Für Hinterbliebene oft Pflicht

Die letzte Steuererklärung machen

Steuern 4 min Lesedauer 05.08.2022
Letzte Steuererklärung

Nach dem Tod eines Angehörigen wartet auf Hinterbliebene oft die Pflicht, für den Verstorbenen eine Einkommensteuererklärung zu erstellen. Mitunter lohnt sich auch eine freiwillige Abgabe. Beides kann Geld bringen oder kosten.

Stirbt ein Angehöriger, haben seine Hinterbliebenen nicht nur ihre Trauer zu bewältigen, sondern oft auch viel zu tun: Beerdigung organisieren, Nachlass ordnen, Verträge kündigen und vieles mehr. Auch an das Finanzamt müssen sie denken, wobei es nicht nur um die Erbschaftssteuer geht. Die Einkommensteuer des Verstorbenen wird ebenso zum Thema - möglicherweise stehen Nachzahlungen an oder gibt es Erstattungen.

Mit Einkommensteuer auseinandersetzen

Es führt kein Weg daran vorbei: Zumindest befassen müssen sich Hinterbliebene mit der Einkommensteuer.

  • Die Abgabe der Steuererklärung ist ein Muss, „sofern der Gestorbene dazu verpflichtet gewesen wäre“, sagt Vanessa Voit von der Lohnsteuerhilfe Bayern.
  • Aber auch über eine freiwillige Abgabe sollten Angehörige nachdenken. Das kann sich rechnen, denn die mögliche Steuererstattung geht an die Erben.

Wichtig zu wissen: Nicht nur die Gutschrift, auch etwaige Steuerschulden gehören zum Nachlass und beeinflussen die Erbschaftssteuer.

Witwensplitting für Ehegatten

Nach dem Tod eines Ehepartners profitieren dessen Witwe oder Witwer vom sogenannten Witwensplitting. „Das ist eine Zusammenveranlagung wie in der Ehe, obwohl es keine Ehegemeinschaft mehr gibt“, sagt Voit. Voraussetzung ist, dass der Steuerzahler und sein verstorbener Ehegatte zum Zeitpunkt des Todes nicht dauernd getrennt lebend waren. Der günstigere Splittingtarif gilt sowohl für das Todesjahr als auch für das darauffolgende Kalenderjahr.

Infos beim Steuerberater oder beim Finanzamt einholen

Viele Hinterbliebene fragen sich, wie sie bei einer Steuererklärung für den Verstorbenen am besten vorgehen. Erste Anlaufstellen könnten sein:

  • Der Steuerberater, sofern der Verstorbene einen hatte. Er weiß in der Regel, ob und welche Steuererklärungen zu Lebzeiten gemacht wurden.
  • Auch das Finanzamt gibt unter Umständen Auskunft.

Allerdings: Die Hinterbliebenen bekommen in den meisten Fällen die gewünschten Infos erst, wenn sie dem Steuerberater oder dem Finanzamt ein Testament oder besser noch einen Erbschein präsentieren können.

So schnell wie möglich handeln

Die Steuererklärung für das Todesjahr eines Verstorbenen sollte dem Finanzamt möglichst schnell vorliegen. Dabei gilt: Erst aktiv werden, wenn die Erbfolge per Testament oder Erbschein geklärt ist, wie Rechtsanwalt Holger Siebert sagt: „Ist sie ungeklärt, sollte dies dem Finanzamt rechtzeitig kommuniziert werden.“

Die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung sind unterschiedlich:

  • Bei Todesfällen aus dem Jahr 2022 endet die Frist am 02. Oktober 2023 im Fall einer sogenannten Pflichtveranlagung. 
  • Wer als Hinterbliebener Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine damit beauftragt, die Unterlagen beim Finanzamt einzureichen, hat bis zum 31. Juli 2024 Zeit.
  • Für Erklärungen auf freiwilliger Basis gilt die allgemeine Festsetzungsfrist. Die Verjährung für die Steuererklärung 2022 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 ein.

Wichtig zu wissen: Wer eine Pflichterklärung verspätet einreicht, dem berechnet die Finanzbehörde einen Zuschlag von mindestens 25 Euro pro angefangenem Verspätungsmonat. 

Schwarzgeld unbedingt angeben

Es kommt vor, dass etwa Konten und Zinseinnahmen aus dem Ausland hinterlassen werden, die nicht in Einkommensteuererklärungen angegeben wurden. In solchen Fällen sollten Hinterbliebene zügig handeln, also: „Unverzüglich nach Kenntnis melden, am besten, bevor die Finanzbehörde es merkt“, empfiehlt Rechtsanwalt Siebert. Nach seinen Angaben stehen Erben in der Berichtigungspflicht und müssen Schwarzgeld und dergleichen umgehend offenlegen. Bleibt dies aus, machen sich Hinterbliebene strafbar.

Gegebenenfalls Nachlassinsolvenz beantragen

Für eine solche Meldung ans Finanzamt spricht auch, dass Hinterbliebene mit diesem Schritt ihr eigenes Vermögen schützen. Damit müssen sie haften, sollte die Summe der aufgelaufenen Steuerschulden den Nachlass übersteigen. Zeichnet sich dies ab, können Hinterbliebene Nachlassinsolvenz beantragen. Sie müssen dann nicht mehr mit ihrem Vermögen haften, sondern kommen nur noch mit dem Nachlass für die Forderungen auf.

Auswirkungen auf die Erbschaftssteuer

Einkommensteuernachzahlungen müssen Hinterbliebene aus dem Erbe zahlen. Das mindert die Erbschaftssteuer. Gibt es Geld aus dem Lohnsteuerjahresausgleich, wandert dies in den Gesamttopf des Nachlasses, der auf sämtliche Erben verteilt wird. Die Folge kann eine höhere Erbschaftssteuer für alle sein.

Wir freuen uns, wenn dieser Artikel zum Thema Steuern hilfreich für Sie war.

Wichtig: Es handelt sich hierbei um allgemeine Tipps, die eine Prüfung des Einzelfalls nicht ersetzen können. Haben Sie dazu Fragen? Dann wenden Sie sich einfach an Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.

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