Ihre Finanzen 2024

Das bringt das neue Jahr

Aktuelles 6 min Lesedauer 13.12.2023
Neues in 2024

2024 bringt viel Neues – auch für den Geldbeutel. Wo Sie sparen können und wo es teurer wird, haben wir Ihnen hier zusammengestellt:

Inhaltsverzeichnis
  1. Steuern & Finanzen
  2. Energie
  3. Arbeit
  4. Soziales
  5. Familie
  6. Umwelt & Verkehr
  7. Podcast: All I want for Christmas is a Glaskugel
  8. Chart of the Week: Die grüne Wende am Immobilienmarkt

Steuern & Finanzen

Grundfreibetrag: Beim Einkommensteuertarif steigt der Grundfreibetrag. Er liegt ab dem 1. Januar 2024 bei 11.604 Euro (2023: 10.908 Euro).

Spitzensteuersatz: Der Spitzensteuersatz wird ab 2024 ab einem Jahreseinkommen von 66.761 Euro (bislang: 62.810 Euro) erhoben.

Mehrwertsteuer Gastronomie: Alle, die ab 2024 ein Café, einen Imbiss oder ein Restaurant besuchen, müssen sich auf steigende Preise einstellen. Der Grund: Der Mehrwertsteuersatz für Speisen, die vor Ort verzehrt werden, erhöht sich wieder auf 19%. Wegen der Corona-Krise war der Mehrwertsteuersatz befristet auf 7% gesenkt worden, um die Gastronomie finanziell zu stützen – diese Regelung läuft Ende 2023 aus.

Energie

Heizungsgesetz: Zum 1. Januar 2024 tritt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich auch Heizungsgesetz genannt, in Kraft. Damit wird es zur Pflicht, beim Einbau einer neuen Heizung zu mindestens 65 % erneuerbare Energien einzusetzen. Die Regelung gilt zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 % erneuerbarer Energie dann für alle neuen Heizungen verbindlich – eng gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung.

Arbeit

Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 voraussichtlich auf 12,41 Euro brutto pro Stunde, ein Jahr später dann auf 12,84 Euro. Eine entsprechende Verordnung beschloss das Bundeskabinett, das einer Empfehlung der Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern folgte.

Minijobs: Mit der Mindestlohn-Erhöhung steigt auch die Minijobgrenze von 520 auf 538 Euro.

Ausbildungsvergütung: Nicht-tarifgebundene Ausbildungsbetriebe müssen ihren Azubis eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung zahlen. Für 2024 sind für die einzelnen Lehrjahre vorgesehen:

1. Lehrjahr: 649 Euro
2. Lehrjahr: 766 Euro
3. Lehrjahr: 876 Euro
4. Lehrjahr: 909 Euro

 

Soziales

Beitragsbemessungsgrenze: In der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze voraussichtlich auf 7.550 Euro (2023: 7.300 Euro) im Monat und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) auf 7.450 Euro (2023: 7.100 Euro) im Monat. Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2024 voraussichtlich bei 69.300 Euro (2023: 66.600 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung, die ebenfalls deutschlandweit einheitlich ist, erhöht sich voraussichtlich auf 62.100 Euro jährlich (2023: 59.850 Euro) beziehungsweise 5.175 Euro (2023: 4.987,50 Euro) monatlich.

Rentenerhöhung: Für die 21 Millionen Rentner*innen in West und Ost gibt es ab dem 1. Juli 2024 mehr Geld – die Rente steigt voraussichtlich um 3,5%. Der Wert für die Erhöhung ist derzeit noch nicht final, er wird erst im Frühling 2024 festgelegt.

Erwerbsminderungsrente: Für die rund drei Millionen Menschen in Deutschland, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, gibt es ab Juli 2024 mehr Geld. Alle, deren Rentenbeginn zwischen 2001 und Juni 2014 lag, erhalten einen Zuschlag von 7,5%. Diejenigen, die die Rente erstmals zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 bezogen haben, bekommen einen Zuschlag von 4,5%.

Krankenkassen-Zusatzbeitrag: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung steigt 2024 um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7%.

Bürgergeld: Bürgergeld-Empfänger*innen bekommen mehr Geld. Ab Anfang 2024 erhalten Alleinstehende 563 Euro (derzeit 502 Euro) pro Monat. Jugendliche vom 15. Lebensjahr bis unter 18 bekommen künftig 471 Euro (bisher 420 Euro) im Monat. Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres haben Anspruch auf 390 Euro Bürgergeld, bislang sind es 348 Euro. Für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres gibt es 357 Euro, derzeit: 318 Euro.

Pflegegeld: Das Pflegegeld steigt ab 1. Januar 2024 um 5%. Konkret gibt es dann folgende Beträge:

  • Pflegegrad 2: 332 Euro (bislang 316 Euro),
  • Pflegegrad 3: 573 Euro (bislang 545 Euro),
  • Pflegegrad 4: 765 Euro (bislang 728 Euro),
  • Pflegegrad 5: 947 Euro (bislang 901 Euro).

Über weitere Änderungen in Sachen Pflege gibt es Infos bei der Verbraucherzentrale NRW.

Familie

Elterngeld: Ab 1. April 2024 könnte es eine neue Einkommensgrenze für das Elterngeld geben: Ab dann soll womöglich die Grenze für Paare von bislang 300.000 Euro auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen gesenkt werden. Ein Jahr später soll die Einkommensgrenze auf 175.000 Euro sinken – und damit nicht so stark wie ursprünglich vorgesehen.

Kinderfreibetrag: Der Kinderfreibetrag steigt zum 1. Januar 2024 auf 6.384 Euro (2023: 6.024 Euro). Der Kinderfreibetrag steht beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zu. Hinzu kommt noch ein Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder in Höhe von 2.928 Euro – das sind 1.464 Euro je Elternteil. Weitere Infos gibt das Bundesfamilienministerium.

Umwelt & Verkehr

Deutschlandticket für Studierende: Für rund drei Millionen Studierende kommt voraussichtlich zum Sommersemester 2024 ein Semesterticket für 29,40 Euro im Monat auf Basis des Deutschlandtickets.

Lkw-Maut: Die Lkw-Maut auf Deutschlands Autobahnen und Bundesstraßen steigt zum 1. Dezember 2023 – die Mautpflicht gilt für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen. Ab 1. Juli 2024 gilt die Lkw-Maut auch für Transporter ab 3,5 Tonnen. Weitere Einzelheiten sind auf der Website der Bundesregierung nachzulesen.

Podcast: All I want for Christmas is a Glaskugel

Die Zeit der Besinnlichkeit ist auch für das Economic Research Team der ING angebrochen – und so besinnen wir uns darauf, was vor einem Jahr unsere Prognosen für 2023 waren. Grüne Transformation, Ersparnisse, Konjunktur – wer lag richtig, wer lag daneben? Und was erhofft (und befürchtet) unser Team für das kommende Jahr? Mit dieser Folge verabschieden wir uns in die Winterpause und wünschen schöne Feiertage und ein gutes neues Jahr – ab Mitte Januar sind wir wieder für Sie da!

Chart of the Week: Die grüne Wende am Immobilienmarkt

Spätestens mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, durch das der Klima- und Transformationsfonds um 60 Milliarden Euro schrumpft, stellt sich die Frage nach der Finanzierung der grünen Wende. Schon vor Bekanntgabe dieser Milliardenlücke hat die Finanzierung und Bezahlbarkeit ein enormes Hindernis für die grüne Wende am Wohnimmobilienmarkt dargestellt; sei es für selbstgenutztes Eigentum, Vermieter oder auch die Baubranche. Weiterlesen

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