Gaspreisdeckel – was wir darüber wissen

Runter von den hohen Energiepreisen

Aktuelles 5 min Lesedauer 07.11.2022
Gasgrill

Die Gaspreise sind explodiert. Sehr zum Verdruss von Bürger*innen und Unternehmen. Eine Kilowattstunde Gas kostet nach Angaben des Vergleichsportals Check24 aktuell im Schnitt 18,6 Cent, das ist ein Plus von 173% im Vergleich zum Vorjahr.

Um in der Gaskrise einen weiteren Preisanstieg zu verhindern, soll es spätestens ab März 2023 einen Gaspreisdeckel – auch Gaspreisbremse genannt – geben. „Private Verbraucher und Unternehmen leiden zunehmend unter diesen hohen Preisen und brauchen dringend eine Entlastung“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) unlängst.

  • Expertenkommission: Eine von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) berufene 24-köpfige Expertenkommission hatte Vorschläge erarbeitet, wie der Energiepreiskrise beizukommen ist. Über ihre Vorschläge entscheiden Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. Mitglieder der Expertenkommission sind neben der Wirtschaftsweisen Veronika Grimm unter anderem der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Siegfried Russwurm, sowie der Vorsitzende der Gewerkschaft IG BCE, Michael Vassiliadis.

Immer wieder ist davon die Rede, dass die Bundesregierung in der Energiepreiskrise „einen Abwehrschirm“ spannt – was heißt das eigentlich?

Der Abwehrschirm soll die Preise für Gas und Strom zum Sinken bringen. Dafür stellt die Bundesregierung 200 Milliarden Euro zur Verfügung. Mit dem Geld will der Staat unter anderem den Gaspreisdeckel finanzieren. Erklärtes Ziel von Kanzler Scholz: Alle sollen gut zurechtkommen und die Preise bezahlen können.

Welche Entlastungen sind angesichts der Energiepreiskrise für Gaskunden geplant?

In einem ersten Schritt soll es im Dezember eine Einmalzahlung für Gaskunden geben. Dafür hat das Bundeskabinett unlängst den Weg frei gemacht – jetzt müssen am 10. und 11. November Bundestag und Bundesrat noch zustimmen.

Vorgesehen ist, dass im Zuge einer „Soforthilfe“ für Verbraucher*innen sowie für kleine und mittlere Unternehmen (unter 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr) im Dezember die Pflicht entfällt, die vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung zu leisten – für diese Kosten kommt der Bund auf. Von dieser Soforthilfe profitieren auch Fernwärmekund*innen.

Wie ist das weitere Procedere bei dieser Sonderzahlung?

  1. Die Versorger haben die Aufgabe, die zu erstattende Abschlagssumme bis Mitte November zu ermitteln.
  2. Auf den Internetseiten der Erdgaslieferanten sollen bis Mitte November Einzelheiten der Dezember-Soforthilfe zu finden sein.
  3. Die Versorger bekommen voraussichtlich zum 1. Dezember vom Staat die Erstattung der Abschläge.

Wie profitieren Mieter*innen von der Sonderzahlung?

Tun müssen sie nichts, Vermieter*innen oder die Hausverwaltung geben die Entlastung an die Mieter*innen über die Betriebskostenabrechnung für 2022 weiter. Wer als Mieter*in seit Frühjahr 2022 bereits erhöhte Betriebskostenvorauszahlungen leistet, soll im Dezember von der Pflicht befreit sein, den Erhöhungsbetrag zu zahlen.

Und wie sieht denn nun der Gaspreisdeckel aus – und wann kommt er?

Der Gaspreisdeckel sieht vor, dass Kund*innen für ein Grundkontingent von 80% ihres bisherigen Verbrauchs lediglich zwölf Cent je Kilowattstunde zahlen, für den Rest kommt der Staat auf. Für die übrigen 20% des Verbrauchs wird der der reguläre Vertragspreis fällig. Diese Regelung soll nach den Plänen der Bundesregierung ab März 2023 gelten.

Die Ministerpräsident*innen der Länder drängen auf ein Vorziehen der Gaspreisbremse – die kalten Wintermonate Januar und Februar verursachen schließlich hohe Heizkosten. Eine Entscheidung, ob der Gaspreisdeckel noch vor März kommt, steht bislang aus. Die Bundesregierung strebt derzeit eine rückwirkende Entlastung zum 1. Februar an.

Welche Hilfen gibt es in der Gaskrise für Unternehmen?

Die Bundesregierung will kleine und mittlere Betriebe nach dem gleichen Prinzip entlasten wie Privatkund*innen. Beschlossene Sache ist das aber bislang noch nicht. Für die 25.000 größten Unternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch von mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden zeichnet sich eine Preisbremse bereits ab Januar 2023 ab. Diese Großunternehmen sollen bis zu 70% ihres Verbrauchs des Jahres 2021 zu einem Beschaffungspreis von sieben Cent pro Kilowattstunde erhalten.

Wie will der Staat die Energiepreiskrise sonst noch entschärfen?

Mit einer Strompreisbremse ab Januar – auch darauf haben sich Bund und Länder verständigt. Bei Strom bekommen Haushalte  – ebenso wie bei der Gaspreisbremse – ein Grundkontingent von 80% des bisherigen Verbrauchs für einen Preis von 40 Cent je Kilowattstunde bereitgestellt. Die Strompreisbremse gilt auch für kleine und mittlere Unternehmen.

Finanzieren will die Bundesregierung die Strompreisbremse unter anderem damit, dass sie „Zufallsgewinne“ von Unternehmen auf dem Strommarkt rückwirkend ab 1. September abschöpft. Das betrifft zum Beispiel Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne – sie haben zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert und so hohe Gewinne verbucht.

  • Übrigens: Das Gesetz zur Strompreisbremse muss noch Bundestag und Bundesrat passieren. Die Energiebranche hält es für unrealistisch, dass die Strompreisbremse bereits im Januar zu schaffen ist. Als Grund nannte die Chefin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, Kerstin Andreae, das komplexe System, in dem Millionen von Verbraucher*innen mit einer Vielzahl unterschiedlicher Tarifgestaltungen abzurechnen seien. „Entlastung für die Menschen ist notwendig, muss aber auch umsetzbar sein, damit sie auch wirklich ankommt“, so Andreae.

Alle Hürden meistern?

Mit Rahmenkredit kein Problem.

Rahmenkredit