Ihr Geld ist bei uns auch in schwierigen Zeiten in sicheren Händen und durch die gesetzliche und freiwillige Einlagensicherung zweifach abgesichert: Durch die gesetzliche Einlagensicherung sind bis zu 100.000 Euro pro Person geschützt. Zusätzlich sind wir dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Über diese ergänzende freiwillige Einlagensicherung sind die Einlagen jedes einzelnen Kunden noch einmal bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze, derzeit 1,41 Milliarden Euro, abgesichert. Darüber hinaus gehen wir mit dem Geld, das Sie uns anvertrauen, verantwortungsvoll um: Spargelder legen wir sehr konservativ an, Wertpapiere werden getrennt von unseren eigenen Anlagen gehalten und sind als Sondervermögen besonders geschützt.
Hinweis zur Änderung der Einlagensicherung:
Die Sicherungsgrenzen orientieren sich in Zukunft am Bedarf der Einlegerinnen und Einleger, die den Schutz wirklich benötigen. Der Schutzumfang für natürliche Personen wird schrittweise abgesenkt – er beträgt ab dem 1.1.2023 maximal 5 Mio. Euro, ab dem 1.1.2025 maximal 3 Mio. Euro und ab dem 1.1.2030 maximal 1 Mio. Euro. Mit dieser Änderung soll die Einlagensicherung grundlegend neu aufgestellt und dauerhaft leistungsfähig ausgerichtet werden.
Mehr über den Einlagensicherungsfonds.