Ihr VL-Sparen erklärt

Sie haben die vermögenswirksamen Leistungen Ihres Arbeitgebers bei uns angelegt.
Wie Ihr VL-Sparen bei der ING funktioniert, wann Sie die Zinsen erhalten und Ihr Erspartes ausgezahlt bekommen, das erfahren Sie hier.

Alles Wichtige zu Ihrem VL-Sparen im Überblick

So nutzen Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen

  • Ihr Arbeitgeber zahlt bis zu 40 Euro monatlich bzw. 480 Euro jährlich vermögenswirksame Leistungen direkt auf Ihr VL-Sparen.

  • Zahlt Ihr Arbeitgeber nicht den vollen Betrag, können Sie Geld von Ihrem Lohn oder Gehalt bis zu diesem Betrag aufstocken.

  • Das Formular für Ihren Arbeitgeber erhalten Sie von uns.

Wann bekommen Sie Zinsen?

  • Ihre vermögenswirksamen Leistungen werden mit einem festen Zins verzinst. Wie hoch dieser ist, können Sie in der App oder im Onlinebanking in den Anlagedetails Ihres VL-Sparen Kontos sehen.

  • Die Zinsen werden Ihnen jeweils zum Jahresende direkt auf Ihr VL-Sparen gutgeschrieben.

  • So werden die Zinsen immer wieder mitverzinst (Zinseszinseffekt).

Wie und wann erhalten Sie Ihr Geld?

  • Nach spätestens 7 Jahren können Sie frei über das Geld verfügen.

  • Die Laufzeit ergibt sich aus 6 Einzahlungsjahren + max. 1 Jahr Ruhezeit bis zum 31.12. des Jahres.

  • Zum Ende der Ansparzeit und kurz vor Ende der Laufzeit melden wir uns.

  • Am ersten Arbeitstag, an dem wir in der Bank arbeiten, erhalten Sie Ihr Geld. Das ist meist der 2. Januar.

Müssen Sie Ihre Zinsen versteuern?

  • Ja. Sie können aber die Zinsen von der Kapitalertragsteuer freistellen lassen.
  • Mit einem Freistellungsauftrag.

Mehr zum Freistellungsauftrag

Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen

In dem Video erfahren Sie

  • Die wichtigsten Fakten zum VL-Sparen
  • Wie Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen bei uns anlegen
  • Wo Sie im Onlinebanking Ihre Kontodetails und das Arbeitgeberformular finden
  • Wie und wann Sie zum Laufzeitende Ihr Geld erhalten
  • Und wie es dann weitergehen kann

Die häufigsten Fragen zum VL-Sparen

Bekomme ich einen Kontoauszug für mein VL-Sparen?

Sie bekommen zum Start der Laufzeit eine Bestätigung der Kontoeröffnung.

Zum Jahresabschluss bekommen Sie zusätzlich einen Kontoauszug:
Da sehen Sie die Umsätze und die Zinsgutschrift. 

Sie bekommen den Kontoauszug in Ihre Post-Box
Das ist kostenlos.

Oder Sie bekommen den Kontoauszug mit der Post.
Dann bezahlen Sie die Portokosten.

Freistellungsauftrag einrichten, ändern oder löschen – wie geht das?

In der ING App:

  1. Öffnen Sie unsere ING App und gehen Sie unten rechts auf „Service“.
  2. Dann klicken Sie auf „Persönliche Daten“.
  3. Wählen Sie „Steuer und Belege“ aus.
  4. Tippen Sie auf „Freistellungsauftrag verwalten“.
  5. Hier können Sie Ihren Freistellungsauftrag einrichten, ändern oder löschen.

 

Im Online-Banking:

  1. Loggen Sie sich ins Online-Banking ein.
  2. Klicken Sie oben rechts auf „Einstellungen“.

  3. Wählen Sie „Steuer“ und „Freistellungsauftrag“.

  4. Hier können Sie Ihren Freistellungsauftrag einrichten, ändern oder löschen.

Tipp: Schauen Sie sich unser kurzes Erklärvideo an:
Erklärvideo: So richten Sie Ihren Freistellungsauftrag ein (YouTube, 1:54 Min.)

 

Bitte beachten Sie:

Wenn Sie Ihren Freistellungsauftrag ändern:

  • Darf der neue Betrag nicht kleiner sein als der bereits genutzte Betrag für das laufende Jahr.

  • Ist das nur im laufenden Jahr möglich. Nach Jahresende geht das nur noch über das Finanzamt.

 

Freistellungsauftrag löschen? Das müssen Sie wissen:

  • Sie haben schon Zinserträge erwirtschaftet? Dann löschen wir den Auftrag nicht sofort. Wir senken ihn auf den bereits genutzten Betrag für das laufende Jahr. Diese Senkung gilt bis 31.12. Danach löschen wir den Auftrag endgültig.
  • Sie haben alle Konten oder Depots gelöscht? Dann löschen wir den Auftrag automatisch am Ende des Jahres.
  • Sie haben den Freistellungsauftrag nicht genutzt? Dann können Sie den Auftrag noch bis 01.01. schriftlich widerrufen.

 

Wenn Sie einen Freistellungsauftrag zu zweit einreichen:

  • Prüfen Sie zuerst: Gibt es bereits Einzelaufträge für eine oder beide Personen?

  • Wenn ja, löschen Sie diese im Online-Banking.

  • Nun können Sie einen gemeinsamen Freistellungsauftrag einrichten.

  • Wichtig für den neuen gemeinsamen Auftrag: Der Betrag muss mindestens so hoch sein wie die Summe, welche im laufenden Jahr schon durch die bisherigen Aufträge genutzt wurde.