Fragen und Antworten zum VL-Sparen
Hier finden Sie alle Fragen rund ums VL-Sparen. Die Antworten gibts direkt dazu.
Anleitung zur Eröffnung
Wie eröffne ich mein VL-Sparen?
Sie können VL-Sparen online eröffnen.
Das ist ganz einfach.
Sie bekommen im Anschluss eine E-Mail von uns.
In der E-Mail sind enthalten:
- Unterlagen für die Kontoeröffnung
- Eine Mitteilung für Ihren Arbeitgeber
- Informationen, wie es weitergeht
Ganz wichtig:
Nutzen können Sie VL-Sparen erst, wenn Sie sich legitimiert haben.
Was muss ich tun, wenn ich nach Kontoeröffnung keine E-Mail bekommen habe?
Wenn Sie eine neue E-Mail-Adresse haben:
Vielleicht funktioniert Ihre alte E-Mail-Adresse auch noch.
Dann ist die E-Mail wahrscheinlich an die alte E-Mail-Adresse gegangen.
Geben Sie uns einfach Ihre neue E-Mail-Adresse:
- Loggen Sie sich ins Online-Banking ein.
- Gehen Sie auf „Einstellungen“.
- Klicken Sie unter „Mein Profil“ auf „Kontaktdaten“.
- Klicken Sie auf „Ändern“.
Wenn Ihre E-Mail-Adresse nicht mehr funktioniert:
Dann schicken wir Ihnen einen Brief.
Warten Sie einfach auf den Brief.
Wenn Sie schon bei uns im Internetbanking sind:
Dann finden Sie die Unterlagen auch in Ihrer Post-Box.
Schauen Sie dort bitte mal nach.
Was sind die Voraussetzungen für VL-Sparen?
- Sie müssen eine natürliche Person sein, also keine Firma.
- Sie wohnen in Deutschland.
- Sie führen VL-Sparen nur für sich selbst und für Ihre eigene Rechnung.
Das bedeutet: Das Konto darf nicht ohne unser Wissen von anderen genutzt werden.
Kontoführung
Wie kann ich mein VL-Sparen führen?
Sie führen Ihr VL-Sparen online:
Das geht über unsere ING App oder im Online-Banking.
Es ist einfach und kostenlos.
Wenn Sie VL-Sparen neu eröffnen:
Dann stellen wir alle Informationen in Ihre Post-Box, zum Beispiel die Kontoauszüge.
Sie brauchen diese Zugangsdaten:
- Für die ING App:
Ihren Fingerabdruck/Face ID oder die Internetbanking PIN - Für das Online-Banking:
Die Internetbanking PIN und die ING App oder die Internetbanking PIN und den photoTAN-Generator
Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie Ihre Zugangsdaten vergessen haben.
Bekomme ich einen Kontoauszug für mein VL-Sparen?
Sie bekommen zum Start der Laufzeit eine Bestätigung der Kontoeröffnung.
Zum Jahresabschluss bekommen Sie zusätzlich einen Kontoauszug:
Da sehen Sie die Umsätze und die Zinsgutschrift.
Sie bekommen den Kontoauszug in Ihre Post-Box.
Das ist kostenlos.
Oder Sie bekommen den Kontoauszug mit der Post.
Dann bezahlen Sie die Portokosten.
Wie komme ich an meine Jahresendbelege?
Haben Sie eine aktive Post-Box?
Und hatten Sie im Vorjahr Erträge?
Dann finden Sie in Ihrer Post-Box:
- Ihre Jahressteuerbescheinigung
- Und Ihre Erträgnisaufstellung
Die können Sie sich ausdrucken, wenn Sie von Ihrem Finanzamt zur Vorlage aufgefordert werden.
Haben Sie noch keine aktive Post-Box?
Aktivieren Sie jetzt einfach Ihre Post-Box.
Dann bekommen Sie Ihre Jahresendbelege automatisch.
So aktivieren Sie Ihre Post-Box:
Im Online-Banking:
- Loggen Sie sich ins Online-Banking ein.
- Gehen Sie auf „Einstellungen“.
- Klicken Sie auf „Kommunikation“.
- Dort finden Sie die „Post-Box“.
- Kurz aktivieren – fertig!
In der ING App:
- Möchten Sie die Jahresendbelege anfordern?
- Loggen Sie sich in die ING App ein.
- Tippen Sie unten in der Leiste auf "Service".
- Wählen Sie unter "Meine Daten und Einstellungen" den Punkt "Persönliche Daten" aus.
- Unter "Weitere Optionen" finden Sie "Steuer und Belege".
- Hier finden Sie "Jahresendbelege anfordern", wodurch Sie zum Online-Banking geleitet werden.
- Wo finde ich die angeforderten Jahresendbelege?
Sie können Ihren Jahresendbeleg in Ihrer Post-Box in der ING App finden.
- Loggen Sie sich in die ING App ein.
- Gehen Sie unten in der Leiste auf "Service".
- Dort finden Sie "Post-Box" mit einem Brief-Symbol.
Wenn Sie Ihre Postbox noch nicht aktiviert haben, müssen Sie dies zunächst tun, indem Sie die Nutzungsbedingungen akzeptieren.
Freistellungsauftrag einrichten, ändern oder löschen – wie geht das?
In der ING App:
- Öffnen Sie unsere ING App und gehen Sie unten rechts auf „Service“.
- Dann klicken Sie auf „Persönliche Daten“.
- Wählen Sie „Steuer und Belege“ aus.
- Tippen Sie auf „Freistellungsauftrag verwalten“.
- Hier können Sie Ihren Freistellungsauftrag einrichten, ändern oder löschen.
Im Online-Banking:
- Loggen Sie sich ins Online-Banking ein.
-
Klicken Sie oben rechts auf „Einstellungen“.
-
Wählen Sie „Steuer“ und „Freistellungsauftrag“.
-
Hier können Sie Ihren Freistellungsauftrag einrichten, ändern oder löschen.
Tipp: Schauen Sie sich unser kurzes Erklärvideo an:
Erklärvideo: So richten Sie Ihren Freistellungsauftrag ein (YouTube, 1:54 Min.)
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie Ihren Freistellungsauftrag ändern:
-
Darf der neue Betrag nicht kleiner sein als der bereits genutzte Betrag für das laufende Jahr.
-
Ist das nur im laufenden Jahr möglich. Nach Jahresende geht das nur noch über das Finanzamt.
Freistellungsauftrag löschen? Das müssen Sie wissen:
- Sie haben schon Zinserträge erwirtschaftet? Dann löschen wir den Auftrag nicht sofort. Wir senken ihn auf den bereits genutzten Betrag für das laufende Jahr. Diese Senkung gilt bis 31.12. Danach löschen wir den Auftrag endgültig.
- Sie haben alle Konten oder Depots gelöscht? Dann löschen wir den Auftrag automatisch am Ende des Jahres.
- Sie haben den Freistellungsauftrag nicht genutzt? Dann können Sie den Auftrag noch bis 01.01. schriftlich widerrufen.
Wenn Sie einen Freistellungsauftrag zu zweit einreichen:
-
Prüfen Sie zuerst: Gibt es bereits Einzelaufträge für eine oder beide Personen?
-
Wenn ja, löschen Sie diese im Online-Banking.
-
Nun können Sie einen gemeinsamen Freistellungsauftrag einrichten.
-
Wichtig für den neuen gemeinsamen Auftrag: Der Betrag muss mindestens so hoch sein wie die Summe, welche im laufenden Jahr schon durch die bisherigen Aufträge genutzt wurde.
Was ist, wenn ich meinen Arbeitgeber wechsele?
Das ist kein Problem.
Sie können Ihr VL-Sparen fortführen.
Geben Sie Ihrem neuen Arbeitgeber einfach einen Nachweis:
- Loggen Sie sich ins Online-Banking ein.
- Klicken Sie auf „Einstellungen“.
- Unter „Produkteinstellungen“ und „Sparen“ finden Sie Ihr VL-Sparen.
- Da finden Sie den „Nachweis für den Arbeitgeber“.
Habe ich Anspruch auf die Arbeitnehmerzulage beim VL-Sparen?
Nein, es gibt keinen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage.
Darum gilt:
- Es gibt keine „Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen“ zur Vorlage beim Finanzamt.
- Die ING-DiBa AG besitzt keinen Institutsschlüssel (Ein Institutsschlüssel ist eine Nummer für Banken und Sparkassen und dient zur Identifikation).
Ein- / Auszahlung
Wie zahle ich die Sparraten für VL-Sparen ein?
Zuerst müssen Sie ein VL-Sparen-Konto eröffnen.
Wir senden Ihnen dann:
- Ihre Kontoeröffnungsunterlagen
- Eine Mitteilung für Ihren Arbeitgeber
Bezahlen Sie einen Teil der Sparraten selbst?
Dann ergänzen Sie diese Information auf der Mitteilung für Ihren Arbeitgeber.
Danach geben Sie die Mitteilung Ihrem Arbeitgeber.
Ihr Arbeitgeber überweist dann die Sparraten direkt auf Ihr VL-Sparen-Konto.
Jeden Monat.
Wie viel Geld kann ich beim VL-Sparen sparen?
Für vermögenswirksame Leistungen gilt:
Es dürfen höchstens 480 Euro jährlich eingezahlt werden.
Oder 40 Euro monatlich.
Vielleicht zahlt Ihr Arbeitgeber weniger ein.
Dann können Sie Geld von Ihrem Lohn oder Gehalt dazuzahlen:
bis insgesamt 480 Euro jährlich erreicht sind.
Oder 40 Euro monatlich.
Wenn Sie selber Geld dazuzahlen:
- Eröffnen Sie zuerst das Konto für VL-Sparen.
- Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber dann mit, wie viel Geld Sie freiwillig dazuzahlen.
Ein Beispiel:
- Ihr Arbeitgeber zahlt 26 Euro monatlich ein.
- Sie können bis 14 Euro monatlich dazuzahlen.
Wie bekomme ich das Geld vom VL-Sparen?
Spätestens 2 Wochen vor Ende der Laufzeit melden wir uns:
- In Ihrer Post-Box
- Oder per Brief
Das machen wir für Sie:
- Zum Jahresende buchen wir Ihr VL-Sparen auf ein Extra-Konto.
- Falls Sie noch kein Extra-Konto haben, eröffnen wir eines für Sie.
- Von dort können Sie das Referenzkonto ändern und das Geld überweisen.
Wir informieren Sie rechtzeitig, wenn Ihr VL-Sparen endet.
Danach geht das Geld auf Ihr Extra-Konto.
Sie haben seit 6 Monaten kein Extra-Konto bei uns?
Dann erhalten Sie direkt den Neukundenzins von 2,75% auf Ihr eingezahltes Guthaben.
Das Geld kommt bei Fälligkeit, wenn das neue Jahr beginnt:
am ersten Tag, an dem wir in der Bank arbeiten.
Meist ist das der 2. Januar.
Wann bekomme ich Zinsen fürs VL-Sparen?
Jedes Jahr zum Jahresende schreiben wir Ihrem VL-Sparen Zinsen gut.
Dadurch bekommen Sie Zinseszinsen.
Ihr Vorteil vom Zinseszinseffekt:
- Mit den Zinsen haben Sie mehr Geld auf Ihrem VL-Sparen-Konto.
- Sie bekommen also im folgenden Jahr Zinsen für das eingezahlte Geld.
- Und Sie bekommen Zinsen für die Zinsen aus dem letzten Jahr.
Schauen Sie mal auf Ihrem nächsten Kontoauszug.
Da sehen Sie die Zinsgutschrift.
Und noch etwas zu den Steuern:
- Sie können die Zinsen von der Steuer freistellen lassen.
- Mit einem Freistellungsauftrag.
Anlagedauer
Wie ist die Laufzeit beim VL-Sparen?
Insgesamt 7 Jahre.
6 Jahre zahlt Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen auf Ihr VL-Sparen-Konto.
Danach kommt oft eine Ruhezeit.
Die Ruhezeit dauert höchstens ein Jahr.
In dieser Zeit bekommen Sie auf Ihr Geld Zinsen.
Sie sparen aber kein neues Geld an.
In diesem Jahr schicken wir ein Angebot für ein neues VL-Sparen-Konto.
Kann ich das Geld vom VL-Sparen jederzeit bekommen?
Nein. Nur in bestimmten Fällen können Sie den Vertrag kündigen.
Dann können Sie das Geld früher bekommen.
Das ist möglich bei:
- Heirat
- Erwerbsunfähigkeit
- Tod
- Arbeitslosigkeit
- Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
Senden Sie uns einen Nachweis.
Dann können wir das Geld auszahlen.
Vielleicht haben Sie andere Gründe.
Und der Vertrag wurde vor dem 18.04.2023 geschlossen.
Dann können Sie sich das Geld auszahlen lassen.
Dafür bezahlen Sie eine Vorfälligkeits-Gebühr.
Die Gebühr beträgt 25 Prozent vom Habenzinssatz für die Restlaufzeit des Vertrags.
Vielleicht haben Sie andere Gründe.
Aber der Vertrag wurde nach dem 17.04.2023 geschlossen.
Dann können Sie das Geld nicht früher bekommen.
Ist eine Teilauszahlung bei VL-Sparen möglich?
Das ist eine Teilauszahlung:
- Sie bekommen einen Teil von dem Geld.
- Und der VL-Vertrag läuft weiter.
Grundsätzlich ist das also möglich.
Wenn Ihr Arbeitgeber weiter vermögenswirksame Leistungen überweist.
Wichtig für eine Teilauszahlung:
- Der VL-Vertrag muss vor dem 21.05.2021 geschlossen worden sein.
- Sie müssen mindestens 1 Euro stehen lassen.
Wurde der Vertrag nach dem 20.05.2021 geschlossen?
Dann ist keine Teilauszahlung möglich.
Was muss ich am Ende der Laufzeit meines VL-Sparen machen?
Wir schreiben Ihnen rechtzeitig per Post-Box Nachricht oder Brief.
Das machen wir für Sie:
- Zum Jahresende buchen wir Ihr VL-Sparen auf ein Extra-Konto.
- Falls Sie noch kein Extra-Konto haben, eröffnen wir eines für Sie.
- Von dort können Sie das Referenzkonto ändern und das Geld überweisen.
Wir informieren Sie rechtzeitig, wenn Ihr VL-Sparen endet.
Danach geht das Geld auf Ihr Extra-Konto.
Sie haben seit 6 Monaten kein Extra-Konto bei uns?
Dann erhalten Sie direkt den Neukundenzins von 2,75% auf Ihr eingezahltes Guthaben.