Unterstützung für Alleinerziehende

Hier gibt es Hilfe für Alleinerziehende

Aktuelles 5 min Lesedauer 12.08.2024

Knapp jede fünfte Familie in Deutschland ist eine sogenannte Einelternfamilie. In diesen Familien lebt ein alleinerziehendes Elternteil ohne Partnerin oder Partner mit mindestens einem ledigen minderjährigen Kind in einem Haushalt zusammen. Alleinerziehende stehen vor besonderen Herausforderungen. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die aktuelle Situation, staatliche Unterstützungsmöglichkeiten und weitere Hilfen, die sie in Anspruch nehmen können.

Die aktuelle Situation der Alleinerziehenden in Deutschland

In Deutschland gibt es rund 1,5 Millionen alleinerziehende Elternteile mit minderjährigen Kindern. Dies entspricht etwa 18 %aller Familien mit Kindern. Dabei lebt in neun von zehn Fällen die Mutter allein mit den Kindern. Viele Alleinerziehende haben zuvor in einer anderen Familienform gelebt und führen später neue Partnerschaften, sodass Patchwork- und Stieffamilien häufige Folgekonstellationen sind.

Die finanzielle Lage von Alleinerziehenden ist oft angespannt. Gut ein Drittel der Haushalte von Alleinerziehenden sind auf staatliche Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen. Diese finanzielle Unsicherheit macht es besonders wichtig, dass Alleinerziehende alle verfügbaren Unterstützungsangebote kennen und nutzen können.

Aus Sicht von Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerks (DKHW), muss zur Bekämpfung von Kinderarmut gewährleistet sein, „dass Alleinerziehende ihren Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder durch eigene Erwerbstätigkeit sicherstellen können. Hierzu braucht es armutsfeste Löhne und bezahlbaren Wohnraum ebenso wie ausreichende und flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten.“​

Welche staatlichen Unterstützungsangebote gibt es?

Der Staat bietet verschiedene finanzielle Hilfen an, um Alleinerziehende zu entlasten. Zu den wichtigsten gehören:

Elterngeld: Elterngeld unterstützt Eltern in den ersten Lebensmonaten des Kindes finanziell. Der Betrag ist dabei abhängig vom vorherigen Einkommen – Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65%, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100% des Voreinkommens. Alleinerziehende können bis 14 Monate Basiselterngeld beziehungsweise bis zu 24 Monate ElterngeldPlus beziehen. Wenn die Eltern nach der Entbindung nicht arbeiten, beträgt das ElterngeldPlus die Hälfte des Basiselterngeldes. Bei Teilzeitarbeit nach der Geburt kann der monatliche ElterngeldPlus-Betrag genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld bei Teilzeitarbeit.

Darüber hinaus können Alleinerziehende jeweils bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus erhalten, wenn sie in dieser Zeit gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten, um mehr Zeit für ihr Kind zu haben.

Alleinerziehende können sich das Elterngeld im Einvernehmen auch mit dem anderen Elternteil aufteilen. „So kann der oder die andere beispielsweise zeitgleich mit Ihnen in Elternzeit gehen oder Teilzeit arbeiten und Sie im Alltag mit dem kleinen Kind unterstützen“, erklärt Julia Preidel, wissenschaftliche Referentin beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). „Voraussetzung dafür ist, dass der andere Elternteil das Kind für mindestens ein Drittel der Zeit mitbetreut.“ Weitere Informationen und Anträge finden sich auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Unterhaltsvorschuss: Wenn das andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt, können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen. Dieser steht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und unter bestimmten Bedingungen bis zum 18. Lebensjahr zur Verfügung. Alle Details hierzu sind auf dem Familienportal zu finden.

Entlastungsbetrag: Alleinerziehende können einen steuerlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro pro Jahr geltend machen. Dieser Betrag erhöht sich ab dem zweiten Kind um 240 Euro pro Kind. Die Eintragung kann beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Welche ergänzenden Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?

Neben den gängigsten staatlichen Leistungen können Alleinerziehende zusätzliche finanzielle Hilfe in Anspruch nehmen:

  • Kinderzuschlag: Der sogenannte KiZ kann von Eltern mit geringem Einkommen zusätzlich zum Kindergeld beantragt werden und beträgt pro Kind bis zu 292 Euro im Monat, abhängig von der Situation der Familie. Alleinerziehende können mit dem KiZ-Lotsen prüfen, ob sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben.
     
  • Wohngeld: Als Mietzuschuss kann das Wohngeld Alleinerziehende mit geringen Einkommen bei den Wohnkosten unterstützen. Der Antrag erfolgt über die örtlichen Wohngeldbehörden. Weitere Auskunft zum Wohngeld gibt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
     
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT): Dieses, auch Bildungspaket genannte, Angebot bietet finanzielle Unterstützung für Schulmaterialien, Ausflüge, Mittagessen in Schulen und Kitas sowie Freizeitaktivitäten. Details zu den Antragsmöglichkeiten des Bildungspakets gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Wo finden Alleinerziehende nicht-finanzielle Unterstützung?

Zusätzlich zu den finanziellen Hilfen gibt es auch zahlreiche Angebote, die Alleinerziehende praktisch unterstützen:

  • Jugendamt: Jugendämter bieten Beratung und Unterstützung in Erziehungsfragen, helfen bei der Vermittlung von Betreuungsplätzen und unterstützen in Konfliktsituationen. Ein umfassender Überblick zu den Leistungen der Jugendämter, sowie Hinweise zu Jugendämtern in der Nähe, sind bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter zu finden.
     
  • Netzwerke und Selbsthilfegruppen: Viele Städte und Gemeinden bieten Netzwerke und Selbsthilfegruppen für Alleinerziehende zum Erfahrungsaustausch und zur gegenseitigen Unterstützung an. Bei der Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS) kann online nach einer passenden Selbsthilfeadresse gesucht werden.
     
  • Beratungsstellen: Unabhängige Beratungsstellen bieten Unterstützung in rechtlichen, finanziellen und erzieherischen Fragen. Eine Liste der Beratungsstellen findet sich beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V..
     
  • Bildungsangebote und Weiterbildungen: Viele Bildungseinrichtungen bieten spezielle Kurse und Weiterbildungen für Alleinerziehende an, die ihnen helfen, ihre beruflichen Perspektiven zu verbessern. Informationen zu Bildungsangeboten finden sich bei der Bundesagentur für Arbeit.

Jetzt neu! Unser Girokonto Future

Das Girokonto Future ist da: Mit nachhaltiger Einlagenverwendung und Förderung sozialer und ökologischer Projekte in Kooperation mit share.

Girokonto Future