Ihre Finanzen im Mai

Aktuelles 5 min Lesedauer 13.04.2022
Mann und Frau sind in der Arbeit

Weniger Abzocke auf Kaffeefahrten, mehr Klarheit bei Online-Bewertungen, wichtige Fristen für die Steuer: Das ist neu im Mai.

Schärfere Vorschriften bei Kaffeefahrten und auf Online-Marktplätzen

Im Mai treten Neuregelungen für mehr Verbraucherschutz in Kraft.

  • Kaffeefahrten: Ab dem 28. Mai 2022 gelten für Veranstalter von sogenannten Kaffeefahrten schärfere Regeln. Generell ist es künftig bei solchen Veranstaltungen verboten, Versicherungen, Bausparverträge, Medizinprodukte und Nahrungsergänzungsmittel zu verkaufen. So sollen Verbraucher*innen besser vor Abzocke geschützt werden. „Kaffeefahrten“-Veranstalter stehen zudem künftig in der Pflicht, Teilnehmende besser über ihre Rechte aufzuklären. Das Bußgeld bei Verstößen beträgt 10.000 Euro, bislang lag es bei 1.000 Euro.
  • Online-Marktplätze: Ebenfalls ab dem 28. Mai 2022 gelten verschärfte Vorschriften für die Betreiber von Online-Marktplätzen wie eBay oder Amazon. Dabei geht es darum, die Angebote für Verbraucher*innen transparenter zu machen. Auf den Vergleichsplattformen im Internet muss künftig angegeben sein, nach welchen Kriterien die Betreiber Waren und Dienstleistungen bewerten. Bei Rankings in Suchergebnissen darf es keine versteckte Werbung oder versteckte Zahlungen geben. Außerdem müssen Plattformen und Suchmaschinen angeben, wie sie sicherstellen, dass Nutzerbewertungen echt sind. Gefälschte Bewertungen sind künftig ausdrücklich untersagt.

Neues Gesetz will Lebensmittelverschwendung reduzieren

Ab Mai 2022 gilt ein neues Gesetz, mit dem die Verschwendung von Lebensmitteln reduziert werden soll. Konkret geht es darum, dass Händler*innen Produkte kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums etwa mit einem „30 Prozent billiger“-Aufkleber versehen. Die Pflicht, einen neuen Gesamt- oder Grundpreis anzugeben, entfällt.

Der Hintergrund der Neuregelung: Die meisten Menschen sehen fälschlicherweise das Mindesthaltbarkeitsdatum als das Ablaufdatum. In der Folge werden viele Produkte einfach entsorgt, obwohl sie noch ohne weiteres essbar sind. Mit dem neuen Gesetz sollen künftig große Mengen an Abfall vermieden werden – zum Wohle der Umwelt und zum Vorteil der Portemonnaies von Verbraucher*innen.

Podcast: Die Fed auf dem Vormarsch - 50 Basispunkte sind erst der Anfang

Schneller, höher, stärker? In dieser Woche erhöhte die Fed zum ersten Mal seit zwei Jahrzehnten die Leitzinsen um 50 Basispunkte. Für den Rest des Jahres stehen zahlreiche weitere Zinsschritte auf dem Programm. Auch die EZB könnte die Normalisierung der Geldpolitik angesichts der hohen Inflation schneller vorantreiben, aktuell spricht vieles für eine erste Zinserhöhung im Juli. Warum dann im Jahr 2023 jedoch keine weiteren Erhöhungen mehr folgen dürften, erklären Inga Fechner und Franziska Biehl. Außerdem fragen sich unsere Ökonominnen, welchen wirtschaftlichen Einfluss ein Embargo auf russisches Öl für die Eurozone haben könnte und wie die wirtschaftlichen Aussichten für das zweite Quartal 2022 aussehen.

Jetzt reinhören!

Abgabefrist der Steuererklärung für das Jahr 2020

Sie sind zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2020 verpflichtet? Wenn Sie sie selbst erstellt haben, dann mussten Sie sie bis zum 2. November 2021 beim Finanzamt einreichen. Haben Sie jedoch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein eingeschaltet, haben Sie normalerweise in nicht beratenen Fällen bis zum 31. Mai 2022 Zeit. Diese Frist soll jedoch nach einem vorliegenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung bis zum 31. August 2022 verlängert werden.

Die Abgabefrist gilt beispielsweise

  • für Ehepaare, die beide Arbeitslohn bekommen und für das Kalenderjahr oder einen Teil davon in der Steuerklassenkombinationen III und V besteuert wurden
  • für Arbeitnehmer*innen, die Lohnersatzleistungen, beispielsweise Kurzarbeitergeld, von mehr als 410 Euro im Kalenderjahr erhalten haben.

Übrigens: Bürger*innen, die ausschließlich Arbeitslohn beziehen, von dem der Arbeitgeber die Lohnsteuer bereits einbehalten hat (Steuerklasse I), müssen grundsätzlich keine Einkommensteuererklärung abgeben.

Aufgepasst beim Absetzen von Kita-Gebühren in der Steuererklärung

Sie haben schon das Erstellen Ihrer Steuererklärung für das Jahr 2021 im Blick? Dann denken Sie daran, dass Sie eventuell angefallene Kita-Gebühren steuerlich geltend machen können. Das kann unter dem Strich Ihre Steuerlast senken. Konkret sind zwei Drittel der Betreuungskosten, höchstens aber 4.000 Euro pro Kind, als Sonderausgaben in der Steuererklärung abzugsfähig. Aber Achtung: Übernimmt Ihr Arbeitgeber die Kita-Gebühren, gilt dies nicht.

Generell können Arbeitgeber ihren Beschäftigten mit dem Lohn oder Gehalt steuer- und sozialversicherungsfrei Kita-Gebühren auszahlen. Diese Kita-Kosten zusätzlich steuerlich abzusetzen, ist allerdings nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. III R 54/20) nicht möglich.

Urteil: Bei Vergütung für lange gesammelte Überstunden gilt womöglich steuerlicher Sondertarif

Wer als Beschäftigter lange gesammelte Überstunden auf einen Schlag nachvergütet bekommt, profitiert unter bestimmten Bedingungen von einem steuerlichen Sondertarif. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem kürzlich bekanntgewordenen Urteil bestätigt (Az.: VI R 23/19). Demnach muss die Nachzahlung auf eine Tätigkeit fällig sein, die sich über mindestens zwei steuerliche Veranlagungszeiträume erstreckt und einen Zeitraum von über zwölf Monaten umfasst. Im konkreten Fall hatte ein Kläger über drei Jahre hinweg zahlreiche Überstunden geleistet, die er im vierten Jahr in einer Summe bezahlt bekam. Das Finanzamt verwendete für die Überstundenvergütung den regulären Einkommensteuertarif. Dagegen erhob der Mann Klage.

Der BFH gab ihm Recht. Für die Nachzahlung gelte der ermäßigte Steuertarif. Damit solle der Progressionseffekt der Einkommensteuer mit steigendem Einkommen bei einem „zusammengeballten Zufluss von Lohnnachzahlungen“ abgemildert werden. Die Tarifermäßigung ist laut BFH sowohl bei nachgezahlten Festlohnbestandteilen als auch bei variablen Lohnbestandteilen anzuwenden.

Chart of the Week: Steuern mit der Steuer

Im Kampf gegen den Klimawandel spielt der Preis eine wichtige Rolle, denn über die richtige Preissetzung lassen sich Verhaltensänderungen hervorrufen. Für Lebensmittel könnten die Preise sowohl in die eine als auch in die andere Richtung angepasst werden – hoch die Steuern auf das Unerwünschte und runter damit, wenn es der klimafreundlicheren Ernährung dient. Mehr dazu erfahren Sie im Chart of the Week.

Steuererklärung = Papierkram?

Nicht bei uns! Mit smartsteuer können Sie online ganz einfach Ihre Steuererklärung erledigen. Ganz ohne Steuerkauderwelsch. Versprochen.

smartsteuer