Bernhard
01.11.2019
Anlässlich meines Geburtstages habe ich vor Jahren einen Gutschein eines Reisebüros geschenkt bekommen. Das einzige was darin stimmte, war die korrekte Befristung bezüglich des Ablaufes dieses Gutscheins. Allerdings wollte der Inhaber den Gutschein innerhalb der Gültigkeit nicht für alle Angebote seines Hauses einlösen. Da waren z.B. Tagesfahrten angeblich ausgeschlossen worden. Das war aber in diesem Gutschein überhaupt nicht vermerkt worden. Man hätte das ja durchaus da reinschreiben können. Ich habe daraufhin mit meiner Nichte, einer Rechtanwältin, Kontakt aufgenommen. Die hat mich dermaßen mit Wissen vollgepumpt, so dass ich dann in dem Reisebüro ganz anders auftreten konnte. Die Folge war, der Inhaber hat sich nachher dazu herabgelassen den Gutschein auch für Tagesfahrten einzulösen. Vorher hatte er sich noch einen Zacken aus der Krone gebrochen.
ING
08.10.2019
Hallo Herr Thiele, das können wir an dieser Stelle leider nicht beurteilen. Wenn Sie einen konkreten Fall ansprechen, holen Sie sich am besten kurz einen anwaltlichen Rat ein. Viele Grüße, Ihr Social Media Team
Karl Thiele
06.10.2019
Thema Gutscheine
Muß nach dem Verkauf eines Geschäftes der neue Besitzer einen vom alten Besitzer ausgestellten Gutschein einlösen?
ING
04.10.2019
Hallo Stephan, das hängt immer vom jeweiligen Unternehmen ab, das diese Art von Bonus- oder Wertkarten herausgibt. Fragen Sie bitte immer unbedingt direkt vor Ort nach, wie lange die Gültigkeit zur Einlösung besteht. Viele Grüße, Ihr Social Media Team
Stephan
01.10.2019
Thema Gutscheine
In dem Beitrag wurden Gutscheine thematisiert, die käuflich erworben oder verschenkt wurden. Was sind bspw. Stempelkarten, wo beispielsweise nach 5x Einkaufen ein Warenwert von x EUR erworben wird? Sind diese wie ein Gutschein zu betrachten? Sind 90 Tage zum Einlösen ausreichend, sprich sind diese Stempelkarten näher an den käuflich erworbenen Gutscheinen oder jenen, die verschenkt wurden?
olldiefammler
24.09.2019
Zu den Verkehrsregeln:
Wer da glaubt im Ausland würde man sich an die Geschwindigketisbegrenzungen halten, der war wohl noch nie dort. Ich bin jedes Jahr ein halbes Jahr im Ausland und kann nur sagen, daß dort teilweise noch schlimmer gefahren wird als in Deutschland. Verkehrsregeln wie " Blinken beim Verlassens des Kreisverkehrs ; Halten am Stoppschild ; Handyverbot am Steuer ; Parkverbote z.B. 2te Reihe, vor Fußgängerüberwegen und auf Bürgersteigen" werden dort so gut wie garnicht beachtet.
Überholen auf Straßen mit durchgezogenen Mittellinien ist geradezu Standard. Und die Strafen sind zwar höher, aber nicht um das "Zig-fache". Aber auch nur dann, wenn kontrolliert wird. Und das ist in der Regel seltener als in Deutschland.
ING
23.09.2019
Hallo Herr Schack, Sie haben recht - auch hier gilt die 3-jährige Verjährungsfrist (sehen Sie bitte auch die Antwort von uns an Herrn Peters an). Viele Grüße, Ihr Social Media Team
ING
23.09.2019
Hallo Herr Peters, es gilt die übliche 3-jährige Verjährungsfrist. Vor Ablauf der 3 Jahre hat man einen Anspruch auf Erstattung des Gutscheins - abzüglich eines eventuell entgangenen Gewinns des Händlers. Viele Grüße, Ihr Social Media Team
Ralf Schack
21.09.2019
Guten Tag,
kurze Frage zum Thema Gutscheine:
sind Getränke-Bons aus Leergut-Automaten auch 3 Jahre gültig, sofern auf dem Bon nichts anderes genannt ist? Danke für Rückinfo.
MfG Ralf Schack
Ralf Schack
Frank Peters
20.09.2019
Ganz so klar scheint die Lage nicht zu sein: Laut https://www.verbraucherzentrale.de/kundenrechte/gutscheine-als-geschenk-so-lange-sind-sie-gueltig-13861 hat man nach Ablauf sehr wohl einen Anspruch auf Erstattung des Geldwerts (abzgl. Gewinn). Was gilt denn nun?
Günter Schwenkler
20.09.2019
@ Herr von Boen
Eine schöne Milchmädchenrechnung. Der ordentliche Kaufmann führt ein Konto Rückstellungen für Gutschrifteinlösung, und aus diesem "bezahlt" er bei Einlösung die Ware.
Eine Einnahme aus Gutscheinverkauf ist kein Gewinn, der wird erste bei Verkauf der Ware generiert.
Yom
17.09.2019
Warum wird hier soviel Blödsinn geschrieben und noch dazu zu den unterschiedlichsten Themen?
DIE MITARBEITER VON DER ING
13.09.2019
HEIßEN ALLE ROLF!
ING
02.09.2019
Hallo @photo TAN-Generator funktioniert erst ab MONTAG, haben Sie vielen Dank für Ihren Kommentar! Die Aktivierung des Geräts wird aller Voraussicht nach ab Dienstag (03.09.2019) möglich sein. Viele Grüße, Ihr Social Media Team
photo TAN-Generator funktioniert erst ab MONTAG
31.08.2019
photo TAN-Generator funktioniert erst ab MONTAG
@Blitzer Thema
28.08.2019
Lieber ACH SO TOLLER MENSCH
Vor Berlin gibt es eine kleine Strecke, ca 50 Meter.
Vor diesem Abschnitt ist die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 160km/h ausgewiesen und nach dem Abschnitt wieder für 160km/h ausgewiesen.
Während des kleinen Abschnittes wird diese jedoch auf 80km/h begrenzt und es stehen, nachweislich, jeden Tag Blitzer an dieser Stelle, in beide Richtungen, die tagtäglich mehrere Hundert wenn nicht sogar Tausend Fahrer blitzen.
Seit knapp 20 Jahren ist dieser Abschnitt ein Streitfall.
Gibt genug Gesprächsstoff für das Thema Blitzer.
Und lieber Herr oder liebe Dame, man weiß ja nicht wie Sie sich jetzt identifizieren mögen.
Wenn es bessere Themen zu behandeln gibt, warum dann nicht diese aufzählen? Oder wollen Sie diese nur mit sich selbst behandeln und besprechen?
Blitzer Thema
27.08.2019
Blitzer Thema ist absolut unnötig.
Wer es nötig hat geblitzt zu werden, verdient es nicht anders.
Gibt bessere Themen zu behandeln.
Rainer
26.08.2019
Eine Befristung setzt allerdings voraus, dass der Gutschein überhaupt ein Ausstellungsdatum enthält. Tut er das nicht, ist er auch unbefristet gültig.
Für den Unternehmer bedeutet die Verjährung Umsatz, den er aber nur berechnen kann, wenn er nachhält, in welcher Höhe am 31.12.xxxx verjährende Gutscheine im Umlauf sind, was eine erweiterte Buchführung beinhaltet. Deshalb verzichten Unternehmer lieber auf die Einrede der Verjährung als dass sie sich antun, bei jeder Gutscheineinlösung nachzuhalten, aus welchem Jahr der GS stammt.
DER ALLMÄCHTIGE ERKLÄRER
26.08.2019
HÄNDLER HABEN MEHRERE KONTEN AUF DENEN DAS GELD VERTEILT WIRD -> SOMIT AUCH EINES, AUF WELCHEN DAS GUTHABEN DURCH DEN GUTSCHEINVERKAUF GELAGERT WIRD! SOMIT KANN DIES UMGEBUCHT WERDEN UM DIREKT NACH EINLÖSEN DES GUTSCHEINES FÜR DEN AUSGLEICH DER FEHLENDEN WARE ZU SORGEN UND NICHT ZU FRÜH EINGESETZT ZU WERDEN
@Warum dürfen Gutscheine ablaufen 21.08.
26.08.2019
Nun ja, da gebe ich dir schon recht, dass noch keine Ware übergeben wurde, aber das Geld gezahlt wurde.
Auf der anderen Seite...wird der Fernseher besser, wenn er so lange rum steht und Platz verbraucht (Lager) bis du mal kommst und den abholst? Da könnte doch der Händler logischerweise wiederrum Lagergebühr verlangen ;-)
Und wenn das mit Gutscheinen so schwierig ist....dann sollten wir doch einfach keine annehmen oder nicht?
Bzw. sollte der Händler auch keine ausgeben.
@Johann von Boen
23.08.2019
Danke für die überspitzte Erklärung. Aber offenbar übersehen Sie einen Punkt: Wenn ich den Gutschein kaufe, hat der Händler das Geld, aber der Endkunde noch lange keine Ware. Das heißt, der Händler hat sogar schon von vornherein Einnahmen, ohne dafür auch Ware herausgeben zu müssen. Und dieses Geld steckt er im Zweifelsfalle ein, ohne jemals Ware herausgeben zu müssen (= Ablauf des Gutscheins). Ihre Rechnung würde aufgehen, wenn der Händler den Fernseher von heute (= Kaufdatum des Gutscheins) auch bis zur Einläsung behalten würde. Den heutigen Fernseher verkauft er aber heute, während der Kunde in drei Jahren den Fernseher kauft, der dann in drei Jahren dort steht. Bis dahin gibt er dem Händler mit dem Gutschein einen zinslosen Kredit. Geld ist eine Umlaufwährung, und mit dem Ablauf eines Gutscheins wird dieses Guthaben einfach vernichtet, ohne eine Gegenleistung zu erbringen.
PS: Ich gebe zu, es kommt in unserer materiellen Welt selten vor, dass Gutscheine nicht eingelöst werden, aber es kommt vor.
Jana
23.08.2019
Strafzettel Thema ist doch unwichtig. Wer sich an die Regeln hält, bekommt auch keine. Aber die gelten wohl für die unten genannten Gruppen (Raser, Besitzer von Audi, BMW, Mercedes, Trucks, etc.) wohl nicht.
Und im Ausland könnt ihr das sowieso vergessen zu "meckern", außerdem sind da die Strafen auch um ein zigfaches höher als in Deutschland.
Und auch deshalb wird hier geparkt, gerast und sich aufgeführt von den meisten Protz-Wagenfahrern wie sie möchten.
Im Ausland hätten die längst keinen Führerschein mehr, dazu wohl noch mind. 1 bis 6 Monate Gefängnis.
@Warum dürfen Gutscheine ablaufen? 21.08.
23.08.2019
Ganz einfach, weil sonst der Händler jederzeit die Ware oder Dienstleistung einlösen müsste.
Jetzt überlege mal:
Du hast einen Laden und verkaufst sagen wir Fernseher. In deinem Laden stehen 5 Fernseher und im Lager weitere 5.
Sagen wir auch alle sind gleich.
Jetzt gibst du Gutscheine aus (deren Geld du schon längst wieder eingesetzt hast für was auch immer) und dann kommen Leute nach 3 oder 5 oder 10 Jahren und wollen einen Fernseher.
Sagen wir auch der Preis wäre gleich geblieben.
Jetzt kommen die ersten 5 Leute, du verdienst nichts, die Fernseher aus dem Laden sind weg. Dann kommen am nächsten Tag wieder 5 die Fernseher aus dem Lager sind weg. Dann kommen 10 Leute, also fehlen dir 10 Fernseher zum ausgeben - gut die hast du mittlerweile gekauft / geordert und bezahlt und gibst die ab.
Und was ist? Du hast nichts verdient, da das Geld für die Gutscheine schhon weg ist. Jetzt kommen wieder welche die Gutscheine haben und du verdienst nichts. Aber du hast Kosten (Gehälter, Handelskosten, usw.)
Die ganze Zeit verdienst du nichts, weil einer mit Gutschein kommt...was ist die Folge?
Richtig, entweder musst du Kredit/e aufnehmen und es geht so weiter oder irgendwann spielt auch keine Bank mehr mit und du musst Insolvenz einreichen.
Ich gebe zu das ganze ist jetzt sehr überspitzt, aber es trifft nun mal den Nagel auf den Kopf.
Ein Händler muss rechnen können, möglicherweise - wenn ein Gutschein 2 Jahre gilt - muss er eine gewisse Summe als Rücklage halten.
In der heutigen Zeit bei Minuszinsen macht er sogar nach und nach weitere Verluste, wenn er diese nicht in den Waren- / Dienstleistungspreis mit einrechnet.
Kannst du mit der Erklärung leben?
Johann von Boen
@ING
22.08.2019
VIELEN LIEBEN DANK LIEBE ING! JA ICH LIEBE GROßBUCHSTABEN!! VERLEIHEN EINEM GESPRÄCH EINE GEWISSE WÜRZE! ABPROPOS WÜRZE! IHR SEIT KLASSE
ING
22.08.2019
Hallo werter Freund von Großbuchstaben, es gibt leider noch keinen konkreten Termin für die Verwaltung von Daueraufträgen in der App, wir geben Ihren Wunsch aber gerne nochmal weiter. Viele Grüße, Ihr Social Media Team
WANN BEKOMMEN WIR ENDLICH DIE FUNKTION FÜR DIE DAUERAUFTRÄGE
21.08.2019
LIEBE ING,
WANN BEKOMMEN WIR IN DER BANKING TO GO APP ENDLICH DIE FUNKTION FÜR DAS VERÄNDERN, LÖSCHEN UND ERSTELLEN DER DAUERAUFTRÄGE?! ES WÄRE UM SOOOO VIELES EINFACHER WENN MAN DIESE FUNKTION ENTLICH EINSTELLEN WÜRDE
Warum dürfen Gutscheine ablaufen?
21.08.2019
Warum dürfen Gutscheine ablaufen? Es ist nur eingetauschtes Geld. Das ist ja, als hätten Geldscheine oder Bankguthaben ein Ablaufdatum.
ING
21.08.2019
Hallo Manuel, haben Sie vielen Dank für Ihre tolle Idee, die geben wir gleich an die Kollegen. Natürlich entwickeln wir die App immer weiter und fügen regelmäßig neue Features hinzu. Viele Grüße, Ihr Social Media Team
Manuel
20.08.2019
Servus; ein ganz anderes Thema... warum ist es nicht möglich die watchliste für Aktien etc auf einem neben menü zür depot übersicht auf dem smartphone hinzuzufügen, an statt umständlich jedesmal noch zwei weitere passworter einzugeben im laptop, nachdem man schon Fünf Passwort/Nummer ( Kontonummer, banking pin etc) eingeben hat ?
Etwas ümstandlich und unnötig in meinen Augen
@@all
19.08.2019
warum wurde hier H*** geschrieben?
was könnte H*** bedeuten?
hier mal ein paar Möglichkeiten:
- Hupe
- Hirn
- Hüte
- Hase
- Hund
- Hu?e
- usw.
ALSO
ES SIND PURE RASER OHNE HÜTE!
@Antworter auf @all
19.08.2019
ich persönlich habe die "WTF" antwort gestellt und gebe zu. JA ICH FAHRE KEIN AUTO. Brauch keinen eigenen Wagen, da ich lieber die öffentlichen Verkehrsmittel benutze.
@all
17.08.2019
Und die letzten zwei Kommentare waren mal wieder von denen die so Potzenwägen wie Porsche, BMW, Audi, etc. nötig haben.
Oder auch nur pure Raser ohne H***.
@@@@all
16.08.2019
Nee, der große SUV steht ja neben ihm. Ich tippe also mal auf einen Monster Truck. Damit kann er auch ordentlich einen abrauchen lassen. Und hat außerdem keine Parkplatzprobleme mehr... ;-)
@@@all
16.08.2019
Ich glaub einen ganzen SUV
@@all
16.08.2019
wtf alter wie viel hast du denn geraucht?
@all
16.08.2019
Was wollt ihr mit dem Thema Strafzettel? Habt es wohl nötig.
Sind natürlich wieder die zu schnell fahrer.....schon klar. Und besonders die Audis, BMWs, Mercedese,.....sind echt die schlimmsten!
Dazu noch die anderen hoch motorisierten!!!
Ich plädiere an alle, auch der Umwelt zu liebe und dem Parkplatzmangel geschuldet: Kauft "normale" Autos!
Nicht mehr die, die immer länger und breiter werden!!!
Ich würde auch lieber einen kleineren fahren, allerdings ist mir der Straßenverkehr zu gefährlich mit den ganzen Rasern und Vollidioten die meinen immer Vorfahrt haben zu müssen. Außerdem kommt der Überblick dazu. Wenn ich im niedrigen Auto sitze, und abbiegen möchte und neben mir steht der große SUV oder riesen Geländewagen, dann braucht man halt auch einen größeren und sichereren.