Lukrative Minijobs im Überblick

Regeln, Rechte und Verdienstmöglichkeiten

Mann im Office

Ob „450-Euro-Job“, „520-Euro-Job“ oder sogar noch „630-Mark-Job“ – für Minijobs gab und gibt es viele unterschiedliche Bezeichnungen. Laut Minijob-Zentrale – die als zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle Minijobs in Deutschland zuständig ist – gingen Mitte 2025 über sieben Millionen Menschen einer solchen geringfügigen Beschäftigung nach. Zu den Branchen mit den meisten Minijobs gehören demnach das Kfz-Gewerbe, die Gastronomie und das Gesundheits- und Sozialwesen. Sie sind aber auch in Privathaushalten möglich.

Das Besondere an einem Minijob: In aller Regel fallen für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer keine Beiträge zur Sozialversicherung an, und es muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.

Was ist ein Minijob?

Eine Tätigkeit zählt immer dann als Minijob, wenn das regelmäßige Einkommen die Verdienstgrenze von derzeit 556 Euro im Monat nicht übersteigt, oder wenn die Tätigkeit als kurzfristige Beschäftigung von vorneherein auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist. Grundsätzlich darf jede und jeder einen Minijob annehmen – bei Menschen, die einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen oder die Rente oder andere Leistungen beziehen, gelten jedoch zusätzliche Regeln.

Wer etwa zusätzlich zum Hauptjob mehrere Nebentätigkeiten ausübt, kann nur für die zuerst aufgenommene Tätigkeit Minijob-Status beanspruchen. Alle weiteren Tätigkeiten werden mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und versicherungspflichtig zur Krankenkasse gemeldet. Das gilt auch dann, wenn alle Nebentätigkeiten zusammen nicht die Minijob-Verdienstgrenze von 556 Euro im Monat überschreiten.

Zahlreiche Vorteile

Wer einen Minijob ausübt, kann die Beschäftigung flexibel an die individuellen Lebensumstände anpassen, beispielsweise im Studium, in der Elternzeit oder im Rentenalter. „Zudem haben Minijobberinnen und Minijobber geringe Lohnabzüge und sind allen anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt“, erläutert Sandra Antoni von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS), die für die Minijob-Zentrale zuständig ist. „Damit haben auch sie Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft.“ Dazu kommt: Minijobberinnen und Minijobber sind unfall- und rentenversichert. Ihr Verdienst wird also auf die Rente angerechnet.

Minijob richtig versteuern

Dass ein Minijob steuerfrei ist, ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Im Gegenteil: Minijobs sind immer steuerpflichtig. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können den Verdienst entweder pauschal versteuern oder die Steuer individuell zahlen: „In vielen Fällen übernehmen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aber die Kosten für die pauschale Lohnsteuer von zwei Prozent selbst“, sagt Sandra Antoni von der KBS. „Deshalb entsteht häufig der Eindruck, der Minijob sei steuerfrei.“

Weitere wichtige Fragen rund um das Thema Steuern beantwortet die Minijob-Zentrale in einem Magazin-Artikel.

Arbeitsrecht beachten

Auch für Minijobs müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die arbeitsrechtlichen Vorschriften einhalten. So gelten etwa im Hinblick auf die Arbeitszeiten die folgenden Aspekte:

  • Die Arbeitszeit darf regelmäßig 8 Stunden pro Werktag und 48 Stunden in der Woche nicht überschreiten – das gilt für alle Haupt- und Nebentätigkeiten zusammen.
  • Die gesetzliche Ruhezeit von 11 Stunden nach Arbeitsende darf auch von einem Minijob nicht unterbrochen werden.
  • In der bezahlten Urlaubszeit beim Hauptarbeitgeber dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Nebentätigkeit ausüben.

Wie kann man einen lukrativen Minijob finden?

Auf der Suche nach einer geringfügigen Beschäftigung lohnt sich der Blick ins eigene Umfeld, rät Sandra Antoni von der KBS: „Persönliche Empfehlungen von Freunden, Nachbarn oder Kollegen sind besonders hilfreich. Zusätzlich können Aushänge an Schwarzen Brettern in Supermärkten oder Gemeindehäusern nützlich sein.“ Darüber hinaus finden sich im Internet sowie in lokalen und regionalen Tages- und Wochenzeitungen regelmäßig Angebote. Wer einen Minijob in einem Privathaushalt sucht, kann die kostenlose Haushaltsjob-Börse der Minijob-Zentrale nutzen, deren Inserate sich nach Region filtern lassen.

Übrigens: Auch bei Minijobs gibt es große Unterschiede bei der Bezahlung. Grundsätzlich gilt: Je höher der Stundenlohn, desto weniger Stunden muss man monatlich arbeiten, bis die Verdienstgrenze von 556 Euro erreicht ist. Welche Jobs aus dieser Perspektive besonders lukrativ sind, hat das Ratgeberportal Finanztip recherchiert: Während man im Service in der Gastronomie durchschnittlich knapp 14 Euro pro Stunde verdient, kann man als Komparsin oder Komparse beim Film sowie als Nachhilfelehrerin oder -lehrer dagegen mit mehr als dem Doppelten rechnen.

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