Vorfälligkeits-Gebühr.
Die Gebühr beträgt 25 Prozent vom Habenzinssatz für die Restlaufzeit des Vertrags.
 

Vielleicht haben Sie andere Gründe.
Aber der Vertrag wurde nach dem 17.04.2023 geschlossen.
Dann können Sie das Geld nicht früher bekommen.

Was sind die Voraussetzungen für VL-Sparen?

  • Sie müssen eine natürliche Person sein, also keine Firma.
  • Sie wohnen in Deutschland.
  • Sie führen VL-Sparen nur für sich selbst und für Ihre eigene Rechnung.
    Das bedeutet: Das Konto darf nicht ohne unser Wissen von anderen genutzt werden.

Habe ich Anspruch auf die Arbeitnehmerzulage beim VL-Sparen?

Nein, es gibt keinen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage.

Darum gilt:

  • Es gibt keine „Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen“ zur Vorlage beim Finanzamt.
  • Die ING-DiBa AG besitzt keinen Institutsschlüssel (Ein Institutsschlüssel ist eine Nummer für Banken und Sparkassen und dient zur Identifikation) 

Was muss ich am Ende der Laufzeit meines VL-Sparen machen?

Wir schreiben Ihnen rechtzeitig per Post-Box Nachricht oder Brief.

Das machen Sie dann:

  1. Sie entscheiden, auf welches Konto wir Ihr Geld auszahlen.
  2. Sie nennen uns das Konto im Online-Banking.
  3. Und Sie beauftragen uns, das Geld auszuzahlen.

Mehr müssen Sie nicht machen.
Wir zahlen dann das Geld auf das Konto aus.

Erklärvideos zum VL-Sparen

Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen (Video, 2:41 min)
Freistellungsauftrag einrichten im Online-Banking (Video, 0:50)