Online-Shopping im Ausland

Wenn der Online-Shop im Ausland sitzt: Tipps für Käuferinnen und Käufer

Finanzwissen 6 min Lesedauer 17.01.2023
Online-Shop-Ausland

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher erfüllen sich ihre Wünsche beim Online-Shopping. Dabei haben sie es auch mit Shops im Ausland zu tun. Doch was, wenn es zu Problemen kommt?

Einkaufen rund um die Uhr, weltweit: Durch die Corona-Pandemie in den vergangenen Jahren hat sich der Trend zum Online-Shopping noch weiter verstärkt. Manche Fallen, die bei der Einkaufstour in Online-Shops im Ausland lauern können, sind vielen Verbrauchenden allerdings gar nicht so bewusst.

Ein Beispiel: Ihnen gefällt in einem Online-Shop ein Paar stylish aussehende Sneaker. Laut Produktbeschreibung sind sie „weich gepolstert und rutschhemmend“. Weil alles auf Deutsch formuliert ist und auch der Name des Shops deutsch klingt, fällt Ihnen zunächst nicht auf, dass dieser seinen Sitz in Fernost hat. Unerheblich ist das nicht. Denn wenn die bezahlte Ware nicht ankommt, sich verzögert oder defekt ist, kann das zu Problemen führen.

„Bei Online-Shops mit Sitz im Ausland gelten teils andere rechtliche Rahmenbedingungen“, warnt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf.

Tipp 1: Nicht einfach auf „Kaufen“ klicken, sondern sich zuerst über den Shop informieren. Hinweise liefert ein Blick ins Impressum: Darin müssen Händlerinnen und Händler Ihre Adresse und weitere Kontaktdaten wie eine Hotline/E-Mail-Adresse nennen. Wer weiß, wo der Sitz des Shops ist – ob in Deutschland, in der EU oder anderswo – kann einschätzen, ob etwa mit Lieferverzögerungen zu rechnen ist.

Amazon, Ebay & Co. müssen auf Transparenz achten

In der Pflicht, ein transparentes Auftreten der Shops im Blick zu haben, stehen auch Internet-Marktplätze wie Amazon, Ebay & Co. „Solche Marktplatzbetreibenden haben darauf zu achten, dass die Identität der Shops klar erkennbar ist“, sagt Eva Behling, Syndikusrechtsanwältin des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel (bevh) in Berlin.

Tipp 2: Wenn Sie Waren bei Online-Shops im Ausland bestellen, kommen auf Sie womöglich zusätzliche Steuern, Zollgebühren und hohe Versandkosten zu. Die Shops müssen laut Verbraucherschützer Tryba Kundinnen und Kunden auf diese Zusatzkosten hinweisen.

14-tägiges Widerrufsrecht gilt EU-weit

Sie haben Waren online geordert, die Bestellung ist angekommen – und Sie stellen fest, dass das Gelieferte Ihnen nicht passt oder einfach nicht gefällt. Was nun? Keine Sorge, Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Aber Achtung: Ein solches Widerrufsrecht gilt EU-weit - außerhalb der Europäischen Union kann es mitunter schwierig werden, wenn sich Kundinnen und Kunden auf das Widerrufsrecht berufen.

Ware trifft gar nicht ein oder ist defekt

Damit müssen Sie immer rechnen: Die online bestellte Ware trifft gar nicht ein – oder sie ist defekt. In den Fällen haben Kundinnen und Kunden Gewährleistungsansprüche gegen den Shop. Das ist gesetzlich geregelt. „Generell hat jeder das Recht, ein gekauftes Produkt fehlerfrei ausgehändigt zu bekommen“, stellt Tryba klar.

Marktplatzbetreibende helfen bei Problemen

Immer wieder passiert es, dass Kundinnen und Kunden Online-Shops auf Mängel hinweisen – doch auf eine Reaktion warten sie vergeblich. Allein schon der Kontakt mit dem Anbietenden kann sich bisweilen schwierig gestalten. Für derartige Fälle bieten viele Marktplatzbetreibende Hilfe an und erstatten etwa den Kaufpreis.

Einzelne Payment-Dienstleisterinnen und Dienstleister, etwa PayPal mit seinem Käuferschutz, leisten schnelle Rückzahlungen bei Problemen mit der Vertragsabwicklung.

Tipp 3: „Nie via Vorkasse zahlen oder mit Kreditkarte“, rät Tryba. Am sichersten ist es, einen Kauf auf Rechnung zu wählen. Dann können Kundinnen und Kunden defekte Ware einfach zurückschicken, ohne dass vorher Geld geflossen ist.

Welches Recht ist anwendbar?

Mal angenommen, Sie haben Waren bei einem Online-Shop außerhalb der EU erworben und es treten Probleme bei der Vertragsabwicklung auf. „Eine gerichtliche Durchsetzung der eigenen Rechte kann schwierig werden“, sagt Behling. Als erstes müssen betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher die Frage ausloten, welches Recht nun anwendbar ist – das im Land des Online-Shops oder das im Land der Person, die die Ware gekauft hat. Dabei kommt es letztendlich immer auf den konkreten Einzelfall an.

Tipp 4: Suchen Sie Anhaltspunkte dafür, ob der Shop seine gewerbliche Tätigkeit auf Ihr Heimatland ausgerichtet hat. Ein mögliches Anzeichen hierfür ist, dass er in Ihrem Land etwa über Zeitungsanzeigen für sich wirbt. Auch auf die Webseite kommt es an: Eine Telefonnummer mit deutscher Vorwahl oder die Möglichkeit, in deutscher Sprache zu bestellen, sind laut Tryba womöglich Hinweise, dass deutsches Recht anwendbar ist.

Wie Sie Fake-Shops unterscheiden können

Sie sind zum Beispiel bei Instagram unterwegs und stoßen auf einen Shop, der Ihnen verlockende Angebote macht? Noch dazu zu sagenhaft günstigen Preisen? Seien Sie skeptisch! Bloß nicht sofort klicken und kaufen – hinter den vermeintlichen Schnäppchen könnte sich ein Fake-Shop verbergen. Worauf Sie achten sollten:

  • Informieren Sie sich über den Shop erst einmal: Hat er eine eigene Webseite mit Impressum? Stoßen Sie im Internet auf negative Kundenbewertungen? Werfen Sie auch einen Blick in Verbraucherforen.
  • Achten Sie darauf, ob der Online-Shop ein Gütesiegel hat, beispielsweise das Trusted-Shop-Siegel. Schauen Sie sich außerdem die Internetadresse des Online-Shops an. Hat sie am Anfang ein Vorhängeschloss und trägt sie das Kürzel https://? Falls ja, dann besteht eine gesicherte Verbindung.
  • Lassen Sie sich nicht auf Vorkasse ein.
  • Falls Sie an einen Fake-Shop geraten sind und bereits bezahlt haben: Kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank und fragen Sie, ob Sie die Zahlung rückgängig machen können. Das ist in vielen Fällen in einem bestimmten Zeitraum möglich. Sammeln Sie alle Belege des Bestellvorgangs, machen Sie Screenshots und erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei.
  • Noch mehr Tipps finden Sie in unserem Artikel: So erkennen Sie Fake-Shops

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