Sie haben die vermögenswirksamen Leistungen Ihres Arbeitgebers bei uns angelegt. Wie Ihr VL-Sparen bei der ING funktioniert, wann Sie die Zinsen erhalten und Ihr Erspartes ausgezahlt bekommen, das erfahren Sie hier.
Ihr Arbeitgeber zahlt bis zu 40 Euro monatlich bzw. 480 Euro jährlich vermögenswirksame Leistungen direkt auf Ihr VL-Sparen.
Zahlt Ihr Arbeitgeber nicht den vollen Betrag, können Sie Geld von Ihrem Lohn oder Gehalt bis zu diesem Betrag aufstocken.
Das Formular für Ihren Arbeitgeber erhalten Sie von uns.
Wann bekommen Sie Zinsen?
Ihre vermögenswirksamen Leistungen werden mit einem festen Zins verzinst. Wie hoch dieser ist, können Sie in der App oder im Onlinebanking in den Anlagedetails Ihres VL-Sparen Kontos sehen.
Die Zinsen werden Ihnen jeweils zum Jahresende direkt auf Ihr VL-Sparen gutgeschrieben.
So werden die Zinsen immer wieder mitverzinst (Zinseszinseffekt).
Wie und wann erhalten Sie Ihr Geld?
Nach spätestens 7 Jahren können Sie frei über das Geld verfügen.
Die Laufzeit ergibt sich aus 6 Einzahlungsjahren + max. 1 Jahr Ruhezeit bis zum 31.12. des Jahres.
Zum Ende der Ansparzeit und kurz vor Ende der Laufzeit melden wir uns.
Am ersten Arbeitstag, an dem wir in der Bank arbeiten, erhalten Sie Ihr Geld. Das ist meist der 2. Januar.
Müssen Sie Ihre Zinsen versteuern?
Ja. Sie können aber die Zinsen von der Kapitalertragsteuer freistellen lassen.
Ihr Freistellungsauftrag muss mindestens so hoch bleiben wie bisher.
Ändern kann man den Freistellungsauftrag nur im laufenden Jahr.
Ist das Jahr vorbei, können Sie alles nachträglich regeln mit der Steuererklärung beim Finanzamt.
Wenn Sie Ihren Freistellungsauftrag löschen:
Vielleicht haben Sie dieses Jahr schon Zinserträge erwirtschaftet. Dann wird der Freistellungsauftrag nicht sofort gelöscht. Zuerst wird der Freistellungsauftrag reduziert bis zur Höhe des bereits ausgeschöpften Sparerpauschbetrags. Diese Änderung ist befristet bis zum Jahresende. Wenn das Jahr zu Ende ist, löschen wir Ihren Freistellungsauftrag endgültig.
Vielleicht löschen Sie alle Konten und Depots bei uns. Dann löschen wir Ihren Freistellungsauftrag automatisch, wenn das Jahr vorbei ist.
Vielleicht haben Sie Ihren Freistellungsauftrag dieses Jahr nicht genutzt. Dann können Sie ihn noch zum 1. Januar dieses Jahres widerrufen. Das müssen Sie bitte schriftlich machen.
Wenn Sie einen Freistellungsauftrag zu zweit einreichen:
Vielleicht hat einer von Ihnen schon einen einzelnen Freistellungsauftrag. Dann prüfen Sie bitte den Einzel-Freistellungsauftrag. Gibt es da schon einen Verbrauch?
Wenn nicht, löschen Sie den Einzel-Freistellungsauftrag bitte im Internetbanking.
Wenn ja, gilt für den neuen Freistellungsauftrag: Er muss mindestens so hoch sein wie der bisherige Verbrauch.
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