Digitale Rentenübersicht nutzen
Alle Ansprüche auf einen Blick sehen
Wissen Sie, wie viel gesetzliche Rente Sie später voraussichtlich bekommen? Und was aus betrieblicher Vorsorge und privater Altersvorsorge dazukommen kann? Mit ein paar Klicks ist es unkompliziert möglich, sich zu informieren – mit der Digitalen Rentenübersicht.
Das ist das Ziel der Digitalen Rentenübersicht: Mit der Digitalen Rentenübersicht erhalten Nutzende freiwillig und kostenfrei einen Überblick über ihre gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge-Ansprüche. „Auf dem Portal kann man sich zu den bestehenden Altersvorsorgeansprüchen informieren, frühzeitig mögliche Vorsorgelücken erkennen und gegebenenfalls rechtzeitig mit einer angepassten Altersvorsorge gegensteuern“, sagt Una Großmann, Pressesprecherin der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin. So wird auf einen Blick ersichtlich, welche Leistungen im Alter erwartet werden können.
Den Gesamtüberblick können Nutzende abrufen, speichern und als Grundlage für individuelle Beratungsgespräche nutzen.
Was die Digitale Rentenübersicht konkret beinhaltet
Die Digitale Rentenübersicht zeigt die Werte aus den Renten- und Standmitteilungen der Anbieter von Altersvorsorge-Produkten. „Es sind also Informationen, die die gesetzlichen Rentenversicherungsträger sowie die betrieblichen und privaten Anbieter ihren Versicherten und Kunden ohnehin zur Verfügung stellen“, so Großmann. Die Digitale Rentenübersicht bündelt diese Angaben digital an einem Ort.
Die Digitale Rentenübersicht listet Anwartschaften aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge auf, und zwar:
- Renten aus Pflichtsystemen wie der gesetzlichen Rentenversicherung,
- die betriebliche Altersversorgung in der Privatwirtschaft (Direktversicherung, Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskassen und Pensionsfonds),
- Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes,
- geförderte private Altersvorsorge (Riester-Renten, Rürup-Renten),
- private kapitalbildende Lebensversicherungen mit Auszahlungsbeginn ab dem vollendeten 60. Lebensjahr und
- Altersvorsorge-Verträge in Form von Fondssparplänen mit Auszahlungsbeginn ab dem vollendeten 60. Lebensjahr.
Was bei den angezeigten Werten für die Altersvorsorge zu beachten ist
Bei der Digitalen Rentenübersicht gilt es zu unterscheiden: Die ausgewiesenen erreichten garantierten Werte sind schon jetzt zum Renten- bzw. Auszahlungsbeginn gesichert. „Erreichbare Werte sind dagegen unter Prognose der künftigen Beiträge am Stichtag der Standmitteilung berechnet“, sagt Großmann. Diese Prognose sei naturgemäß mit Unsicherheiten verbunden – die zukünftigen Werte könnten sich anders entwickeln.
Was in die Digitale Rentenübersicht nicht einfließt
Die Digitale Rentenübersicht ersetzt nicht den Blick in einzelne Verträge, Depots oder andere Vermögenswerte. Wer etwa mit einem ETF-Sparplan für den Ruhestand plant, muss nach wie vor beim Depotanbieter die aktuellen Werte prüfen.
Ebenfalls in der Digitalen Rentenübersicht nicht berücksichtigt werden:
- VL-Aktienfonds,
- Bau- und Prämiensparpläne,
- Immobilien sowie
- mögliche Steuern und Abgaben.
„In der Digitalen Rentenübersicht wird auch keine mögliche Versorgungslücke benannt oder darauf hingewiesen“, so Großmann.
Wichtig zu wissen: Anbieter von Altersvorsorge-Produkten, die jährliche Standmitteilungen verschicken und mehr als 1.000 Vorsorgeansprüche verwalten, müssen sich an die Digitale Rentenübersicht anbinden. Alle anderen Vorsorgeeinrichtungen dürfen ihre Daten freiwillig an die Digitale Rentenübersicht liefern.
So nehmen Sie teil
Damit Sie Ihre Daten abfragen können, müssen Sie sich zunächst registrieren. Hierfür benötigen Sie einen ePerso, also einen Personalausweis mit Online-Funktion. Mit der Smartphone-App „AusweisApp“ oder einem Kartenlesegerät können Sie sich mit Ihrem Online-Ausweis registrieren. „Für eine Zuordnung der eigenen Altersvorsorge-Ansprüche benötigen die Nutzenden zudem ihre steuerliche Identifikationsnummer“, sagt Großmann. Nach erfolgter Authentifizierung erhalten Sie Ihren privaten Account – jetzt können Sie Ihre Rentenwerte abfragen. Das System nimmt einen Abgleich mit den Datenbanken der Vorsorgeeinrichtungen vor, die am System angebunden sind. Die abgerufenen und übermittelten Daten werden im Portal Digitale Rentenübersicht nicht gespeichert.
Wichtig für jüngere Nutzende: Daten der Deutschen Rentenversicherung werden frühestens ab dem 27. Geburtstag übermittelt, weil die Renteninformation erst ab diesem Zeitpunkt versendet wird.