ING
06.04.2020
Hallo Caroline, entweder klicken Sie im Banking direkt in den Umsatz oder schauen Sie doch mal im Kontoauszug in Ihrer Post-Box. Genauere Informationen als darin können wir auch nicht liefern. Ggf. kann Ihnen der Händler direkt weiterhelfen? Viele Grüße, Ihr Social Media Team
Caroline
04.04.2020
Ich habe grade beim online Banking gesehen , dass ich am 5.11 beim NP ca. 135 , 00 Euro bezahlt habe . Dies kann ich mir allerdings nicht erklären da ich privat nie bei np einkaufe , ich gehe hauptsächlich nur für die Arbeit einkaufen und das nie über 40 Euro . Gibt es irgendwie was wo ich nie Rechnungsnummer nachprüfen kann .
ING
05.08.2019
Hallo Hanne, wenden Sie sich doch einmal direkt an Netto - das lässt sich bestimmt schnell klären. Viele Grüße, Ihr Social Media Team
Hanne
04.08.2019
Hallo, ich habe einen anderen Fall. Letzten Freitag habe ich bei Netto eingekauft. Da ich Haushaltsbuchführung mache ist mir aufgefallen, dass es 20 Cent mehr als Endsumme berechnet wurde. Ich habe mehrmals die einzelnen Positionen zusammen gerechnet. Mein Endbetrag war immer 20 Cent weniger. Es geht zwar nur um 20 Cent, aber wenn Netto das bei mehreren Kunden macht wäre das in meinen Augen kriminell. An wem müsste man sich da wenden?
Gisela R.
26.04.2019
Ich rate unbedingt die Summen auf dem Kassenbon zu kontrollieren, denn Sonderpreise werden oft nicht berücksichtigt. Besonders bei Kaufland!
ING
26.04.2019
Hallo Norbert, die Frage können wir Ihnen leider nicht abschließend beantworten. Vielleicht kann Ihnen z.B. eine Verbraucherzentrale weiterhelfen. Viele Grüße, Ihr Social Media Team
Norbert
25.04.2019
Was mich sehr nervt, z.b. Aldi hat ein Kassensystem, bei dem der Kunde nicht das Rückgeld an der Kasse ansehen kann. Das macht es umso schwieriger wenn man z.b. bei einem Betrag von 16,18, 22,20 bezahlt und dann schnell nachrechnen muss, wieviel die Verkäuferin mir zurückgeben muß und dann noch eine lange Warteschlange da ist, die zum schnellen Ablauf forders. Ist es nun rechtens, dass Aldi keine Anzeige an ihrer Kasse hat?
Monika N.
18.04.2019
Mir ist mehrfach aufgefallen, dass z.B. dass bei EDEKA oder/und Netto die Preise für Sonderangebote überwiegend bzw. vielfach nicht im Kassensystem registriert sind, kann ich nach meiner Erfahrung und der meines Bekanntenkreises bestätigen. Es ist sehr unangenehm, wenn man als Kunde in die Beweispflicht gehen muss, was nicht alle Kassierer*innen positiv quittieren, nach dem Motto: "Sorry, uns ist da ein Feher unterlaufen....". Oftmals reagieren sie gereitzt, trotz positiver, fast devote Andmsage des Kunden. Kassenzetel immer mitnehmen, nicht nur als Beleg dafur, dass man alles, was man mitnimmt, bezahlt hat, sondern auch als Nachweis bei Reklamationen ggf. auch fehlerhaften Abbuchungen vom Konto (hatte ich schon 'mal: der gleiche nicht unerhebliche Betrag wurde doppelt abgebucht... Das selbe Datum nebst Uhrzeit, das selbe Geschäft...(Kartenzahlung). Wie das möglich war, ist mir bis heute ein Rätsel. Also Augen auf an der Kasse und bei der Kontoauszug-Kontrolle !!!!
Señor Vino Tinto
17.04.2019
Man sollte Kassenzettel zunächst aufbewahren, um noch einmal seinen Einkauf zu überprüfen. Mir ist mehrfach aufgefallen, dass z.B. bei EDEKA und Netto die Preise für Sonderangebote im Kassensystem noch nicht registriert sind. Teilweise muss man sogar den Prospekt vorlegen, weil die ahnungslosen Kassierer die Sonderangebote nicht kennen....
Eberhard
04.04.2019
Udo hat recht am 04.03.2019 mit dem Sachverhalt Berechnung der Schadenhöhe im Versicherungsfall. Das trifft z. B. auf Fahrraddiebstahl zu. Der Kassenzettel kann bei der Versicherung zur Berechnung vorgelegt werden, besser ist eine Rechnung, ein Foto und die Rahmennummer. Ohne glaubwürdigen Nachweis gibt's meistens nur 150 EURO.
Udo
03.04.2019
Herzlichen Dank für den Artikel, leider habt Ihr aber einen wichtigen Sachverhalt vergessen.
Kassenzettel dienen auch noch nach Jahren bei Versicherungsschäden als wichtiger Nachweis. Mithilfe der Kassenzettel ermitteln Versicherungen die Schadenshöhe.
Gruß
Udo
Agnes-Johanna Burkhard
28.03.2019
Dankeschön für die Aufklärung über die Kassenbelege f4gfm
Ingo F.
27.03.2019
Da die Zettel oft auf Thermopapier gedruckt werden und die Schrift nach einer Zeit vergilbt landen bei mir Zettel wichtiger Einkäufe regelmäßig auf dem Scanner. Dieser speichert die Dateien automatisch auf meinem Netzwerkspeicher. Ich verschiebe diese dann in meinen Rechnungs-Ordner. So ist alles schön archiviert und vor Vergilbung sicher! ;-)
ING
27.03.2019
Guten Morgen Wunderbar - Motorrad gekauft und glücklich!, uns freut es sehr, dass alles so perfekt gelaufen ist und Sie so zufrieden sind. Wir wünschen Ihnen an dieser Stelle viel Spaß mit Ihrem neuen Motorrad! Viele Grüße, Ihr Social Media Team
Peter.L.
27.03.2019
Ich habe vor ca. 4 Wochen bei Kaufland unter anderem Obst gekauft(Mandarienen) diese waren nach 3 Tagen nicht mehr genießbar,musste ich alle entsorgen.Das habe ich Kaufland per Mail mitgeteilt,sie haben nach einigen Tagen geantwortet,mit dem Bedauern,ich bekomme einen Gutschein,dieser kam dann nach einigen Tagen!!! Fazit:Man muss schon auf derartigen Mangel reagiern.
Wunderbar - Motorrad gekauft und glücklich!
26.03.2019
Hallo ING,
heute habe ich das dritte Mal einen Autokredit bei Euch aufgenommen. Konditionen und Abwicklung ist unschlagbar, zumal die vorzeitigen Rückzahlungsmöglichkeiten größte Flexibilität ergeben. So traut man sich auch mal, sich etwas teures zu gönnen. Die Konditionen und Rahmenbedingungen sind jetzt wieder super.... .(2,49 ist richtig ok.)
Vielen Dank!
Anonym3
25.03.2019
"Kassenbons aus dem Supermarkt, auf denen lediglich Brot, Käse und Milch zu finden sind, müssen hingegen nicht aufbewahrt werden –bei Lebensmitteln gibt es keine Gewährleistungspflicht." Das ist falsch. Es kommt auf darauf an, ob das Produkt bei Gefahrübergang frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Wenn das Produkt in dem Moment der Warenübergabe schimmlig ist, besteht sehr wohl das Gewährleistungsrecht. Wenn es danach schimmlig wird (und der Händler die Mangelfreiheit bei Gefahrübergang in den ersten 6 Monaten beweisen kann), dann nicht.
Schrippe
25.03.2019
Ich hatte im Oktober eine zugegebenermaßen hässliche Lichterkette für den Garten bei LIDL gekauft, um sie an Weihnachten zu montieren. Ich hatte wohl die Beschreibung der Ware nicht richtig gelesen und dachte an Umtausch. Aber nach 2 Monaten? Den Kassenbon hatte ich noch. Also schrieb ich LIDL an und erhielt diese überraschende Antwort: "herzlichen Dank für Ihre Nachricht vom xx.xx..2018.
Unsere umfassende Geld-zurück-Garantie erkennen Sie daran, dass Sie Lebensmittel ohne Vorlage des Kassenbons zeitlich unbegrenzt und egal aus welchem Grund zurückgeben können.
Alle anderen in unseren Filialen gekauften Artikel können Sie innerhalb von drei Monaten zurückgeben. Egal, in welcher unserer 3.200 Filialen Sie den Artikel gekauft haben - gegen Vorlage des Kassenbons erhalten Sie unverzüglich Ihr Geld zurück!
Wir freuen uns auf Ihren nächsten Besuch in einer unserer Filialen.
Horst-Dieter Heil
24.03.2019
Thema Kassenzettel
Bei allen Geräten und Gegenständen, die einer Garantie- oder Gewährleistung unterliegen, klebe ich die Kassenzettel in die Betriebsanleitung, so dass ich bei eventuell anfallenden Propblemen erst gar nicht groß suchen muß.
Günther
23.03.2019
Ich hebe Kassenzettel grundsätzlich auf, da ich meistens den Betrag vom Konto abbuchen lasse. Wenn abgebucht ist, kann ich dann die Bons vernichten indem ich sie in den Hausmüll gebe. Ausnahme ist wenn ich Artikel mit Garantie gekauft habe, dann mache ich aber auch eine Fotokopie wegen der Haltbarkeit des Bons.
Pfeiffer, Rolf
23.03.2019
Den Kassenbon sollte man schon deshalb mitnehmen, um sofort die Preise zu kontrollieren. Oftmals sind Sonderangebote oder herabgesetzte Artikel falsch erfasst.
Ludger Smitz
23.03.2019
Für teure Produkte und zb. TV Geräte etc. lasse ich mir generell einen zusätzlichen Beleg in Papier ausdrucken. Zuhause wird der Thermobeleg an das Blatt geheftet, gelocht und im Ordner abgeheftet. Dann hat man es leichter mit der Suche .
Funktioniert immer und habe schon mehrfach Garantie Ansprüche geltend machen können.
ING
22.03.2019
Hallo Herr Haid, bitte rufen Sie doch einmal kurz unsere Kollegen unter 069 / 34 22 24 an, sie können das bestimmt schnell mit Ihnen gemeinsam klären. Viele Grüße, Ihr Social Media Team
Martin Kaufer
22.03.2019
Ich nehme sogar Kassenzettel für Lebensmittel mit und hebe sie mindestens ein Jahr auf, weil ich schon erlebt habe, dass Lebensmittel vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verdorben waren. Die tausche ich dann wieder um. Ging mir z.B. bei Haselnuss-Keksen so, die ranzig schmeckten oder Vanille-Creme. Außerdem - wer keinen Kassenbeleg hat, dem könnte man unterstellen, dass er die Lebensmittel gestohlen hat. Außerdem habe ich schon ab und zu erlebt, dass mir zu viele Lebensmittel berechnet wurden. Man sollte vor der Kasse kurz überschlägig den Gesamtpreis berechnen und sofort im Laden den Kassenzettel kontrollieren, wenn man den Verdacht hat, dass etwas schief gegangen ist. Man hat mir schon eine 6-er Packung Sprudel berechnet, als ich nur eine Flasche Sprudel gekauft habe. Das klingt jetzt alles sehr kleinlich, aber ich mag es nicht, mehr zu bezahlen als ich muss. Meine gesparten Millionen lege ich dann bei der ING-DiBa für 0,01 % Zinsen auf das Tagesgeldkonto. LOL.
HeRi
22.03.2019
Der Vorschlag mit dem Code von „Wolf“ gefällt mir sehr gut.
Horst Haid
21.03.2019
Jch habe die Banking to go App und wollte heute eine Überweisung durchführen.
Es zeigt mir immer einen Fehler an
ING
21.03.2019
Hallo Rita hetche, bis September können Sie das weiterhin. Durch PSD2 benötigen Sie, wenn Sie ein Girokonto bei uns haben, ein alternatives Freigabeverfahren wie z.B. die Banking to go App oder das mTAN Verfahren. Haben Sie kein Girokonto, können Sie Ihre iTAN-Liste weiterhin nutzen. Viele Grüße, Ihr Social Media Team
Christiane
21.03.2019
Zu Kassenbons: Fast jeder zweite Bon bzw. die Angaben darauf sind falsch, meist zu Lasten der Kunden. Da ich meist das gleiche kaufe, habe ich die meisten Preise im Kopf und kontrolliere beim Einpacken. Gerade wenn falsch ausgepreist wurde oder beim abgelaufenen MHD kann man es ohne Bon nicht mehr nachweisen. Dabei können die Kassierer nichts dafür, wenn es von der Zentrale falsch eingegeben wurde. Aufgehobene Kassenbons haben mir schon manchen Euro erspart. Das Argument Umweltschutz für keinen Bon ist m.E. meistens daneben, weil er trotzdem ausgedruckt und dann direkt "entsorgt"
wird.
Jürgen Niebur
21.03.2019
In einigen Supermärkten - z.B. Netto - muss man bei Bezahlung mit Karte ein grob geschätzt 25cm langes Stück Papier unterschreiben, das rückseitig klein und eng bedruckt ist. Ein Versuch, an der Kasse nur den ersten Absatz lesen zu wollen, endet bestenfalls mit der Androhung von Prügel seitens wartender Kunden. In meinen Augen ein klarer Fall von Nötigung, gegen den man sich machtlos fühlt.
Wolf
21.03.2019
Scannen ist eine gute Variante, die ich schon seit 3 Jahren praktiziere. So kommt mein Büro mit nur noch 2 Ordnern aus, statt mit 14...
Richtig nice wäre es, wenn man den Beleg per Mail oder via APP bekommen könnte. QR-Code nach dem Kassiervorgang scannen und zack ist der Beleg als PDF auf dem Smartphone - kein Papier mehr :-)
Alessandra
21.03.2019
Es kann sich durchaus lohnen, den Kassenzettel auch länger als bis zum Ende des Gewährleistungsanspruches aufzuheben: bei einem Einbruch dienen die Zettel dann nämlich als Kaufnachweis, was bei der Hausratversicherung zu höheren Zahlungen führt als wenn z.B. nur Fotos von den gestohlenen Gegenständen vorhanden sind.
Martin
21.03.2019
Wieso soll es bei Lebensmitteln keine Gewährleistungsverpflichtung geben? Wenn ich daheim sehe, dass das gekaufte Toastbrot schimmlig ist, muss der Händler selbstverständlich dafür einstehen, §§ 437, 439 BGB.
Anonym
20.03.2019
Sehr umweltfreundlich, wenn jeder den Kassenzettel kopieren muß. Oder die Rechnungen von Versandhäusern nur noch per e-Mail kommen und jeder Drucker dafür einzeln angeschalten werden muß. Sehr umweltfreundlich, dieses Thermopapier. Aber wir müssen ja Ressourcen schonen, Energie sparen, das Klima schützen, die Wale retten ...
Michael
19.03.2019
Zu: Können Kunden Waren umtauschen, wenn der Kassenzettel unauffindbar ist?
Nach meinem laienhaften Verständnis ist ein Umtausch (Produkt gefällt nicht) etwas anderes als eine Reklamation (Produkt ist mangelhaft). Für eine Reklamation benötige ich nicht zwangsläufig einen Kassenbon, für einen Umtausch als freiwilliges Entgegenkommen des Händlers schon.
ING
19.03.2019
Hallo Tom, einen genauen Termin können wir Ihnen nicht nennen, aber die Kollegen sind an dem Thema dran. Viele Grüße, Ihr Social Media Team
Tom
19.03.2019
Wann werden endlich SEPA Pre-Notification (angekündigte Lastschriften) in der Übersicht dargestellt?
notting
18.03.2019
Hab auch schon erfolgreich in einem Laden ohne Kassenzettel reklamiert, weil die den Kauf über meine Kundenkarte die ich für den Kauf benutzt habe nachvollziehen konnten.
Da im viel im Internet kaufe, habe ich dort natürl. die Belege entweder im Versandkarton oder elektr. Ok, ist dafür nicht sonderl. anoynm.
"Kassenbons aus dem Supermarkt, auf denen lediglich Brot, Käse und Milch zu finden sind, müssen hingegen nicht aufbewahrt werden –bei Lebensmitteln gibt es keine Gewährleistungspflicht."
Trotzdem gibt's die Produkthaftungspflicht, wodurch es Rückrufaktionen geben kann. Allerdings ist das in der Praxis AFAIK meist so, dass alle Läden die das Produkt verkaufen es bei sowas auch zurücknehmen und das Geld zurückgeben (im Zweifelsfall wohl etwas mehr als man im Sonderangebot gezahlt hat).
notting