Altes Rentner Ehepaar isst Zuckerwatte

Altersvorsorge? Kannst Du.
Und der Staat legt was drauf beim Altersvorsorge-Depot.

Mit dem neuen Altersvorsorge-Depot können Sie ab Januar 2027 Geld fürs Alter anlegen und jährlich Zulagen bis zu 540 Euro vom Staat mitnehmen. Tragen Sie gleich in unsere Starteliste ein, damit Sie zum Startschuss bereit sind.

Vorteile des staatlich geförderten Altersvorsorge-Depots:

  • Grundzulage

    Bis 540€ pro Jahr

    • Auf die ersten 360€ Einzahlung gibts 50% Zulage, maximal 180€.

    • Auf weitere Einzahlungen bis 1.800€ gibts 25% Zulage, maximal 360€.

    • Unabhängig vom Einkommen.

  • Kinderzulage

    Bis zu 300€

    • Pro Kind im Jahr

    • 100% Kinderzulage auf jeden eingezahlten Euro.

    • Unabhängig vom Einkommen.

  • Bonus für 18- bis 25–Jährige

    Einmalig 200€

    • Bei Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag.

    • Startguthaben für alle, die früh einsteigen.

  • Mehr drin für alle

    Weitere Vorteile

    • Schon ab 10€ im Monat staatliche Zulagen sichern.

    • Einfacher Umzug Ihres Riestervertrags im Laufe des Jahres möglich.

    • Steuervorteile für Sie:
      In der Einzahlungsphase Steuern sparen. In der Auszahlungsphase oft geringer besteuert werden.

    • Jetzt auch staatliche Zulagen für:
      Selbstständige, Freiberufler und Mitglieder von berufsständischen Versorgungswerken.

Starten statt warten: Ihre Altersvorsorge beginnt heute

Tragen Sie sich gleich unverbindlich in unsere Starteliste ein. Es lohnt sich:

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Startklar sein, wenn unser Altersvorsorge-Depot kommt

Zwei Männer springen ins Meer

Wichtig zu wissen: Die jährlichen Einzahlungen sind vom Staat auf 6.840€ pro Vertrag begrenzt. Sie können maximal zwei Altersvorsorge-Depots eröffnen. Insgesamt werden maximal 1.800€ pro Person mit Zulagen gefördert. Natürlich können Sie alternativ auch mit unserem Direkt-Depot in Wertpapiere investieren und Ihre Renditechancen nutzen.

Nutzen Sie Ihre Steuervorteile mit dem Altersvorsorge-Depot

In der Ansparphase: über Ihre Einkommensteuererklärung

In Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung sind Ihre Einzahlungen Sonderausgaben. Dadurch sinkt Ihr Einkommen, das Sie versteuern müssen. Sie zahlen dann weniger Steuern.

Typische Fälle, in denen Sie mit dem Altersvorsorge-Depot Steuern sparen können:

  • Sie haben ein höheres Einkommen: Je höher Ihr persönlicher Steuersatz ist, desto größer Ihre Steuerersparnis.
  • Sie zahlen bis zu 1.800€ ein: Ihre Einzahlungen bis zu 1.800€ pro Jahr (zuzüglich Zulagen) können als Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Dadurch kann sich Ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren.
  • Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug höher ist als die erhaltene Zulage. Falls ja zahlt das Finanzamt die Differenz an Sie aus. Falls nicht verbleibt es bei der Zulage.

In der Auszahlphase: über die nachgelagerte Besteuerung

Das ist Ihr Steuervorteil:

  • Sie zahlen in der Ansparphase bis zur Rente weniger Steuern.

  • Sie zahlen erst im Alter Steuern. In der Regel haben Sie ein niedrigeres Einkommen und einen niedrigeren Steuersatz.

Besteuerung zusätzlicher Einzahlungen von 1.800,01€ bis max. 6.840€/Jahr.

Für Einzahlungen über dem Förderhöchstbetrag von 1.800€ gelten bei der Auszahlung besondere steuerliche Regelungen.

  • Die Besteuerung hängt von der Vertragslaufzeit ab.
  • Ihr Vertrag läuft länger als 12 Jahre?
    Dann wird die Wertsteigerung berechnet.
    Die Hälfte der Wertsteigerung wird besteuert.

 

Unser Tipp: Lassen Sie sich von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin individuell beraten.

Diese Altersvorsorge-Depots können Sie in Zukunft bei uns eröffnen:

  • Mit ING-Expertise

    Standard-Depot

    Wenig Aufwand, große Wirkung: Mit dem Standard-Depot bauen Sie ganz entspannt auf unsere Erfahrung und Expertise.

    • Von Experten vorausgewählte ETFs

    • Verteilung individuell auswählen und jederzeit anpassen

    • 5 Jahre vor der Auszahlphase wird das Vermögen automatisch von dem Aktien-ETF in den risikoärmeren Anleihen-ETF umgeschichtet. 

  • Ihr persönliches Investment

    Selbstentscheider-Depot

    Investieren nach Ihren Vorstellungen: Mit dem Selbstentscheider-Depot legen Sie Ihr Geld selbstbestimmt nach Ihren eigenen Kriterien an.

    • Breite Auswahl an bestimmten ETFs und Fonds

    • Portfolio selbst zusammenstellen

    • Wertpapiere von etablierten Partnern

    • Jederzeit flexibel in andere Fonds und ETFs umschichten

Anspruch auf staatliche Zulagen? Gleich aufschlauen!

Kurz gesagt: Sie bekommen staatliche Zulagen für ein Altersvorsorge-Depot, wenn Sie in Deutschland arbeiten und bestimmte Kriterien erfüllen. Das gilt nicht nur für Angestellte, sondern auch für viele Selbstständige, Freiberufler und Mitglieder von berufsständischen Versorgungswerken.

Grundsätzlich gilt: Jede Person ist mit einem einzigen Depot förderberechtigt. Sie können aber auch ein zweites Altersvorsorge-Depot abschließen und besparen.​

Unmittelbar zulagenberechtigt

Sie haben einen unmittelbaren (direkten) Anspruch auf staatliche Zulagen, wenn Sie:

  • Angestellt sind oder in die gesetzliche Rente einzahlen
  • Beamter / Beamtin oder im öffentlichen Dienst sind
  • Kinder erziehen oder Angehörige pflegen
  • Lohnersatzleistungen bekommen (zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Krankengeld)
  • Einen Minijob haben – ohne Befreiung von der Rentenversicherung
  • Künstlerisch tätig sind und in die KSK einzahlen
  • Landwirt sind
  • Vorübergehend nicht arbeiten können. Zum Beispiel bei Erwerbsminderung.

Sie sind selbstständig oder freiberuflich tätig?
Dann haben Sie direkten Anspruch auf staatliche Zulagen, wenn Sie:

  • Einkünfte versteuern oder
  • In einem berufsständischen Versorgungswerk sind
  • In die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder nicht einzahlen

Mittelbar zulagenberechtigt

Sie können einen mittelbaren (indirekten) Anspruch auf staatliche Zulagen über Ihre eingetragene Lebens- oder Ehepartnerschaft haben. Das gilt zum Beispiel, wenn:

  • Ihre Partnerin oder Ihr Partner unmittelbaren Anspruch auf staatliche Zulagen hat und ein Altersvorsorge-Depot besitzt
  • Sie nicht dauerhaft getrennt leben
  • Sie selbst mindestens einen kleinen Eigenbeitrag von 10€ im Monat leisten

Nicht zulagenberechtigt

Sie haben keinen Anspruch auf staatliche Zulagen, wenn Sie:

  • Freiwillig versichert sind.
    Und auch sonst keine Voraussetzungen für einen Anspruch haben

  • Einen Minijob haben und Sie sich von der Rentenpflicht befreien lassen
  • Bereits eine volle Altersrente bekommen

 

Rechtzeitig vorsorgen? Zahlt sich aus!

Starten Sie früh mit Ihrer Altersvorsorge und : Reinvestierte Renditen können das Vermögen über die Jahre wachsen lassen. Je eher Sie starten, desto kleiner kann Ihre Rentenlücke werden.

Mit unserem Rentenlückenrechner können Sie schnell herausfinden, ob es eine Lücke gibt und wie viel Sie sparen sollten, um die Lücke zu verkleinern.

Mehr interessante Artikel rund ums Thema Altersvorsorge

Gut zu wissen

Was plant die Bundesregierung zur geförderten Altersvorsorge – ​ und wo liegt der Fokus der ING?​

Die Bundesregierung arbeitet im Moment an neuen Modellen für eine staatlich geförderte Altersvorsorge. ​
Dazu gehören:​

  • Das staatlich geförderte Altersvorsorge-Depot​
  • Die Frühstartrente​

Die gesetzlichen Grundlagen für das Altersvorsorge-Depot gibt es schon.​
Deshalb ist unser Fokus auf dem Altersvorsorge-Depot.​
Sie können es in Zukunft bei uns eröffnen.​

Die Entwicklung einer Frühstartrente beobachten wir gerade aufmerksam.​
Hier stehen die politischen Rahmenbedingungen noch nicht fest.​
Wir halten Sie auf dem Laufenden dazu.​

Was ändert sich durch die Reform der privaten Altersvorsorge?

Die private Altersvorsorge wird modernisiert.​
Das Ziel: Sie soll günstiger, einfacher und flexibler werden.​
Und den Anlegern und Anlegerinnen Renditechancen bieten.​
Bisher gab es Garantieprodukte wie zum Beispiel die Riesterrente.​
 

Ab Januar 2027 gibt es: ​

  • Altersvorsorge-Depots ohne Garantie​
  • Ein Standard-Depot mit begrenzten Kosten für die Altersvorsorge.

 

Vorteile der neuen, staatlich geförderten Altersvorsorge:​

  • Günstigere Produkte​
  • Renditechancen durch ETFs​
  • Stärkere Unterstützung für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen​
  • Unterstützung für Selbstständige und Freiberufler​
  • Für jeden gesparten Euro, ab 10€ im Monat, wird eine proportionale Zulage berechnet​
  • Beiträge und Zulagen sind steuerlich absetzbar​
  • Das Finanzamt prüft automatisch mögliche Zusatzvorteile​

Weitere Informationen zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge finden Sie in unserem Wissensartikel und beim Bundesfinanzministerium.