Bürgergeld 2024

Wer bekommt wie viel Geld?

Finanzwissen 6 min Lesedauer 14.03.2024

Nicht alles läuft im Leben immer wie geplant. Wer etwa seinen Job verliert und über längere Zeit keinen neuen findet, kann auf staatliche Hilfe angewiesen sein. Zum 1. Januar 2023 wurde dazu das Bürgergeld eingeführt, das das alte Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich „Hartz IV“ genannt, ablöste und einige Neuerungen mit sich bringt.

Wofür gibt es Bürgergeld?

Das Bürgergeld ist laut Bundesarbeitsministerium eine Grundsicherung für Arbeitssuchende. Es soll ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ sicherstellen. Ziel der Reform sei es, dass sich Menschen in Deutschland stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren können – und sie in dauerhafte Jobs vermittelt werden, damit sie ihren Lebensunterhalt wieder selbst bestreiten können.

Wer bekommt es?

Anspruch auf die Unterstützung haben Personen, die erwerbsfähig sind, jedoch keine Arbeit haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder anderen Leistungen wie Arbeitslosengeld I bestreiten können. Oder sie verdienen mit ihrer Beschäftigung nicht genug für ihren Lebensunterhalt. Aber auch Personen, die nicht arbeiten können, jedoch mit Bürgergeldberechtigten in einem Haushalt zusammenwohnen, können Bürgergeld erhalten.

Das sind die Voraussetzungen:

  • Sie wohnen in Deutschland.
  • Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein und die Altersgrenze für die Rente noch nicht erreicht haben.
  • Sie müssen in der Lage sein, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.
  • Sie müssen hilfebedürftig sein – also den Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Laut Bundesagentur für Arbeit waren im Februar 2024 rund 5,6 Millionen Personen leistungsberechtigt.

Wie viel Geld gibt es?

Die Höhe des Bürgergeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise vom Regelbedarf, der dazu dient, den Lebensunterhalt zu decken. Dazu gehören beispielsweise Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Haushaltsenergie. Der Regelbedarf wird jährlich überprüft und angepasst. Zuletzt gab es zum 1. Januar 2024 eine Erhöhung um zwölf Prozent.

So hoch ist der monatliche Regelbedarf seit 1. Januar 2024:

  • für Alleinstehende: 563 Euro,
  • für Paare: 506 Euro pro Person,
  • für nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern: 451 Euro,
  • für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren: 471 Euro,
  • für Kinder von 6 bis 13 Jahre: 390 Euro,
  • für Kinder bis 5 Jahre: 357 Euro.

Was wird noch übernommen?

  • Miete: Zusätzlich zum Regelbedarf werden Kosten für die Unterkunft sowie Heizkosten übernommen. Für die Wohnkosten gibt es keine Pauschale: Hier entscheidet jede Kommune, welche Kosten angemessen sind, da sich die Mietpreise regional stark unterscheiden. Laut Bundesarbeitsministerium liegen die Richtwerte für angemessenen Wohnraum für eine Person bei etwa 45 - 50 m², für zwei Personen bei circa 60 m² oder zwei Wohnräumen und für drei Personen bei etwa 75 m² oder drei Wohnräumen. Neu ist, dass die Kaltmiete plus kalte Nebenkosten im ersten Jahr des Leistungsbezug in voller Höhe übernommen werden – ohne zu prüfen, ob diese angemessen sind. Jemand, der neu Bürgergeld erhält, muss in der sogenannten Karenzzeit also nicht sofort umziehen. Anders ist das bei den Heizkosten: Sie werden nur in angemessener Höhe übernommen.
  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Mehrbedarf in besonderen Lebenssituationen: Das sind zum Beispiel Leistungen für Alleinerziehende oder Schwangere.

Darf man etwas dazuverdienen?

Eine wichtige Neuerung beim Bürgergeld: Wer sich etwas dazuverdient, darf nun mehr davon behalten. Bei einem Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro beispielsweise dürfen 30 Prozent behalten werden. „Das bedeutet bis zu 90 Euro mehr im Geldbeutel als bisher“, schreibt die Bundesregierung. Das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs oder einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze, die derzeit bei 520 Euro liegt, sind anrechnungsfrei. Der Verdienst aus Schülerjobs in den Ferien bleibt sogar ganz außer Acht.

Lohnt sich Arbeiten dann noch?

Kritiker*innen äußern regelmäßig Bedenken, dass es aufgrund des Bürgergelds möglicherweise nicht mehr attraktiv ist, arbeiten zu gehen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat jedoch Beispielrechnungen vorgelegt und erklärt eindeutig: Ja, es lohnt sich. Laut Berechnungen hat zum Beispiel eine Familie mit zwei Kindern und zwei Vollzeit-Verdiensten zum Mindestlohn ein verfügbares Einkommen von 3.319 Euro pro Monat. Würde die Familie Bürgergeld erhalten, hätte sie hingegen nur 2.624 Euro zur Verfügung.

Auch das ifo-Institut hat verschiedene Haushaltskonstellationen untersucht und festgestellt: Arbeiten führt in Deutschland immer zu höheren Einkommen. „Die von manchen Politikern aufgestellte Behauptung, wer nur Sozialleistungen beziehe, bekomme netto mehr als ein Geringverdiener, ist schlicht falsch“, sagt Andreas Peichl, Leiter des ifo Zentrums für Makroökonomik und Befragungen.

Weitere Unterschiede zu „Hartz IV“

  • Stärkere Absicherung von finanziellen Rücklagen: Bei Hartz IV mussten zunächst die eigenen Ersparnisse aufgebraucht werden. Der Vermögensfreibetrag liegt nun deutlich höher: Denn beim Bürgergeld darf man in der Karenzzeit mehr Vermögen behalten als vorher – und zwar bis zu 40.000 Euro und für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft 15.000 Euro. Nach der Karenzzeit liegt die Freigrenze bei 15.000 Euro pro Person.
  • Fokus auf Weiterbildung: Mit dem Bürgergeld sollen Menschen, die eine Weiterbildung machen wollen, stärker gefördert werden als bisher. So gibt es beispielsweise monatlich 150 Euro für die Teilnahme an abschlussbezogenen Weiterbildungen.
  • Mehr Kooperation: Die sogenannte Eingliederungsvereinbarung wurde von einem Kooperationsplan abgelöst. Der Unterschied laut DGB: Ziele und Fördermaßnahmen sollen nicht mehr wie bei Hartz IV einseitig vorgegeben, sondern gemeinsam erarbeitet werden.
  • Gestaffelte Sanktionen: Auch beim Bürgergeld können Leistungen gekürzt werden – etwa dann, wenn jemand einen Termin im Jobcenter nicht wahrnimmt oder einen Job ablehnt, obwohl dieser zumutbar wäre. Doch beim Bürgergeld finden Leistungsminderungen jetzt gestaffelt statt: Bei der ersten Pflichtverletzung verringert sich das Bürgergeld für einen Monat um 10 Prozent, bei der zweiten für zwei Monate um 20 Prozent und bei jeder weiteren für drei Monate um 30 Prozent.

Tipp: Um den eigenen Anspruch zu ermitteln, gibt es verschiedene Bürgergeld-Rechner – zum Beispiel vom Jobcenter Region Hannover oder von der Stiftung Warentest.

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