Fragen und Antworten zum VL-Sparen
Hier finden Sie alle Fragen rund ums VL-Sparen. Die Antworten gibts direkt dazu.
Anleitung zur Eröffnung
Sie können Ihr VL-Sparen direkt online eröffnen. Die Eröffnung dauert nur wenige Minuten. Wir senden Ihnen dann umgehend Ihre Kontoeröffnungs-Unterlagen und die vorbereitete Mitteilung für Ihren Arbeitgeber zu. Jeder Kunde kann nur ein VL-Sparen Konto eröffnen.
Im ersten Schritt erhalten Sie keine Post, sondern eine E-Mail von uns. Bitte sehen Sie einmal in Ihrem E-Mail-Postfach nach. Keine E-Mail von uns dabei?
- Wenn Sie schon Kundin oder Kunde sind, hat sich vielleicht irgendwann Ihre E-Mail-Adresse geändert? Dann besteht die Gefahr, dass unsere E-Mail an Ihre alte, aber immer noch gültige Adresse geht. So können Sie Ihre E-Mail-Adresse aktualisieren: Loggen Sie sich im Internetbanking ein und gehen auf „Einstellungen“. Klicken Sie dort unter „Mein Profil“ auf „Kontaktdaten“ und anschließend auf „Ändern“.
- Wenn Ihre E-Mail-Adresse nicht mehr gültig ist und wir eine Fehlermeldung bekommen, schicken wir Ihnen stattdessen einen Brief. Alles gut.
Übrigens stellen wir Ihnen die Unterlagen zusätzlich auch im Internetbanking in Ihre Post-Box. Schauen Sie bitte auch dort nach, wenn Sie Ihre Zugangsdaten schon haben.
Und nicht vergessen: Nutzen können Sie Ihr neues Konto und das Internetbanking nur, wenn Sie sich schon legitimiert haben.
Die ING Deutschland als reine Privatkundenbank führt ausschließlich Konten für natürliche Personen (Privatpersonen) mit Wohnsitz in Deutschland und für deren eigene Rechnung.
Kontoführung
Ihr VL-Sparen führen Sie ganz bequem und kostenlos im Online-Banking – per Web oder App.
Und wenn Sie ein neues VL-Sparen eröffnen? Dann stellen wir Informationen und Kontoauszüge immer in Ihre Post-Box. Ihr Vorteil: Sie vermeiden lästigen Papierkram und bekommen alle Informationen und Kontoauszüge digital – nur wenige Klicks entfernt.
Sie erhalten zum Start der Laufzeit eine Bestätigung der Kontoeröffnung.
Am Jahresbeginn erhalten Sie zusätzlich einen Kontoauszug, der die Umsätze und die Zinsgutschrift des Vorjahres aufweist.
Sie haben eine aktive Post-Box? Und Sie hatten im Vorjahr Erträge?
Dann bekommen Sie Ihre Jahressteuerbescheinigung und Ihre Erträgnisaufstellung automatisch in Ihre Post-Box. Dort können Sie sich alles ausdrucken.
Sie nutzen Ihre Post-Box nicht?
Dann schnell noch aktivieren und Sie bekommen die Belege automatisch. Das geht ruckzuck: Ins Internetbanking einloggen, auf „Einstellungen“ und dann auf „Kommunikation“ gehen. Dort finden Sie die „Post-Box“: Kurz aktivieren – fertig! Und glauben Sie uns – Ihre Post-Box wollen Sie nicht mehr missen.
Oder Sie fordern die Jahresendbelege bei uns an. Das geht so:
Loggen Sie sich ins Internetbanking ein und gehen Sie auf „Einstellungen“. Klicken Sie dort unter „Steuern“ auf „Daten & Bescheinigungen“ und anschließend auf „Details“ bei „Jahresendbelege anfordern“.
Sie nutzen Ihre Post-Box, brauchen die Jahressteuerbescheinigung aber per Post?
Dann berechnen wir Ihnen das Porto.
Sie können den Freistellungsauftrag ganz einfach im Online-Banking – per Web oder App einrichten, ändern oder löschen.
Bei der Einrichtung im Internetbanking hilft Ihnen diese Erklärvideo: So richten Sie Ihren Freistellungsauftrag ein. (YouTube, 1:54 min)
Aber auch in der App geht das ganz einfach. Klicken Sie dafür in den Kontodetails auf den Info Button in der oberen rechten Ecke und wählen Sie dann „Freistellungsauftrag“ aus oder Sie klicken im Menü auf „Profil“ und wählen dann unter „Services“ den „Freistellungsauftrag“ aus.
Bitte beachten Sie:
- Ändern Sie Ihren Freistellungsauftrag, muss der neue Auftrag mindestens über die Höhe des aktuell ausgeschöpften Freistellungsbetrags lauten.
- Löschen Sie Ihren Freistellungsauftrag, aber haben bereits Zinserträge in diesem Jahr erwirtschaftet, wird der Freistellungsauftrag zunächst bis zur Höhe des aktuell ausgeschöpften Sparerpauschbetrags reduziert und diese Änderung bis zum Jahresende befristet. Zum Jahresende löschen wir Ihren Freistellungsauftrag dann endgültig
- Löschen Sie alle Konten/Depots bei uns, müssen Sie zusätzlich einen separaten Auftrag zur Löschung Ihres Freistellungsauftrags stellen.
- Sofern ein Freistellungsauftrag im laufenden Jahr noch nicht in Anspruch genommen wurde, kann er auch zum 01.01. des laufenden Jahres schriftlich widerrufen werden.
Wenn Sie mit Ihrem Partner einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag einreichen, achten Sie bitte auf folgende Punkte:
- Wenn einer von beiden zu einem früheren Zeitpunkt einen einzelnen Freistellungsauftrag eingereicht hat, muss dieser Einzel-Freistellungsauftrag im Internetbanking gelöscht werden, solange kein Verbrauch vorliegt.
- Falls bereits ein Verbrauch stattgefunden hat, achten Sie bitte auf die Höhe des neu eingereichten Freistellungsauftrags. (Mindestens die Höhe des aktuellen Verbrauchs)
Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln, können Sie Ihr bestehendes VL-Sparen wie gewohnt fortführen. Einen Nachweis für Ihren neuen Arbeitgeber finden Sie ganz einfach im Internetbanking. Gehen Sie dazu auf „Einstellungen“. Unter „Produkteinstellungen“ und „Sparen“ finden Sie Ihr VL-Sparen. Hier finden Sie viele Informationen, unter anderem auch „Nachweis für den Arbeitgeber“.
Für Kontensparverträge, die nach dem 31.12.1988 abgeschlossen wurden, besteht kein Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Die Ausstellung einer "Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen" zur Vorlage beim Finanzamt kann und darf durch uns daher nicht erfolgen. Die ING-DiBa AG besitzt aus genanntem Grund auch keinen Institutsschlüssel.
Ein- / Auszahlung
Nach Kontoeröffnung senden wir Ihnen Ihre Kontoeröffnungs-Unterlagen und die vorbereitete Mitteilung für Ihren Arbeitgeber zu. Diese geben Sie, ggf. ergänzt um eine Information über Ihre Zuzahlung, Ihrem Arbeitgeber. Ihr Arbeitgeber wird die Sparraten dann monatlich direkt auf Ihr VL-Konto überweisen.
Maximal können vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 480 Euro jährlich bzw. 40 Euro monatlich eingezahlt werden.
Liegen die tariflichen Leistungen Ihres Arbeitgebers unter diesem Maximalbetrag, können Sie den Differenzbetrag einfach von Ihrem Gehalt dazuzahlen. Teilen Sie hierzu Ihrem Arbeitgeber einfach nach Kontoeröffnung die Höhe Ihrer freiwilligen Zuzahlung mit. Beispiel: Wenn Sie tariflich vom Arbeitgeber 26 Euro monatlich erhalten, können Sie zusätzlich eine Eigenleistung von maximal 14 Euro monatlich einbringen.
Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Spätestens zwei Wochen vor Ende der Laufzeit bekommen Sie Bescheid von uns – in Ihrer Post-Box oder per Brief. Dann können Sie uns im Internetbanking damit beauftragen, Ihr Guthaben auf ein von Ihnen angegebenes Konto auszuzahlen. Die Auszahlung erfolgt bei Fälligkeit dann im Laufe des ersten Bankarbeitstages des jeweiligen neuen Jahres.
Die Zinsen werden Ihrem VL-Sparen jährlich zum Jahresende gutgeschrieben. So profitieren Sie vom Zinseszinseffekt. Die Zinsgutschrift können Sie auf dem nächsten Kontoauszug nachvollziehen.
Anlagedauer
Vermögenswirksame Leistungen werden für die Dauer von 6 Jahren vom Arbeitgeber direkt auf das VL-Sparen Konto eingezahlt. Danach wird Ihr angespartes Guthaben nach maximal einem Jahr Ruhezeit (je nach Vertragsbeginn) mit Zins und Zinseszins ausgezahlt.
Sie möchten den Vertrag kündigen und das gesamte Guthaben ausgezahlt haben?
Das ist immer möglich bei Heirat, Erwerbsunfähigkeit, Tod, Arbeitslosigkeit oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Für diese Fälle brauchen wir bitte einen entsprechenden Nachweis von Ihnen.
Liegen andere Gründe vor UND der Vertrag wurde vor dem 18.04.2023 abgeschlossen, können Sie sich auch Ihr Guthaben auszahlen lassen - gegen eine Vorfälligkeitsgebühr. Sie beträgt 25% des Habenzinssatzes für die Restlaufzeit des Vertrages. Liegen andere Gründe vor UND der Vertrag wurde nach dem 17.04.2023 abgeschlossen, ist keine vorzeitige Auszahlung möglich.
Sie möchten über einen Teil des Guthaben verfügen und den Vertrag fortführen?
Haben Sie Ihren VL-Vertrag vor dem 21.05.2021 abgeschlossen? Dann ist das jederzeit möglich - vorausgesetzt, Sie lassen mindestens 1 Euro stehen.
Diese Variante bietet sich an, wenn Ihr Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen weiterhin überweist. Bei Verträgen, die nach dem 20.05.2021 abgeschlossen wurden, sind keine Teilauszahlungen möglich.
Sie brauchen sich um nichts kümmern: Rechtzeitig vor Laufzeitende melden wir uns schriftlich bei Ihnen, damit Sie entscheiden können, auf welches Konto wir Ihr Geld auszahlen sollen.