Der Trinkgeld-Moment am Terminal

Nudging, Gebühren, Steuern – was gilt?

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In einer zunehmend bargeldlosen Welt gehört die Kartenzahlung zum Alltag. Doch während wir unsere Rechnungen bequem per Karte begleichen, begegnen uns immer häufiger digitale Kartenterminals, die voreingestellte Trinkgeldoptionen anzeigen. Ein kurzes Aufblitzen von 10, 15 oder 20 Prozent – und schon stehen wir vor der Entscheidung. Was steckt hinter diesem Phänomen, das auch als „Nudging“ bekannt ist? Welche emotionalen Reaktionen löst es bei uns als Verbraucherinnen und Verbrauchern aus? Und viel wichtiger: Kommt das Trinkgeld per Kartenzahlung wirklich bei den Servicekräften an und wie wird es versteuert?

Nudging: Wie uns voreingestellte Optionen beeinflussen

Stellen Sie sich vor, Sie haben gerade ein köstliches Essen in Ihrem Lieblingsrestaurant genossen. Die Rechnung kommt, Sie zücken Ihre Giro- oder Kreditkarte und das Lesegerät wird Ihnen hingehalten. Doch anstatt nur den Endbetrag einzugeben, erscheint eine Abfrage: „Möchten Sie Trinkgeld hinzufügen? 10 % | 15 % | 20 % | Individueller Betrag | Kein Trinkgeld". Dieses Szenario ist ein klassisches Beispiel für Nudging.

Nudging beschreibt eine Methode, bei der Menschen durch kleine „Anstöße“ oder „Stupser“ in eine bestimmte Richtung gelenkt werden – ohne dass grundsätzlich ihre Wahlfreiheit eingeschränkt wird. Im Fall der Trinkgeldoptionen auf digitalen Terminals wird dennoch eine Art sozialer Druck erzeugt. Die voreingestellten Beträge suggerieren, was als „normal“ oder „erwartet“ anzusehen ist. Wer möchte schon als geizig dastehen und „Kein Trinkgeld“ auswählen, wenn die Zahlen so prominent platziert sind – und das noch in unmittelbarer Anwesenheit der Servicekraft?

„Wir wissen, dass Voreinstellungen im Leben eine wichtige Rolle spielen. Wenn ich nichts tue, falle ich auf eine Voreinstellung zurück. Das ist der Kerngedanke von Nudging", erklärt Lars Feld, Professor für Wirtschaftspolitik an der Universität Freiburg. Diese emotionalen Trigger können dazu führen, dass wir digitales Trinkgeld geben, obwohl wir es vielleicht in bar anders gehandhabt hätten oder uns unsicher sind, wie viel Trinkgeld im Restaurant angemessen ist.

Die Reise des digitalen Trinkgeldes: Von der Karte zur Servicekraft

Eine zentrale Frage, die sich viele Kundinnen und Kunden stellen, ist: Erhalten die Servicekräfte auch wirklich das Geld, das ich über die Karte gebe? Die Antwort ist nicht immer eindeutig, und sie hängt stark von der internen Abrechnungspraxis des jeweiligen Betriebs ab.

Grundsätzlich wird das über die Karte gezahlte Trinkgeld zusammen mit dem Rechnungsbetrag vom Konto des Gastes abgebucht und landet zunächst auf dem Geschäftskonto des Restaurants oder Cafés. Von dort aus muss es an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergeleitet werden. Hier gibt es verschiedene Modelle:

  • Direkte Weiterleitung: Einige Betriebe überweisen das gesammelte digitale Trinkgeld regelmäßig an ihre Servicekräfte, oft zusammen mit dem regulären Gehalt.
  • Trinkgeldkasse: In manchen Fällen wird das digitale Trinkgeld in eine gemeinsame Trinkgeldkasse eingezahlt und am Ende des Monats oder der Woche unter allen berechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgeteilt.
  • Verrechnung mit Systemgebühren: Hier wird es komplizierter. Bei der Kartenzahlung fallen Gebühren für die Nutzung des Kartenlesegeräts und des Zahlungsdienstleisters an. Diese Gebühren werden vom Gesamtbetrag abgezogen, bevor das Geld an den Betrieb überwiesen wird. Einige Gastronominnen und Gastronomen argumentieren, dass das digitale Trinkgeld dazu verwendet werden muss, diese Kosten zumindest teilweise zu decken. Dies kann dazu führen, dass die Servicekräfte nicht den vollen Betrag erhalten, den die Gäste ursprünglich zahlen wollten.

„Trinkgeld über Kartenzahlung ist für Servicekräfte oft nicht so transparent, wie es scheint. Es kann Wochen dauern, bis es ausgezahlt wird, und manchmal werden Gebühren abgezogen. Ich empfehle, wenn möglich, immer bar Trinkgeld zu geben, um sicherzustellen, dass es direkt und vollständig bei den Servicekräften ankommt", rät Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes. Für eine Servicekraft in der Gastronomie kann dieser Unterschied erhebliche Auswirkungen haben.

Die steuerliche Behandlung von Trinkgeld in Deutschland

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Versteuerung des Trinkgeldes. In Deutschland ist die Rechtslage hier klar geregelt, wenn auch mit feinen Unterschieden zwischen Bar- und Kartenzahlung. Gemäß § 3 Nr. 51 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist echtes Trinkgeld, das von Dritten freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung zusätzlich zu einer Arbeitsleistung gezahlt wird, steuerfrei. Wenn Sie also einer Servicekraft ein Trinkgeld in bar geben, muss diese darauf keine Steuern zahlen.

Dasselbe gilt für Trinkgeld per Kartenzahlung. Ein Problem entsteht, wenn der Arbeitgeber das Trinkgeld einbehält oder es gar als Teil des Lohns verrechnet. In diesem Fall verliert es seinen Charakter als freiwillige Zuwendung und wird zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Es ist daher entscheidend, dass der Arbeitgeber das Trinkgeld unverändert und vollständig an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterleitet.

Digitales Trinkgeld: bequem, aber nicht ohne Haken

Die digitalen Trinkgeldoptionen sind eine moderne Entwicklung, die sowohl Vorteile als auch potenzielle Fallstricke mit sich bringt. Einerseits können sie die Bereitschaft erhöhen, Trinkgeld zu geben, insbesondere wenn man kein Bargeld dabeihat. Andererseits können sie das Gefühl der Freiwilligkeit mindern und Fragen bezüglich der tatsächlichen Ankunft des Geldes bei den Servicekräften aufwerfen.

Als Verbraucherinnen und Verbraucher haben wir die Wahl: Wer sicherstellen möchte, dass das Trinkgeld direkt und ohne Abzüge bei den Servicekräften ankommt, kann weiterhin auf Bargeld setzen. Ist dies nicht möglich, sollte man sich bewusst sein, dass das digitale Trinkgeld einen kleinen Umweg nimmt.

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