Rentenformel verständlich erklärt
Alles rund um Entgeltpunkte & Co.
Wissen Sie eigentlich, wie sich die gesetzliche Rente, die Sie eines Tages erhalten werden, berechnet? Grundlage hierfür ist die Rentenformel. Auf den ersten Blick erscheint sie kompliziert. Schauen wir sie uns genauer an.
Das ist die Rentenformel: Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Aktueller Rentenwert x Rentenfaktor = monatliche Rentenhöhe.
Wann eine Rentenberechnung Sinn macht
Oft ist es nicht nötig, dass Sie eine Rentenberechnung durchführen. Schließlich bekommen Sie ab Ihrem 27. Geburtstag einmal pro Jahr von der Deutschen Rentenversicherung eine Renteninformation – vorausgesetzt, Sie haben mindestens fünf Jahre Beitragszeiten erworben. In diesem Schreiben ist nachzulesen, wie hoch voraussichtlich Ihre monatliche Rente ausfallen wird, wenn Sie regulär in den Ruhestand gehen.
Wer sich indes mit dem Gedanken trägt, weniger zu arbeiten, und im Vorfeld wissen möchte, wie sich das dann geringere Gehalt auf die Rente auswirkt, kann dies über die Rentenformel errechnen. Gleiches gilt, wenn man früher in Rente gehen möchte.
Entgeltpunkte, Zugangsfaktor & Co. – die Bestandteile der Rentenformel
Um mit der Rentenformel arbeiten zu können, muss man sie verstehen. Wir erklären Ihnen die Begriffe:
Entgeltpunkte: Die Entgeltpunkte sind der wichtigste Wert. Die Höhe Ihres Gehalts ist ausschlaggebend dafür, wie viele Entgeltpunkte Sie pro Jahr sammeln. Wer genauso viel wie der Durchschnitt aller gesetzlich Rentenversicherten verdient, erhält einen Entgeltpunkt auf seinem Rentenkonto.
Sie verdienen mehr oder weniger als der Durchschnitt? Die Rentenversicherung rechnet das prozentual um. Im Ergebnis gibt es entsprechend mehr oder weniger Entgeltpunkte. Geld, das Sie über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus verdienen, fließt nicht in die Rentenberechnung ein. Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt 2026 bundeseinheitlich monatlich 8.450 Euro beziehungsweise jährlich 101.400 Euro. Seit dem 1. Januar 2025 gilt in der Rentenversicherung keine Unterscheidung mehr zwischen alten und neuen Bundesländern.
Für Zeiten der Kindererziehung berücksichtigt die Rentenversicherung einen hypothetischen Verdienst – er richtet sich voll oder anteilig nach dem jeweiligen Durchschnittsverdienst. Das gilt auch für Zeiten, in denen Sie Angehörige gepflegt haben. Entgeltpunkte sammeln zudem alle, die einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren, Kranken- oder Arbeitslosengeld beziehen.
Zugangsfaktor: Der Zugangsfaktor berücksichtigt die Zu- und Abschläge einer Rente. Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann vorzeitig mit Abschlägen in Rente gehen. „Das ist beispielsweise bei langjährig Versicherten der Fall“, sagt Henriette Wunderlich, Rentenexpertin beim SoVD Sozialverband Deutschland.
So können alle, die 35 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, vorzeitig mit 63 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen (sog. „Altersrente für langjährig Versicherte“). Diese Abschläge betragen 0,3 % pro Monat. Maximal sind bei dieser Rentenart 14,4 % Abschlag möglich.
Wer hingegen über seine Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, ohne seine Rente in Anspruch zu nehmen, erhält für jeden Monat, in dem er oder sie länger arbeitet, einen Zuschlag von 0,5%. Bei einem Zugangsfaktor 1 liegen weder Zu- noch Abschläge vor. Bei einem Zugangsfaktor unter 1 hat die Rentenversicherung Abschläge berechnet.
Aktueller Rentenwert: Hierbei handelt es sich um den Gegenwert eines Entgeltpunktes. Die Bundesregierung passt ihn jedes Jahr per Verordnung an. „Eine Anpassung kann immer nur positiv sein, der aktuelle Rentenwert bleibt entweder gleich oder steigt“, erläutert Wunderlich. Er kann aber nicht sinken. Aktuell beträgt der Rentenwert 42,52 Euro – einheitlich für ganz Deutschland.
Rentenfaktor: Der Rentenfaktor berücksichtigt die jeweilige Rentenart. Er unterscheidet beispielsweise zwischen einer Rente aus Altersgründen oder wegen Erwerbsminderung. „Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente wird die Rente nicht in voller Höhe gezahlt, sondern zur Hälfte“, sagt Wunderlich. Offiziell heißt dieser Wert Rentenartfaktor.
Bei einer Altersrente und einer vollen Erwerbsminderungsrente beträgt er 1,0, bei teilweiser Erwerbsminderung 0,5. Bei Halbwaisenrenten beträgt er 0,1, bei Vollwaisenrenten 0,2; bei großen Witwen- oder Witwerrenten nach dem Sterbevierteljahr 0,55 oder 0,6.
So sieht die Höchstrente in Deutschland aus
„Hierbei handelt es sich um einen eher theoretischen Wert“, erklärt SoVD-Rentenexpertin Wunderlich. Basis ist die Annahme, dass eine Person 45 Jahre immer zur Beitragsbemessungsgrenze verdient hat.
Das vorläufige Durchschnittsentgelt liegt 2026 bei 51.944 Euro, die Beitragsbemessungsgrenze bei 101.400 Euro, daraus resultieren rund 1,9521 Entgeltpunkte pro Jahr; bei 45 Beitragsjahren und einem aktuellem Rentenwert von 42,52 Euro ergibt sich ein theoretischer monatlicher Bruttobetrag von rund 3.735,15 Euro.
1,9521 x 45 Beitragsjahre x 42,52 Euro x 1 = 3.735,15 Euro
„Da es sehr unwahrscheinlich ist, dass jemand 45 Jahre lang in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze verdient – unter anderem etwa wegen Ausbildungszeiten – wird diese Rente wohl eher nicht erreicht“, so Wunderlich.
Gut zu wissen: Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung Bund können Sie mit der Rentenformel Ihre Rente berechnen.