Scheidungskosten: Den Überblick behalten

Finanzielle Folgen verstehen & meistern

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Eine Trennung oder Scheidung ist eine emotionale Herausforderung – und sie bringt oft auch weitreichende finanzielle Veränderungen mit sich. Neben den Kosten für Anwälte und Gerichte müssen beide Seiten auch Fragen zu Versorgungsausgleich, Vermögensaufteilung und Unterhalt klären. Wer rechtzeitig informiert ist und klug plant, kann viele Kosten und Stolperfallen vermeiden und den Schritt in einen neuen Lebensabschnitt frei und selbstbestimmt gehen.

Was kostet die Scheidung – und wer zahlt?

Eine Scheidung ist in Deutschland ohne Anwältin oder Anwalt nicht möglich: Mindestens eine Partei muss anwaltlich vertreten sein, bei strittigen Scheidungen sind zwei Juristen oder Juristinnen notwendig. Die Gerichtskosten hängen maßgeblich vom sogenannten Verfahrenswert ab, der sich nach dem dreifachen monatlichen Netto-Einkommen der Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie deren Vermögenswerten bemisst. Beispielhafte Anwalts- und Gerichtskosten für einen Verfahrenswert von 6.000 Euro betragen insgesamt rund 1.255 Euro pro Person. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können durch Teilung der Kosten beide Seiten sparen.

„Sind sich beide Ehepartner einig, sich scheiden zu lassen, so ist es aus finanzieller Sicht ratsam, nur einen Rechtsanwalt mit dem Verfahren zu betrauen, um die Scheidungskosten niedrig zu halten“, sagt Experte Peter Piekarz von unterhalt.net.

Die Gerichtskosten werden in der Regel vorab von einer Seite bezahlt und anschließend hälftig aufgeteilt, sofern das Gericht keine andere Regelung trifft. Auch bei geringem Einkommen oder Arbeitslosigkeit bleibt es grundsätzlich bei der hälftigen Teilung der Kosten.

Versorgungsausgleich – Rentenanwartschaften fair teilen

Der Versorgungsausgleich regelt die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Sind beide Seiten gesetzlich oder privat versichert, prüft das Gericht sämtliche Anwartschaften. In der Regel findet der Ausgleich automatisch im Scheidungsverfahren statt – es sei denn, die Ehe dauerte weniger als drei Jahre. Beiden Parteien werden dazu Fragebögen zugeschickt, in denen sie Angaben zu ihren Rentenansprüchen machen; das Gericht übernimmt anschließend die tatsächliche Aufteilung.

Der Wert des Versorgungsausgleichs hängt von den individuellen Rentenanwartschaften ab. Bei mehreren Rentenversicherungen oder besonderen Ansprüchen können schnell einige Tausend Euro zur Ausgleichssumme werden.

Vermögensaufteilung: Wer bekommt was nach der Trennung?

Neben dem Geld spielt auch das Vermögen eine zentrale Rolle: Haus, Grundstück, Aktien, Sparkonten oder gemeinsame Anschaffungen werden im Zuge der Scheidung nach den Regeln des gesetzlichen Güterstands (Zugewinngemeinschaft) aufgeteilt. Dabei zählt nur der Wertzuwachs während der Ehe – das vor der Eheschließung vorhandene Vermögen bleibt beim jeweiligen Inhaber oder der jeweiligen Inhaberin. Der Zugewinnausgleich sorgt dafür, dass beide Seiten jeweils die Hälfte des gemeinsam erwirtschafteten Vermögens erhalten.

„Die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung gehört zu den komplexesten und emotional belastendsten Aspekten einer Trennung“, betont Rechtsanwalt Andreas Bongard.

Wichtig zu wissen: Die Zugewinngemeinschaft endet erst mit der Einleitung des Scheidungsverfahrens. Wer zum Beispiel nach der Trennung Geld „verschleudert“, kann beim Zugewinn Pech haben und nachzahlen müssen.

Wenn Immobilien im Spiel sind, wird es oft komplex: Die Immobilie kann verkauft, weiter gemeinsam genutzt oder von einer Partei übernommen werden. Dann sind meist eine Auszahlung und eine notarielle Abwicklung erforderlich. Auch laufende Immobilienkredite müssen berücksichtigt und gegebenenfalls neu verteilt werden.

Unterhalt berechnen: Wie viel steht wem zu?

Unterhaltsfragen sind besonders konfliktträchtig. Es gibt unterschiedliche Varianten: Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt. Die Grundlage für die Berechnung ist das bereinigte Nettoeinkommen beider Parteien – das kann Sonderzahlungen, Schulden und weitere Abzüge umfassen. Der Bedarf richtet sich nach dem Lebensstandard während der Ehe und wird meist nach der „Dreiteilungsmethode“ oder prozentual aufgeteilt.

Jede unterhaltspflichtige Person hat einen sogenannten Selbstbehalt – mindestens 1.600 Euro für Erwerbstätige, damit für die eigene Lebensführung genug bleibt. Die Düsseldorfer Tabelle gibt Orientierung für die Beträge beim Kindesunterhalt, beim Ehegattenunterhalt gelten die individuellen Einkommensverhältnisse.

Trennung finanzieren: Was hilft, wenn das Geld knapp ist?

Wer die Trennung noch nicht abgeschlossen hat, steht oft vor praktischen Finanzierungsproblemen: Zwei Haushalte kosten meist mehr als einer, Umzüge und Neuanschaffungen belasten das Budget zusätzlich. In solchen Situationen kann ein vorübergehender Überbrückungskredit oder ein Gespräch mit der Bank helfen. Prüfen lässt sich auch, ob staatliche Hilfen wie Wohngeld, Unterhaltsvorschuss oder Prozesskostenhilfe infrage kommen.

Expertinnen und Experten empfehlen, möglichst früh einen Finanzplan für die Trennung zu erstellen und alle laufenden Verträge sowie Konten zu prüfen. Nur so bleibt das eigene Budget transparent und steuerbar.

Fazit: Gut vorbereitet in den Neuanfang

Eine Scheidung bringt hohe emotionale und finanzielle Herausforderungen mit sich. Wer sich frühzeitig informiert, Kosten realistisch einschätzt und klare Absprachen trifft, kann unnötige Belastungen vermeiden – und den Schritt in einen neuen Lebensabschnitt fair und selbstbestimmt gehen.

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