Arbeitnehmersparzulage: Was ist das?

Wie sie funktioniert, wem sie hilft

arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) ist ein Geheimtipp unter den staatlichen Förderungen. Besonders für Menschen mit geringerem Einkommen bietet sie eine gute Möglichkeit, die eigenen Ersparnisse mit Unterstützung des Staates zu vermehren. Wie Sie von der Arbeitnehmersparzulage profitieren können und was Sie dabei beachten sollten. 

Was sind vermögenswirksame Leistungen und die Arbeitnehmersparzulage?

Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL, sind Zahlungen, die Ihr Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt in einen Sparvertrag einzahlt. Die maximale Höhe beträgt dabei 40 Euro monatlich. Sie selbst können den Betrag natürlich aufstocken. Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung, die auf diese vermögenswirksamen Leistungen gewährt wird – allerdings nur, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten und das Geld in förderfähige Anlageformen investieren.  

„Vermögenswirksame Leistungen sollen Arbeitnehmern dabei helfen, Vermögen aufzubauen“, informiert dazu die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf ihrer Website. „Sie sind Bestandteil des Arbeitslohns und fließen in der Regel direkt in die vom Arbeitnehmer gewählte Anlageform“. Vermögenswirksame Leistungen können aufgrund des Arbeitsvertrags, eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung zusätzlich zum Grundgehalt des Arbeitnehmers erbracht werden, klärt die BaFin auf. 

Wer hat Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage kann nach Auskunft des Finanzamts Nordrhein-Westfalens (NRW) Arbeitnehmenden gezahlt werden, wenn sie 
 

  • unbeschränkt oder beschränkt einkommensteuerpflichtig sind, 
  • Arbeitnehmende oder Auszubildende sind,  
  • begünstigte vermögenswirksame Leistungen von Arbeitgebern erhalten, 
  • die maßgebende Einkommensgrenze nicht überschreiten und 
  • einen fristgerechten Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage stellen.  

Als Arbeitnehmende gelten hier unter anderem auch: 

  • Beamtinnen und Beamte, 
  • Richterinnen und Richter, 
  • Soldatinnen und Soldaten sowie 
  • Personen, die Einnahmen aus einer geringfügigen Beschäftigung beziehen. 

Die Arbeitnehmersparzulage ist dabei an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt. Seit Januar 2024 liegt die Obergrenze beim zu versteuernden Einkommen (Bruttogehalt abzüglich von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen) bei 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften.  

Gerade bei Familien mit Kindern ist das zu versteuernde Einkommen aufgrund der Freibeträge aber signifikant niedriger als das Bruttoeinkommen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit mittlerem Gehalt sollten daher unbedingt prüfen, ob sie anspruchsberechtigt sind. 

Welche Sparformen werden gefördert?

Die staatlich geförderte Arbeitnehmersparzulage kann je nach Anlageform variieren: 

  • Die höchste Förderung gibt es für Anlagen in einen Aktienfonds-Sparplan. Hier beträgt die Arbeitnehmersparzulage 20 Prozent auf maximal 400 Euro jährlich, also bis zu 80 Euro pro Jahr. Für Paare sind die Werte jeweils doppelt so hoch. 
     
  • Für Bausparverträge gibt es eine Förderung von 9 Prozent auf maximal 470 Euro für Alleinstehende und 940 für Paare jährlich, was einer maximalen Förderung von 43 Euro pro Jahr entspricht.  

Gut zu wissen: Sie können auch Anspruch auf beide Prämien haben, sofern Sie die Bedingungen für beide Förderungen erfüllen. Das bedeutet, dass Sie die Arbeitnehmersparzulage für das Aktienfonds-Sparen von 80 Euro pro Jahr, aber auch die Arbeitnehmersparzulage für das Bausparen von 43 Euro pro Jahr erhalten können. Dafür benötigen Sie allerdings zwei Verträge. Ihr Arbeitgeber muss in diesem Fall die Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen aufteilen.  

Wie beantragen Sie die Arbeitnehmersparzulage?

Die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage erfolgt im Rahmen Ihrer jährlichen Steuererklärung. Hierzu benötigen Sie die entsprechenden Bescheinigungen Ihres Anbieters, bei dem Sie den VL-Vertrag abgeschlossen haben. Diese werden Ihnen automatisch zugeschickt und müssen der Steuererklärung beigefügt oder elektronisch übermittelt werden. Die Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage erfolgt nicht sofort, sondern erst am Ende der VL-Vertragslaufzeit, die in der Regel sieben Jahre beträgt.

So maximieren Sie Ihren Nutzen aus der Förderung

Um das Maximum aus der Förderung herauszuholen, sollten Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber klären, ob vermögenswirksame Leistungen gewährt werden und in welcher Höhe. Viele Tarifverträge sehen solche Zahlungen vor, oft ist dies aber auch eine freiwillige Leistung. Anschließend wählen Sie eine für Sie passende Anlageform aus. Und das Beste zum Schluss: Auf das Geld aus dem VL-Vertrag müssen Sie weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge entrichten. 

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