Gemeinschaftskonto bei Trennung: Was passiert jetzt mit dem Konto?

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ein Gemeinschaftskonto endet nicht automatisch mit der Trennung.
  • Prüfen Sie zeitnah den Kontostand sowie alle Einnahmen, Daueraufträge und Lastschriften.
  • Persönliche Zahlungen sollten künftig über ein eigenes Girokonto laufen.
  • Klären Sie gemeinsam, wie Guthaben, offene Zahlungen und mögliche Schulden behandelt werden.
  • Ein Gemeinschaftskonto kann grundsätzlich nicht von einer Person allein aufgelöst werden.
  • Beim Gemeinschaftskonto der ING können beide Kontoinhabenden zunächst unabhängig voneinander verfügen. Das lässt sich ändern, indem die Einzelverfügungsberechtigung widerrufen wird.

Was passiert mit dem Gemeinschaftskonto bei einer Trennung?

Ein Gemeinschaftskonto bleibt auch nach einer Trennung zunächst bestehen. Die ING führt ihr Gemeinschaftskonto als Oder-Konto. Beide Kontoinhabenden können daher grundsätzlich unabhängig voneinander über das Konto verfügen und tragen gemeinsam die Verantwortung, zum Beispiel für einen negativen Kontostand. Deshalb sollten Sie möglichst früh prüfen:

  • Wie hoch ist das Guthaben oder der negative Kontostand?
  • Welche Gehälter oder anderen Einnahmen gehen ein?
  • Welche Miete, Versicherungen oder gemeinsamen Verpflichtungen werden bezahlt?
  • Welche Daueraufträge bestehen?
  • Welche Unternehmen buchen per Lastschrift ab?
  • Welche Karten, Abos oder Mitgliedschaften sind mit dem Konto verbunden?

So erkennen Sie, welche Zahlungen noch gemeinsam geregelt werden müssen und welche künftig über ein eigenes Girokonto laufen sollen.

Wichtig: Kündigen oder löschen Sie nicht vorschnell alle Zahlungen. Miete, Energie, Versicherungen oder andere gemeinsame Kosten können auch nach der Trennung noch eine Zeit lang weiterlaufen.

 

Oder-Konto und Und-Konto: Was ist der Unterschied?

Bei einem Oder-Konto können beide Kontoinhabenden grundsätzlich unabhängig voneinander über das Konto verfügen. Sie können zum Beispiel selbst überweisen oder Geld abheben.

Bei einem Und-Konto sind Verfügungen nur gemeinsam möglich. Überweisungen und andere Aufträge müssen dann von beiden Kontoinhabenden freigegeben werden.

Das Gemeinschaftskonto der ING wird als Oder-Konto eröffnet. Wird die Einzelverfügungsberechtigung widerrufen, sind Verfügungen anschließend nur noch gemeinschaftlich möglich. Das ist besonders dann eine Überlegung wert, wenn sich die Kontoinhabenden über die weitere Nutzung des Kontos nicht einigen können. 

 

Wem gehört das Geld auf dem Gemeinschaftskonto?

Diese Frage lässt sich nicht allein anhand des Kontostands beantworten. Auf dem Konto können zum Beispiel gemeinsam angespartes Geld, persönliche Gehaltseingänge oder Zahlungen für gemeinsame Ausgaben zusammenkommen.

Übertragen Sie das gesamte Guthaben deshalb nicht einfach auf ein eigenes Konto. Sinnvoller ist es,

  1. den aktuellen Kontostand zu dokumentieren,
  2. noch ausstehende Zahlungen zu berücksichtigen,
  3. persönliche und gemeinsame Einzahlungen nachzuvollziehen und
  4. gemeinsam zu klären, wie das verbleibende Guthaben verteilt wird.

Bei größeren Vermögenswerten, Schulden oder strittigen Ansprüchen kann eine individuelle rechtliche Beratung sinnvoll sein.

Was passiert, wenn das Gemeinschaftskonto im Minus ist?

Auch ein negativer Kontostand verschwindet nicht durch die Trennung. Beim Gemeinschaftskonto tragen beide Kontoinhabenden Verantwortung für das Konto. Deshalb sollten Sie klären, wie das Minus ausgeglichen wird und welche Zahlungen noch ausstehen.
Prüfen Sie außerdem, ob weiterhin Abbuchungen erfolgen. So verhindern Sie, dass der negative Kontostand durch weitere Zahlungen größer wird.

Was passiert mit Daueraufträgen und Lastschriften?

Daueraufträge und Lastschriften laufen zunächst weiter, solange sie nicht geändert oder beendet werden. Prüfen Sie daher jede regelmäßige Zahlung einzeln.

Persönliche Zahlungen umstellen

Dazu gehören beispielsweise:

  • persönliche Versicherungen,
  • Mitgliedschaften,
  • Abonnements,
  • Mobilfunkverträge und
  • individuelle Sparverträge.

Diese Zahlungen können künftig über das eigene Girokonto laufen.
 

Gemeinsame Zahlungen abstimmen

Miete, Nebenkosten oder andere gemeinsame Verpflichtungen können noch eine Zeit lang bestehen. Halten Sie möglichst klar fest:

  • Welche gemeinsamen Kosten gibt es noch?
  • Wer übernimmt welche Zahlung?
  • Von welchem Konto wird bezahlt?
  • Bis wann gilt die Vereinbarung?

Kann ich das Gemeinschaftskonto allein auflösen?

In der Regel nicht. Für die vollständige Auflösung eines Gemeinschaftskontos müssen die Kontoinhabenden gemeinsam handeln.

Bevor Sie das Gemeinschaftskonto auflösen, sollten Sie:

  • Gehalt und andere Einnahmen umleiten,
  • Daueraufträge und Lastschriften umstellen,
  • offene Zahlungen abwarten oder klären,
  • einen negativen Kontostand ausgleichen,
  • das Guthaben verteilen und
  • eine neue Bankverbindung an wichtige Vertragspartner weitergeben.

Die ING-Unterlagen empfehlen vor der Auflösung ebenfalls, Zahlungen umzuziehen, das Guthaben aufzuteilen und offene Beträge zu klären.

Kann das gemeinsame Konto nach der Trennung weitergeführt werden?

Grundsätzlich kann das gemeinsame Konto zunächst bestehen bleiben. Das kann sinnvoll sein, wenn weiterhin gemeinsame Kosten bezahlt werden müssen.

Dabei sollten Sie jedoch beachten: Solange beide Personen Kontoinhabende bleiben, bestehen auch die damit verbundenen Rechte und Verantwortlichkeiten weiter. Klären Sie deshalb verbindlich, welche Zahlungen noch über das Konto laufen und wann eine endgültige Lösung erfolgen soll.

Ein dauerhaftes „Weiterführen durch nur eine Person“ schafft dagegen keine klare Trennung, solange die andere Person weiterhin Kontoinhaberin oder Kontoinhaber ist.

Wann brauche ich nach der Trennung ein eigenes Girokonto?

Ein eigenes Girokonto schafft finanzielle Unabhängigkeit. Darüber können künftig persönliche Einnahmen und Ausgaben laufen, zum Beispiel:

  • Gehalt,
  • Versicherungen,
  • Einkäufe,
  • Abos,
  • Sparraten und
  • persönliche Verträge.

Informieren Sie Arbeitgeber, Versicherungen, Energieversorger und andere Vertragspartner rechtzeitig über Ihre neue Bankverbindung.

Wenn Sie dafür die Bank wechseln, kann ein Kontowechselservice die Umstellung unterstützen.

Gemeinschaftskonto bei Trennung: 5 Schritte für klare Finanzen

1. Überblick verschaffen

Kontostand, Einnahmen, Daueraufträge, Lastschriften sowie offene Verpflichtungen prüfen.

2. Persönliche Zahlungen trennen

Gehalt und persönliche Ausgaben auf das eigene Girokonto umstellen.

3. Gemeinsame Kosten klären

Festlegen, welche Kosten noch gemeinsam getragen werden und wer sie bezahlt.

4. Guthaben und Schulden abstimmen

Kontostand dokumentieren und gemeinsam klären, wie Guthaben oder ein negativer Kontostand behandelt werden.

5. Gemeinschaftskonto regeln

Entscheiden, ob das Konto vorübergehend weitergeführt, die Einzelverfügungsberechtigung widerrufen oder das Konto gemeinsam aufgelöst wird.

Neues Kapitel, klare Finanzordnung

Eine Trennung ist herausfordernd genug. Die Finanzen müssen es nicht zusätzlich sein.

Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick. Trennen Sie anschließend persönliche von gemeinsamen Zahlungen und klären Sie gemeinsam, was mit dem Gemeinschaftskonto passiert. So entsteht Schritt für Schritt eine Finanzordnung, die zu Ihrer neuen Lebenssituation passt.

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