Mehr Sicherheit durch die Empfängerüberprüfung

In Zukunft wird bei Überweisungen der Name des Empfängers oder der Empfängerin automatisch und sekundenschnell überprüft. So wird das Überweisen für Sie noch sicherer. Wie die Überprüfung genau funktioniert, erfahren Sie hier.

Was ist die Empfängerüberprüfung?

Ab dem 9. Oktober 2025 gilt für alle Überweisungen vom Girokonto und Basiskonto die neue, kostenlose Empfängerüberprüfung - auch „Verification of Payee“. Basis dafür ist ein neuer EU-Standard, den alle deutschen Banken umsetzen müssen:

  • Vor jeder Überweisung und Echtzeitüberweisung wird automatisch geprüft, ob der eingegebene Empfängername mit dem für die IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt.
  • So können Fehlüberweisungen und Betrugsfälle frühzeitig verhindert werden.
  • Sie bekommen schon vor dem Absenden Ihres Geldes eine Rückmeldung, ob die Empfängerdaten übereinstimmen.
  • Und können stets selbst entscheiden, ob Sie Ihre Angaben vor Ausführung der Überweisung korrigieren möchten.
  • Die Überprüfung ist in Sekundenschnelle erledigt und für Sie kostenlos.
  • Vielleicht sind Ihnen bei anderen Banken statt „Empfängerüberprüfung“ auch Begriffe wie „IBAN-Namensabgleich, IBAN-Name-Check“ oder „Verification of Payee (VoP)“ begegnet – alle diese Bezeichnungen meinen dasselbe Verfahren.

Wann überprüft wird – und wann nicht

Stift mit Glühbirne
  • Die Empfängerüberprüfung wird ab dem 9. Oktober automatisch für Sie freigeschaltet. Sie müssen nichts weiter tun.
  • Überprüft werden alle SEPA-Überweisungen, Echtzeitüberweisungen und die Neuanlage oder Änderung von bestehenden Daueraufträgen und Terminüberweisungen.
  • Das gilt für Giro- und Basiskonten, allerdings nicht für Extra-Konten.
  • Überprüft wird in der ING App und im Online-Banking.

So funktionierts

Eingehende Überweisungen

Alle Banken in EU-Ländern mit Euro-Währung müssen die Empfängerüberprüfung ab dem 09. Oktober umsetzen. Um Rückfragen Ihrer Zahlungspartner zu vermeiden, unser Tipp:

  • Teilen Sie Ihren Namen für Überweisungen am besten immer so mit, wie er auf Ihrem Kontoauszug steht.  Verwenden Sie keine Spitz- oder Künstlernamen. Führen Sie ein Gemeinschaftskonto, reicht die Angabe des Namens einer kontoinhabenden Person aus.
  • Und halten Sie Ihre persönlichen Daten immer auf dem aktuellen Stand. Ändert sich Ihr Name, können Sie Ihre Daten bei uns ganz bequem in den Einstellungen im Online-Banking aktualisieren.

 

Gut zu wissen: Die Empfängerüberprüfung ermöglicht es Dritten nicht, anhand Ihrer IBAN Ihren Namen in Erfahrung zu bringen. Denn auch für andere Banken gilt: Gibt es große Abweichung zwischen der Eingabe und dem hinterlegten Namen, erhält der Auftraggeber lediglich die Information, dass die Angaben nicht übereinstimmen.