Private Darlehen – Kredite aus Familie und Freundeskreis
Damit die Freundschaft beim Geld nicht aufhört: Worauf es beim Leihen und Verleihen ankommt
Es geht um Geld. Nicht um Kleckerbeträge, sondern um große Summen. Doch dafür ein Darlehen aufnehmen? Nicht wenigen bereitet das Unbehagen. Einen Kredit bei Banken gehen viele übrigens gelassener an als ein Darlehen im Freundes- oder Familienkreis – das zeigt eine repräsentative Umfrage der ING. Danach hat fast die Hälfte der Deutschen ein gutes Gefühl, wenn es ums Geldleihen bei der Bank geht. Handelt es sich um Darlehen von Freundinnen oder Freunden, fühlen sich 46 % der Befragten teils sehr unwohl. Gleiches empfinden 30 % der Befragten, wenn sie Familienangehörige um einen Kredit bitten.
Family & Friends: Private Finanzspritzen gibt’s häufiger
Nichtsdestotrotz: Zuschüsse privater Natur kommen viel häufiger vor als man denkt oder darüber spricht. Bei einem Hauskauf bekommen der ING-Umfrage zufolge 23 % der Befragten Geld von der Familie geliehen. Und 25 % erhielten von Angehörigen einen Betrag geschenkt, um ihrer Bank überhaupt die nötige Eigenkapitalquote für eine gewünschte Baufinanzierung präsentieren zu können.
Besser schriftlich als mündlich
Doch was gibt es zu beachten, wenn sich Angehörige oder Freundinnen und Freunde größere Geldbeträge leihen? Besprechen, vereinbaren und per Handschlag besiegeln? Klingt einfach, aber: so besser nicht. Mündliche Verträge sind zwar generell gültig, schriftliche Verträge sorgen aber nicht zuletzt für Beweissicherheit. Das Schriftstück sollte das Wort „Darlehensvertrag“ als Titel haben.
Das gehört in den privaten Darlehensvertrag
Dass ein Vertrag mit Ort, Datum und Unterschrift zu versehen ist, ist klar. Was sonst noch hineingehört:
- Name und Anschrift der Parteien
- Darlehensbetrag und –zweck
- Auszahlungsdatum, Bestätigung des Erhalts (etwa bei Barzahlung)
- Tilgungsmodalitäten: Bar oder per Überweisung? Monatlich oder zum Quartal?
- Verzinsung: ja oder nein?
- Laufzeit des Darlehens
- Regelung für den Fall, dass keine Tilgung erfolgt oder nur unregelmäßig gezahlt wird
- Bietet der Darlehensnehmer eine Sicherheit oder nicht?
Mustervorlagen für einen privaten Darlehensvertrag finden sich auf verschiedenen Seiten im Internet.
Es geht auch nur mit Papier und Stift
Eine Grundregel: Juristisch gilt eine sogenannte Vertragsfreiheit. Die beiden Parteien können also den Vertrag nach Belieben gestalten. Theoretisch ist es möglich, dass sie nur zu Papier und Stift greifen und ihn aufsetzen. Ein Anwalt oder eine Anwältin müssen nicht zwingend hinzugezogen werden, ebenso wenig eine Notarin oder ein Notar. Wichtig sei, dass sowohl Darlehensgebende als auch Darlehensnehmende mit dem Inhalt gleichermaßen einverstanden seien, sagt der Hamburger Rechtsanwalt Constantin von Piechowski.
Rechtsberatung einholen
Allerdings: Finanzämter beäugen Darlehensverträge unter Angehörigen oftmals kritisch. „Das liegt daran, dass die Parteien einen solchen Vertrag unter Umständen steueroptimal gestalten und somit beispielsweise Einkommensteuer sparen können“, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke aus Köln. Damit der Fiskus die Vereinbarung steuerrechtlich anerkennt, rät Solmecke dazu, anwaltliche Hilfe einzuholen.
Bei der Prüfung solcher Verträge hilft oftmals ein sogenannter Fremdvergleich. Wer dabei Angehörige sind, bestimmt die Abgabenordnung. Allein wegen dieser rechtlichen Einordnung und um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollte der Weg vor einem Darlehensvertrag unter Angehörigen in eine Anwaltskanzlei führen, rät Solmecke.
Darlehen unter Freunden
Ein Freund oder eine Freundin bittet um ein Darlehen. Oft fällt es schwer, die Bitte abzulehnen. Aber: „Beim kleinsten Zweifel, ob der Freund oder die Freundin tatsächlich in der Lage ist, die Darlehensraten zu stemmen, lieber Nein sagen“, rät von Piechowski. Ansonsten gilt unter anderem:
- Sich erkundigen, warum der Freund oder die Freundin nicht die eigene Hausbank um ein Darlehen bittet.
- Sich über die Kreditwürdigkeit informieren: Gehaltszettel zeigen lassen, eine Schufa-Auskunft einholen.
Liegt die Darlehenssumme über dem Schenkungsfreibetrag von 20.000 Euro, empfiehlt es sich, sich auf einen marktüblichen Zins von rund 5 % zu einigen. „Das Finanzamt vermutet ansonsten häufig eine steuerpflichtige Schenkung“ – und verlange von den Darlehensnehmenden eine Schenkungssteuer, erklärt Solmecke.
Was vor allem bei Darlehen unter Freunden wichtig ist: Jegliche Missverständnisse zu vermeiden, betont Solmecke. „Ansonsten steht die Freundschaft schnell vor dem Aus.“
Was bei einer Schenkung zu beachten ist
Und was ist, wenn Angehörige zum Beispiel einem Paar Geld schenken, damit die beiden eine Baufinanzierung bekommen? „Eine Schenkung birgt oft mehr Probleme als sich auf den ersten Blick vermuten lassen“, betont Solmecke. Um diese zu vermeiden, ist sie im Idealfall in einem Schenkungsvertrag festzuhalten. „Eine notarielle Beurkundung ist nicht notwendig, jedoch bei höheren Geldbeträgen zu empfehlen.“
Beide Seiten sollten sich in jedem Fall über Rückforderungsgründe ausreichend informieren.
- So können die Schenkenden den Geldbetrag unter anderem dann zurückfordern, wenn die Beschenkten eine Auflage in Zusammenhang mit der Schenkung nicht einhalten. Beispiel: Ein Sohn, der einen höheren Geldbetrag von seinem Vater bekommen hat, hält sich nicht an die vereinbarte Auflage, die Tiere des Vaters regelmäßig zu versorgen.
- Können Schenkende ihren Unterhalt nicht mehr bestreiten, ist eine Rückforderung der Schenkung ebenfalls möglich.
- Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen die Schenkenden oder nahen Angehörigen groben Undanks schuldig machen.
Sie fühlen sich unwohl bei dem Gedanken, Freunde oder die Familie um einen Kredit zu bitten? Die ING bietet Kredite zu günstigen Konditionen an.